Die Brüsseler-Exkursion fand im Zeitraum 11.01.2016 - 15.01.2016 statt und beinhaltete den Besuch folgender EU-Institutionen: drei wichtiger supranationaler Organe der EU – EU Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der EU, der Ständigen Vertretung (StäV) der Bundesrepublik Deutschlands bei der EU, des Verbandes der europäischen Elektrizitätindustrie EURELECTRIC, der Denkfabrik European Policy Centre (EPC), des ökumenischen Zusammenschusses Conference of European Churches (CEC)/ European Churches Environmental Network (ECEN), des beratenden Nebenorgans der EU European Economic and Social Committee (EESC), der die Meinung europäischer Bürger repräsentieren soll, eines umweltpolitischen Dachverbands der NGO‘s Climate Action Network Europe (CANeurope), der Assoziation der Europäischen Windbranche European Wind Energy Association (EWEA).
Vorträge der EU-Akteure widmeten sich dem Thema EU-Energie- und Klimapolitik. Zur Erreichung der Ziele der EU-Energie- und Klimapolitik soll die Energieunion - eine Zusammenstellung aus fünf Maßnahmen, die Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Energiesektor fördern soll.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1. EU Kommission
1.1. GD Energie
1.2. GD Klimapolitik
2. Europäisches Parlament
2.1. EVP - Position zur Energieunion
2.2. The Greens - Position zur Energieunion
3. Rat der EU
4. Ständige Vertretung (StäV) der Bundesrepublik Deutschlands bei der EU
5. EURELECTRIC Electricity for Europe
6. European Policy Centre (EPC)
7. Conference of European Churches (CEC)
8. European Economic and Social Committee (EESC)
9. Climate Action Network Europe (CANeurope)
10. European Wind Energy Association (EWEA)
Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einleitung
Die Brüsseler-Exkursion fand im Zeitraum 11.01.2016 - 15.01.2016 statt und beinhaltete den Besuch folgender EU-Institutionen: drei wichtiger supranationaler Organe der ELI - EU Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der EU, der Ständigen Vertretung (StäV) der Bundesrepublik Deutschlands bei der EU, des Verbandes der europäischen Elektrizitätindustrie EURELECTRIC, der Denkfabrik European Policy Centre (EPC), des ökumenischen Zusammenschusses Conference of European Churches (CEC)/ European Churches Environmental Network (ECEN), des beratenden Nebenorgans der ELI European Economic and Social Committee (EESC), der die Meinung europäischer Bürger repräsentieren soll, eines umweltpolitischen Dachverbands der NGO‘s Climate Action Network Europe (CANeurope), der Assoziation der Europäischen Windbranche European Wind Energy Association (EWEA). Vorträge der EU-Akteure widmeten sich dem Thema EU-Energie- und Klimapolitik. Zur Erreichung der Ziele der EU-Energie- und Klimapolitik soll die Energieunion - eine Zusammenstellung aus fünf Maßnahmen, die Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Energiesektor fördern soll.
1. EU Kommission
Als einzigem Organ der EU mit dem Initiativrecht kommt der EK in Fragen des Vorschlags der Energieunion eine große Bedeutung zu.
Der Begriff der Energieunion wurde zum ersten Mal im April 2014 vom damaligen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk vorgeschlagen[1]. Er sprach damit seine Besorgnis um die Energieversorgungssicherheit in der EU im Lichte der ukrainisch-russischen Gaskrise (2009) aus. Der Terminus wurde von der Europäischen Kommission (EK) übernommen und ausgearbeitet. Die Energieunion soll eine Lösung für eine erfolgreiche gemeinsame Energiepolitik für die EU-Mitgliedstaaten (MS) werden. Zur Erreichung der drei grundlegenden Ziele der EU-Energiepolitik: Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit soll sich die Energieunion auf die Durchführung folgender fünf Maßnahmen konzentrieren:
(1.) Energieversorgungssicherheit
Die sichere Energieversorgung wird dem von der EK zusammengestellten Factsheet zur Energieunion zufolge vor allem durch die Diversifizierung der Energiequellen ermöglicht (ELI Kommission 2015b).
Dazu erarbeitet die EK bereits Projekte wie der Südliche Gaskorridor zur Region des Kaspischen Meeres und Strategien zur optimalen Nutzung von LNG mit verschiedenen Lieferanten aus Mittel- und Osteuropa (ebd.; ELI Kommission 2014: 14).
(2.) Energiebinnenmarkt
Eine unentbehrliche Rolle für die Regulierung des Energiebinnenmarktes spielt laut der EK die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) (ebd.). Die verstärkte Rolle der Agentur ermöglicht den vollkommenen grenzüberschreitenden Energiehandel. Für den grenzüberschreitenden Energieautausch benötigte Infrastrukur wird das Geld aus der Fazilität ״Connecting Europe“ gebraucht: ״The upgrading of existing, and development of new energy transmission infrastructures of European importance will require investments of about €140 billion in electricity and at least €70 billion in gas“[2].
(3.) Energieeffizienz
Neben der Energieeinsparung als eine europaweite Energiestrategie betont die EK die Notwendigkeit der Steigerung der Energieeffizienz besonders im Gebäude sektor: ״Auch Gebäude sind ein wichtiger Bereich, denn in ihnen verbrauchen wir 40% unserer Energie, und sie emittieren 36% aller Treibhausgase in der ELI, 80% davon in Form von Wärme“ (ELI Kommission 2014: 5).
Elm die Effizienz im Gebäudesektor zu steigern, sollen beispielsweise Wohnungen gedämmt und Gebäude renoviert werden (vgl. ebd.: 11). Zudem werden Energieausweise für Gebäude nach dem Prinzip der EEl-Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten eingeführt. Dies bringt sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile mit sich. Die Energieausweise fördern das Aushandeln der angemessenen Mietpreise, und die Verbesserung der Energieeffizienz erhöht den Wert eines Gebäudes um 4% (vgl. ebd.).
Für die Verstärkung der Energieeffizienzinvestitionen Stehen der MS 23 Milliarden Euro aus den ELI-Strukturfonds zur Verfügung (vgl. ebd.: 5).
(4.) Verhinderung von Treibhausgasen (insbesondere C02- Emissionen)
Trotz der Tatsache, dass die ELI zusammen mit Brasilien und Kanada zu einer der drei größten Volkswirtschaften, die mehr als die Hälfte ihrer Elektrizität ohne Treibhaus produzieren, mitzählt, ist das Ziel zur Verhinderung von Treibhausgasen ein sehr relevantes Thema bei der Agenda zur Entwicklung der Rahmen für die bűima- und Energiepolitik 2030 (vgl. Europäische Kommission 2015a: 2). Ein Hauptziel dieses Programms ist die Senkung der C02-Emissionen in der ELI um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum 1990 (vgl. EU Kommission (2015b).
Ein wichtiges Instrument für die Minderung der Treibhauseffekte ist das EU-EHS. Um das System zu stabilisieren und überschüssige Zertifikate aus dem Handel rauszunehmen, erarbeitet die EU-Komission eine Marktstabilitätsreserve (ebd.). Ein Innovationsfond und ein Modemisierungsfond sollen für das Ziel der C02 - Emissionsverringerung ins Leben gerufen werden (ebd.).
(5.) Verstärkung der Forschung und Innovation
Die für die Entwicklung neuer sicherer und rentabler Technologien notwendige Elemente der Energieunion Energi efor schling und Innovation werden laut EK durch die Finanzierung aus den Mitteln des Programms Horizont2020 und die koordinierte europaweite Zusammenarbeit verstärkt (ebd.). Die Technologien sollen vor allem kohlenstoffarm sein: Einige Beispiele dafür sind die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, die Abscheidung und unterirdische Speicherung von C02 etc. (EU Kommission 2014: 7).
1.1. GD Energie
Laut dem Vortrag ״Die Europäische Energiepolitik“ von dem Direktor für Energiebinnenmarkt/ GD Energie Dr. Klaus-Dieter Borchardt war es zweifelshaft gewesen, ob der erste Bereich der Energieunion die Versorgungssicherheit (1.) überhaupt eine für die ELI relevante Frage ist, denn eigentlich gehören solche Angelegenheiten wie die Wahl der Energieressourcen und somit die Energiesicherheit zu den Kompetenzen der MS (vgl. Art. 194 AEUV Titel XXI-Energie). Dabei unterstreicht Borchardt die Tatsache, dass es eine ständige Auseinandersetzung zwischen den MS gibt, die eigene Selbstbestimmung in Fragen der Energie beanspruchen.
Der Energiesektor ist auf solche Weise immer noch stark nationalisiert. Als Beispiel nennt Borchardt die aktuelle Situation in Belgien: Das Land hat Atomkraftwerke, die wegen Risse in den Reaktordruckbehältern vorübergehend abgeschaltet worden waren. In Holland gibt es ein Gaskraftwerk, das nach dem Bauen einer Leitung zwischen Holland und Belgien zum Einsatz in Belgien angewendet sein könnte. Belgien hat diese Lösung nicht in Anspruch genommen, sondern suchte nach Reserven im eigenen Land.
Anderseits gehört der Energiebereich zu den geteilten Zuständigkeiten der EU (vgl. Art. 4 lit.i AEUV) - damit kann die Durchsetzung der Europai sierung der Versorgungssicherheit gerechtfertigt werden.
Der Stresstest bei der Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine hat gezeigt, dass die Versorgungssicherheit keine nationale Angelegenheit bleiben kann. Den MS ist nach wie vor die Entscheidung über Energiequellen überlassen, die europäischen Zielvorgaben für die EU-Energiepolitik - Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit - müssen jedoch von den MS-Staaten berücksichtigt werden: ״Langfristig ist das Energieproblem nur auf europäischer Ebene zu lösen, denn die Entscheidungen eines EU-Landes haben Folgen für alle anderen“ (EU Kommission 2014: 15). Für mehr Sicherheit im europaweiten Energiesektor werden zurzeit sukzessiv rechtliche Rahmen ausgearbeitet.
Bei der Herstellung des Binnenmarktes (2.) soll unbedingt der Punkt der Grenzüberschreitung berücksichtigt werden. Auch die Fördersysteme für erneuerbare Energien müssen grenzüberschreitend sein. Für grenzüberschreitende Projekte wird Borchardt nach die Methode Om-Stop-Shop angewendet, bei der alle bürokratischen Formalitäten allein von der EK erledigt werden. Allerdings hemmen nationale Regelungen immer noch stark die Gründung grenzüberschreitenden Energieuntemehmen (vgl. ebd.: 6).
Darüber hinaus sollen auch Verbraucher von dem gemeinsamen Binnenmarkt profitieren: Es sollen Borhardt zufolge volle Informationen für Verbraucher gegeben und zertifizierte Preisvergleichsprogramme geschaffen werden. Darüber hinaus soll für Energiekunden einen erleichternden Wechsel der Energielieferanten und Zugang zu Informationen über die Herkunft ihres Stromes ermöglicht werden (vgl. ebd.: 7). Die Rolle der Verbraucher als Erzeuger soll gestärkt werden, dazu werden alle in der Gesetzgebung noch existierenden Probleme sukzessiv aus dem Weg geräumt, denn nur ״eine europäische Regelung schafft gleiche Voraussetzungen für alle Verbraucher“ (ebd.).
1.2. GD Klimapolitik
Laut dem Vortrag ״EU Klima- und Energierahmen 2030“ von Christine Möller von dem Referat Strategie und wirtschaftliche Bewertung; GD Klimapolitik spiegeln sich EnergieUnion Ziele ebenso in den Kernelementen der Energierahmen für 2030 wider:
- ״ein verbindliches Ziel für EU-interne Minderungen von
Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % gegenüber 1990,
- ein verbindliches EU-Ziel für einen Anteil emeuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 %,
- ein indikatives Energieeffizienzziel in Höhe von mindestens 27 %
Energieeinsparungen bis 2030“[3].
Ein wichtiger Mechanismus für Minderungen von Treibhausgasemissionen ist das EU- EHS. Um das gestellte Ziel von 40% zu erreichen, muss die Industrie laut Möller ihre Emissionen um 43% gegenüber das Jahr 2005 senken. Dabei erwähnt Möller das bekannte Problem des Überschusses an Zertifikaten und unterstreicht die Notwendigkeit der Reduzierung der Anzahl an Zertifikaten.
[...]
[1] Vgl. httos://www.euractiv.de/section/all/news/donald-tusk-weckt-oolnische-hoffnm1gen-auf-eu-energieunion/ (vom 10.09.2014, abgerufen am 27.09.2016).
[2] lnips://cc.europa,си/тса/сп/соппсс1пш-сигорс-Гас1Н1у/ссГ-спсгау (abgerufen am 10.03.2017).
[3] http://www.emeuerbare-energien. de/EE/Navigation/DE/RechtPolitik/EU Klima Energierahmen/eu klima und energierahmen.html (abgerufen am 19.04.2017).
- Arbeit zitieren
- Irina Zorina (Autor:in), 2017, Auf dem Weg zur Energieunion: Standpunkte der EU-Entscheidungsträger, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424603
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