Ruhelose Seelen, Dämonen, Geister und Wiedergänger: Im Volksmund existieren mannigfaltige Bezeichnungen für ein literarisches Motiv, welches bis dato seit der Frühen Neuzeit nichts an Aktualität verloren hat: dasjenige des Spuks, der Gespenster. In Anbetracht der bloßen Anzahl literarischer Werke zu diesem Phänomen, ist es insbesondere der Kanon der Romantik, innerhalb dessen Spuk eklatant häufig thematisiert wird. Doch weshalb greift eine Literaturepoche, welche in der Tradition der vernunftbetonten Aufklärung steht, dieses Motiv auf?
Zieht man die um 1800 vorherrschenden Diskurse aus Bereichen der Psychologie, Medizin und anthropologischen Ästhetik in diese Fragestellung mit ein, wird ein Rollenwechsel des ursprünglich in metaphysische und theologische Bereiche verorteten Spuks offenbar: Gespenster sind in ihrer Eigenschaft als Wiedergänger fortan epistemologische wie transzendentale Reflexionsfiguren geworden, anhand derer die limitrophe Ambiguität von Dies- und Jenseits, von Recht und Unrecht auf metaphorische Weise verhandelt wird.
Übertragen auf soziologische Diskurse wird deutlich, dass Spuk als limitrophe Vermittlungszone definierbar ist. Gespenster sind Wi(e)dergänger in doppeltem Sinne: Aufgrund ihres Verhaltens wider die soziale Norm im irdischen Dasein sind sie als individualisiertes Mahnmal fehlerhafter individueller Interpretation kulturell bedingter Jurisprudenz zum Verharren in einem limitrophen Raum zwischen Gegenwart und Zukunft zur ruhelosen Wiederkehr verdammt.
Die daraus resultierende These, dass Spuk als jurisprudente Limitrophie fungiert, wird im Folgenden anhand von E.T.A. Hoffmanns Erzählung „Das Majorat“ (1817) exemplarisch untermauert. Inwiefern dies auf die um das Spukschloss der Familie R..sitten kreisende Geschichte zutrifft, wird im Rahmen einer interpretierenden Textanalyse, welche zugleich Ausgangspunkt und Illustration ist, untersucht. Zentrale Bedeutung kommt hier der Rolle des Schlossgespenstes Daniel als Wi(e)dergänger limitropher Jurisprudenz im sozialen Interaktionsgeflecht des Majorats als Rechtsinstitution zu.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B „ Auf dem Schafott stürb‘ ich nicht gern! – der dort oben richtet! “ Das Spukschloss R..sitten in E.T.A. Hoffmanns „Das Majorat“ als Ort limitropher Jurisprudenz.
I Aspekte limitropher Jurisprudenz in E.T.A. Hoffmanns Phantastik
1) Der Dichterjurist E.T.A. Hoffmann im Kontext juristisch orientierter Diskurse
2) Zur kulturkonstitutiven Funktion von Spuk bei E.T.A. Hoffmann
II Limitrophe Jurisprudenz in E.T.A. Hoffmanns Erzählung „Das Majorat“
1) Die ‚Rechtsinstitution Majorat‘ aus hoffmannesker Perspektive
a) Textimmanente Positionierung Hoffmanns zum Konzept der Familienfideikommisse
b) Zur dämonischen Raumsemantik im Majoratssitz R..sitten
2) Daniel als Schlüsselfigur limitropher Jurisprudenz
a) Daniels Spuk als Sanktionierung auf limitropher Ebene
b) Der Wi(e)dergänger Daniel als dämonischer Advokat des Majorats
C Schlussbemerkung
Quellenverzeichnis
- Citar trabajo
- Victoria Grüner (Autor), 2014, Das Spukschloss R..sitten in E.T.A. Hoffmanns "Das Majorat" als Ort limitropher Jurisprudenz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437092
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