Vor 1953 noch als „Handlungsagent“ bekannt, ist der Handelsvertreter noch immer fester Bestandteil des Vertriebswesens. Aufgrund der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Handelsvertreterrechts vom 18.12.1986 wurde am 23.10.1989 ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Handelsvertreters erlassen. Unter anderem wurde die Kündigungsfrist des Handelsvertreters verlängert. Eine sachliche Änderung des Handelsvertreterrechts ist jedoch nicht erfolgt. Der Gesetzgeber hat mit § 84 HGB eine gesetzliche Definition des Handelsvertreters geliefert, die allgemeingültig ist und bei der Abgrenzung zu anderen Vertriebsstrukturen, sowie des unselbstständigen Handelsvertreters helfen soll. Die Begriffsdefinition hat bedeutenden Einfluss auf das Arbeits- und Sozialrecht, ebenso auf das Steuerrecht.
Die Abgrenzung zu den anderen Personen, die für einen Unternehmer im Bereich des Vertriebs tätig werden, ist von großer Bedeutung und führt noch immer zu neuen Rechtsstreitigkeiten. Auch die zunehmende Globalisierung und die einhergehende Möglichkeit, als Handelsvertreter in Europa für einen Unternehmer mit Firmensitz außerhalb der EU tätig zu werden, sorgt für interessante Rechtsprobleme und -fragestellungen. Es bleibt zu erwarten, wie die Gesetzgebung in Deutschland und Europa auf die entstehenden Sachverhalte reagiert.
Ungeachtet dessen muss man den Begriff des Handelsvertreters erst definieren und darauffolgend von den anderen Vertriebsstrukturen abgrenzen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Der Handelsvertreter
- I. Selbstständiger Gewerbetreibender
- II. Ständiges Betrauungsverhältnis
- III. Tätigkeit für einen anderen Unternehmer
- IV. Vermittlung und Abschluss von Geschäften
- V. Gegenstand des Geschäfts
- VI. Pflichten eines Handelsvertreters
- C. Abgrenzung
- I. Der Kommissionär
- II. Der Reisende
- III. Der Handelsmakler
- IV. Der Eigen- bzw. Vertragshändler
- V. Franchising
- VI. Entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB
- VII. Spezielle Fälle des Handelsvertreters
- 1. Der Versicherungsvertreter
- 2. Anzeigenvertreter
- 3. Handelsvertreter im Nebenberuf
- 4. Ein- und Mehrfirmenvertreter
- 5. Bezirksvertreter
- 6. Alleinvertreter
- 7. Untervertreter
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Begriff des Handelsvertreters und seiner Abgrenzung zu anderen Vertriebsstrukturen. Ziel ist es, die gesetzliche Definition des Handelsvertreters nach § 84 HGB zu erläutern und die relevanten Rechtsfragen im Kontext der Abgrenzung zu anderen Akteuren im Vertrieb zu beleuchten. Die Arbeit berücksichtigt auch die historische Entwicklung des Handelsvertreterrechts und die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung.
- Definition des Handelsvertreters nach § 84 HGB
- Abgrenzung des Handelsvertreters zu ähnlichen Funktionen (Kommissionär, Reisender, etc.)
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit des Handelsvertreters
- Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung auf das Handelsvertreterrecht
- Spezielle Fälle und Ausprägungen des Handelsvertreterverhältnisses
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beschreibt die historische Entwicklung des Handelsvertreterrechts, beginnend mit dem ADHGB von 1860, über die Reform von 1953 bis zur Einflussnahme der EG-Richtlinie von 1986. Sie hebt die Bedeutung der rechtlichen Definition des Handelsvertreters hervor, insbesondere im Hinblick auf seine Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen und die daraus resultierenden arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen. Die zunehmende Globalisierung und die damit verbundenen Rechtsprobleme werden ebenfalls angesprochen, was die Notwendigkeit einer präzisen Definition des Begriffs unterstreicht.
B. Der Handelsvertreter: Dieses Kapitel widmet sich der umfassenden Definition des Handelsvertreters gemäß § 84 HGB. Es beleuchtet die zentralen Merkmale: die Selbstständigkeit als Gewerbetreibender, das ständige Betreuungsverhältnis, die Tätigkeit für einen anderen Unternehmer, die Vermittlung und der Abschluss von Geschäften, sowie den Gegenstand dieser Geschäfte. Zusätzlich werden die Pflichten eines Handelsvertreters im Detail untersucht. Der Fokus liegt auf der juristischen Präzision der Definition und deren Relevanz für diverse Rechtsgebiete.
C. Abgrenzung: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit der Abgrenzung des Handelsvertreters von vergleichbaren Tätigkeiten im Vertrieb. Es analysiert die Unterschiede zum Kommissionär, Reisenden, Handelsmakler, Eigen- und Vertragshändler, Franchising-Systemen sowie der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB. Es beleuchtet spezielle Fälle wie Versicherungsvertreter, Anzeigenvertreter, Handelsvertreter im Nebenberuf, Ein- und Mehrfirmenvertreter, Bezirksvertreter, Alleinvertreter und Untervertreter, um ein umfassendes Bild der Vielfalt an Vertriebsformen im Kontext des Handelsvertreters zu liefern. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den jeweiligen rechtlichen Unterschieden und den daraus resultierenden Konsequenzen.
Schlüsselwörter
Handelsvertreter, § 84 HGB, Abgrenzung, Vertriebsstrukturen, Selbstständigkeit, Kommissionär, Reisender, Handelsmakler, Vertragshändler, Franchising, EG-Richtlinie, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Globalisierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Handelsvertreterrecht
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Handelsvertreterrecht. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und ein Glossar mit Schlüsselbegriffen. Der Fokus liegt auf der Definition des Handelsvertreters nach § 84 HGB und dessen Abgrenzung zu ähnlichen Vertriebsstrukturen wie Kommissionär, Reisender, Handelsmakler etc.
Was ist die Zielsetzung des Dokuments?
Das Dokument zielt darauf ab, den Begriff des Handelsvertreters nach § 84 HGB zu erläutern und die relevanten Rechtsfragen im Kontext der Abgrenzung zu anderen Akteuren im Vertrieb zu beleuchten. Es berücksichtigt die historische Entwicklung des Handelsvertreterrechts und die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung.
Welche Themen werden behandelt?
Die behandelten Themen umfassen die Definition des Handelsvertreters nach § 84 HGB, die Abgrenzung zu ähnlichen Funktionen (Kommissionär, Reisender usw.), Rechtsfragen zur Selbstständigkeit des Handelsvertreters, die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung und spezielle Fälle des Handelsvertreterverhältnisses (z.B. Versicherungsvertreter, Anzeigenvertreter, Handelsvertreter im Nebenberuf etc.).
Wie wird der Handelsvertreter definiert?
Das Dokument beschreibt die Definition des Handelsvertreters gemäß § 84 HGB. Zentrale Merkmale sind die Selbstständigkeit als Gewerbetreibender, das ständige Betreuungsverhältnis, die Tätigkeit für einen anderen Unternehmer, die Vermittlung und der Abschluss von Geschäften sowie der Gegenstand dieser Geschäfte. Die Pflichten eines Handelsvertreters werden ebenfalls detailliert untersucht.
Wie werden Handelsvertreter von anderen Vertriebsstrukturen abgegrenzt?
Ein ausführlicher Abschnitt widmet sich der Abgrenzung des Handelsvertreters von vergleichbaren Tätigkeiten. Es werden die Unterschiede zum Kommissionär, Reisenden, Handelsmakler, Eigen- und Vertragshändler, Franchising-Systemen und der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB analysiert. Spezifische Fälle wie Versicherungsvertreter, Anzeigenvertreter und weitere Ausprägungen des Handelsvertreterverhältnisses werden ebenfalls berücksichtigt.
Welche Bedeutung hat die europäische Gesetzgebung?
Das Dokument betrachtet die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung auf das Handelsvertreterrecht. Es wird die historische Entwicklung vom ADHGB von 1860 über die Reform von 1953 bis hin zur EG-Richtlinie von 1986 erläutert und der Einfluss auf die Definition und Abgrenzung des Handelsvertreters hervorgehoben.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die Schlüsselwörter umfassen: Handelsvertreter, § 84 HGB, Abgrenzung, Vertriebsstrukturen, Selbstständigkeit, Kommissionär, Reisender, Handelsmakler, Vertragshändler, Franchising, EG-Richtlinie, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Globalisierung.
Welche Kapitel umfasst das Dokument?
Das Dokument gliedert sich in die Kapitel: Einleitung, Der Handelsvertreter, Abgrenzung und Fazit. Das Kapitel "Der Handelsvertreter" behandelt die Definition und Pflichten, während das Kapitel "Abgrenzung" verschiedene Vertriebsformen im Vergleich darstellt. Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und das Fazit fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
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- Anonym (Author), 2017, Der Handelsvertreter. Begriff und Abgrenzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/434442