Eines der Ziele der Europäischen Union (EU) ist die Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes (Art. 26 AEUV). Nach Art. 26 Abs. 2 AEUV umfasst der Binnenmarkt „einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieser Verträge gewährleistet ist“. Die genannten Freiheiten, welche mit dem bestehenden Binnenmarkt gewährleistet werden sollen, werden auch als Grundfreiheiten bezeichnet. Es werden somit vier Grundfreiheiten, Freiheit des Waren-, Personen-, und Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs in diesem Zusammenhang geschützt. Die Grundfreiheiten werden wie folgt in folgenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt: Warenverkehrsfreiheit – Art. 34 ff. AEUV, Arbeitnehmerfreizügigkeit – Art. 45 ff. AEUV, Niederlassungsfreiheit Art. 49 ff. AEUV, Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Art. 63 ff. AEUV. Die genannten Freiheiten bilden das Herzstück des Binnenmarktes, welche diesbezüglich marktwirtschaftliche Ordnungsvorstellungen verfolgen und als weiteres Ziel die Europäische Integration vorantreiben soll. Die Herstellung eines einheitlich rechtlichen Rahmens soll das Wirtschaftsleben erleichtern und daher allgemein geltende Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleisten.
Die Hausarbeit bezieht sich im Folgenden konkret auf eine der Grundfreiheiten, nämlich die Warenverkehrsfreiheit. Um den freien Warenverkehr umfassend zu verstehen, muss zunächst der Begriff und die allgemeine Bedeutung der Grundfreiheiten angeschnitten werden. Mit diesem Wissen wird daraufhin der freie Warenverkehr in seinen Bestandteilen erläutert. Der freie Warenverkehr baut auf die Abschaffung der Binnenzölle und der Schaffung eines Gemeinsamen Zolltarifs auf (Art. 28 Abs. 1; 30 ff. AEUV). Das im Verlauf der Hausarbeit erläuterte Prüfungsschema zur Warenverkehrsfreiheit soll ein Verständnis darüber geben, was bei gegebenem Sachverhalt zu prüfen ist, wenn eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit vermutet wird. Wobei hierbei zu erwähnen ist, dass die Dassonville- Formel und Cassis-Formel nur kurz angeschnitten werden, da dies sonst den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde. Schließlich wird im Fazit konkret auf die Fragestellung eingegangen, ob der freie Warenverkehr nur eine Illusion im Binnenmarkt darstellt oder ob seine Präsenz eine prägnante Rolle für die Europäische Integration einnimmt.
Gliederung
A. Einleitung
B. Grundfreiheiten
C. Der freie Warenverkehr
I. Ziele des freien Warenverkehrs
II. Zollunion
D. Prüfungsschema Warenverkehrsfreiheit
I. Anwendungsbereich der Art. 34 ff. AEUV
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Räumlicher Anwendungsbereich, Art. 349 AEUV
3. Sachlicher Anwendungsbereich
a) Grenzüberschreitender Bezug
b) Waren i.S.v Art. 28 II AEUV
c) Unionsware
II. Beeinträchtigung
1. Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkung (Art. 34 f. AEUV)
2. Maßnahmen gleicher Wirkung
a) Offene Diskriminierung
b) Versteckte Diskriminierung
c) Beschränkung
d) Ausnahme nach der Keck-Formel
III. Rechtfertigung
1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe gem. Art. 36 AEUV
2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe (Cassis – Formel)
a) Rechtfertigung durch zwingende Erfordernisse
3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
a) Zweck
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit
4. Rechtfertigung unmittelbar aus den Grundrechten
IV. Ergebnis
E. Fazit
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