Ebenso wie die anderen Kapitalgesellschaften verfügt die GmbH als insbesondere unter erfolgreichen Einzelkaufleuten, Familienunternehmen und KMU weitverbreitete Rechts- und Organisationsform angesichts ihrer Eigenschaft als juristische Entität über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist selbstständiges Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten. Es ist die GmbH, die im Rechtsverkehr Dritten gegenübertritt und in deren Namen die Gesellschaftsrechtsgeschäfte abschließt. Die GmbH erwirbt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister, wie sich aus § 11 GmbHG deduzieren lässt, die volle Rechtsfähigkeit und ist mit Vollendung dieses Ereignisses eine juristische Person des Privatrechts, die nach der Maßgabe des § 13 Abs. 1 GmbHG uneingeschränkt am Rechtsverkehr partizipieren kann.
Inhalt
I. Haftung im Außenverhältnis
1. Ausnahmecharakter der Außenhaftung
2. Haftungstatbestände
a. Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens
b. Rechtsscheinhaftung des GmbH-Geschäftsführers
c. Deliktische Haftung
d. Verantwortlichkeit für Verkehrspflichtverletzungen
II. Haftung im Innenverhältnis
1. Rechtsgrundlagen der Haftung
a. § 43 Abs. 2 GmbHG als zentrale Haftungsgrundlage
b. Sonstige Haftungsgrundlagen: Ausfallhaftung nach § 9a GmbHG
2. Gesetzgeberisches Anliegen und Zielsetzung
a. Volkswirtschaftliche Bedeutung der GmbH
b. Bedeutung des Haftungsregimes
c. Funktion der organschaftlichen Binnenhaftung
3. Haftungsgegenstand
4. Haftungsvoraussetzungen
a. Vorliegen einer Pflicht
b. Verletzung der Pflicht
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