Eine wesentliche Entwicklung der letzten Jahre an internationalen Finanzmärkten hat der Einsatz von Asset Backed Securities (ABS) zur Unternehmensfinanzierung erfahren. Für Industrieunternehmen stehen die Reduzierung der Finanzierungskosten durch Zugang zum internationalen Kapitalmarkt und die Schaffung von Finanzierungsalternativen zur herkömmlichen Kreditfinanzierung im Vordergrund. Grundgedanke dieses Finanzinstrumentes ist die Verbriefung ursprünglich nicht handelbarer Aktiva in fungible Wertpapiere. Unter Asset Securitisation versteht man klassisch die Umwandlung von Cash-Flow generierenden vormals weitgehend illiquiden Aktiva (Assets) in handelbare Wertpapiere (Securities). Dazu werden zunächst ausgewählte Assets regresslos an eine eigens für die Transaktion gegründete Zweckgesellschaft verkauft. D. h. die Forderungen werden regresslos, unter Überleitung des Bonitätsrisikos an das SPV übertragen (Zession, § 398 BGB). Diese wiederum finanziert den Kaufpreis durch Begebung von Wertpapieren im Kapitalmarkt, welche durch die Cash-Flow generierenden Assets besichert (Backed) sind. Anhand dieser Definition lassen sich die drei Hauptbeteiligten identifizieren. Zum einen der Forderungsveräußerer (Originator), die Zweckgesellschaft als Käufer der Forderungen und Emittent der Wertpapiere und natürlich die Investoren, die die Wertpapiere erwerben. ABS werden zum Bilanz- und Steuermanagement des Unternehmens eingesetzt. Die Verwaltung der übertragenen Vermögensgüter wird durch den Originator im Auftrag der Zweckgesellschaft übernommen. Dabei wird die Änderung der Eigentumsverhältnisse, d. h. meist die Abtretung der Forderungen, grundsätzlich gegenüber den einzelnen Schuldnern des Originators nicht offen gelegt. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem ansonsten rechtlich artverwandten Factoring. Das sich darin zu ABS unterscheidet, dass die Forderungen als Sicherheit von kapitalmarktgängigen Wertpapieren dienen. ABS bedeuten also einen indirekten Kapitalmarktzugang für das Unternehmen. Ein weiterer Vorteil von ABS gegenüber traditionellen Refinanzierungsformen liegt unter anderem auch in ihren niedrigeren Zinskosten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der True Sale
2.1 Die Verbriefung
2.2 Struktur der Verbriefung
3. Bilanzielle und rechtliche Aspekte der True Sale Verbriefung
3.1 Rechtliche Aspekte
3.2 Bilanzierung, Bewertung und steuerrechtliche Aspekte
4. Der True Sale bei Asset Backed Securities
4.1 Anforderungskriterien und das Prüfschema zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
4.2 Continuing Involvement
5. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Eine wesentliche Entwicklung der letzten Jahre an internationalen Finanzmärkten hat der Einsatz von Asset Backed Securities (ABS) zur Unternehmensfinanzierung erfahren. Für Industrieunternehmen stehen die Reduzierung der Finanzierungskosten durch Zugang zum internationalen Kapitalmarkt und die Schaffung von Finanzierungsalternativen zur herkömmlichen Kreditfinanzierung im Vordergrund.1 Grundgedanke dieses Finanzinstrumentes ist die Verbriefung ursprünglich nicht handelbarer Aktiva in fungible Wertpapiere.2 Unter Asset Securitisation versteht man klassisch die Umwandlung von Cash-Flow generierenden vormals weitgehend illiquiden Aktiva (Assets) in handelbare Wertpapiere (Securities). Dazu werden zunächst ausgewählte Assets regresslos an eine eigens für die Transaktion gegründete Zweckgesellschaft3 verkauft. D. h. die Forderungen werden regresslos, unter Überleitung des Bonitätsrisikos an das SPV übertragen (Zession, § 398 BGB). Diese wiederum finanziert den Kaufpreis durch Begebung von Wertpapieren im Kapitalmarkt, welche durch die Cash-Flow generierenden Assets besichert (Backed) sind. Anhand dieser Definition lassen sich die drei Hauptbeteiligten identifizieren. Zum einen der Forderungsveräußerer (Originator), die Zweckgesellschaft als Käufer der Forderungen und Emittent der Wertpapiere und natürlich die Investoren, die die Wertpapiere erwerben.4 ABS werden zum Bilanz- und Steuermanagement des Unternehmens eingesetzt. Die Verwaltung der übertragenen Vermögensgüter wird durch den Originator im Auftrag der Zweckgesellschaft übernommen. Dabei wird die Änderung der Eigentumsverhältnisse, d. h. meist die Abtretung der Forderungen, grundsätzlich gegenüber den einzelnen Schuldnern des Originators nicht offen gelegt.5 Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem ansonsten rechtlich artverwandten Factoring. Das sich darin zu ABS unterscheidet, dass die Forderungen als Sicherheit von kapitalmarktgängigen Wertpapieren dienen. ABS bedeuten also einen indirekten Kapitalmarktzugang für das Unternehmen.
Ein weiterer Vorteil von ABS gegenüber traditionellen Refinanzierungsformen liegt unter anderem auch in ihren niedrigeren Zinskosten.6
Die folgende Arbeit befasst sich mit dem True Sale bei Asset Backed Securities aus Unternehmenssicht und geht in Kapitel 2 auf die True Sale Verbriefung und ihre Struktur ein. Im weiteren Verlauf wird auf eine Darstellung der Grundstruktur von Asset Backed Securities verzichtet, da dies zu einer Überziehung des Rahmens der Ausarbeitung führen würde. Kapitel 3 betrachtet die bilanziellen und rechtlichen Aspekte, die für die Gestaltung einer True Sale Verbriefung von Bedeutung sind. Hierbei wird unter anderem die Frage behandelt, wann ein Forderungsverkauf rechtlich als Kauf (§ 433 BGB) und wann er als Darlehen (§ 607 BGB) zu qualifizieren ist. Den Abschluss des Kapitels bilden handels- und steuerbilanzrechtliche Fragen. In Kapitel 4 wird die True Sale Transaktion und ihre Anforderungskriterien anhand eines Prüfschemas nach IAS 39 dargestellt. Eine kurze Diskussion hinsichtlich der Einflussnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer stellt in Kapitel 5 die Schlussbetrachtung dar.
2. Der True Sale
Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit dem Wesen des True Sales und stellt den eigentlichen echten Forderungsverkauf kurz vor. Ein direkter Bezug wird in Kapitel 4 vorgenommen.
2.1 Die Verbriefung
Bei einem True Sale geht das 7 Eigentum an den Forderungen inklusive des Kreditrisikos durch den Verkauf mit einhergehender Abtretung auf das SPV über. Dem Originator fließt der vereinbarte Kaufpreis an Finanzmitteln zu und wird durch die Emission von Wertpapiertranchen, die sich auf den Forderungspool beziehen, refinanziert. An True Sale Verbriefungen setzen Investoren und Rating-Agenturen hohe Anforderungen.8 Das aus dem emittierten Wertpapieren resultierende Risiko darf nur aus dem zugrunde liegenden Forderungspool kommen und nicht aus anderen Quellen (z. B. ein Insolvenzrisiko) entstehen. Dazu müssen die Forderungen rechtlich vom Originator getrennt werden. Dies bedingt, dass die SPV nicht in den Konsolidierungskreis9 einzubeziehen ist.10
2.2 Struktur der Verbriefung
Im Folgenden wird eine Klassifizierung der Verbriefungen anhand weiterer Strukturparameter vorgenommen.11 Eine Unterscheidung kann nach der Ausgestaltung der SPV erfolgen. Bei Single Seller Strukturen werden die Forderungen von nur einem Originator generiert. Aus Kostengesichtspunkten werden aber die Forderungen unterschiedlicher Originatoren in so genannten Multi Seller Strukturen gebündelt. Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung ist z. B. die Art der verwendeten Sicherungsinstrumente.12 Alternativ kann eine Klassifizierung auch nach den Mechanismen zur Zuteilung der Zahlungsströme auf die abgestuften Risiko-Positionen erfolgen. In diesem Zusammenhang werden ABS zwischen Pass-Through und Pay- Through-Strukturen unterschieden. Dem Pass-Through liegt ein Fondskonzept zugrunde, so dass die Investoren Miteigentumsanteile besitzen, die einem Fondsanteil sehr ähnlich sind. Die Zahlungen werden unmittelbar und ohne jegliches Management der Zahlungsströme weitergeleitet. Um das Risiko einer vorzeitigen Rückzahlung (Prepayment-Risiko) zu vermeiden, emittiert das SPV Pay-Throught-Struktur Anleihen zur Finanzierung der gekauften Forderungen. Die eingehenden Zahlungen werden gesammelt, strukturiert und erst dann an die Investoren weitergeleitet. Dieses Verfahren ist am europäischen Kapitalmarkt vorherrschend.13
3. Bilanzielle und rechtliche Aspekte der True Sale Verbriefung
In der rechtlichen Ausgestaltung können maßgebliche Risiken von Asset Backed Transaktionen liegen. Hierzu zählen beispielsweise die Gewährleistung der Insolvenzferne bei der Konstruktion des SPV, aber auch Aspekte im Zusammenhang mit dem Forderungsverkauf auf die im weiteren Verlauf verstärkt eingegangen wird. Im zweiten Teil wird die Bilanzierung und Bewertung nach IFRS betrachtet, die eine Vertiefung in Kapitel 4 erfahren wird. Das der Markt für so genannte True Sale Transaktionen in Deutschland weniger entwickelt ist als im europäischen Ausland oder gar in den USA, liegt insbesondere an steuerlichen Hindernissen auf die im dritten Teil näher eingegangen wird.14
3.1 Rechtliche Aspekte
Eine wichtige Rolle innerhalb der Asset Backed Transaktionen kommt dem SPV zu. Um sicherzustellen, dass der Erfolg solcher Transaktionen von dem Risiko-Chance- Profil der verbrieften Forderungen determiniert wird, muss die SPV eine vollständige Insolvenzunabhängigkeit aufweisen. Dies kann durch die Ausgestaltung der SPV erreicht werden. Um nur einige Maßnahmen zu nennen, kann dies erreicht werden, wenn die Geschäftsleitung in ihren Entscheidungen unabhängig von den Transaktionsbeteiligten ist und nur die Interessen der Inhaber der emittierten Wertpapiere vertritt. Wichtig ist vor allem die Vermeidung einer Konsolidierung15 mit der Muttergesellschaft im Fall der Insolvenz dieser. Werden die ursprünglich beim Originator angesiedelten Forderungen an das SPV veräußert, handelt es sich um eine so genannte True-Sale-Struktur. Für die Investoren ist sicherzustellen, dass ein tatsächlicher Eigentumsübertrag16 erfolgt. In diesem Zusammenhang müssen auch die in Verbindung mit den Forderungen stehenden Sicherheiten übertragen werden, um so eine Verwertung für die Investoren sicherzustellen.17 Es wird also zunächst ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) zwischen Originator und SPV geschlossen. Die Übertragung erfolgt sodann im Wege der Abtretung nach §§ 398 ff. BGB zwischen dem Zedent (Originator) und dem Zessionar (SPV). Um in diesem Zusammenhang auch ein besseres Rating für die ABS zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass das SPV die Forderungen tatsächlich und unanfechtbar erwirbt.18 Die Frage der Wirksamkeit der Abtretung bei einer Kollision der Übertragung der Forderungen auf das SPV und einem verlängerten Eigentumsvorbehalt hängt entscheiden davon ab, ob es sich um einen echten Forderungsverkauf handelt oder lediglich um eine Sicherheitsabtretung in Zusammenhang mit einer Darlehensvertrag nach § 607 BGB. Die Abtretung ist nur wirksam, wenn der Erwerber auch das gesamte Ausfallrisiko (Risikotransfer und Reduktion) übernimmt.19
3.2 Bilanzierung, Bewertung und steuerrechtliche Aspekte
Beim Verkauf der Forderungen ist darauf zu achten, dass es sich um einen echten Verkauf (True Sale) und nicht um eine Darlehensgewährung i. S. d. § 607 BGB handelt. Die Klassifizierung als True Sale ist bei Asset Backed Securities aus bilanz- und gewerbe-steuerrechtlichen Gründen unabdingbar. Qualifiziert die Finanzverwaltung einen True Sale als Darlehen, würde dies aufgrund der Begründung von Dauerschulden i. S. d. §§ 8 Nr. 1 u. 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG zu einer höheren Gewerbesteuerbelastung des Originators führen. Für die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag handelt oder um ein Darlehen, lassen sich die Rechtsprechungsgrundsätze zum Factoring auf ABS übertragen, da diese Artverwandt sind.20 Außerdem stünden die als Darlehen erlangten Mittel nicht für die Verbesserung der Eigenkapitalquote benötigte Bilanzverkürzung zur Verfügung. Die Übertragung von Bonitätsrisiken (Risikoreduktion) ist grundsätzlich möglich und erklärtes Ziel, sind aber zusätzliche Sicherungskonstruktionen integriert (Credit Enhancement wie z. B. Übersicherung)21, so muss beim Originator das verbleibende Risiko bilanziert werden.22 Die IDW Stellungnahme (IDW RS HFA 8) nimmt eine sehr restriktive Haltung ein und schränkt die Möglichkeiten des sog. Credit Enhancements, also der Verbesserung des Risikos für den Forderungserwerber, erheblich ein. Die Bilanzentlastung ist neben dem Risikotransfer ein weiteres strategisches Ziel des Bilanzstrukturmanagements. Und diese Entlastung (gem. HGB) ist grundsätzlich nur mittels einer True Sale Verbriefung möglich.
[...]
1 Nicht zuletzt im Hinblick auf die neuen Eigenkapitalregeln im Rahmen von Basel II für Banken, wonach d. Zinskonditionen bei der Vergabe von Krediten primär vom Rating d. Kreditnehmers abhängt
2 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber, Bankbetriebslehre, 3. überarbeitete Auflage 2004, S. 287 ff.
3 Die Zweckgesellschaft wird hierbei auch als Special Purpose Vehicle/Entity bezeichnet (SPV/SPE)
4 Braun, Hendryk: Klassifizierung von Asset Backed Securities, in: Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities und Kreditderivate“, S. 61 ff.
5 Roventa/König, Asset Backed Securities, Eine neue Finanzierungsform für den Mittelstand, 2004, S. 3 f. 4
6 Vgl. Roventa/König in Asset Backed Securities, Eine neue Finanzierungsform für den Mittelstand, 2004, S. 3 ff.
7 Vgl. auch, Bär, Asset Securitisation, 1997, S. 86 ff.
8 Vgl. auch Büschgen/Everling, Handbuch Rating, S.96 ff.
9 Die Gefahr der Konsolidierung stellt einen Schwerpunkt der Anforderungen und Voraussetzungen an einen True Sale dar. Im weiteren Verlauf wird daher in Kapitel 4 näher auf die Konsolidierungspflicht eingegangen.
10 Braun, Hendryk: Klassifizierung von Asset Backed Securities, in: Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities und Kreditderivate“, S. 68
11 Nach den Vorgaben zur internationalen Konvergenz d. Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen (Basel II) werden True Sale Strukturen auch als traditionelle Verbriefungen bezeichnet.
12 Die verschiedenen Maßnahmen der Besicherung z. B. Overcollateralization sollen hierbei nicht gesondert erörtert werden, da sie prinzipiell in allen Strukturen vorkommen.
13 Braun/Schmidt: Qualitative und quantitative Faktoren bei der Analyse von Asset Backed Securities, in: Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities u. Kreditderivate“, S. 191
14 Braun/Schmidt: Qualitative und quantitative Faktoren bei der Analyse von Asset Backed Securities, in: Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities u. Kreditderivate“, S. 194
15 Siehe dazu Kapitel 4, Anforderungskriterien und Prüfungsschema, dieser Arbeit
16 Siehe dazu Kapitel 4, Anforderungskriterien und Prüfungsschema, dieser Arbeit
17 Braun/Schmidt: Qualitative und quantitative Faktoren bei der Analyse von Asset Backed Securities, in: Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities u. Kreditderivate“, S. 193 ff.
18 Gehring, Asset Backed Securities im amerikanischen und deutschen Recht, S. 144 ff.
19 Martinek, Moderne Vertragstypen, 1991, Bd. I, § 11 V 1
20 Willburger, Asset Backed Securities im Zivil- und Steuerecht, S. 13 ff.; Gehring, Asset Backed Securities im amerikanischen und deutschen Recht, S. 147 ff.
21 Ohl, Asset-Backed-Securities, S. 85 ff.
22 Verbleibt das Delkredererisiko ganz oder teilweise beim Originator, wird vertreten, das dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, da rechtlich eine Sicherungsabtretung vorliegt. Diese gem. § 39 II Nr. 1 AO ist dann dem Sicherungsgeber zuzurechnen und von diesem zu bilanzieren. Das SPV müsste zu dem die erhaltenen Zahlungen für die Forderungen in der Bilanz als Verbindlichkeit passivieren.
23 Gehrmann/Blum/Bennemann: Risikomanagement von Verbriefungen und Kreditderivaten, in Gruber/Gruber/Braun (Hrsg.), Praktiker Handbuch „Asset Backed Securities und Kreditderivate“, S. 262 ff.; Gehring, Asset Backed Securities im amerikanischen und deutschen Recht, § 19, S. 181 ff.
- Citation du texte
- Jens Christoph Schröder (Auteur), 2005, True Sale bei Asset Backed Securities aus Unternehmenssicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43905
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