Der IWF rät in letzter Zeit immer häufiger dazu das Drei-Säulen-Modell der deutschen Kreditwirtschaft aufzulockern, um wie in anderen europäischen Ländern Zusammenschlüsse zwischen den Institutsgruppen zuzulassen. Die Meinungen der Politik und der einzelnen Bankenverbände gehen bei diesem Thema weit auseinander. Deshalb beginnt diese Arbeit mit der Entstehung und der Entwicklung dieses Bankensystems, um ein besseres Verständnis hierfür aufzubauen. Sie befasst sich weiter mit Fragen der Entwicklung und den Zukunftsaussichten der einzelnen Institutsgruppen. Zuerst wird auf den grundlegenden Aufbau des Drei-Säulen-Modells und dessen Besonderheiten eingegangen. Hierbei wird die historische Entwicklung, die geschäftspolitische Ausrichtung und das Ziel oder der Auftrag der einzelnen Institutsgruppen mit dem Hintergrund des Gründergedankens näher dargestellt. Der weitere Weg dieser Arbeit führt über die jüngste Vergangenheit zur momentanen Situation des Bankenwettbewerbs und der Marktanteile der einzelnen Bankengruppen und schildert die unterschiedliche Wettbewerbssituation, in denen sich die Banken im Inter- und Intrasäulenwettbewerb befinden. Anschließend werden die Zukunftsaussichten und die strategischen Ausrichtungen der einzelnen Säulen behandelt.
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 AUFBAU DER ARBEIT
2 DAS DREI-SÄULEN-SYSTEM
2.1 ZIELSETZUNG DER PRIVATEN BANKEN
2.2 AUFTRAG DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN
2.3 AUFTRAG DER SPARKASSEN
3 KONKURRENZSITUATION DER BANKENGRUPPEN
4 ZUKUNFT DES DREI-SÄULEN-SYSTEMS
4.1 ZUKUNFT DER PRIVATEN BANKEN
4.2 ZUKUNFT DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN
4.3 ZUKUNFT DES SPARKASSENSEKTORS
5 FAZIT
LITERATURVERZEICHNIS
ONLINEVERZEICHNIS
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Anzahl der Banken in Deutschland (1980 – 2004)
Abbildung 2: Entwicklung der Bilanzsummen (1980 – 2004)
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 AUFBAU DER ARBEIT
Der IWF rät in letzter Zeit immer häufiger dazu das Drei-Säulen-Modell der deutschen Kreditwirtschaft aufzulockern, um wie in anderen europäischen Ländern Zusammenschlüsse zwischen den Institutsgruppen zuzulassen. Die Meinungen der Politik und der einzelnen Bankenverbände gehen bei diesem Thema weit auseinander. Deshalb beginnt diese Arbeit mit der Entstehung und der Entwicklung dieses Bankensystems, um ein besseres Verständnis hierfür aufzubauen. Sie befasst sich weiter mit Fragen der Entwicklung und den Zukunfts-aussichten der einzelnen Institutsgruppen. Zuerst wird auf den grundlegenden Aufbau des Drei-Säulen-Modells und dessen Besonderheiten eingegangen. Hierbei wird die historische Entwicklung, die geschäftspolitische Ausrichtung und das Ziel oder der Auftrag der einzelnen Institutsgruppen mit dem Hintergrund des Gründergedankens näher dargestellt. Der weitere Weg dieser Arbeit führt über die jüngste Vergangenheit zur momentanen Situation des Bankenwettbewerbs und der Marktanteile der einzelnen Bankengruppen und schildert die unterschiedliche Wettbewerbssituation, in denen sich die Banken im Inter- und Intrasäulen-wettbewerb befinden. Anschließend werden die Zukunftsaussichten und die strategischen Ausrichtungen der einzelnen Säulen behandelt.
2 DAS DREI-SÄULEN-SYSTEM
Das „Drei-Säulen-System“ besteht aus Kredit- oder Privatbanken, den Banken des Genossenschaftssektors und den Banken des Sparkassensektors[1] und ist in Deutschland historisch gewachsen. Die drei Bankengruppen unterscheiden sich zunächst hinsichtlich ihrer Verbandszugehörigkeit. Dies ist bei den Kreditbanken vorwiegend der Bundsverband deutscher Banken e.V. (BdB), bei den Sparkassen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) und bei den Genossenschaftsbanken der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)[2]. Darüber hinaus besteht der Unterschied wesentlich in ihren primären Unternehmenszielen und ihrer Rechtsform.[3]
2.1 ZIELSETZUNG DER PRIVATEN BANKEN
Der Begriff Privatbank wird in der Literatur und im Sprachgebrauch für alle privatwirtschaftlich organisierten Banken wie Großbanken, Regionalbanken und Privatbankiers verwendet.
Private Großbanken wurden vornehmlich im 19. Jahrhundert gegründet, da die bereits vorhandenen, aber zu kleinen Privatbankiers nicht die Mittel für Großkredite und zur Vorfinanzierung von Emissionen aufbringen konnten, die von der jungen, aufstrebenden Industrie nachgefragt wurden.[4]
Das Geschäftsziel der erwerbswirtschaftlich orientierten Privatbanken liegt darin, einen möglichst hohen und nachhaltigen Gewinn zu erzielen.[5] Eine Ausrichtung der Unternehmenspolitik an dem Ziel der Gewinnmaximierung ist durch die langfristigen Interessen der Kapitalgeber und Eigner der Kreditinstitute begründet.[6] Durch diese historische Entwicklung ist auch eine vergleichsweise starke Marktposition und hohe Kompetenz bei Beteiligungen und Investmentbanking gegenüber den Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu erklären. Das Filialsystem der Großbanken ist zur besseren Steuerung und Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten an den Interessen der Eigner meist zentral gesteuert.[7]
2.2 AUFTRAG DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN
Banken in der Rechtsform einer Genossenschaft haben keine geschlossene Anzahl an Mitgliedern und sollen durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb dem Förderungsauftrag nachkommen.[8] Der Förderungsauftrag der Genossenschafts-banken ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 GenG[9] verankert, wobei offen gelassen wird, ob die Förderung direkt durch die angebotenen Leistungen, oder indirekt durch Dividendenzahlung erfolgen soll.[10] Durch den Förderungsauftrag haben die Banken die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt, die eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Kunden und ihren Unternehmern zulässt (Identitätsprinzip). Aus dem Förderungsgedanken für die Mitglieder, oder bei gruppenwirtschaftlich orientierten Genossenschaften für bestimmte Gruppen, wie z.B. dem Mittelstand, wird klar, dass bei den Genossenschaftsbanken im Gegensatz zu den Privatbanken nicht die Gewinnmaximierung im Mittelpunkt der Geschäftspolitik und als oberstes Unternehmensziel steht. Dieses Ziel hat aber in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen.[11] Die Ausrichtung der Unternehmenspolitik hat bei den Genossenschaftsbanken zur Folge, dass sich das Kreditgeschäft als eines der Kerngeschäftsfelder darstellt.[12] Der Genossenschafts-gedanke beruht auf dem Prinzip der Selbsthilfe, der solidarischen Haftung und dem Gedanken der Selbstverwaltung.[13] Die Haftung hat sich in der Entwicklung der Banken in der Regel von einer unbeschränkten in eine beschränkte Haftung gewandelt. Sie ist in der Regel auf die Summe von Genossenschaftsanteil und Haftsumme, die der Höhe des Genossenschaftsanteils entspricht, beschränkt. Durch die Haftsumme wird der Genossenschaftsanteil auf das „haftende Kapital“ erhöht.[14]
Die Genossenschaftsbanken entstanden ebenfalls Mitte des 19. Jahrhunderts zum einen durch die Initiative von Hermann Schulze-Delitzsch für den städtisch-gewerblichen Bereich und durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen für den handwerklichen und ländlichen Bereich.[15] Seit 1972 haben sich die getrennt entwickelten Genossenschaften im BVR zusammengeschlossen.[16] Im Finanzverbund der Genossenschaftsbanken wird die Zusammenarbeit im Wege der dezentralen, freiwilligen Kooperation verwirklicht.[17]
Der Aufbau des Genossenschaftsverbundes gliedert sich in drei Stufen. Auf der ersten, der Primär- oder der örtlichen Stufe, sind die Kreditgenossenschaften angesiedelt. Auf der zweiten, der Sekundär- oder regionalen Stufe, stehen die Zentralbanken. Die dritte, die Tertiärstufe, wird von einem übergeordnetem Institut, der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank) eingenommen, die auch als regionale Zentralbank tätig ist.[18]
[...]
[1] Vgl. Heidorn (2000), S. 21.
[2] Vgl. Selbach (1991), S. 107.
[3] Vgl. Güde (2001), Sp. 2070.
[4] Vgl. Hammerschmidt (2003), S. 246 f.
[5] Vgl. Schierenbeck (1987), S. 20.
[6] Vgl. Selbach (1991), S 155.
[7] Vgl. Gerstenmaier (1992), S. 7.
[8] Vgl. Gerke (2002), S. 486, Stichwort: Kreditgenossenschaften.
[9] § 1 Abs. 1 Satz 1 GenG: Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken...
[10] Vgl. Selbach (1991), S. 171.
[11] Vgl. Selbach (1991), S. 155.
[12] Vgl. Hahn (1981), S. 346 f.
[13] Vgl. Grüger (2001), Sp. 963.
[14] Vgl. Schmidt (1981), S. 19.
[15] Vgl. Zimmermann (1984), S. 29.
[16] Vgl. Schmidt (1981), S. 19.
[17] Vgl. Gerstenmaier (1992), S. 7.
[18] Vgl. Heidorn (2000), S. 21.
- Arbeit zitieren
- Christian Krauß (Autor:in), 2005, Das Drei-Säulen-System: Zukunft oder Ende?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43177
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