Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte der UN-Behindertenrechtskonvention und soll die wichtigsten Meilensteine der Konvention systematisch nachzeichnen.
Am 26. März 2006 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit verpflichtet sich Deutschland, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen und den Betroffenen ein Mitspracherecht einzuräumen. In Folge dessen verabschiedete die Bundesregierung im September 2011 den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um die Rechte von behinderten Menschen zu stärken. Ein wichtiges Ziel war u.a., die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam einen Kindergarten besuchen können. Am 28. Juni 2016 verabschiedete die Bundesregierung dann den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0). Mit dem NAP 2.0 will die Bundesregierung die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt vorantreiben.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die UN und die Menschenrechte
1. Das System UNO
2. Schutz der Menschenrechte als Aufgabe der UN
III. Entstehungsgeschichte der UN-Behindertenrechtskonvention
1. Behinderung als Menschenrechtsthema
2. Die zwei Berichte der UN-Sonderberichterstatter
3. Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte
4. Mexiko, die Generalversammlung und der Ad-hoc-Ausschuss von 2001
5. Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention
IV. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit befasst sich mit der Entstehungsgeschichte der UN-Behindertenrechtskonvention und zeichnet die wesentlichen Meilensteine nach, die dazu führten, dass Menschen mit Behinderung als Rechtsträger im internationalen Menschenrechtssystem anerkannt wurden.
- Strukturen und Menschenrechtsaufgaben der Vereinten Nationen (UNO)
- Historische Entwicklung der Behindertenrechte von der Defizitorientierung zur Inklusion
- Die Rolle der Sonderberichterstatter und früherer Rahmenbedingungen ("Soft Law")
- Verhandlungsprozesse innerhalb des Ad-hoc-Ausschusses der Vereinten Nationen
- Inhaltliche Schwerpunkte und rechtliche Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention
Auszug aus dem Buch
2. Schutz der Menschenrechte als Aufgabe der UN
a) Der Schutz der Menschenrechte ist ohne Frage eine wichtige Aufgabe der UN. Doch was versteht man unter einem Menschenrecht? Jeder Mensch hat von Geburt an Rechte, ungeachtet seiner Stellung in der Gesellschaft, in der Familie, im Beruf, in der Religion und in der Kultur. Diese Rechte nennt man Menschenrechte. Sie sind sehr stark mit der Menschenwürde verankert und beinhalten die Anerkennung, dass jeder Mensch unabhängig von anderen die gleichen Freiheitsrechte hat. Anders ausgedrückt: „Menschenrechte sind solche Rechte, die jedem Menschen alleine aufgrund seines Menschseins und seiner angeborenen Würde zukommen. (…) Behinderte Menschen sind Menschen, und Menschenrechte kennen keinen Gesundheitszustand.“
b) Da die Generalversammlung, das Sekretariat, der Wirtschafts- und Sozialrat sowie der Menschenrechtsrat mit dem Schutz der Menschenrechte betraut sind, soll der Aufbau, die Verbindungen und die Funktionsweise dieser Organe kurz dargestellt werden. Anschließend soll erörtert werden, was die Mitgliedsstaaten der UN bisher für den Schutz der Menschenrechte getan haben.
aa) Das Herzstück der UN ist die Generalversammlung. Sie kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Für jede Tagung muss eine Präsidentin oder ein Präsident gewählt werden. Jedes Mitgliedsland darf höchstens fünf Delegierte entsenden. Allerdings hat jedes Land nur eine Stimme. Die Generalversammlung kann über die Zuständigkeit und Funktion aller UN-Organe verhandeln. Darüber hinaus kann sie über alle Angelegenheiten beraten, die von der Charta der UN erfasst sind. Die Generalversammlung benötigt für Beschlüsse zu „wichtigen Fragen“ eine Zweidrittelmehrheit. Zu den wichtigen Fragen gehören laut Regel 83 der Geschäftsordnung der Generalversammlung z.B. Empfehlungen zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit, die Wahl von nichtständigen Mitgliedern im Sicherheitsrat oder die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern. Bei allen anderen Entscheidungen genügt eine einfache Mehrheit. Im Gegensatz zu Beschlüssen, die das Völkerrecht fortbilden, sind nach außen gerichteten Beschlüsse nur Empfehlungen ohne rechtliche Bindung. Dementsprechend hängt die Einhaltung dieser Beschlüsse von der Moral der öffentlichen „Weltmeinung“ ab.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Ratifizierung der Konvention durch Deutschland und die nationalen Aktionspläne.
II. Die UN und die Menschenrechte: Darstellung des UNO-Systems sowie der zentralen Rolle der Menschenrechte und der Funktionsweise der Hauptorgane.
III. Entstehungsgeschichte der UN-Behindertenrechtskonvention: Analyse des Paradigmenwechsels von der medizinischen Betrachtung hin zur menschenrechtlichen Perspektive unter Einbeziehung des Ad-hoc-Ausschusses.
IV. Zusammenfassung: Resümee über den langen Weg der Konvention und ihre Bedeutung als Meilenstein für die internationale Inklusionspolitik.
Schlüsselwörter
UN-Behindertenrechtskonvention, Menschenrechte, Vereinte Nationen, Behindertendekade, Inklusion, Ad-hoc-Ausschuss, Menschenrechtsrat, Diskriminierung, Barrierefreiheit, Menschenwürde, Soft Law, Teilhabe, Sonderberichterstatter, Diversity-Ansatz, Internationale Zusammenarbeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Entstehungsprozess und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention im Kontext des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Welche thematischen Schwerpunkte werden behandelt?
Die Themen umfassen die Struktur der Vereinten Nationen, die historische Entwicklung der Rechte von Menschen mit Behinderung sowie die verschiedenen Verhandlungsstufen bis zur Verabschiedung der Konvention.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die wichtigsten Meilensteine systematisch nachzuzeichnen, die zur rechtlichen Verankerung der Konvention und zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen geführt haben.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine systematische Aufarbeitung und Analyse von UN-Dokumenten, Berichten von Sonderberichterstattern sowie einschlägiger fachwissenschaftlicher Literatur.
Was sind die Inhalte des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der UN-Strukturen, die Analyse der Entstehungsgeschichte der Konvention und die detaillierte inhaltliche Erläuterung der Konventionsartikel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, Menschenrechte, Diskriminierung und Teilhabe.
Welche Rolle spielten die Sonderberichterstatter bei der Entwicklung der Konvention?
Die Berichte von Daes und Despouy waren entscheidend, da sie Behinderung erstmals als ein zentrales Thema der internationalen Menschenrechtspolitik identifizierten und strukturelle Verletzungen aufdeckten.
Wie unterscheidet sich der aktuelle diversity-Ansatz von früheren Sichtweisen?
Früher wurde Behinderung primär als medizinisches Defizit betrachtet; der heutige Ansatz begreift sie als einen normalen Bestandteil des menschlichen Lebens und betont die Autonomie des Individuums.
Warum wird die Konvention als "Meilenstein" bezeichnet?
Sie gilt als Meilenstein, da sie Regierungen international rechenschaftspflichtig macht und sicherstellt, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht mehr nur eine moralische Frage, sondern eine rechtliche Verpflichtung ist.
- Citation du texte
- Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Auteur), 2018, Die Entstehungsgeschichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/431014