EINLEITUNG
Die vorliegende Hausarbeit soll einen Überblick bzw. Einblick in die Didaktik erwachsenenpädagogischen Handelns darstellen. Die Hauptinhalte konzentrieren sich vorwiegend auf die „Ebenen didaktischen Handelns“ sowie den „Grundlagen der Veranstaltungsplanung“. Eine theoretische Grundposition bezüglich der Besonderheit vom „Lernenden Erwachsenen“ und dem Unterschied von „Schulpädagogik zur Didaktik der Erwachsenenbildung“, soll als wesentliche Wissensgrundlage beschrieben werden.
Die inhaltliche Gestaltung und Formulierung basiert grundlegend auf Kenntnissen aus Fachliteratur und der Einführungsveranstaltung zur Erwachsenenbildung. Es konnten somit keine persönlichen Erfahrungswerte zum Inhalt beigetragen werden.
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1 BEGRIFFSKLÄRUNG
2 DIFFERENZIERUNG VON SCHULPÄDAGOGIK UND ERWACHSENENBILDUNG
3 EBENEN DIDAKTISCHEN HANDELNS
4 DER LERNENDE ERWACHSENE
5 GRUNDLAGEN DER PROGRAMMPLANUNG
LITERATURVERZEICHNIS
EINLEITUNG
Die vorliegende Hausarbeit soll einen Überblick bzw. Einblick in die Didaktik erwachsenenpädagogischen Handelns darstellen. Die Hauptinhalte konzentrieren sich vorwiegend auf die „Ebenen didaktischen Handelns“ sowie den „Grundlagen der Veranstaltungsplanung“. Eine theoretische Grundposition bezüglich der Besonderheit vom „Lernenden Erwachsenen“ und dem Unterschied von „Schulpädagogik zur Didaktik der Erwachsenenbildung“, soll als wesentliche Wissensgrundlage beschrieben werden.
Die inhaltliche Gestaltung und Formulierung basiert grundlegend auf Kenntnissen aus Fachliteratur und der Einführungsveranstaltung zur Erwachsenenbildung. Es konnten somit keine persönlichen Erfahrungswerte zum Inhalt beigetragen werden.
Die folgende grafische Darstellung zur Klassifikation der Erwachsenenbildung (Abb.1.) ergibt im Hinblick auf eine allgemeine Strukturierung zum gesamten Themenfeld, den Einstieg in diese Arbeit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1: Klassifikation der Erwachsenenbildung ( vgl. Netzel 1992, S.14 )
1 BEGRIFFSKLÄRUNG
Didaktik ist ein Schlüsselbegriff der Schulpädagogik. >>Didaktik<< stammt aus dem Griechischen (didaskein) und bedeutet wörtlich übersetzt „Lehre“. Jedoch beschränkt sich dieser Begriff nicht nur auf die Tätigkeit eines Lehrers im Schulunterricht. Didaktisch gehandelt wird nahezu in allen Lebensbereichen des Alltags, z.B.: Eltern, die die “warum-Fragen“ des Kindes beantworten oder der Arzt, der dem Patienten seine Diagnose erläutert. In allen Fällen wird etwas mitgeteilt oder erklärt und in den meisten Fällen sollen die Adressaten auch überzeugt und zu einer Handlung befähigt werden (vgl. Siebert 1996, S.1).
Um jedoch eine Spezifik aus dem Begriff >>Didaktik<< herauszufiltern, beruft sich die Literatur unter anderem auf den Bischof der böhmischen Bürgergemeinden Johann Amos Comenius (1592-1670). Comenius entwickelte seiner Zeit ein umfassendes Programm, „ alle alles gründlich ( auf alle Weise)“ zu lehren (omnes omnia omnino) (vgl. dazu Gudjons 1997, S.82f).
- Alle, - das hieß Arme wie Reiche, Adlige wie Nichtadlige, Jungen und Mädchen, Herren wie Knechte;
- Alles, - das meinte nicht Vielwisserei, sondern ein vollständiges Weltbild, das sich ringförmig erweitert auf den verschiedensten Stufen der Schule- wie die Jahresringe eines Baumes;
- Gründlich, - das hieß nicht nur verbal, sondern auch als Sachwissen
Aus Sicht der Neuzeit, ist für Siebert (1996) >>Didaktik<<, „ ... prinzipiell die Vermittlung zwischen Sachlogik des Inhalts und der Psychologik des/der Lernenden...“. So gehört zur Sachlogik eine Kenntnis über Strukturen und Zusammenhänge der Thematik und zur Psychologik die Berücksichtigung der Lern- und Motivationsstrukturen der Adressaten (vgl. Siebert 1996, S.2f). An dieser Stelle gilt es jedoch zu differenzieren. Da bisher nur von „allgemeiner Didaktik“ die Rede gewesen ist, muss nun folgend in Bereiche verschiedener Adressaten unterschieden werden (siehe Abb.2.). Bedeutsam hierbei ist, dass sich die inhaltlich-methodische Konzeption bezüglich der Adressaten wesentlich unterscheidet. Auf diesen Aspekt wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch näher eingegangen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.2: Von allgemeiner, zur Didaktik der Erwachsenenbildung ( vgl. Siebert 1996, S.6)
2 DIFFERENZIERUNG VON SCHULPÄDAGOGIK UND ERWACHSENENBILDUNG
Ein großer Teil der Lehrkräfte an Volkshochschulen und Weiterbildungsinstitutionen besteht aus Lehrer/innen. Nach den Vorgaben des deutschen Bildungsrates (1970), erfüllt der Lehrer in seiner Rolle als professioneller Pädagoge, an einer Schule folgende Hauptfunktionen:
1. Lehren – Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten
2. Erziehen – Hilfe zur persönlichen Entfaltung und Selbstbestimmung
3. Beurteilen – Feststellen von Leistungen
4. Beraten – Hinsichtlich der persönlichen Schullaufbahn als auch bei Verhaltensproblemen
5. Innovieren – Schul- und Bildungsreform sind auch Sache der Lehrer, nicht
nur der Wissenschaft oder Kultusverwaltung
Das somit auch ein gewisser Zusammenhang zwischen Schulpädagogik und Erwachsenenbildung besteht lässt sich kaum von der Hand weisen. Zudem zwischen Schulsystem, Hochschule und Erwachsenenbildung fließende Übergänge und gemeinsame Schnittstellen liegen (vgl. Siebert 1996, S.11).
Ein gemeinsames pädagogisches Fundament schildert Siebert (1996) folgendermaßen:
1. In allen Bildungsbereichen wird zielgerichtet und intentional gelernt.
2. In allen Bildungseinrichtungen wird in Gruppen gelernt.
3. In allen Bildungsbereichen wird unter Anleitung gelernt.
4. Das Lernen in den Bildungseinrichtungen erfolgt primär durch Aneignung von Wissen.
5. Das Lernen in den Bildungseinrichtungen ist organisiert.
So ist zu erkennen das trotz der unterschiedlichen Adressatengruppen doch gewisse pädagogische Grundprozesse zwischen Erwachsenenbildung und Schulpädagogik synchron verlaufen. Diese Erkenntnis schließt jedoch nicht die Tatsache aus, dass sich die Bildungsarbeit der beiden Bereiche auch in vielen Faktoren grundlegend unterscheidet.
Die Abgrenzungskriterien bzw. Unterschiede lassen sich in folgenden Punkten wiederfinden (vgl. Siebert 1996, S.13):
1. Selektion
Eine Aufgabe des Schul- und Hochschulsystems ist soziale Selektion und somit die Zuweisung von Sozial- und Berufschancen. Die Erwachsenenbildung erhebt mit dem Ziel der Chancengleichheit geradezu einen Anspruch auf “Gegenselektion“. Es werden sozusagen die “Schäden“ einer selektiven Erstausbildung durch kompensatorische Angebote (z.B. zweiter Bildungsweg) zu korrigieren versucht.
2. Erziehung
Der Erziehungsbegriff lässt sich auf den offiziell - gesellschaftlichen Erziehungsauftrag eines staatlich geprüften Lehrers zurückführen. Im Rahmen eines “Generationenvertrages“ in dem Ältere (Lehrer) den Jüngeren (Schüler) einer Gesellschaft die Werte, Normen und Pflichten vermitteln, lässt sich der Erziehungsbegriff aufrecht erhalten. In der Erwachsenenbildung hingegen kann die Lehrkraft keine normative Überlegenheit beanspruchen. Es herrscht ein nahezu gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Lehrkraft und Seminarteilnehmer.
3. Schulpflicht
Eine Schulpflicht ist für heranwachsende Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt. Eine dementsprechende Weiterbildungspflicht für Erwachsene gibt es nicht.
4. Bildungskanon
In der Schule herrscht eine staatlich reglementierte Vorgabe von Lerninhalten. Eine Schülermitbestimmung gibt es in der Regel nicht. Es besteht also ein sogenannter Mitlernzwang. Schüler lernen nicht nur was ihnen Spaß macht oder wichtig erscheint, sondern auch “was sein muss“. Die Erwachsenenbildung erlaubt eine gewisse Selbstwahl von Lerninhalten. Das Bildungsangebot wird durch das Bildungsbedürfnis der Adressaten bestimmt.
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- Citation du texte
- Nico Stroech (Auteur), 2004, Didaktik in der Erwachsenenbildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42239
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