Heute ist bekannt, dass sich Tehlirian 1920 der Operation Nemesis anschloss, die das Ziel hatte, Selbstjustiz zu betreiben. Aber welche Motive hatte er, Talât Paşa zu töten? Warum beteiligte er sich an der Attentatskampagne? Welche Vorfälle verleiten einen Menschen zu einer solchen Tat? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.
Dr Johannes Werthauer verglich in seinem Verteidigungsplädoyer eindrucksvoll den Armenier Soghomon Tehlirian mit Wilhelm Tell, der als Tyrannenmörder gefeiert wurde. Auch Tehlirian, der den Großwesir der Jungtürken Mehmed Talât Paşa am 15. März 1921 in Berlin erschossen hatte, wurde nicht verurteilt. Dieser Freispruch wurde zwar nicht so zelebriert wie der tödliche Armbrustschuss Wilhelm Tells, aber dennoch stand die Presse dem Urteil überwiegend positiv gegenüber. Es sei der „erste wirkliche Kriegsverbrecherprozeß“, der eine „große moralpolitische Wirkung“ erzielen müsse.
Aber Tehlirian wurde nicht wegen des Mordes eines Kriegsverbrechers freigesprochen, sondern nach §51 StGB, da er vermutlich zur Tatzeit nicht wusste, was er tat, weil er unter „psychasthenische[r] Epilepsie“ litt.
1 Einleitung
„Welche Jury der ganzen Welt würde Wilhelm Tell verurteilt haben? […] Gibt es etwas Menschlicheres, als was uns hier vorgetragen worden ist? Der Rächer einer Million Gemordeter, der Rächer eines ganzen Volkes steht dem für den Mord des Volkes Verantwortlichen, dem Urheber der ganzen Leiden gegenüber. Das soll nicht seelischer Zwang sein?“[1]
Dr. Johannes Werthauer verglich in seinem Verteidigungsplädoyer eindrucksvoll den Armenier Soghomon Tehlirian mit Wilhelm Tell, der als Tyrannenmörder gefeiert wurde. Auch Tehlirian, der den Großwesir der Jungtürken Mehmed Talat Paşa am 15. März 1921 in Berlin erschossen hatte, wurde nicht verurteilt. Dieser Freispruch wurde zwar nicht so zelebriert wie der tödliche Armbrustschuss Wilhelm Tells, aber dennoch stand die Presse dem Urteil überwiegend positiv gegenüber. Es sei der „erste wirkliche Kriegsverbrecherprozeß“, der eine „große moral-politische Wirkung“ erzielen müsse. [2] Aber Tehlirian wurde nicht wegen des Mordes eines Kriegsverbrechers freigesprochen, sondern nach §51 StGB, da er vermutlich zur Tatzeit nicht wusste, was er tat, weil er unter „psychasthenische[r] Epilepsie“ litt.[3] Heute ist bekannt, dass sich Tehlirian 1920 der Operation Nemesis anschloss, die das Ziel hatte, Selbstjustiz zu betreiben. [4] Aber welche Motive hatte er, Talat Paşa zu töten? Warum beteiligte er sich an der Attentatskampagne? Welche Vorfälle verleiten einen Menschen zu einer solchen Tat?
Mit diesen Fragen wird sich die vorliegende Hausarbeit auseinandersetzen und, angelehnt an die Aussage des Verteidigers Werthauer, die Frage aufwerfen, ob das Attentat auf Talat juristisch und moralisch vertretbar war. Hierbei wird sie sich hauptsächlich mit den vollständig stenographischen Aufzeichnungen des Prozesses von Georg Elgard beschäftigen, die Tessa Hofmann 1980 neu auflegte. Zusätzlich werden damalige Zeitungsartikel zur differenzierten Betrachtung des Prozessverlaufs herangezogen. Diese Arbeit stützt sich sowohl auf die Ausführungen von David Luban, der den Versuch wagt, Selbstjustiz zu erörtern, als auch auf jene von Tessa Hofmann, die über Absprachen der Geschworenen mit der deutschen Regierung berichtet, welche einen großen Einfluss auf den Verlauf des Prozesses hatten. Um die Absichten der Operation Nemesis und den Prozess kritisch betrachten zu können, ist es unerlässlich, kurz die damaligen Gegebenheiten im Osmanischen Reich zu schildern.
2 Vorgeschichte
Das einst den Großmächten zugehörige Osmanische Reich verlor im Laufe des 19. Jahrhunderts zahlreiche Gebiete, die von großer strategischer Bedeutung waren. Ausgelöst durch die Niederlage gegen das Russische Reich 1878 wurde ein Kongress in Berlin einberufen, dessen Ergebnisse die Macht des Osmanischen Reiches stark einschränkten. [5] Als Reaktion darauf setzte Sultan Abdülhamid II. die Verfassung von 1876 [6] außer Kraft und trieb das antichristliche Denken voran, das zu mehreren Aufständen der christlichen Armenier führte.[7]
Seit dem 16. Jahrhundert galten die Bürger des armenischen Volkes als „third-class citizens“[8], deren antimuslimischer Glaube unter der Prämisse, dass sie eine Sondersteuer (Dschizya) an die Regierung zahlten, Akzeptanz im Osmanischen Reich fand.[9] Die im Osten ansässigen Armenier zahlten zusätzlich ein hohes Schutzgeld an die Kurden, dennoch kam es weiterhin zu blutigen Übergriffen.[10] Die Bestimmungen des Berliner Kongresses entfachten neue Hoffnung, da ein Ende der Massaker am armenischen Volk in Sicht war. Da wider Erwarten die gezielten Massaker gegen das armenische Volk fortgesetzt wurden, gründeten Kristapor Mikayelian, Stephan Zorian und Simon Zavarian in Tiflis im Jahr 1890 die Armenische Revolutionäre Föderation (ARF). Diese setzte sich für Reformen ein, die den Armeniern Freiheit im Osmanischen Reich bewilligen sollten. „The resistors were protesting subjugation, high taxes, and the violations and murders of Armenians.“[11] Um diese Ziele zu erreichen, startete die ARF mehrere Revolten[12] mit der Intention, den Westen auf die weiterhin ausgeführten Gräueltaten des Osmanischen Reiches aufmerksam zu machen. Allerdings erfolgte bis auf wenige Protestnoten keine Reaktion des Westens.[13]
2.1 Komitee für Einheit und Fortschritt
Im Jahr 1889 schlossen sich mehrere türkische Oppositionelle zusammen, die sich für eine Restauration der vollen Souveränität des Reiches einsetzten. Diese konnte nur durch die Wiedereinführung einer konstitutionellen Monarchie zurückerlangt werden. Während des zweiten Kongresses in Paris im Jahr 1907 einigten sich die Mitglieder der Bewegung [14] nach zahlreichen Spaltungen auf den Namen Komitee für Einheit und Fortschritt ( CUP) und fassten den Entschluss, Sultan Abdülhamid II. zu stürzen. Der Putsch gegen den Sultan wurde im Jahr 1908 erfolgreich vollzogen und die Verfassung von 1876 wieder etabliert. [15]
Im Jahr 1913 schafften es die Jungtürken, eine Diktatur unter Führung von Enver, Talat und Cemal Paşa zu konstituieren.[16] Die Zuversicht, durch den Kriegseintritt auf Seiten der Mittelmächte strategisch wichtige Gebiete, vor allem auf dem Balkan, zurückzuerobern, schwand aber nach der Niederlage im Kaukasus gegen das Russische Reich wieder.[17] Für dieses Scheitern wurden vor allem die Armenier zur Verantwortung gezogen, denen Illoyalität vorgeworfen wurde. Als Vorsichtsmaßnahme wurden die armenischen Soldaten entwaffnet und zu körperlicher Arbeit gezwungen, die, ausgelöst durch Hunger und Erschöpfung, vermehrt tödlich endete. [18] Im April folgte die Festnahme armenischer Intellektueller in Konstantinopel, die größtenteils ermordet wurden. Kurz darauf begannen die kriegsbedingten Deportationen der armenischen Bevölkerung, denen über eine Million Menschen zum Opfer fielen.[19]
2.2 Operation Nemesis
Nach der Niederlage der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg konnte das Fortbestehen eines souveränen osmanischen Staates nur durch das Verklagen der für die Deportationen Hauptverantwortlichen erreicht werden. Aus diesem Grund wurden während der Istanbuler Prozesse am fünften Juli 1919 unter anderem die Führer des CUP zum Tode verurteilt. Diese waren aber bereits durch fremde Hilfe aus dem Osmanischen Reich geflohen. Die Aufforderung der türkischen Regierung, die Verurteilten auszuliefern, wurde abgelehnt.[20]
Während der Generalversammlung im Oktober 1919 wurde die Operation Nemesis (Hadug Kordz) mit dem Ziel, die Verantwortlichen der Massaker aufzuspüren und im Namen der Gerechtigkeit zu töten, ins Leben gerufen.[21] Zentrale Figuren dieser Operation waren Aaron Sachaklian, Armen Garo und Shahan Natalie, die selbst einen Großteil ihrer Familie durch die Deportationen verloren hatten. [22] Auf der Suche nach „Avengers“[23], die bereit waren, ihr Leben zu riskieren, wurden die Leiter dieser Mission auf Tehlirian aufmerksam, der schon auf eigene Initiative den armenischen Kollaborateur, Haroutounian Mgrditch, getötet hatte. Er sei der Richtige für das Attentat auf Talat Paşa, die Nummer eins der Attentatsliste (First Level).[24] Da seine Familie vollständig ausgelöscht worden war, nahm er das Angebot der Nemesis-Gruppe an. Nachdem Talat Paşa in Berlin ausfindig gemacht worden war, gelang es Tehlirian mithilfe der Gruppierung, nach Berlin einzureisen.
Am 15. März 1921 erschoss er Talat Paşa in der Hardenbergstraße als „sacred work of justice“ [25]. Nach der Tat wurde er von Passanten, die die Tat beobachtet hatten, festgehalten und rief: „Ich Armenier, der Türke, für Deutschland keine Schade.“[26] Den Polizisten erklärte er, dass er, ausgelöst durch die Verschleppung und anschließende Ermordung seiner Familie, einen Racheakt plante. Nachdem er erfahren hatte, wo sich der Verantwortliche für die Massaker aufhielt, mietete er sich gegenüber ein Zimmer, um ihn beobachten und das Attentat ausüben zu können.[27] Es wurde daraufhin Anklage gegen Soghomon Tehlirian wegen vorsätzlichen Mordes an Talat Paşa erhoben.
3 Der Prozess des Soghomon Tehlirian
Der Prozess des Soghomon Tehlirian verdeutlichte die prekäre Lage des Deutsches Reiches nach der Niederlage im ersten Weltkrieg. Die Ermordung Talat Paşas stand metaphorisch für die gezielte Verfolgung und Ausrottung des armenischen Volkes, die während der Regierungszeit der Jungtürken den Höhepunkt erreicht hatte. Nicht nur die Geschwindigkeit, in der es zur Gerichtsverhandlung kam, sondern auch die kurze Dauer dieser zeigt deutlich, dass dieser Prozess kein alltäglicher war. Im Nachfolgenden soll kurz der Verlauf des Prozesses aufgezeigt werden, um anschließend kritisch die politischen und juristischen Auswirkungen des Urteils darzulegen.
Der Aussage [28] Tehlirians zufolge wurden seine Familie und ein Großteil der Bewohner Erzyngians am 10. Juni 1915 Richtung Süden deportiert. Doch nach wenigen Kilometern sei es zu einem Überfall durch die Zapiteh [29] gekommen, der für die (wahrscheinlich) vollständige Gruppe tödlich ausgegangen sei. Er selbst sei nach zwei Tagen unter der Leiche seines Bruders wieder aufgewacht, nachdem er durch einen Schlag auf den Hinterkopf bewusstlos geworden sei. Nach einem kurzen Aufenthalt bei einer kurdischen Dame sei er über Salmas in Persien in die russisch besetzte Stadt Tiflis geflohen. Ende 1916 habe er die Nachricht erhalten, dass das Russische Reich seinen Heimatort erobert hätte, woraufhin er dorthin zurückgekehrt sei. Aber er habe dort bis auf zwei armenische, zum Islam konvertierte Familien nichts als Verwüstung vorgefunden, weswegen er in seinem Elternhaus kollabiert sei. [30] Nach dem Aufwachen sei er zurück nach Tiflis gereist um Russisch und Französisch zu lernen. Seine Französischkenntnisse habe Tehlirian nach seinem Umzug nach Paris im Jahr 1920 intensiviert, wo er den Entschluss fasste, Ingenieur zu werden. Dies würde ihm, nach Empfehlung eines Freundes, am besten in Deutschland gelingen. Über Genf sei es ihm gelungen, ein Visum für Berlin zu erhalten, wo er ab Dezember 1920 lebte. Dort integrierte er sich nach Zeugenaussagen schnell in die Gesellschaft und erlernte die deutsche Sprache mit hoher Motivation, was sich unter anderem an der Teilnahme an einem Tanzkurs festmachen lässt.
Nach den Schilderungen des Angeklagten und zahlreichen Zeugenaussagen legten die fünf anwesenden medizinischen Sachverständigen ihre Ausführungen dar. Diese waren sich einig, dass ein epileptischer Anfall eine Einschränkung der Willenskraft verursacht habe und somit in der Tat §51 des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden müsse. Niemand war aber in der Lage zu beurteilen, ob der Angeklagte kurz vor oder während der Tat einen solchen Anfall hatte.[31 In den Plädoyers, die am zweiten Prozesstag vorgetragen wurden, wurde deutlich, dass es in diesem Prozess nicht darum ging, ob der Angeklagte eine Person getötet habe, sondern ob er Schuld an diesem Attentat trage. Gerade weil die medizinischen Gutachten nicht eindeutig waren, beschrieben die Verteidiger erneut die grausamen Massaker, die Tehlirian mit ansehen musste, und forderten die Geschworenen dazu auf, Gerechtigkeit walten zu lassen. Letztlich wurde der Angeklagte ohne explizite Urteilsbegründung freigesprochen.[32] Dass der Angeklagte Mitglied der Operation Nemesis war und diese Tat geplant und gewissenhaft ausgeführt hat, war den Laienrichtern zu der Zeit noch völlig unklar.[33] Aber Werthauer prägte durch den Vergleich der Tat des Soghomon Tehlirian mit jener des Wilhelm Tell
[…]
[1] Hofmann, Tessa (Hg.): Der Völkermord an den Armeniern vor Gericht. Der Prozeß Talaat Pascha. Göttingen 1980, S. 115.
[2] Der Großkriegsverbrecher. In: Vorwärts (04.06.1921). Abgedruckt in: Schaefgen, Annette: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006 (= Dokumente, Texte, Materialien, Bd. 60), S. 47; vgl. Siemens, Daniel: Metropole und Verbrechen. Die Gerichtsreportage in Berlin, Paris und Chicago 1919-1933. Stuttgart 2007 (= THS, Bd. 32), S. 367.
[3] Hofmann, Prozeß, S. 121.
[4] MacCurdy, Marian Mesrobian: Sacred Justice. The Voices and Legacy of the Armenian Operation Nemesis. New Brunswick 2015, S. 136–139. 2
[5] Vgl. Schaefgen, Völkermord, S. 17.
[6] In der Verfassung wurde die Reformperiode (Tanzimat) fixiert. Hierzu: Schaefgen, Völkermord, S. 14.
[7] Vgl. Hosfeld, Rolf: Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern. München 2015, S. 35f.
[8] MacCurdy, Justice, S. 88.
[9] Vgl. Schaefgen, Völkermord, S. 13.
[10] Als Schutzgeld konnten kurdische Nomaden im Winter bei den Armeniern unterkommen. Zusätzlich musste ein Teil der Ernte abgegeben werden. Vgl. Lewy, Guenter: The Armenian Massacres in Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Salt Lake City 2005, S. 4.
[11] MacCurdy, Justice, S. 92.
[12 Beispielhaft zu nennen: Aufstand in Sassun 1894, hierzu: Hosfeld, Wüste, S. 47; Überfall auf die Bank in Konstantinopel 1896, hierzu: Bogosian, Eric: Operation Nemesis. The Assassination Plot That Avenged The Armenian Genocide. New York 2015, S. 55.
[13] Vgl. Schaefgen, Völkermord, S. 19. 3
[14] Nach Einladung waren auch Anhänger der Armenischen Revolutionären Föderation anwesend, die die Überzeugung hatten, dass die Mitglieder des CUP, die Jungtürken, ein demokratisches Osmanisches Reich mit gleichen Rechten für alle anstrebten. Vgl. MacCurdy, Justice, S. 93.
[15] Vgl. Schaefgen, Völkermord, S. 19f.
[16] Vgl. Bogosian, Nemesis, S. 62f.
[17] Vgl. Trumpener, Ulrich: Germany and the Ottoman Empire 1914-1918. Princeton 1968, S. 79f.
[18] Vgl. Hosfeld, Rolf: Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern. Köln 2005, S. 144; Die armenischen Soldaten wurden in Bataillonen (inşaat taburu) eingeteilt und verdammt, bis zum tot umfallen zu arbeiten. Diejenigen, die trotz unmenschlicher Anstrengung nicht starben, wurden weit abgelegen ermordet. vgl. Bogosian, Nemesis, S. 71.
[19] Vgl. Schaefgen, Völkermord, S. 23–28; Die Entwaffnungen und Deportationen des armenischen Volkes wurden durch diese Dolchstoßlegende rechtfertigt. Vgl. Hosfeld, Rolf: Warten auf politisches Tauwetter. Die Türkei muss den Völkermord an den Armeniern aufarbeiten. In: IP 6 (2005), S. 80–89, hier S. 87.
[20] Vgl. Hofmann, Tessa: Armenier in Berlin. Berlin und Armenien. Berlin 2005, S. 55f.
[21] Vgl. MacCurdy, Justice, S. 9. 4
[22] Vgl. MacCurdy, Justice, S. 121–124.
[23] MacCurdy, Justice, S. 150.
[24] Vgl. MacCurdy, Justice, S. 136; Attentatsliste One Hundred List ausführlich: MacCurdy, Justice, S. 143–147.
[25] MacCurdy, Justice, S. 85.
[26] Hofmann, Prozeß, S. 28, Tehlirian wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine Auseinandersetzung zwischen einem Armenier und einem Türken handelt, die die Deutschen nicht betrifft.
[27] Vgl. Der Mord an Talaat Pascha. Vernehmung des Mörders. In: Vossische Zeitung (16.03.1921), URL: http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/list/title/zdb/27112366/ (13.03.2018).
[28] Vgl. Hofmann, Prozeß, S. 5–56.
[29] Bogosian, Nemesis, S. 4.
[30 Da die Anfälle wiederholt aufgetreten seien, sei er medizinisch behandelt worden. Vgl. Hofmann, Prozeß, S. 71.
[31] Vgl. Hofmann, Prozeß, S. 70–82.
[32] Vgl. Hofmann, Prozeß, S. 83–127. 33 Vgl. Hosfeld, Tauwetter, S. 81.
- Arbeit zitieren
- Christopher Habeck (Autor:in), 2018, Der Prozess des Soghomon Tehlirian. Selbstjustiz als Mittel der Gerechtigkeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429913
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