inleitung
Radio. Jeder von uns hört manchmal Radio. Zwangsläufig oder freiwillig. Musik, Nachrichten, Verkehr. Nach dem Aufstehen, unter der Dusche, im Auto. Radio „all around us “. Für viele Menschen ist das Radiohören ein Bestandteil ihres Lebens. Und viele können und wollen sich „ein Leben ohne“ auch gar nicht vorstellen. Vielleicht werden wir das aber in ferner Zukunft müssen. Vielleicht gibt es bald keine lokalen, vielfältigen, individuellen Lokalradiostationen mehr, bei denen für jeden Geschmack was dabei war. Dann hören wir bald alle den gleichen Schmus.
Bleibt das Radio seinen Grundprinzipien Lokalität, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit treu? Ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit auc h in ferner Zukunft noch gegeben? Hat der bayerische Lokalhörfunk eine reelle Zukunftschance? Zu Beginn dieser Arbeit werde ich die prägnantesten Punkte in der Anfangsgeschichte des bayerischen Lokalradios erläutern, um dem Leser einen Überblick über die wesentlichen Aspekte zu verschaffen und um die Verstrebungen und Zusammenhänge zu den folgenden Optimierungsmaßnahmen besser vermitteln zu können. Ein kurzer Überblick über die derzeitige wirtschaftliche Situation des Lokalradios reiht sich vor die Optimierungsmaßnahmen, die ich im 3. Teil der Arbeit genauer erläutern möchte, um dann im Schlussteil die wesentlichen Punkte zusammenzufassen und meinen persönlichen Ausblick auf die Zukunft festzuhalten. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aufgeführten Optimierungsmaßnahmen auf den Besonderheiten der Entstehungsjahre fußen, und es somit für die vollständige Beantwortung der Arbeitsfrage von großer Wichtigkeit ist, sich in einem Teil der Arbeit mit der Gründung des Lokalradios zu beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Entstehung und Entwicklung des bayerischen Lokalradios
2.1 Von Anfang an
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Das Medienerprobungs– und –entwicklungsgesetz (MEG) und seine Folgen
2.4 Die wirtschaftliche Lage des Lokalradios Ende der 80er
3 Die wirtschaftliche Weiterentwicklung
3.1 Die Wirtschaftssituation 2001 – 2003
3.2 Haupteinnahmequelle Werbevermarktung
3.3 Landesweiter vs. Lokaler Hörfunk
4 Wirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen für den lokalen Hörfunk
4.1 Allgemeine Überlegungen
4.2 Mögliche Verbesserungskonzepte
4.2.1 Das Markenradio
4.2.2 Reduzierung der lokalen Mindestsendezeiten
4.2.3 Veränderung des BLR – Konzepts
4.2.4 Regionale Kooperationen
4.2.5 Das Zweitfrequenzkonzept
4.3 Beschluss des Medienrats zur Weiterentwicklung des Hörfunkkonzepts
5 Eigene Ansicht und Ausblick auf die Zukunft
6 Literaturverzeichnis
7 Anlagen
1 Einleitung
Radio. Jeder von uns hört manchmal Radio. Zwangsläufig oder freiwillig. Musik, Nachrichten, Verkehr. Nach dem Aufstehen, unter der Dusche, im Auto.
Radio „all around us“. Für viele Menschen ist das Radiohören ein Bestandteil ihres Lebens. Und viele können und wollen sich „ein Leben ohne“ auch gar nicht vorstellen.
Vielleicht werden wir das aber in ferner Zukunft müssen. Vielleicht gibt es bald keine lokalen, vielfältigen, individuellen Lokalradiostationen mehr, bei denen für jeden Geschmack was dabei war. Dann hören wir bald alle den gleichen Schmus.
Bleibt das Radio seinen Grundprinzipien Lokalität, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit treu? Ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit auch in ferner Zukunft noch gegeben? Hat der bayerische Lokalhörfunk eine reelle Zukunftschance?
Zu Beginn dieser Arbeit werde ich die prägnantesten Punkte in der Anfangsgeschichte des bayerischen Lokalradios erläutern, um dem Leser einen Überblick über die wesentlichen Aspekte zu verschaffen und um die Verstrebungen und Zusammenhänge zu den folgenden Optimierungs-maßnahmen besser vermitteln zu können. Ein kurzer Überblick über die derzeitige wirtschaftliche Situation des Lokalradios reiht sich vor die Optimierungsmaßnahmen, die ich im 3. Teil der Arbeit genauer erläutern möchte, um dann im Schlussteil die wesentlichen Punkte zusammenzufassen und meinen persönlichen Ausblick auf die Zukunft festzuhalten.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aufgeführten Optimierungsmaßnahmen auf den Besonderheiten der Entstehungsjahre fußen, und es somit für die vollständige Beantwortung der Arbeitsfrage von großer Wichtigkeit ist, sich in einem Teil der Arbeit mit der Gründung des Lokalradios zu beschäftigen.
2 Die Entstehung und Entwicklung des bayerischen Lokalradios
2.1 Von Anfang an
Das erste wichtige Jahr in der Geschichte des Bayerischen Lokalfunks war wohl das Jahr 1982, als aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidenten im Jahr 1978, vier Versuche mit Breitbandkabeln durchzuführen, in München das Kabelpilotprojekt mit 11 Hörfunkanbietern in Angriff genommen wurde. Zum Sendestart am 01.04.1984 war das Radio, ganz im Gegensatz zum Fernsehen als neues Medium nahezu unbekannt. Das sollte sich bald ändern.
Die ersten Erfolge
Durch das am 01.12.1984 verabschiedete Medienerprobungs- und Entwicklungsgesetz fußte das Kabelpilotprojekt endlich auf einer gesetzlichen Grundlage. Zusätzlich, durch die in Genf 1984 abgehaltene internationale UKW-Rundfunk-Konferenz, in der die Ausdehnung des Radiobereichs von 100 MHz auf 108 MHz beschlossen wurde, „...kam es zur entscheidenden technologischen Innovation...“[1], denn nun „...waren genügend terrestrische[2] Frequenzen für die Realisierung zweier zusätzlicher landesweiter Hörfunkketten bzw. einer entsprechend höheren Anzahl von Lokalradios...“[3] geschaffen. Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden, wie sich später herausstellte, auch äußerst erfolgreichen Versuche mit der drahtlosen Übertragung von UKW-Frequenzen, konnten bereits Anfang 1985 die ersten 3 Frequenzen, unter der Schirmherrschaft der Münchner Pilotgesellschaft für Kabel-Kommunikation mbH, unter den über 20 Interessenten vergeben werden. Mit dem Sendestart der drei vergebenen Frequenzen am 29.05.1985, nun in Form von Anbietergemeinschaften[4], war München die erste Stadt, deren Lokalradios drahtlos senden konnten.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Die Rundfunkhoheit der Länder
Träger der Rundfunkhoheit in Deutschland sind jeweils die Länder, welche die Gesetzgebungskompetenz in organisationsrechtlicher, sowie in programm- und materiellrechtlicher Hinsicht innehaben. Für Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern sind deshalb grundsätzlich die Länder zuständig.
Aufgrund des Artikels 111a der Bayerischen Verfassung ist in Bayern jedoch generell keine Zulassung privater Rundfunkanstalten möglich.
Der Artikel 111a der Bayerischen Verfassung
Eine Besonderheit in der rechtlichen Situation des privaten Rundfunks in Bayern:
Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft.
Das erfolgreiche Volksbegehren von 1973, ins Leben gerufen von F.D.P, SPD und den Gewerkschaften um „...dem wachsenden Einfluss des Staates im ‚Bayerischen Rundfunk’ (BR) sowie den möglichen Privatfunkplänen der CSU langfristig ‚einen Riegel vorzuschieben’.“[5], hatte eine Änderung in der Bayerischen Verfassung zur Folge. Der Artikel 111a. Dieser sieht vor, dass der Bayerische Rundfunk von nun an ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand liegt.
„Rundfunk wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben. An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen. Der Anteil, der von der Staatsregierung, dem Landtag und dem Senat in die Kontrollorgane entsandten Vertreter darf ein Drittel nicht übersteigen. Die weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst.“[6]
Um aber auch den privaten Sendern die Möglichkeit zu verschaffen, sich am bayerischen Lokalfunk zu beteiligen, war eine „...raffinierte Rechtskonstruktion...“[7] von Nöten.
2.3 Das Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz (MEG) und seine Folgen
Die Inhalte des MEG
Unter dem Dach der neu gegründeten Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), eine Anstalt des öffentlichen Rechts, war es nun auch für private Veranstalter möglich, Radioprogramme auszustrahlen. So einfach, wie es in anderen Bundesländern sein mochte, war es dagegen in Bayern nicht, da im Gegensatz zu den anderen Landesmedienanstalten die BLM in Bayern auch programmgestalterische Kompetenzen hatte. Die Verantwortung für die von den Privaten Sendern produzierten Programme lag somit nicht bei den Sendern selbst, sondern bei der BLM. Die Privaten waren also weniger „...Programm – ‚Veranstalter’, sondern vielmehr private Programm – ‚Anbieter’.“[8]
Die Aufgaben für das Auswahl- und Zuteilungsverfahren von Frequenzen an private Interessenten wurden aufgeteilt auf die in gesamt Bayern verteilten örtlichen und auf die eine überörtliche Kabelgesellschaft. Unter Berücksichtigung der Lokalität der zukünftigen Programme setzten sich die Kabelgesellschaften mit den Interessenten über Entgelte, Programmangebote, Sendezeiten, Urheberrechte, etc. auseinander. Im Falle einer Übereinkunft erhielten dann die privaten Anbieter ihre Lizenzen. War eine Einigung nicht abzusehen, konnte die BLM ihre Zustimmung so lange verweigern, bis etwaige Punkte ihrer Vorstellung entsprachen.
Die Anbieter
Voraussetzung für das Angebot von privaten Hörfunkprogrammen in Bayern war die Zugehörigkeit zu einem der folgenden drei Anbietergruppen:
1. Natürliche Personen,
2. Juristische Personen, vorzugsweise die des Privatrechts
3. öffentlich – rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, d.h., keine privaten Glaubensgemeinschaften (z.B. Scientology)
Bevorzugt wurden hier insbesondere mittelständische Anbieter, um ein Stadt – Land – Gefälle zu verhindern und um den ländlichen Regionen beim Aufbau des Sendenetzwerkes unter die Arme zu greifen.
2.4 Die wirtschaftliche Lage des Lokalradios Ende der 80er
Das Verlustgeschäft
Trotz Bevorzugung der Interessenten aus strukturschwächeren Gegenden und den Bemühungen der BLM, den Interessen der Hörfunkanbieter nachzukommen und mit finanziellen Unterstützungen den Neulingen den Anfang zu erleichtern, konnte bereits ein deutliches Manko im Konzept des bayerischen Lokalfunks festgestellt werden. Die kommerzielle Werbung. Die Haupteinnahmequelle des Radios musste 1988 mit rund 30 Mio. DM und 1989 mit über 40 Mio. DM Verlust dem neuen Jahrzehnt entgegen sehen. Man erging sich in weit reichenden Schätzungen über mögliche Ursachen und Lösungen und stieß auf folgende Fragen der Wirtschaftlichkeit:
1. Ist das Interesse an lokalen Hörfunkprogrammen in Bayern tatsächlich so groß, wie man zu Anfang vermutet hatte?
2. Waren die Sendegebiete der Lokalradiostationen womöglich zu klein vergeben worden, um das Werbepotenzial voll ausschöpfen zu können, und damit die Wirtschaftlichkeit zu fördern?
3. Wurden bei der Inbetriebnahme der lokalen Kabelgesellschaften einige Kostenpunkte übersehen, die eventuell gezeigt hätten, welche Unsummen an Geld die Überwachung von Ausgewogenheit und Vielfalt in den Programmangeboten verschlangen?
[...]
[1] Schick, Paul: Privater Hörfunk in Bayern. München: Fischer 1991, S. 16
[2] Terrestrisch = Kabellos; Die Frequenzen werden über die Hausantenne empfangen
[3] Schick, Paul 1991, S. 16
[4] Eine Anbietergemeinschaft organisiert und stellt ein Rundfunkprogramm zusammen, um es dann anzubieten, wobei es sich um ein Unternehmen, gegründet von verschiedenen Gesellschaftern, handelt.
[5] Schick, Paul: Privater Hörfunk in Bayern. München: Fischer 1991, S.14
[6] Bayerischer Landtag (Hrsg.): Bayerische Verfassung. Zweiter Hauptteil. Grundrechte und Grundpflichten.
http://www.bayern.landtag.de/bayer_verfassung_zweiter_hauptteil.html
[7] Schick 1991, S. 15
[8] Schick 1991, S. 18
- Quote paper
- Pamina Russek (Author), 2005, Lokaler Hörfunk in Bayern - Eine Institution mit Zukunft?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42463
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