Im Juni 1967 wurde in West-Berlin eine bis dahin einmalige Allianz geschmiedet: Alle sieben Berliner Tageszeitungsverleger, die sonst in einem harten Konkurrenzkampf zueinander standen, taten sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Sie wollten einen eigenen Fernsehsender ins Leben rufen. Zu diesem Zweck gründeten die Verlagshäuser Der Abend, Tagesspiegel, Ullstein, Telegraf, Deutschland, Erich Lezinsky und Echo die Fernsehgesellschaft der Berliner Tageszeitungsverleger mbH (FBT). Mit dem noch zu schaffenden Sender beabsichtigten die Verleger, nicht nur die Westberliner Bevölkerung, sondern auch die Menschen in der DDR mit Informationen zu versorgen. Zudem erhofften sie sich lukrative Einnahmen durch das Fernsehwerbegeschäft.
Mit eben dieser Fernsehgesellschaft beschäftigt sich diese Arbeit, die in zweierlei Hinsicht aufschlussreich für das Studium der deutschen Rundfunkgeschichte ist: Zum einen gibt sie einen guten Einblick in die Vorgeschichte des dualen Rundfunksystems, die lange vor der Gründung der privaten Fernsehsender SAT.1 und RTL in den 80er-Jahren begann und veranschaulicht anhand eines Beispieles, mit welchen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Initiatoren eines privaten Fernsehens damals zu kämpfen hatten. Zum anderen stellt die FBT das am weitesten ausgereifte Projekt in Axel Springers jahrzehntelangen Bemühungen um einen Einstieg ins Fernsehgeschäft dar. Insofern lässt sich anhand dieses überschau¬baren und umfassend dokumentierten Bei¬spiels ein guter Einblick in Springers bundesweites Fernseh-Engagement gewin¬nen, welches als Thema für sich den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Dieses ist insbesondere deshalb bei der FBT so gut möglich, da hier teilweise Springers bundesweit angewandte Fernsehstrategien im Kleinen zur Anwendung kamen.
Inhaltsverzeichnis
Zeitungsverleger-Fernsehen in West-Berlin (1960-86)
1. Einleitung
1.1. Zum Thema
1.2. Quellenlage und Forschungsstand
2. Die Fernsehaktivitäten des Axel Springer Verlages in Deutschland von 1960-1985
2.1. Axel Springer und das Fernsehen
2.2. Die Abteilung Elektronische Publikationsmittel des Axel Springer Verlages
2.3. Die BDZV-Kampagne zur Errichtung eines Verlegerfernsehens
2.4. Initiativen im Bundestag
2.5. Das Liechtenstein-Projekt
2.6. Das Saarland-Fernsehen
2.7. Die Aktuell Presse-Fernsehen Gesellschaft (APF) und die Gründung von SAT.1
3. Die Geschichte der Fernsehgesellschaft der Berliner Tageszeitungsverleger (FBT)
3.1. Entstehung und Aufbau der Fernsehgesellschaft 1960-62
3.1.1. Gründung und Zielsetzung der FBT
3.1.2. Kooperationen mit der Freies Fernsehen GmbH
3.1.3. Kooperationen mit dem Sender Freies Berlin
3.1.4. Der Kampf um die Fernsehlizenz
3.1.5. Die ambivalente Haltung des Berliner Senats
3.1.6. Finanzielle und technische Entwicklungen
3.1.7. Quo vadis FBT? Die Fernsehgesellschaft am Scheideweg
3.2. Fernsehsender auf Abruf – Beschränkung auf Auftragsproduktionen 1962-66
3.2.1. Produktionen und allgemeine Entwicklungen
3.2.2. Die „Boykottpolitik“ des ZDF
3.2.3. Die Kampagne gegen den Sender Freies Berlin
3.2.4. Die Klage gegen das Land Berlin
3.2.5. Die Verstrickung des FBT-Geschäftsführers Horst Schnare in die ZDF-"Spionage"-Affäre
3.2.6. Der Bruch – Vier Gesellschafter verlassen die FBT
3.3. Die FBT unter der alleinigen Regie der Ullstein GmbH und des Telegraf Verlages bzw. der Graphischen Gesellschaft 1967-79
3.3.1. Die Umgründung der FBT
3.3.2. Die endgültige Gerichtsentscheidung
3.3.3. Der Axel Springer Verlag macht sich selbst Konkurrenz: Die Ullstein-AV nimmt der FBT ZDF-Aufträge weg
3.3.4. Produktionen und allgemeine Unternehmensentwicklung
3.4. Der Niedergang – Die FBT/FFB unter der Leitung von Thomas J. Frank 1979-1980
3.4.1. Die neue Firmenpolitik
3.4.2. Produktionen
3.4.3. Die Entlassung Franks
3.5. Die Liquidation 1980-1986
4. Schlussteil
4.1. Zusammenfassung
4.2. Bewertung der Arbeit der FBT/FFB und Resümee
5. Literaturverzeichnis
5.1. Quellen
5.1.1. Ungedruckte Quellen
5.1.2. Gedruckte Quellen
5.2. Darstellungen
5.3. Zeitungen und Zeitschriften
6. Anhang
6.1. Zeittafel
6.2. Personenregister
6.3. Auflistung der FBT/FFB-Produktionen
6.4. Ausgewählte Dokumente
6.4.1. Der Gesellschaftervertrag der FBT
6.4.2. Der Antrag der FBT auf Erteilung einer Fernsehlizenz
6.4.3. Bescheid über Ablehnung des Lizenzantrages
1. Einleitung
1.1. Zum Thema
Im Juni 1967 wurde in West-Berlin eine bis dahin einmalige Allianz geschmiedet: Alle sieben Berliner Tageszeitungsverleger, die sonst in einem harten Konkurrenzkampf zueinander standen, taten sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Sie wollten einen eigenen Fernsehsender ins Leben rufen. Zu diesem Zweck gründeten die Verlagshäuser Der Abend, Tagesspiegel, Ullstein, Telegraf, Deutschland, Erich Lezinsky und Echo die Fernsehgesellschaft der Berliner Tageszeitungsverleger mbH (FBT). Mit dem noch zu schaffenden Sender beabsichtigten die Verleger, nicht nur die Westberliner Bevölkerung, sondern auch die Menschen in der DDR mit Informationen zu versorgen. Zudem erhofften sie sich lukrative Einnahmen durch das Fernsehwerbegeschäft.
Mit eben dieser Fernsehgesellschaft beschäftigt sich diese Arbeit, die in zweierlei Hinsicht aufschlussreich[1] für das Studium der deutschen Rundfunkgeschichte ist: Zum einen gibt sie einen guten Einblick in die Vorgeschichte des dualen Rundfunksystems, die lange vor der Gründung der privaten Fernsehsender SAT.1 und RTL in den 80er-Jahren begann und veranschaulicht anhand eines Beispieles, mit welchen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Initiatoren eines privaten Fernsehens damals zu kämpfen hatten. Zum anderen stellt die FBT das am weitesten ausgereifte Projekt in Axel Springers jahrzehntelangen Bemühungen um einen Einstieg ins Fernsehgeschäft dar. Insofern lässt sich anhand dieses überschaubaren und umfassend dokumentierten Beispiels ein guter Einblick in Springers bundesweites Fernseh-Engagement gewinnen, welches als Thema für sich den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Dieses ist insbesondere deshalb bei der FBT so gut möglich, da hier teilweise Springers bundesweit angewandte Fernsehstrategien im Kleinen zur Anwendung kamen.
Um diesen Zusammenhang zu erläutern, beginnt diese Arbeit mit einem Übersichtskapitel über die Fernsehaktivitäten des Axel Springer Verlages von 1960 bis zum Tode Axel Springers im Jahre 1985. Danach wird die Geschichte der FBT in fünf Phasen beschrieben, wobei von Zeit zu Zeit Rückgriffe auf Springers bundesweite Fernsehaktivitäten gemacht werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklung der FBT darzustellen und dabei Wandel und Kontinuitäten der Gesellschaft aufzuzeigen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Beantwortung der Frage, mit welchen politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten die private Fernsehgesellschaft zu kämpfen hatte und wie sie diese bewältigte. Außerdem soll folgenden Fragestellungen nachgegangen werden: Welche Rolle spielte der Axel Springer Verlag in dieser Gesellschaft und konnte er seinen Expansionsdrang in dieser Verlegerallianz zügeln? Inwiefern kommen Springers bundesweite Fernsehpläne bei der FBT zum Tragen? Woran scheiterten die Fernsehsenderpläne der FBT und woran die Firma als solche?
1.2. Quellen- und Forschungsstand
Der Hauptteil dieser Arbeit, welcher sich mit der Entwicklung der FBT befasst, basiert größtenteils auf den Unternehmensakten der Fernsehgesellschaft, die das Unternehmensarchiv des Axel Springer Verlages in Hamburg aufbewahrt. Der Bestand „FBT/FFB“ umfasst 110 Akten. Der größte Teil, bestehend aus 67 Titeln, stammt von der Geschäftsleitung der Fernsehgesellschaft. Die Verwaltung der FBT bzw. FFB[2] ist mit sechs und die Produktionsleitung mit 35 Titeln repräsentiert. Nicht archivrelevante Akten wurden vom Archiv zuvor aussortiert. Es bestehen Lücken bei der Dokumentation der Personalentwicklung und der Produktionen.
Einen Einblick in die Sichtweise der Berliner Politik geben diejenigen Akten des Berliner Senats, die das Landesarchiv Berlin zur Einsicht frei gab. Doch leider sind diese nicht so aufschlussreich wie erhofft. Es fanden sich keine senatsinternen Dokumente, die Auskunft darüber geben, warum sich der Senat ambivalent im Fernsehstreit verhielt. Die Dokumente waren aber hilfreich beim Nachvollziehen der Entscheidungsfindung des Senats bei der Ablehnung des Lizenzantrages der FBT.
In Bezug auf Springers Fernsehbemühungen auf Bundesebene sind besonders hervorzuheben die Darstellungen von Helga Montag, Harald von Gottberg, Gerhard Naeher und Hans-Dieter Müller[3] sowie zahlreiche „Spiegel“-Artikel über das Thema. Während die Untersuchungen von Helga Montag und Harald von Gottberg einen guten Überblick über sämtliche privaten Rundfunkinitiativen geben, beschäftigt sich Hans-Dieter Müller ganz speziell mit den Fernsehaktivitäten des Springer-Konzerns. Montags Untersuchung war besonders hilfreich beim Verständnis der Fernsehurteile und der Berichte der Bundestagsausschüsse, die sich mit Rundfunkfragen beschäftigten. Die Springer-Biographie von Gerhard Naeher gibt einen Einblick in die Denkweise des Verlegers in Bezug auf dessen Fernsehpläne.
Über die FBT selbst gibt es kaum Forschungsarbeiten. Der einzige, der sich relativ intensiv mit der FBT beschäftigt hat, ist Harald von Gottberg. Doch ist seine Darstellung insgesamt recht kurz und oberflächlich, zudem wurden die Unternehmensakten der FBT bei seiner Arbeit nicht berücksichtigt. Ansatzweise wurde das Thema bei den Darstellungen von Helga Montag und Hans-Dieter Müller behandelt.
2. Die Fernsehaktivitäten des Axel Springer Verlages in Deutschland von 1960-1985
Die Geschichte der FBT kann nur im Zusammenhang mit den sonstigen Bemühungen des Springer-Konzerns um einen Zugang zum Fernsehen gesehen werden. Insbesondere deshalb, weil der Axel Springer Verlag in Bezug auf seine Fernsehaktivitäten mehrmals von der Bundesebene auf die Berliner Ebene wechselte und umgekehrt. Da eine umfassende Darstellung der Springerschen Fernsehaktivitäten den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, wird dieser Sachverhalt im Folgenden nur überblicksartig beschrieben.
2.1. Axel Springer und das Fernsehen
Laut Gerhard Naeher, in Sachen Fernsehen jahrelang ein enger Mitarbeiter Axel Springers, war der Großverleger vom Medium Fernsehen, seiner Attraktivität und Durchsetzungskraft schon überzeugt, als dieses in Deutschland noch gar nicht richtig Fuß gefasst hatte. Naehers Ausführungen zufolge hatte Springer im Vorfeld der „Bild“-Gründung im Jahre 1952 sehr aufmerksam die Entwicklung in Großbritannien und den USA beobachtet – mit dem Ergebnis, dass er davon überzeugt war, dass sich das neue Medium auch auf dem europäischen Festland sehr rasch ausbreiten werde. Mit der Konzeption der „Bild“ wollte er dieser Entwicklung Rechnung tragen.[4]
Springer war sich Naeher zufolge sicher, dass er mit zeitgerecht gemachten Zeitungen und Zeitschriften den Wettbewerb mit dem Fernsehen bestehen könne. Diese Vorstellung sei aber schnell ins Wanken geraten, als die TV-Sender Ende der 50er Jahre anfingen, Werbung ins Programm zu nehmen. Der Verleger befürchtete laut Naeher nun, dass die Sender ihm Werbeeinnahmen wegnehmen könnten. Somit habe Springers Hauptmotivation für seinen Drang zum Fernsehen darin bestanden, eventuelle Verluste bei den Werbeeinnahmen durch neue Werbeeinnahmen bei Fernsehbeteiligungen wieder auszugleichen.[5] „Ich verlange nur unseren Anteil an der neuen Maschine“, sagte Springer im März 1963.[6]
Doch selbst der Springersche Fernsehplaner Naeher bestätigte, dass nicht nur wirtschaftliche Überlegungen Axel Springer veranlassten, eine Beteiligung am Fernsehen zu fordern: Auch publizistische Motive spielten eine große Rolle: „Ihn reizte einfach die Wirkung, die das Medium auf die Massen ausübte, sowie die Möglichkeit, damit auch Teile der Bevölkerung in der DDR zu erreichen.“[7] Der Verleger war Naehers Ausführungen zufolge nämlich der Auffassung, dass sich die bestehenden Radio- und Fernsehprogramme viel zu wenig mit gesamtdeutschen Fragen beschäftigten und zudem die DDR-Bevölkerung nur unzureichend mit Nachrichten aus dem freien Teil Deutschlands versorgten.[8]
Etwas differenzierter formulierte Henno Lohmeyer Springers Mix der Motive: Seiner Meinung nach wollte Springer mit der Beteiligung am Fernsehen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen konnte er so an den Einnahmen des Werbefernsehens teilhaben und damit eventuelle Einbußen beim Werbegeschäft seiner Printprodukte ausgleichen. Zum anderen bot ihm die Beteiligung am Fernsehen die Möglichkeit, via Mattscheibe in die DDR hineinzuwirken, wo seine Zeitungen nicht erhältlich waren.[9]
Im Juni 1961 griff Springer zum ersten Mal öffentlich in die Diskussion um eine Beteiligung am Rundfunk ein. Auf der Jahresversammlung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) meldete der Großverleger den Anspruch der Presse auf das Fernsehen an. In seiner Rede "Presse und Fernsehen"[10] artikulierte Springer den Vorwurf, dass die privatwirtschaftliche Presse, die seiner Ansicht nach ein verfassungsrechtlich garantierter Bestandteil der Bundesrepublik war, durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit durch den Staat selbst benachteiligt werde. Springers Meinung nach bedrohten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Presse in ihrer Existenz, in dem sie Werbesendungen ausstrahlten und damit ihre Einnahmen erhöhten, während den Zeitungsverlegern der Zugang zu elektronischen Medien verbaut war. Zudem eigneten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten laut Springer Werbegelder an, die den Verlegern zustehen. Obendrein verfügten die Fernsehsender über einen Aktualitätsvorsprung gegenüber der Presse, wodurch sich für diese ein publizistischer und wirtschaftlicher Nachteil ergebe. Eine weitere Beeinträchtigung der Presse durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sah Springer in der Abwerbung von Zeitungsjournalisten durch die öffentlich-rechtlichen Sender.[11] Kurzum: Für Springer bestand eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Laut Harald von Gottberg hatte Springers Rede einen grundsätzlichen und prägenden Charakter für sämtliche weiteren Bestrebungen der Zeitungsverleger um einen eigenen Fernsehkanal.[12] Auch Helga Montag wies dem Vortrag Springers große Bedeutung zu. Ihrer Meinung nach begann damit eine neue Phase der Auseinandersetzung in der Fernsehfrage.[13]
Zwei Jahre später schaltete sich Springer erneut in die Diskussion ein. Unter der beschwörenden Überschrift „Ehe es zu spät ist...!“[14] legte er seine zuvor aufgestellten Thesen in schärferer Form dar. Der Verleger dehnte in diesem Aufsatz die These von der Wettbewerbsverzerrung zwischen Rundfunk und Presse auch auf das Verhältnis zwischen Rundfunk und Film aus und beschränkte sich in seiner Kritik an den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehr auf den Vorwurf, dass diese den Verlagen die Werbeeinnahmen streitig machten, sondern sah in ihnen „ein Staatsgebilde im Staate“, das über einen Einfluss verfügte, der in alle Parteien hinein reichte. Zudem warf er den Sendern „Gigantismus“ vor und sah in der Machtzusammenballung, die auf Grund monopolistischer Vorrechte und durch die ständige Expansion der Anstalten entstanden sei, eine Gefahr für das Gleichgewicht der Kräfte in der Demokratie.[15]
Springers Meinung nach bedrohte die angebliche Wettbewerbsverzerrung weniger die großen, als vielmehr die kleinen und mittleren Zeitungen, da diese insbesondere durch ein geplantes Drittes Fernsehprogramm mit regionaler und lokaler Berichterstattung und Werbung bedrängt würden. „Die Situation verlangt nach einem Gegenzug, der nur darin bestehen kann, nach einer gründlichen Überprüfung der rechtlichen Situation die Forderung der Verleger auf eine angemessene Beteiligung am Fernsehen zu erfüllen, um in der Bundesrepublik eine wirtschaftlich gesunde, möglichst vielgestaltige Zeitungslandschaft zu erhalten“, fasste der Verleger seine Forderungen zusammen.[16]
2.2. Die Abteilung Elektronische Publikationsmittel des Axel Springer Verlages
Um seinen Forderungen nach einer Beteiligung am Fernsehen Nachdruck zu verleihen, mobilisierte Axel Springer ab 1962 alle publizistischen Kräfte seines Hauses: In einem Schreiben an die Chefredakteure von „Hamburger Abendblatt“, „Bild“, „Bild am Sonntag“, „BZ“, „Kristall“, “Welt“, „Welt am Sonntag“, „Das Neue Blatt“ und „Berliner Morgenpost“ forderte Springers Chefjustitiar Hermann Ferdinand Arning am 17. Juli 1962 dazu auf, sämtliches Material, welches das Verhältnis von Presse und Rundfunk behandelt, an ihn weiterzuleiten. Er begründete diesen Aufruf damit, dass Springer ein Zentralressort plane, dass sich mit der Beobachtung und Behandlung aller mit dem Komplex „Rundfunk und Presse“ zusammenhängender Fragen beschäftigen sollte. Zugleich bat Arning um Geheimhaltung: „Diese Anfrage muss ganz besonders vertraulich behandelt werden, da sonst Auswirkungen in verschiedenster Hinsicht eintreten könnten, die vielleicht nicht nützlich wären."[17]
Als nächster Schritt wurde im Sommer 1963 eine Gruppe von Springer-Journalisten damit beauftragt, Programme und Administration der öffentlich-rechtlichen Anstalten besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen.[18] Dahinter stand das Ziel, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass es ob der angeblichen Verfehlungen und mangelnden Kompetenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten notwendig sei, privates Fernsehen zuzulassen, d.h. die Abteilung diente eindeutig den Machtzielen des Verlegers und nicht - wie man es eigentlich von Journalisten erwarten sollte - publizistischen Zielen.[19]
Dieses Gruppe ging im September 1964 in der neu gegründeten Abteilung „Elektronische Publikationsmittel“ auf, die im Hausjargon kurz „Elpub“ genannt wurde. Die Leitung übernahm Arning. Dieser erfand die Strategie, einen Teil des Fernsehens, nämlich die Fernsehwerbung, zum „Recht der Wirtschaft“ zu erklären, womit die Fernsehfrage in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fiel, in dem die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse für die Verlegerpläne günstiger lagen als in den Ländern. Damals regierte in Bonn eine Koalition aus CDU/CSU und FDP, in der insbesondere die Union den Verlegerplänen weitaus mehr aufgeschlossen war als die SPD-regierten Länder.[20] Grundlage von Arnings Argumentation war die angebliche Wettbewerbsverzerrung zwischen Presse und Fernsehen, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Werbegeschäft auch Rundfunkgebühren erhalten. Nicht nur das: Arning witterte zudem einen „Vernichtungswettbewerb“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegen die Printmedien.[21]
Der Zweck der Abteilung Elektronische Publikationsmittel bestand hauptsächlich darin, Fragen des Fernsehens und sämtliche vermeintliche und tatsächliche Erscheinungen im TV zu recherchieren und Schriften über dieses Thema herauszugeben[22], sprich: Munition für Angriffe der Springer-Zeitungen auf die öffentlich-rechtlichen zu liefen. Laut Müller wurde durch die Gründung der „Elpub“ der gesamte Verlag mit seinen 800 Journalisten in Bezug auf die Fernsehfrage auf eine einheitliche Linie eingeschworen - laut Müller ein bis dahin einmaliger Vorgang in der deutschen Pressegeschichte der Nachkriegszeit.[23]
Das von der „Elpub“ an die Redaktionen gelieferte Material sorgte für die Reproduktion der Arningschen Thesen. Die Kampagne der „Bild“[24] schuf laut Müller mit „beispielloser agitatorischer Heftigkeit das scheinplebiszitäre Klima“[25], das die Politiker in Angst und Schrecken versetzen sollte. Sie glich aufs Haar den Aktionen, mit der die englischen Zeitungsverleger Anfang der 50er-Jahre die konservative Partei so lange unter Druck setzten, bis diese – im Glauben, der Volksstimmung zu folgen – hastig dem kommerziellen Fernsehen zustimmte.[26]
Doch dieser Erfolg blieb Arning nicht vergönnt, vielmehr erlitt er im August 1967 mit seiner nur scheinbar journalistisch-investigativen Abteilung Schiffbruch, als bekannt wurde, dass er zwei Journalisten damit beauftragt hatte, das ZDF auszuspionieren, was kurze Zeit später zur Entlassung Arnings und zur totalen Diskreditierung der Springerschen Fernsehpläne führte. Auf den genauen Ablauf dieses „Spionage-Unternehmens“[27] wird in Kapitel 3.2.5. näher eingegangen. Wie viele Journalisten in dieser Abteilung arbeiteten, ist nicht bekannt. Überliefert ist lediglich, dass die Redakteure, die sich vornehmlich mit Fernsehfragen beschäftigten, einen monatlichen Zuschlag von 300 Mark erhielten.[28]
2.3. Die BDZV-Kampagne zur Errichtung eines Verleger- Fernsehens
Wie aus den vorherigen Kapiteln hervorgeht, kämpfte Springer mit allen Mitteln für eine Beteiligung am deutschen Fernsehen. Das Problem war nur, dass er in dieser Angelegenheit keinen Alleingang wagen konnte. Zu groß waren die Vorbehalte in der Bevölkerung und bei seinen Zeitungskonkurrenten gegen ein „Springer-Fernsehen“, bei dem der Verleger womöglich seine Vormachtstellung auf dem Printsektor auf das neue Medium übertragen könnte.[29] Folglich konnte Springer „seine Hand nach dem Fernsehen nicht offen, sondern nur getarnt“ ausstrecken.[30]
Als Deckmantel diente ihm der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), den er in den folgenden Jahren für seine Zwecke einspannte. Im Mai 1963 nahmen die BDZV-Verlage den „Erfinder des neuen Verkaufsjournalismus“[31], den sie bisher mehr als Außenseiter und unbequemen Konkurrenten angesehen hatten, in das Präsidium auf. Die Verleger versprachen sich davon eine spürbare Besserung der Verhaltens Springers auf dem Berliner Zeitungsmarkt. Einige hofften sogar, durch die Einbindung des Kollegen Springer dessen Appetit auf bisher unabhängige Tageszeitungen zu zügeln.[32] Zudem überzeugte die Verleger Springers Idee einer konzentrierten Strategie auf Bundesebene, die auf ein Verleger-Fernsehen abzielte.[33]
Als erste Maßnahme benannte Springer seinen Fernsehplaner Arning zum federführenden Mitglied des Verlegerausschusses für Rundfunk- und Fernsehfragen. „Verbands- und Konzernpolitik konnten fortan ohne Friktion betrieben werden“[34], beschrieb Henno Lohmeyer Springers Einzug in den Zeitungsverlegerverband. Von Vorteil war für Springer zudem die Tatsache, dass drei von sieben Präsidiumsmitgliedern mit Springer geschäftlich eng verbunden waren: Anton Betz war mit 40 Prozent an Springers „Düsseldorfer Mittag“ beteiligt, Dr. Kurt Neven du Mont druckte in seinem Haus die „Bild“-Ausgabe für Köln und Wolfgang Bechtle die „Bild“ in Stuttgart. Laut Hans-Dieter Müller sagten Betz und Bechtle stets das Gleiche wie Springer.[35]
Die meisten Mitgliedsverlage brachte Springer hinter sich, indem er sich als Anwalt der kleinen Zeitungen verkaufte. Nicht sein Verlag, sondern die vielen kleinen und mittleren Zeitungen müssten wegen der durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten verursachten Wettbewerbsverzerrung um ihre Existenz fürchten, behauptete der Verleger. Springer lockte die Verlage mit der Aussicht, sich an einer noch zu gründenden Fernsehgesellschaft gleichberechtigt zu beteiligen. Die Werbeeinnahmen aus diesem Projekt sollten die Printprodukte der kleinen Unternehmen am Leben erhalten. Dabei verschwieg Springer, dass es unter anderem seine Zeitungen waren, welche die kleinen ortsansässigen Zeitungen bedrohten.[36]
Müllers Ausführungen zufolge waren Springers Verheißungen nur leere Versprechungen, da die Erträge aus dem TV-Geschäft, die durch hunderte hätten geteilt werden müssen, nie gereicht hätten, um finanziell angeschlagene Zeitungen am Leben zu erhalten. Nach Meinung des Publizistikwissenschaftlers Walter J. Schütz, laut Müller damals der beste Kenner der Konzentrationsverhältnisse der deutschen Presse[37], trieb Springer hier ein „Spiel mit gezinkten Karten“[38]: „Glaubte der kluge Geschäftsmann Springer, der nie etwas angefasst hatte, was ihm nicht Vorteil gebracht hatte, selbst daran, hielt er sich tatsächlich für den Schutzherrn der ‚vielgestaltigen deutschen Zeitungslandschaft‘, der in der Fernsehfrage bereitwillig die Sorgen der ganzen Presse auf sich geladen hatte?“[39] Laut Schütz ließen die geheimen Aktivitäten der „Elpub“ diese uneigennützigen Motive zumindest zweifelhaft erscheinen. Denn als die Verbandspolitik zu keinem Erfolg führte, versuchte Springer im Alleingang in Nachbarländern Frequenzen zu ergattern, um von dort aus in die Bundesrepublik einzustrahlen.[40] „All dies“, argumentiert Schütz, „konnte die Tageszeitungen in den west- und süddeutschen Randgebieten kaum freuen!“[41]
Mit Springers und Arnings Beteiligung kam nun jener massiv fordernde Ton und jene „halsbrecherische Logik“[42] in die Schriften des Verlegerverbandes, die aus den Kampagnen des Axel Springer Verlags bekannt sind. Tenor und juristische Einzelheiten der Fernseh-Memoranden des BDZV stammten fortan aus dem Hause Springer. Laut „Spiegel“ verrieten die Schriftsätze bis in stilistische Einzelheiten Axel Springers „gefühlsbetont-dramatisierende Diktion“[43]. Typisch für das Denken Springers war vor allem die ständige Vermischung von „öffentlich-rechtlich“ und „staatlich“, wodurch das gesellschaftlich kontrollierte Fernsehen als Staatsmonopol und der privaten Eigennutz der Verleger als Freiheitspartei dargestellt wurde.[44]
Springers umstrittene Argumentation verdichtete sich 1964 zu zwei Denkschriften: Die 148-seitige grundlegende Publikation „Pressefreiheit und Fernsehmonopol“[45] und der Vorschlag der Zeitungsverleger „Zur Übernahme der Programmherstellung des ZDF durch eine Gesellschaft der Deutschen Zeitungsverleger“ am 27.11.1964.[46]
Nach Ansicht Müllers waren diese Schriften mehr um Massivität als um Subtilität bemüht. Bei der Analyse der vielen Druckschriften und Reden des BDZV fand er eine Vielzahl von Widersprüchen:
- Die Presse steht unter dem besonderen Schutz des Paragraphen 5 der Verfassung; die Presse ist eine reine Sache des ungehinderten Wettbewerbs.
- Der publizistische Auftrag ist ungeteilt und schließt das Anzeigengeschäft ein; der publizistische Auftrag ist vom Anzeigengeschäft zu trennen, die Sender dürfen sich nicht auch wirtschaftlich betätigen.
- Die Finanzierung eines zweiten, gar dritten Programmes durch Werbung ist untragbar; ein Verlegerfernsehen soll nur durch Werbung finanziert werden.
- Nie gab es so viele Zeitungen wie heute; nie starben so viele Zeitungen wie heute.
- Die Zeitungen bleiben dem Fernsehen als Nachrichtenmedium überlegen, Forscher Silbermann hat die Dürftigkeit des Fernsehens statistisch ausgezählt; die Zeitungen sind dem Fernsehen als Nachrichtenmedium hoffnungslos unterlegen, sie werden ihm zum Opfer fallen wie das Propellerflugzeug dem Jetflugzeug.
- Es geht vor allem um die kleinen und mittleren Heimatzeitungen; Konzentration ist unvermeidlich.
- Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk monopolisieren eine Handvoll Leute die öffentliche Meinung; im öffentlich-rechtlichen Rundfunk reden zu viel hinein, es entsteht ein Meinungsbrei.[47]
Die Denkschrift „Zur Übernahme der Programmherstellung des ZDF durch eine Gesellschaft der Deutschen Zeitungsverleger“[48] sah quasi die Übernahme des öffentlich-rechtlichen Senders vor, der zu dieser Zeit in arge finanzielle Schwierigkeiten geraten war.[49] Der BDZV schlug folgendes Geschäft vor: Die Verleger übernehmen Programm und Werbung des Zweiten Deutschen Fernsehens; die Mainzer Anstalt bleibt Träger der Sendelizenz und Programmhoheit, erhält aber keine Rundfunkgebühren mehr. Die einzigen Einnahmen des ZDF bestehen in den Geldern, welche die noch zu gründende Trägergesellschaft Presse-Fernsehen AG dem ZDF zukommen lässt. Die Trägergesellschaft ihrerseits finanziert sich ausschließlich aus Werbeeinnahmen – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die ARD-Anstalten keine Werbung mehr veranstalten. Als Gegenleistung versprachen die Verleger, sämtliche Schulden des ZDF zu übernehmen.[50]
Die Presse-Fernsehen AG sollte von 500 bundesdeutschen Zeitungsverlegern getragen werden. Dabei war geplant, dass jeder Teilhaber einen Anteil von 50.000 Mark aufbringt, womit die Gesellschaft über ein Gründungskapital von 25 Millionen Mark verfügt hätte. Das Zeichnungsrecht sollte auf zwei Prozent des Grundkapitals beschränkt werden. Zudem sollte jeder Aktionär nur eine Stimme in der Aktionärsversammlung haben.[51] Doch Springer steckte hinter vielen Verlagen, so dass laut Bernhard Gerz die Vorschläge für die Organisation zur Programmgestaltung und Kontrolle des ZDF darauf hinaus liefen, dass ein Großverleger erheblichen, wenn nicht sogar entscheidenden Einfluss zumindest auf die politische Programmgestaltung nehmen könnte.[52]
Auch für Gottberg war es mehr als zweifelhaft, dass sich Springer in der Masse der BDZV-Verleger unterordnen würde: „Kein anderer Zeitungsverlag verfügte zu der Zeit über einen Redaktionsapparat von der Größe des Springer-Konzerns. Kein anderer Zeitungsverleger wäre unter derartigen Voraussetzungen in der Lage gewesen, so viel Programmaterial für ein Verlegerfernsehen zu liefern.“[53] So wird deutlich, wie groß der Einfluss des Springer-Konzerns auf das Programm des Verlegerfernsehens gewesen wäre, ganz abgesehen von der wirtschaftlichen Macht, die der Konzern in einem Verlegerfernsehen ausgeübt hätte.[54]
Doch so weit kam es erst gar nicht, denn die Ministerpräsidenten der Länder, in deren Zuständigkeitsbereich das ZDF laut Staatsvertrag fiel, lehnten den Vorschlag der BDZV-Verleger am 15. Januar 1965 aus „rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen“ ab.[55] Der Plan der Verleger sei nicht mit dem Staatsvertrag vereinbar, begründeten die Länderchefs ihre Entscheidung. Die Mainzer Anstalt könne sich nicht durch einen zivilrechtlichen Vertrag ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben entledigen. Außerdem sei es notwendig, durch Gesetz eine besondere Gesellschaftsform für private Rundfunkveranstalter zu schaffen, da die vorhandenen Organisationstypen des Privatrechts nicht den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts entsprächen. Zudem würde die Programmverantwortung des Intendanten und die Aufsichtsfunktion des Fernsehrates bei Verwirklichung des Verlegervorschlages praktisch ausgeräumt, d.h. die staatliche Rechtsaufsicht über das ZDF würde wirkungslos werden. Aus den Einnahmen des Werbefernsehens könnten die Zeitungsverleger kein volles Programm finanzieren; eine übermäßige Ausdehnung der Werbezeit sei aber auch nicht zu verantworten.[56]
Eine Hilfe für die kleineren Zeitungen müsste vor allem auf steuerlichem Wege gesucht werden. Der Vorschlag des BDZV würde die Situation der kleinen Verlage nicht verbessern. Außerdem meldeten die Ministerpräsidenten erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit der Statistiken an, welche die Verleger vorgelegt hatten. Sie waren der Ansicht, dass die Fernsehwerbung die Grenzen ihres Wachstums erreicht habe oder in Kürze erreichen werde, womit eine weiter gehende Bedrohung der Anzeigenerlöse von Tageszeitungen durch das Werbefernsehen nicht existiere.[57]
2.4. Initiativen im Bundestag
Parallel zur BDZV-Kampagne ließ Springer seine Beziehungen zu Abgeordneten im Deutschen Bundestag spielen. Dreh- und Angelpunkt seiner Aktivitäten auf der Bonner Bühne war sein „politisches alter ego“[58] Erik Blumenfeld, der für die CDU im Parlament saß und laut Müller von Springer zu seiner politischen Laufbahn ermutigt worden war.[59] Darüber hinaus sagte man Blumenfeld nach, dass er sich nur deshalb so lange in der oberen Parteiebene gehalten habe, weil man „seine guten Beziehungen zu Springer ebenso brauchte wie fürchtete“.[60]
Blumenfeld selbst machte aus seiner Nähe zu Springer keinen Hehl. Er dementierte nicht einmal Pressemeldungen darüber, dass Springer an seinem sehr verschachtelten Unternehmen, der Blumenfeld AG für Schiffsbeteiligungen, mit einer Einlage von zwei Millionen Mark beteiligt war. Kenner der Konzernverhältnisse halten diese Angabe allerdings für unzutreffend. Sicher ist jedoch, dass die Fürsprache seines einflussreichen Freundes bei dem damals noch alleinherrschenden Krupp-Generalbevollmächtigen Beitz wiederholt dafür sorgte, dass sich Blumenfeld mit seinen nicht immer florierenden Kohlegeschäften aus kritischen Situationen befreien konnte.[61] Zudem wurde weder von Springer noch von Blumenfeld bestritten, dass Springer Blumenfeld gelegentlich mit Millionenspritzen aus finanziellen Engpässen heraushalf und auch für Kredite gerade stand.[62]
Eben dieser Blumenfeld mobilisierte im Deutschen Bundestag eine Hundertschaft von CDU-Abgeordneten, darunter den einflussreichen Parlamentarier Dr. Berthold Martin, um die rundfunkpolitischen Ziele seines großen Fürsprechers Axel Springer durchzusetzen. Am 27. Juni 1963 brachte die Gruppe um Blumenfeld und Martin einen Antrag zur Untersuchung der „Wettbewerbsverzerrung zwischen Presse, Funk/Fernsehen und Film“ ein. Der Bundestag setzte daraufhin am 29.4.1964 die so genannte Michel-Kommission ein, benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem Generaldirektor der Salamander AG, Dr. Elmar Michel.[63]
Die Untersuchung, die von zwei Industriellen, vier Professoren und einem Kulturpolitiker durchgeführt wurde, dauerte statt der ursprünglich angesetzten zwölf Monate knapp zweieinhalb Jahre. Grund für die Verzögerung war die anfangs mangelhafte Kooperation aller Beteiligten, sowohl die der Rundfunkanstalten als auch die der Zeitungsverleger, was ein rasches Fortschreiten der Untersuchung behinderte.[64]
Am 25. September 1967 legte die Kommission schließlich ihren Hauptbericht vor.[65] In diesem kam das Gremium zu dem Schluss, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen Presse und Rundfunk gebe. Laut Bericht konkurrieren die beiden Medien nicht miteinander, sondern ergänzen sich vielmehr in ihrer Wirkungsweise, was sowohl für den publizistischen als auch den Werbemarkt gelte. Intensive Wettbewerbsbeziehungen bestünden nur zwischen den Tageszeitungen und den Zeitschriften. Letztere seien die Hauptkonkurrenten der Tageszeitungen.[66]
Ferner fand die Kommission heraus, dass mit der Einführung des Werbefernsehens die Werbetätigkeit im Ganzen gestiegen sei, wovon auch die Presse profitiert habe. Diese habe seit 1956 bei steigenden Bezugspreisen ihre Auflagen und Erlöse steigern können. Zwar sei seit 1966 die überregionale Werbung für Markenartikel und Dienstleistungen leicht zurückgegangen. Doch sei dies nur bei kleinen und mittleren Zeitungen der Fall gewesen. Boulevardzeitungen, große Abo-Blätter und Sonntagszeitungen hätten dagegen ihre Erlöse aus überregionaler Werbung erhöhen können. Insofern seien die wirtschaftlichen Probleme der Presse weder durch die Entwicklung des Fernsehens noch durch das Werbefernsehen zu erklären. „Ihre Lösung“, folgerte die Kommission, „sollte daher auch nicht mit der Gestaltung der Rundfunkverfassung verquickt werden“.[67]
Ebenso wenig konnte die Kommission eine ungerechtfertigte steuerliche Privilegierung der Rundfunkanstalten erkennen. Aus der Befreiung ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von der Gewerbe- und Vermögenssteuer ergäben sich keine ins Gewicht fallenden materielle Vorteile. Das erwerbswirtschaftliche Handeln der Anstalten, insbesondere das Werbefernsehen, verstieß nach Meinung der Kommission nicht gegen die Normen des Wettbewerbsrechts. Ein Verbot des Werbefernsehens lehnte die Kommission ab, da Merkmale eines wettbewerbswidrigen Verhaltens der Anstalten nicht vorlägen. Zudem meldete die Kommission verfassungspolitische Bedenken gegen das Werbefernsehen der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger an. Eine solche „Ummonopolisierung“ des Werbefernsehens sei weder aus der Sachnähe der Presse noch aus der Schädigung durch das Werbefernsehen zu begründen. Man könne höchstens verlangen, dass die Beeinträchtigung durch das Werbefernsehen beendet wird, indem das Werbefernsehen entweder verboten oder privatisiert wird. Im zweiten Fall müssten auch andere Werbetreibende beteiligt werden.[68]
Den Vorschlag der Verleger zur Übernahme des ZDF lehnte die Kommission entschieden ab. Die Ziele, die der BDZV angebe, seien dadurch nicht zu erreichen. Die Konkurrenz des Fernsehens, vor der die kleinen und mittleren Verlage geschützt werden sollten, werde nicht dadurch aufgehoben, dass das Werbefernsehen von der Gesamtheit der Zeitungsverleger betrieben wird. Der Gedanke der Entschädigung durch ein gemeinsam betriebenes Werbefernsehen lasse sich in der Praxis nicht verwirklichen, da an ihm alle Verlage gleichmäßig beteiligt sein sollen. Verlage, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kämen, müssten entweder ihre Anteile an andere Mitglieder verkaufen und damit auf die Subvention verzichten, oder sich in Abhängigkeit von größeren Verlagen begeben. Auf lange Sicht sei also ein gleichgewichtiger Einfluss der Mitglieder der Gesellschaft nicht sicher gestellt. Außerdem gab das Gremium zu bedenken, dass durch ein solches Modell für neue Presseunternehmen der freie Zugang zum Markt noch mehr als bisher erschwert würde.[69]
Die Verleger zweifelten die Ergebnisse des Berichts an. Kurioserweise bezeichneten sie die Zahlen von 1964 bis 1966 als „überholt“ und irreführend“, obwohl diese die gleichen waren, auf die sie selbst ihre Argumentation seit 1963 gestützt hatten.[70] Laut Gottberg brach mit der Veröffentlichung des Michel-Berichtes das Gebäude der verlegerischen Argumente zusammen, da sich die Ergebnisse der Kommission in kaum einem Punkt mit den seit Jahren vorgetragenen Argumenten und Behauptungen der Verleger deckten.[71]
Einen weiteren Vorstoß im Parlament hatte Verleger-Lobbyist Blumenfeld bereits 1965 gestartet, als die Untersuchungen der Michel-Kommission noch gar nicht abgeschlossen waren: Als die Zwischenberichte dieses Gremiums auf ganz andere Zahlen und Ergebnisse als die der Verleger hindeuteten und die Chance des Wahljahres 1965 zu verstreichen drohte, entschloss sich die Gruppe um Blumenfeld und Martin, einen Entwurf für ein Bundesgesetz im Bundestag einzubringen, welches mit bloßer Wirtschaftsbegründung den öffentlich-rechtlichen Anstalten kurzerhand verbieten sollte, Werbesendungen auszustrahlen. Der am 8. März 1965 vorgelegte Entwurf sollte offenkundig das Feld für das private Werbefernsehen frei schießen und neben dem Druck der Zeitungsbesitzer nun auch den Druck der werbetreibenden Wirtschaft auf die Regierungen von Bund und Ländern lenken.[72]
Der Bundestag setzte daraufhin die „Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz und der Folgen für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland“ ein. Den Vorsitz übernahm der Präsident des Bundeskartellamtes, Eberhard Günther. Doch auch dieser Vorstoß der Verlegerlobbyisten verpuffte, denn der Bericht der so genannten Günther-Kommission bestätigte im April 1968 weitestgehend die Ergebnisse der Michel-Kommission: Der Günther-Bericht betonte, dass auf dem Gebiet der Werbung die Medien Presse und Rundfunk keinem Substitutionswettbewerb ausgesetzt seien. Vielmehr habe die Fernsehwerbung einen komplementären Charakter. Aus dem Tatsachenmaterial schloss die Kommission, dass mit der Einführung des Werbefernsehens die werbetreibende Wirtschafte ihre Werbeetats vergrößert habe, so dass Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkanstalten zusätzliche Werbeaufträge erhielten. Die Kommission sprach sogar von einer stimulierenden Wirkung des Werbefernsehens auf die Werbewirtschaft und betonte, dass das Fernsehen als publizistisches Element auch auf die Auflagenentwicklung günstig eingewirkt habe.[73]
Besondere Aufmerksamkeit widmete die Kommission dem scharfen Wettbewerb zwischen den Zeitungen untereinander sowie zwischen Zeitungen und Zeitschriften und sah darin eine wichtige Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung einiger Presseunternehmen. Zur Pressekonzentration stellte die Kommission fest, dass auf vielen Gebieten des deutschen Pressewesen ein hoher Grad der Konzentration erreicht sei. Für die Zukunft prognostizierte das Gremium ein weiteres Fortschreiten der Pressekonzentration und äußerte die Befürchtung, dass dadurch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt werden könnte. Kurzum: Auch für die Günther-Kommission schied der Rundfunk als wirtschaftlicher Störenfried eindeutig aus.[74]
Als Gründe für das Scheitern dieser parlamentarischen Initiativen führt Müller mehrere strategische Fehler der Fernsehplaner an: Unter anderem habe Arning die Integrität der Regierungsparteien (CDU und FDP) deutlich unterschätzt, zumindest jenes Teils, der mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Funktionen in den Leitungen und Kontrollorganen der Sender eng verbunden und von der gesellschaftlichen Weisheit dieses Systems überzeugt war. Zwar besaßen laut Müller die Zeitungsverleger, genauer gesagt der Springer-Konzern, im Regierungslager eine starke Lobby, diese sei aber nicht stark genug gewesen, um mit einer knappen Parteimehrheit Gesetze von so weitreichender Bedeutung im Interesse einer winzigen Gruppe, nämlich die der Zeitungsverleger, durchzubringen.[75]
Ein derartiges Verfahren musste Müllers Ansicht nach unweigerlich die pluralistischen Kräfte in den Reihen der Regierungsparteien auf den Plan rufen: die Kirchen, die Repräsentanten der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, den Arbeitnehmerflügel sowie die Vertreter von Journalisten. Dazu kam der föderative Widerstand der Bundesländer.[76]
Erschwert wurden die parlamentarischen Vorstöße durch weitere taktische Missgriffe: Im August 1967 deckte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ die von Springers Fernsehbeauftragten Arning initiierte Betriebsspionage beim ZDF auf.[77] Durch diese Affäre wurde Harald von Gottbergs Schilderungen zufolge endgültig klar, dass Springers Engagement für ein Verlegerfernsehen nicht einer „Reihe von hochtrabenden verfassungs- und gesellschaftspolitischen Zielen“ diente, sondern „Ausdruck einer rein unternehmerischen Entscheidung“ war.[78] Zudem enthüllte „Der Spiegel“ kurze Zeit später die feste Berater-Tätigkeit des CDU-Politikers Dr. Arthur Schwinkowski für den Axel Springer Verlag, welche mit monatlich 2.000 Mark entgolten wurde. Dieses Arbeitsverhältnis war insofern äußerst heikel, als Schwinkowski, der sich im Landtag von Schleswig-Holstein für ein privates Fernsehen stark machte, im Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks saß. Zu diesen peinlichen Enthüllungen kamen politisch ungeschickte Beschimpfungen und Pöbeleien in der „Bild“ gegen Intendanten und missliebige Kommentatoren.[79]
Im Ganzen litt der Plan des Springer-Konzerns nach Auffassung Müllers an seiner Unaufrichtigkeit, die viele höchst zweifelhafte Gründe vorschob: Vernichtungswettbewerb des Fernsehens, drohendes Meinungsmonopol der staatsnahen Anstalten, Schutz der kleinen Heimatzeitungen, die Leidenschaft des Verlegers für das modernste der Medien, die Entfesselung von bewegten Bildern und moderner Sprache in jedes Wohnzimmer und viele mehr.[80]
2.5. Das Liechtenstein-Projekt
Im Herbst 1965 versuchte Axel Springer, durch einen Trick die Mechanismen der bundesdeutschen Rundfunkpolitik auszuhebeln: Sein Chefjustitiar und Fernsehplaner Arning war nämlich auf die Idee gekommen, dass man die Beschränkungen in Bezug auf ein privates Fernsehen dadurch umgehen könnte, dass man in einem Nachbarland einen Sender übernimmt oder gründet und von dort aus in die Bundesrepublik einstrahlt. Als Vorbild dazu dienten kommerzielle Radiosender wie Radio Luxemburg. Als Ausstrahlungsort hatte sich Arning das Fürstentum Liechtenstein ausgesucht, in dem er eine schwache Staatlichkeit vermutete, d.h. er ging davon aus, dass es in der kleinen Monarchie sehr viel einfacher sei, eine Sendelizenz zu ergattern als im stark reglementierten Deutschland.[81]
Den Weg nach Liechtenstein ebnete Arnings ehemaliger Kollege bei Springer, Edwald Schmidt di Simoni, der sich nach dem Scheitern des Privatfernsehen-Unternehmens Freies Fernsehen GmbH (FFG)[82] aus dem Berufsleben zurückgezogen hatte. Zusammen mit zwei bedeutenden liechtensteinischen Honoratioren - dem Kopf der Regierungspartei, Dr. Gregor Steger und dem Treuhand-Firmenchef Dr. Anton Gantner – bildete di Simoni in Arnings Auftrag eine Springer-Lobby, die sich fortan um eine Rundfunk- und Fernsehlizenz in Liechtenstein bemühte. Dazu starteten sie eine Stimmungskampagne im Fürstentum und stellten dem Staat hohe Einnahmen durch das Fernsehgeschäft in Aussicht.[83]
Zudem heuerte Arning den Saarbrücker Werbefunkdirektor Hermann Glessgen an, der sogleich einen Namen für den Sender entwickelte: vox humana. Dies klinge gottesfürchtig und fromm, denn der Begriff vox humana bezeichne in der kirchlichen Orgelmusik ein Register mit leicht zitterndem Klang, das die menschliche Stimme simuliert, begründete Glessgen seine Namenswahl. Außerdem wecke der Name humanistische Assoziationen, was dem Landesherrn Franz Josef II. und der ganzen Fürstenfamilie mit Sicherheit gut gefalle. Inhaltlich war aber etwas ganz anderes geplant, nämlich ein jugendliches Programm mit starker Anlehnung an das Teenager-Blatt „Bravo“, das damals noch zum Springer-Konzern gehörte.[84]
Über die Zuteilung der Sendelizenz machten sich Arning und seine Helfer zunächst keine Sorgen. Die dafür zuständige internationale Kommission in Genf karge zwar mit Wellen und Kanälen, die vox humana könne aber ungestraft und ohne zu stören zunächst die Kanäle entlegener Stationen mitbenutzen, empfahlen Springers Elektronikexperten. Dies war allerdings vorerst nur auf einer Hörfunkfrequenz möglich, nämlich auf einem Langwellen-Kanal des sowjetischen Senders Kiew. Zusätzlich sollte der Springer-Sender auf der Mittelwelle und im UKW-Bereich auf breiter Front von Liechtenstein aus in die Bundesrepublik einstrahlen.
Als Programm waren täglich 840 Minuten lang Musik, Nachrichten und politische Kommentare geplant. Nach jeder 57. Minute sollten drei Minuten Werbung einblendet werden. Jede Werbesekunde sollte Springer 25 Mark einbringen. Die Kunden für die Reklamesendungen wollten die Springer-Vertrauten in der Bundesrepublik, in Österreich und in der Schweiz werben. Di Simoni rechnete mit einem jährlichen Erlös von 15,72 Millionen Mark, wovon die liechtensteinische Staatskasse eine größere Summe für die Lizenz bekommen sollte. Nach Abzug aller Kosten würden der Sendegesellschaft etwa acht Millionen Mark pro Jahr verbleiben, kalkulierte di Simoni.[85]
Anfang Juni 1966 wollte Arning mit seinen Partnern den Konzessionsantrag für die TV-Sender stellen, über den der liechtensteinische Landtag seiner Meinung nach in Kürze wohlwollend entscheiden würde. Doch so einfach, wie Arning sich das dachte, war dies gar nicht. Denn die liechtensteinische Regierungskanzlei war in der Rundfunkfrequenzenfrage vertraglich an die Post-, Telefon- und Telegraphenverwaltung (PTT) der Schweiz gebunden und hatte zudem gar keine eigenen Frequenzen zu vergeben, geschweige denn die anderer Rundfunksender. Die liechtensteinische Regierungskanzlei und die Schweizer PTT bestätigten zwar, dass Konzessionsanträge vorlägen; diese seien aber bislang alle abgelehnt worden.[86]
Zudem verärgerte Arning seine Partner in Vaduz damit, dass er ein Treffen, auf dem der Konzessionsantrag besprochen werden sollte, absagte, da er in einer Nothilfe-Kommission der Verlage Angriffe gegen die Machtkonzentration des Springer-Konzerns abwehren musste. Der Konzern geriet zu dieser Zeit nämlich immer mehr in die politische Schusslinie, ganz besonders als das Nachrichtenmagazin „Der „Spiegel“ aufdeckte, dass zwei „Arning-Agenten“ das ZDF ausspioniert hatten.[87] In dieser brenzligen Situation wollte Arning die vox humana nicht aufs Spiel setzen, weshalb er die Reise nach Vaduz immer wieder verschob. Arnings liechtensteinische Helfer wurden dadurch nervös – und als sich auch die Londoner BBC und eine amerikanische Gruppe um eine Konzession in Liechtenstein zu interessieren begannen, fiel es den Helfern immer schwerer, die Stellung zu halten.[88] Schließlich beschloss Springer, das Projekt zu begraben, um sich in Deutschland nicht weiterer Kritik auszusetzen. „Eine Expansion ist uns aus pressepolitischen Gründen zur Zeit nicht möglich“, verkündete der Generalbevollmächtigte des Axel Springer Verlags, Christian Kracht.[89]
Mit dem Liechtenstein-Projekt wurde deutlich, dass Axel Springer nicht – wie zuvor immer vorgegeben - im Interesse aller Zeitungsverleger handelte und – wie in Bezug auf die Meinungsfreiheit stets behauptet – der Demokratie diente,[90] sondern fast ausschließlich eigene unternehmerische Ziele verfolgte. Laut Harald von Gottberg stellte Springer nämlich keine Überlegungen an, um „die bundesdeutsche Regional- und Lokalpresse, die nach früheren Angaben des Verlages und des BDZV am meisten unter dem Druck des Werbefernsehens zu leiden hatte, vor den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen eines in die Bundesrepublik hineinstrahlenden Springerschen Werbefernsehens zu bewahren“.[91]
2.6. Das Saarland-Fernsehen
Eine weitere Möglichkeit, sich am Fernsehen zu beteiligen, bot sich Springer im Juni 1967, als der saarländische Landtag als bis dahin einziger Landesgesetzgeber ein Rundfunkgesetz verabschiedete, das privaten Anbietern den Zugang zum Fernsehen erlaubte. Dieses Gesetz hatte ein kleiner Kreis führender Abgeordneter aller Fraktionen unter strenger Geheimhaltung ausgearbeitet und dann unter Umgehung der in der Geschäftsordnung festgelegten Fristen am 7. Juni im saarländischen Landtag durchgepeitscht. Dieses geschah gegen den Widerstand der meisten SPD-Abgeordneten, die später kritisierten, dass die Novelle mit Hilfe von Geschäftsordnungstricks innerhalb nur eines Tages zur Verabschiedung gekommen war, so dass die Abgeordneten keine Möglichkeit gehabt hätten, sich über die Materie und den Entwurf zu informieren.[92]
Die Initiatoren des Gesetzes planten zunächst, eine privatrechtliche Fernsehgesellschaft zu gründen, an der sich die Landesverbände Saar und Rheinland-Pfalz von CDU, SPD und FDP mit insgesamt 58 Prozent beteiligen sollten. Die restlichen Anteile sollten die Zeitungsverleger, die französische Finanzgruppe Sylvain Florait, die Röchling-Bank und die Bank für Gemeinwirtschaft, eventuell auch der Saarländische Rundfunk durch seine Werbetochter, übernehmen. Nachdem sich die SPD von diesem Projekt distanziert hatte und Vertreter von FDP und CDU erklärt hatten, dass sie nicht als Treuhänder ihrer Parteien sondern als Privatleute an dem Unternehmen beteiligt seien, wurde der ursprüngliche Gedanke einer Parteiengesellschaft aufgegeben. Aus der Firma Neue Fernseh AG entstand die Freie Rundfunk AG, an der sich die Parteien nicht mehr beteiligten. Diese Gesellschaft konnte aber nie auf Sendung gehen, da die CDU-geführte saarländische Regierung wider Erwarten nicht bereit war, die dazu nötige Konzession zu erteilen.[93]
Auch die Zeitungsverleger um Axel Springer versuchten, im Saarland ins Fernsehgeschäft einzusteigen: Am 16. Juni 1967 beantragte die Presse-Rundfunk AG, die fünf Präsidiumsmitglieder des BDZV (Anton Betz, Otto Bechtle, Heinz Möller, Arno Scholz und Axel Springer) treuhänderisch für alle Mitglieder des Verbandes gegründet hatten, eine Konzession bei der Landesregierung.[94] Doch auch dieser Gesellschaft – wie übrigens auch mehreren anderen Gruppen aus dem In- und Ausland - verwehrte die Regierung die Lizenz zum Senden. Darauf folgte ein jahrelanger juristischer Streit um die Konzessionsvergabe. Springer verlor schließlich 1970 die Geduld und verkaufte seine Anteile an den Nürnberger Verleger Heinrich G. Merkel. Ernst Cramer, der Arning 1967 wegen dessen dubioser Recherchen beim ZDF als Fernsehbeauftragter des Axel Springer Verlages abgelöst hatte, ließ nach dem Austritt aus dem saarländischen Fernsehprojekt verlauten, dass dieser einen „Rückzug aus allen aktuellen Bemühungen um einen Zugang zum Fernsehen“ bedeute.[95]
[...]
[1] Das Wort „aufschlussreich“ wurde hier mit „ss“ geschrieben, da die gesamte Arbeit nach den Regeln der reformierten Rechtschreibung verfasst wurde. Die Zitate wurden in ihrer Ursprungsform belassen. Wenn in den Zitaten aus der Zeit vor der Rechtschreibreform „dass“ mit „ss“ und nicht - wie vor der Rechtschreibreform der Fall - mit „ß“ geschrieben wird, dann liegt das nicht daran, dass die Zitate vom Autor dieser Arbeit geändert wurden, sondern dass die Verfasser der zitierten Dokumente diese Worte - aus welchen Gründen auch immer - wirklich so geschrieben haben.
[2] Die Gesellschaft wurde 1979 in “FFB - Film und Fernsehgesellschaft mbH, Berlin“ (FFB) umbenannt. Näheres dazu in Kapitel 3.4.1.
[3] Montag, Helga: Privat- oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Initiativen für einen privaten Rundfunk in der BRD. Berlin 1978 (Rundfunkforschung, Bd. 6). Gottberg, Harald von: Initiativen zur Errichtung kommerziellen Rundfunks. Berlin 1979 (Hochschul-Skripten Medien). Naeher, Gerhard: Axel Springer: Mensch, Macht, Mythos. Erlangen 1991. Müller, Hans-Dieter: Der Springer-Konzern. Eine kritische Studie. München 1968. „Der Spiegel“ 28/1961, 42/1964, 6/1965, 44/1967, 45/1967, 46/1967, 42/1964; 24.3.1965; 40/1967, 43/1967, 32/1968, 38/1967, 7.8.67, 33/1967, 28/1961, 36/1967.
[4] Naeher: Axel Springer, S. 177.
[5] Naeher, S. 178.
[6] Müller: Der Springer-Konzern, S. 259.
[7] Naeher, S. 179.
[8] Naeher, S. 180.
[9] Lohmeyer, Henno: Springer. Ein deutsches Imperium. Berlin 1992, S. 274.
[10] Springer, Axel: Presse und Fernsehen. Rede auf der Jahreshauptversammlung des BDZV 1961, in Festschrift für Anton Betz (hrsg. von K. Bringmann). Düsseldorf 1963, S. 99-108.
[11] Springer, Axel: Presse und Fernsehen. Rede auf der Jahreshauptversammlung des BDZV1961, in Festschrift für Anton Betz (hrsg. von K. Bringmann). Düsseldorf 1963, S. 99-108. Gottberg: Initiativen zur Errichtung kommerziellen Rundfunks , S. 272-273. Vgl. Montag: Privat- oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk, S. 126-127.
[12] Gottberg, S. 274.
[13] Montag, S. 126.
[14] Springer, Axel: Ehe es zu spät ist...! In: Eckert, Gerhard/Niehus, Fritz: 10 Jahre Fernsehen in Deutschland. Frankfurt/M 1963, S. 97ff.
[15] Ebenda. Montag, S. 126-127.
[16] Ebenda.
[17] Hausmitteilung von Hermann Arning an die Chefredakteure der Zeitungen „Hamburger Abendblatt“, „Bild“, „Bild am Sonntag“, „Kristall“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“, „Das Neue Blatt“, „Berliner Morgenpost“ und „BZ“, in: Axel Springer Unternehmensarchiv (im folgenden zitiert als: ASV-UA), Bestand FBT/FFB, Akte 20.
[18] Müller, S. 265
[19] Ebenda.
[20] Auf die Unterstützung der Verleger durch CDU-Politiker wird in Kapitel 2.4. noch näher eingegangen.
[21] Montag, S. 259. Dass diese Argumentation mit vielen Fehlern behaftet war, wird in Kapitel 2.3. näher erläutert.
[22] U.a. die vielzitierte Publikation „Pressefreiheit und Fernsehmonopol“, in: BDZV: Beiträge zur Frage der Wettbewerbsverzerrung zwischen den publizistischen Mitteln. Bad Godesberg 1964.
[23] Müller, S. 265.
[24] Beispiele: „Angeklagt: Das Fernsehen“ (5.3.62); „Untersuchung gegen Fernsehen gefordert“ (16.5.63); Fernseh-Diktatur gegen alle“ (18.7.63). Weitere Beispiele von „Bild“ und anderen Springer-Zeitungen in: „Spiegel“, 33/1967, S. 38.
[25] Müller, S. 265.
[26] Ebenda.
[27] So wurde das offiziell als „Sondervorhaben“ bezeichnete Unternehmen von einigen Verlagsangestellten genannt (Naeher, S. 185).
[28] Von Gottberg, S. 282.
[29] Lohmeyer: Springer. Ein deutsches Imperium, S. 277.
[30] „Spiegel“ vom 3.2.65, S. 226
[31] Müller, S. 261-262.
[32] Gerz, Bernhard: Schach auch dem Springer. Die betrübliche Entwicklung im Deutschen Zeitungsverlegerverband als warnendes Beispiel, in: junge wirtschaft 1965, Nr. 2, abgedruckt in: Rundfunkanstalten und Tageszeitungen. Eine Materialsammlung. Dokumentation, Bd. 1, Tatsachen und Meinungen. Frankfurt/M 1965, S. 223.
[33] Müller, S. 261.
[34] Lohmeyer, S. 277.
[35] Müller, S. 262. Von Gottberg, S. 278.
[36] Gottberg, S. 270.
[37] Müller, S. 265.
[38] Walter J. Schütz zitiert in: Müller, S. 264.
[39] Ebenda.
[40] Näheres dazu in Kapitel Punkt 2.6.
[41] Müller, S. 264.
[42] Müller, S. 263.
[43] „Spiegel“ vom 3.2.65, S. 266. Vgl. dazu Gottberg, S. 284: „Die Denkschrift ‚Pressefreiheit und Fernsehmonopol‘ wurde zwar vom BDZV herausgegeben, es bestand aber allgemein Klarheit darüber, daß es sich weitgehend um ein Produkt des Springer-Konzerns handelte. Außerdem wird von Repräsentanten des Konzerns die führende Rolle, die der Konzern in dieser Kampagne spielte, nicht bestritten.“
[44] Müller, S. 263.
[45] Bundesverband Deutscher Zeitungsverlegerverbände: Pressefreiheit und Fernsehmonopol. Beiträge zur Frage der Wettbewerbsverzerrung zwischen den publizistischen Mitteln. Bad Godesberg 1964.
[46] Vorschlag des BDZV zur Übernahme der Programmherstellung der Deutschen Zeitungsverleger, in: Hinweisdienst der Werbung im Rundfunk GmbH Nr. 17, vom 4.12.1964.
[47] Müller, S. 261. Vergleiche dazu auch: Bausch, Hans: Rundfunkpolitik nach 1945. Zweiter Teil: 1963-1980. München 1980 (Rundfunk in Deutschland, Bd. 4), S. 529: „Ideologie und Terminologie der vom BDZV-Präsidium abgesegneten Denkschriften und Resolutionen aus dem Hause Springer erwiesen sich im Laufe der Jahre als widersprüchlich und immer weniger wirkungsvoll“.
[48] Vorschlag des BDZV zur Übernahme der Programmherstellung der Deutschen Zeitungsverleger, in: Hinweisdienst der Werbung im Rundfunk GmbH Nr. 17, vom 4.12.1964.
[49] Von Gottberg, S. 302.
[50] Ebenda, S. 304. Vorschlag des BDZV zur Übernahme der Programmherstellung der Deutschen Zeitungsverleger, in: Hinweisdienst der Werbung im Rundfunk GmbH Nr. 17, vom 4.12.1964. Vgl. Zeitschrift „Zeitungs-Verlag und Zeitschriften Verlag“ (ZVZV) 50/1964 vom 11.12.1964, S. 2197-2200.
[51] Von Gottberg, S. 302. Vorschlag des BDZV zur Übernahme der Programmherstellung der Deutschen Zeitungsverleger, in: Hinweisdienst der Werbung im Rundfunk GmbH Nr. 17, vom 4.12.1964. Vgl. Zeitschrift „Zeitungs-Verlag und Zeitschriften Verlag“ (ZVZV) 50/1964 vom 11.12.1964, S. 2197-2200.
[52] Gerz: Schach dem Springer, S. 225.
[53] Von Gottberg, S. 273.
[54] Von Gottberg, S. 273-274.
[55] Zitiert in: Montag, S. 148.
[56] Montag, S. 148. Vgl. Gottberg, S. 316.
[57] Montag, S. 148. Vgl. Gottberg, S. 316.
[58] Müller, S. 265.
[59] Müller, S. 264.
[60] Ebenda.
[61] Müller, S. 266. Vgl. Lohmeyer, S. 278.
[62] Lohmeyer, S. 278.
[63] Lohmeyer, S. 277.
[64] Von Gottberg, S. 344.
[65] Ein Sonderbericht über die Wettbewerbsbeschränkung in Berlin folgte am 30.4.68, in dem eine Wettbewerbsverrung ebenfalls verneint wurde. Siehe dazu die Ausführungen in Kapitel 3.1.5.
[66] Mittas, Wolfgang: Rundfunk und Presse im Wettbewerb, in: Mitteilungen Rundfunk und Geschichte, Jg. 11 (1985), H. 1, S. 45. Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film (Michel-Kommission). Bonn 28.9.1967. Bundesdrucksache V/2120. Im folgenden zitiert als: Bericht der Michel-Kommission.
[67] Montag, S. 152. Bericht der Michel-Kommission.
[68] Ebenda.
[69] Montag, S. 154. Bericht der Michel-Kommission.
[70] Müller, S. 260.
[71] Von Gottberg, S. 344.
[72] Müller, S. 267.
[73] Mittas, S. 47. Günther (Presse-)Kommission: Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit der BRD. BT-Drucksache V/3122. Bonn, 3.7.1968. Im folgenden zitiert als: Bericht der Günther-Kommission.
[74] Mittas, S. 48. Bericht der Günther-Kommission.
[75] Müller, S. 260.
[76] Ebenda.
[77] Näheres zu diesem „Spionage-Unternehmen“ in Kapitel 3.2.5.
[78] Von Gottberg, S. 356.
[79] Müller, S. 260.
[80] Ebenda.
[81] „Spiegel“, 42/1967, S. 60-61.
[82] Auf die FFG wird in Kapitel 3.1.3. näher eingegangen.
[83] „Spiegel“, 42/1967, S. 60-61.
[84] Ebenda.
[85] Ebenda.
[86] „Spiegel“ 43/1967, S. 180.
[87] Auf die ZDF-Spionage-Affäre wird in Kapitel 3.2.5. näher eingegangen.
[88] „Spiegel“, 42/1967, S. 61.
[89] „Spiegel“ 32/1968, S. 30.
[90] Vergleiche Kapitel 2.1.
[91] Von Gottberg, S. 355.
[92] Montag, S. 161.
[93] Montag, S. 162.
[94] Ebenda. Vgl. dazu auch FUNK-Korrespondenz Nr. 34-35 vom 24. August 1967.
[95] Von Gottberg, S. 358.
- Arbeit zitieren
- Bert Rösch (Autor:in), 2001, Zeitungsverleger-Fernsehen in West-Berlin (1960 bis 1986), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42686
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