Nach dem Zweiten Weltkrieg stand Deutschland auf der Seite der Verlierer. Die High Commission For Germany (HICOG) überprüfte nahezu jede politische Handlung. Der erste deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer war mit der Situation des okkupierten Deutschlands jedoch unzufrieden und maß der Wiedererlangung der Souveränität höchste Priorität bei. In seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 lauteten Adenauers Stichworte Westbindung, Amerikaorientierung, Gleichberechtigung und Mitwirkung am Zusammenschluss Europas. Damit waren seine außenpolitischen Ziele benannt. Der Kanzler wusste allerdings auch genau über die Problematik des geteilten Deutschlands Bescheid, stellte eine Wiedervereinigung aber hinten an. Seine Politik der Westintegration begründete er am 07. Februar 1952 im deutschen Bundestag wie folgt:
„Ich glaube, dass wir die Wiedervereinigung nur erreichen werden mit der Hilfe der drei Westalliierten, niemals mit der Hilfe der Sowjetunion.“
Adenauer stieß mit seiner Politik jedoch auch auf Kritik. Diese wurde durch Jakob Kaiser, Kurt Schumacher, Gustav Heinemann und nicht zuletzt durch Rudolf Augstein laut. Die Gegner des Kanzlers kritisierten vor allem seine Art Verhandlungen mit den Alliierten zu führen. Besonders Kurt Schumacher stellte Adenauers Theorie in Frage, dass man durch Zugeständnisse das erreichen könnte, was man sich von den Verhandlungen erwartete. Schumacher war ein politischer Hardliner, nicht gewillt Kompromisse eingehen, schon gar nicht mit den Westmächten.
Jakob Kaiser lehnte die Haltung des Kanzlers zur deutschen Wiedervereinigung ab. Er war der Meinung, dass die Bindung an den Westen hinter der Wiedervereinigung anstehen sollte.
Diese Arbeit stellt im ersten Teil die Schritte Adenauers Politik der Westintegration vor und geht im zweiten Teil auf die Alternativen seiner Kritiker ein.
Inhalt
1 Problemstellung
2 Adenauers Politik der Westintegration
2.1 Das Petersberger Abkommen (22.November 1949)
2.2 Der Schuman-Plan
2.3 Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und der Deutschlandvertrag
2.4 Die Westverträge
2.5 Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
2.6 Demonstration des neuen deutschen Selbstbewusstseins
3 Adenauers politische Gegner
3.1 Rudolf Augstein
3.2 Jakob Kaiser
3.3 Kurt Schumacher
4 Ergebnisse
Literaturverzeichnis
1 Problemstellung
Nach dem Zweiten Weltkrieg stand Deutschland auf der Seite der Verlierer. Die High Commission For Germany (HICOG) überprüfte nahezu jede politische Handlung. Der erste deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer war mit der Situation des okkupierten Deutschlands jedoch unzufrieden und maß der Wiedererlangung der Souveränität höchste Priorität bei. In seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 lauteten Adenauers Stichworte Westbindung, Amerikaorientierung, Gleichberechtigung und Mitwirkung am Zusammenschluss Europas.[1] Damit waren seine außenpolitischen Ziele benannt. Der Kanzler wusste allerdings auch genau über die Problematik des geteilten Deutschlands Bescheid, stellte eine Wiedervereinigung aber hinten an. Seine Politik der Westintegration begründete er am 07. Februar 1952 im deutschen Bundestag wie folgt:
„Ich glaube, dass wir die Wiedervereinigung nur erreichen werden mit der Hilfe der drei Westalliierten, niemals mit der Hilfe der Sowjetunion.“[2]
Adenauer stieß mit seiner Politik jedoch auch auf Kritik. Diese wurde durch Jakob Kaiser, Kurt Schumacher, Gustav Heinemann und nicht zuletzt durch Rudolf Augstein laut. Die Gegner des Kanzlers kritisierten vor allem seine Art Verhandlungen mit den Alliierten zu führen. Besonders Kurt Schumacher stellte Adenauers Theorie in Frage, dass man durch Zugeständnisse das erreichen könnte, was man sich von den Verhandlungen erwartete. Schumacher war ein politischer Hardliner, nicht gewillt Kompromisse eingehen, schon gar nicht mit den Westmächten.
Jakob Kaiser lehnte die Haltung des Kanzlers zur deutschen Wiedervereinigung ab. Er war der Meinung, dass die Bindung an den Westen hinter der Wiedervereinigung anstehen sollte.
Diese Arbeit stellt im ersten Teil die Schritte Adenauers Politik der Westintegration vor und geht im zweiten Teil auf die Alternativen seiner Kritiker ein.
2 Adenauers Politik der Westintegration
2.1 Das Petersberger Abkommen (22.November 1949)
Wie bereits erwähnt, maß Adenauer der Wiedererlangung der Souveränität Deutschlands höchste Priorität zu. Aufgrund der britischen und französischen Bedenken bezüglich de Wunsches nach Souveränität schien bei der Umsetzung einiges an diplomatischem Geschick erforderlich.
Die von den Siegermächten vorgenommenen Demontagen in der Industrie stellten für den Kanzler ein Problem größeren Ausmaßes dar. Dadurch gingen Arbeitsplätze in großem Umfang verloren. Dem wollte der Bundeskanzler Einhalt gebieten, so dass er nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Hohen Kommissaren schließlich das Petersberger Abkommen unterzeichnet. Dies sollte der erste Schritt in Richtung Souveränität sein.
Deutschland trat der Internationalen Ruhrbehörde bei, die - seit April 1949 - die Produktion von Eisen und Stahl im Ruhrgebiet überwachte. Im Gegenzug konnte Deutschland nun erstmals nach dem Krieg wieder Außenhandelsbeziehungen und Konsulartätigkeiten aufnehmen. Darüber hinaus wurden die Demontagen eingeschränkt.[3]
2.2 Der Schuman-Plan
Die Verhandlungen mit der HICOG über das Ruhrstatut hatten gezeigt, dass die Siegermächte durchaus bereit waren mit der Bundesrepublik als gleichberechtigtem Vertragspartner zu kooperieren.
Das französische Außenministerium unter Robert Schuman stellte im Frühjahr 1950 einen Plan vor, der die Internationale Ruhrbehörde überflüssig werden ließ: Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die Bundesrepublik sollten darin die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bilden.
Mit diesem Vorschlag löste Frankreich seine Politik der Schwächung deutscher Institutionen und Kompetenzen durch eine Politik der Kontrolle durch Integration ab.[4]
Adenauer sah darin die Chance für eine außenpolitische Kooperation mit Frankreich und somit auch die Überwindung der Pariser Bedenken hinsichtlich der deutschen Souveränität.
Die so genannte Montanunion sollte einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl bilden und mit ihrem Inkrafttreten die Ruhrbehörde ablösen[5]. Mit der Ratifizierung des Vertrags am 18. April 1951 war ein großer Schritt in Richtung Europäische Integration gemacht worden. Ein zentraler Gedanke des Schuman–Plans war die Neuordnung Europas, die nun durch den Gedanken der Supranationalität vollzogen werden sollte[6]. Für die Bundesrepublik bedeutete diese Umwälzung der bisherigen Verhältnisse, dass sie nun zu einem neuen und wichtigen Verhandlungspartner in Westeuropa aufgestiegen war.[7]
2.3 Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und der Deutschlandvertrag
Auf ökonomischer Ebene war die Einigung mit dem Westen schon fortgeschritten, doch die Übereinkunft in militärischer Hinsicht stellte größere Probleme dar.
Die Drei Mächte waren sich im Bezug auf die deutsche Wiederbewaffnung uneinig. Frankreich wollte eine neue deutsche Militärmacht trotz der amerikanischen und britischen Befürwortungen verhindern.
Letztlich lief die Einigung über den deutschen Wehrbeitrag zwischen den Westmächten und der BRD nach einem ähnlichen Muster ab wie schon bei der Bildung der Montanunion. Der französische Ministerpräsident René Pleven stellte im Oktober 1950 seine Idee einer „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ vor. Diese sollte gleichermaßen wie die EGKS aufgebaut sein und eine Europaarmee unter französischer Heerleitung bilden.[8] Nach anfänglichen Diskriminierungen des deutschen Wehrbeitrags konnte die Bundesrepublik eine politische Gleichberechtigung auf europäischer Ebene erreichen.
Fast zeitgleich liefen die Gespräche über den Generalvertrag mit der Bundesrepublik ab.
Dieser sah die Aufhebung des Besatzungsregimes und –statuts sowie die Auflösung der Alliierten Hohen Kommission vor. Außerdem sollte die Bundesrepublik im Bezug auf innere und äußere Angelegenheiten ihre Souveränität zurückerhalten. Im Bezug auf Berlin, Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung und einer friedensvertraglichen Regelung behielten sich die Alliierten die Rechte vor.
In Art. 3 verpflichtete sich die Bundesrepublik „ihre Politik im Einklang mit den Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen und mit den im Statut des Europarates aufgestellten Zielen“ zu gestalten.[9]
Der Deutschlandvertrag und der EVG-Vertrag wurden durch ein Junktim miteinander verbunden und am 26. März 1952 in Bonn bzw. Paris unterzeichnet[10].
Nach heftigen Auseinandersetzungen mit der Opposition unter Kurt Schumacher im deutschen Bundestag erreichte Konrad Adenauer schließ-lich die Ratifizierung der Verträge[11].
Allerdings scheiterte die Anerkennung des Vertragswerkes zur „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ im August 1954 in Paris. In der französischen Nationalversammlung sprach sich nicht die Mehrheit für die EVG aus.[12]
Konrad Adenauer fasste das als herben Rückschlag für die Bindung an den Westen auf. Am 31. August 1954 erklärte er einem Vertrauten, dass er nunmehr folgende Richtlinien für die Fortführung der deutschen Politik aufstellen werde:
[...]
[1] Vgl. von Beyme 1979, S. 53f.
[2] Zitat nach Glaeßner 1999, S. 87
[3] Vgl. Bierling 1999, S.83f.
[4] Vgl. Glaeßner 1999, S. 91
[5] Vgl. Bierling 1999, S. 86
[6] Vgl. ebd. S.87
[7] Vgl. Bierling 1999, S.87
[8] Vgl. Glaeßner 1999, S. 86
[9] Vgl. ebd. S. 89
[10] Vgl. ebd. S. 87
[11] Vgl. ebd.
[12] Vgl. ebd. S. 88
- Quote paper
- Katharina Raulf (Author), 2004, Adenauers Westintegrationspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43067
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