In Zeiten immer weiter zunehmender Globalisierungsaktivitäten der großen Unternehmungen und den weltweit wachsenden Verflechtungen der Kapitalmärkte ist es diffizil einen wirklich effizienten Ausgleich der Interessen aller Anspruchsgruppen dieser Unternehmungen (Stakeholder) herbeizuführen. Mit dem Ziel des langfristigen Zufriedenstellens vor allem des Managements und der Aktionäre, soll die Corporate Governance die Leitung und Kontrolle von Unternehmungen organisieren. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf der Schaffung von Transparenz aller sozialen, gewerblichen und vor allem finanziellen Aktivitäten der Unternehmungsleitungen, was allen anderen Beteiligten die Nachvollziehbarkeit der von der Leitung getroffenen Entscheidungen, ermöglicht.
Damit ist die Corporate Governance bzw. ihr Kodex eine Reaktion auf die in Deutschland in den letzten Jahren aufgekommene Debatte über einen einheitlichen Kontrollmaßstab für Unternehmungsleitungen. Gerade wegen der verstärkten Internationalisierung der Auswirkungen von Führungsentscheidungen großer Unternehmungen aufgrund der zunehmend enger werdenden Netzwerke der Global Player untereinander, schafft die Corporate Governance eine durchgreifende Richtlinie hinsichtlich der Transparenzbestrebungen.
Durch den internationalen Wettbewerb wird das angewandte System der Corporate Governance nicht nur in Deutschland immer wieder herausgefordert. Die spezifischen nationalen Corporate Governance Vor- und Nachteile sind Auslöser von Anpassungsforderungen in den unterschiedlichen Ländern. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen eine Anpassung an andere Systeme erfolgen kann, soll ebenso Bestandteil dieser Untersuchung sein, wie auch die verschiedenen möglichen Ergebnisse der Anpassungsprozesse.
Der wichtigste Teil der deutschen Wirtschaftslandschaft ist der Mittelstand. Nicht selten von Familien aufgebaut und über Generationen geführt, rührt ihr Ringen um Investoren von der Unfähigkeit her, sich selbst zu finanzieren. Mit den Bestimmungen und Reglementierungen durch Basel II müssen auch sie sich einer ordentlichen Corporate Governance bedienen, nicht zuletzt, um sich über ein positives Rating möglichen Investoren zu empfehlen. Diese enge Korrelation von Rating und Corporate Governance lässt eine Veränderung im System letzterer auch die kleinen und mittleren Unternehmungen Deutschlands nicht unberührt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Bedeutung und Hintergrund der Corporate Governance
2.1 Begriffliche Grundlagen
2.2 Entstehungsgeschichte der Corporate Governance Diskussion
2.3 Funktionen des Deutscher Corporate Governance Kodex
3 Corporate Governance im internationalen Vergleich
3.1 Darstellung der verschiedenen Systeme der Corporate Governance
3.2 Wettbewerb der Systeme
4 Corporate Governance im deutschen Mittelstand
5 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Unterschiede von markt- und beziehungsgesteuerten Systemen
Abb. 2: Insider und Outsider Systeme der Beteiligungen und der Kontrolle
Abb. 3: Corporate Governance Systeme im Vergleich
Abb. 4: Indikatoren eines Wandels der Corporate Governance..
Abb. 5: Wettbewerb der Corporate Governance Systeme...…17
1 Einleitung
In Zeiten immer weiter zunehmender Globalisierungsaktivitäten der großen Unternehmungen und den weltweit wachsenden Verflechtungen der Kapitalmärkte ist es diffizil einen wirklich effizienten Ausgleich der Interessen aller Anspruchsgruppen dieser Unternehmungen (Stakeholder) herbeizuführen. Mit dem Ziel des langfristigen Zufriedenstellens vor allem des Managements und der Aktionäre, soll die Corporate Governance die Leitung und Kontrolle von Unternehmungen[1] organisieren. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf der Schaffung von Transparenz aller sozialen, gewerblichen und vor allem finanziellen Aktivitäten der Unternehmungsleitungen, was allen anderen Beteiligten die Nachvollziehbarkeit und die Auswirkungen, der von der Leitung getroffenen Entscheidungen, ermöglicht.
Damit ist die Corporate Governance bzw. ihr Kodex eine Reaktion auf die in Deutschland in den letzten Jahren aufgekommene Debatte über einen einheitlichen Kontrollmaßstab für Unternehmungsleitungen. Gerade wegen der verstärkten Internationalisierung der Auswirkungen von Führungsentscheidungen großer Unternehmungen aufgrund der zunehmend enger werdenden Netzwerke der Global Player untereinander, schafft die Corporate Governance eine durchgreifende Richtlinie hinsichtlich der Transparenzbestrebungen. Internationalen Aktionären wird dadurch das Investieren und Agieren auf dem deutschen Markt attraktiver gemacht.
Durch den internationalen Wettbewerb wird das angewandte System der Corporate Governance nicht nur in Deutschland immer wieder herausgefordert. Die spezifischen nationalen Corporate Governance Vor- und Nachteile sind Auslöser von Anpassungsforderungen in den unterschiedlichen Ländern. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen eine Anpassung an andere Systeme erfolgen kann, soll ebenso Bestandteil dieser Untersuchung sein, wie auch die verschiedenen möglichen Ergebnisse der Anpassungsprozesse.
Über die bloße Darstellung eines möglichen Wandels hinaus, sollen auch eventuelle Ursachen und Hintergründe für die Umformung der Systeme angesprochen werden. In Deutschland sind diese Gründe nicht zuletzt auf die komplexen Strukturen des Führungssystems deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften[2] zurück zu führen. Da bei dieser deutschen Rechtsform die gesetzlichen Regulierungen sehr strikt und weit reichend sind, schlagen die Effekte eines Wandels der Corporate Governance als erstes bei ihr durch. Sie ist Kern dieser Untersuchung.
Nach einer umfassenden Bestimmung des Begriffs der Corporate Governance sowie ihrer Entstehung folgt die Einordnung in einen funktionalen Unternehmungskontext. Nicht nur auf deutscher Ebene soll das System der Entscheidungsfindung und der Willensbildung sowie der Leitungsstrukturen vorgestellt werden. Die international entstandenen Systeme konkurrieren miteinander und der global erzeugte Druck auf die Corporate Governance in Deutschland sowie dessen Effekte werden geprüft.
Der wichtigste Teil der deutschen Wirtschaftslandschaft ist der Mittelstand. Nicht selten von Familien aufgebaut und über Generationen geführt, rührt ihr Ringen um Investoren von der Unfähigkeit her, sich selbst zu finanzieren. Mit den Bestimmungen und Reglementierungen durch Basel II müssen auch sie sich einer ordentlichen Corporate Governance bedienen, nicht zuletzt, um sich über ein positives Rating möglichen Investoren zu empfehlen. Diese enge Korrelation von Rating und Corporate Governance lässt eine Veränderung im System letzterer auch die kleinen und mittleren Unternehmungen Deutschlands nicht unberührt.
Vor der Analyse der einzelnen angewandten Systeme der Corporate Governance, ist es nötig das Verständnis des Begriffes zu vereinheitlichen sowie seine Entstehung zu kennen.
2 Bedeutung und Hintergründe der Corporate Governance
2.1 Begriffliche Grundlagen
Die Bedeutung der Corporate Governance ist international anerkannt. Die Debatte um die Organisation von Leitung und Kontrolle hat bis heute durch Initiativkreise und Kommissionen gesetzliche Änderungen in Deutschland hervorgebracht. Es besteht allerdings keine allgemein anerkannte homogene Definition des Begriffes. Die wortgetreue Übersetzung des aus dem angloamerikanischen Raum stammenden Prinzips „Unternehmensführung“ gibt allerdings seine Komplexität nicht wieder.
Es lassen sich zwei Sichtweisen der Corporate Governance feststellen. Der shareholderorientierte Ansatz[3] zum einen vertritt eine eingeschränkte Sicht und spricht lediglich von der Kontrolle der Unternehmungen mit dem Ziel das Vermögen der Eigentümer effizient einzusetzen: “[…] corporate governance [can be defined as the, Anm. d. Verf.] control over enterprises aimed at ensuring the efficient use of the assets entrusted to them by the proprietors.“[4]
Weitaus tief greifender ist die Definition, welche durch den stakeholderorientierten Ansatz geprägt ist. Neben den Interessen der Shareholder und den damit verbundenen Aufgaben des Managements, werden bei dieser Sichtweise die Verteilung der Aufgaben zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Beziehungen zu den Investoren, Anteilseignern und nicht zuletzt den Mitarbeitern sowie deren Gewerkschaften, aber auch der Öffentlichkeit mit einbezogen. Neben dem Shareholder Value werden demnach auch die Interessen anderer an der Unternehmung Beteiligter bei Führungsentscheidungen berücksichtigt.
Dr. Peter Witt (2000) formuliert diese Corporate Governance Zusammenhänge folgendermaßen: „Insgesamt lässt sich die Corporate Governance eines Unternehmens auffassen als eine Kombination von teils substitutionalen, teils komplementären, teils marktlichen und teils gesetzlich kodifizierten Instrumenten zur Organisation der Leitung und Kontrolle eines Unternehmens mit dem Ziel, einen dauerhaften Interessenausgleich zwischen den Anspruchsgruppen herzustellen.“[5] Der angesprochene Interessenausgleich, oder auch Konsens zielt dabei auf die Beseitigung der Informationsasymmetrien sowie die Vereinbarung divergierender Interessen zwischen den beteiligten Parteien ab.[6]
2.2 Entstehungsgeschichte der Corporate Governance Diskussion
Die beiden Sichtweisen des Corporate Governance unterscheiden sich bei weitem nicht nur durch ihre Definition. Sie finden sich in verschiedenen Corporate Governance Systemen wieder. Während in Deutschland und Japan[7] der Stakeholderorientierte Ansatz verfolgt wird, beruht das US-amerikanische System (sowie das System des Vereinigten Königreiches) auf dem Shareholder Value.
Diese Unterschiede werden seit Jahren auf beiden Seiten diskutiert und die Systeme in Frage gestellt. War es bis vor kurzem noch eine Debatte, welche nur von Experten geführt wurde, so ist es heute von allgemeinem Interesse die Systeme zu überarbeiten und zu manifestieren. Dieses öffentliche Interesse entstand nicht zuletzt aus den wirtschaftlichen Desastern der letzten Jahre. Aufsehen erregende Unternehmungszusammenbrüche und Wirtschaftsskandale in Folge von Fehlsteuerungen und falschen Entscheidungen des Managements entfachten die Diskussion.[8]
Speziell in Deutschland beruhte die Corporate Governance noch bis vor kurzem allein auf dem Aktiengesetz. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Führungsorgane von Aktiengesellschaften. Seit seiner Verabschiedung 1965, wurde es immer wieder überarbeitet und den aktuellen wirtschaftlichen Erfordernissenn angepasst, wie beispielsweise das Mitbestimmungsgesetz 1976.[9]
Eine wichtige Änderung des Aktiengesetzes hinsichtlich der Corporate Governance war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit seiner Verabschiedung am 06.11.1997 als Folge von „Schwächen und Fehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmensüberwachung“ (Lenz, 2004) wurde der Grundstein für die heutige deutsche Corporate Governance gelegt.[10] International war die Herausgabe der ‚Principles of Corporate Governance’ 1999 durch die OECD und die damit verbundenen Best Practices Empfehlungen bedeutend.[11]
Auch privatwirtschaftliche Initiativkreise griffen die deutsche Corporate Governance Diskussion auf und organisierten sich, wie z.B. in Form des Berliner Initiativkreises zum „German Corporate Governance Code“ und der Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance.
Eine von Bundeskanzler Schröder eingesetzte Regierungskommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Theodor Baums[12] leistete weitere Vorarbeit und legte im Juli 2001 ihren Abschlussbericht vor, der erste Empfehlungen zur Erhöhung der Transparenz von Unternehmungsaktivitäten sowie der Rechten und Pflichten der Führungsorgane gab.
Eine weitere Kommission wurde im Auftrag der Regierung im September 2001 einberufen. Den Vorsitz der so genannten ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ hatte Dr. Gerhard Cromme[13]. Die deshalb auch als Cromme-Kommission bekannte Expertenrunde[14] wurde mit der Aufgabe betraut: „in einem Akt der Selbstorganisation einen Kodex vorzuschlagen, der international und national anerkannte Standards guter und verantwortlicher Unternehmensführung enthält und das deutsche Corporate Governance System in einer auch für ausländische Investoren geeigneten Form darstellt.“[15] Als Abschluss legte sie am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex vor.
[...]
[1] Vgl. Witt, P. (2000): S. 159.
[2] Börsennotiert im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG.
[3] Bei dem Shareholderorientierten Ansatz sind nur die Aktionärsinteressen entscheidungsrelevant.
[4] Schneider-Lenné, Ellen R. (1998): S. 300.
[5] Witt, P. (2000): S. 159.
[6] Ebenda.
[7] Zwar basiert auch das japanische System der Corporate Governance auf dem Stakeholderorientierten Ansatz, doch ist die Gruppe der Beteiligten eine andere. Näheres wird im Abschnitt 3.1 erläutert.
[8] Vgl. Richter, Hans-Jörg/Roßbach, Markus/Gerth, Ralf (2003): S. 247.
[9] Vgl. Wichtige Wirtschaftsgesetze (2000): S. 169, Fußnote 1.
[10] Lenz, Alexander (2004): S.23.
[11] Die Principles of Corporate Governance wurden 2004 auf Grund des Drucks seitens der Wirtschaft noch einmal überarbeitet. Vgl. OECD (2004).
[12] Die Regierungskommission „Corporate Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts“ ist allgemein auch unter dem Namen „Baums-Kommission“ bekannt.
[13] Dr. Cromme war vormals Vorstandsvorsitzender der Friedrich Krupp AG Hoensch-Krupp und sitzt heute dem Aufsichtsrat der Thyssen Krupp AG vor. Für seine Dienste in der so genannten Cromme- Kommission wurde ihm am 24.02.2004 von Bundesjustizministerin Zypries das große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht.
[14] In der Cromme-Kommission befanden sich institutionelle und private Anleger, Vorstands- und Aufsichtsrats Mitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften, Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der Börse, Wirtschaftsprüfer und Wissenschaftler. Vgl. Cromme, G. (2002).
[15] Cromme, Gerhard (2002): Vorwort.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Kaufmann Hagen Brey (Autor:in), 2005, Corporate Governance im Wandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42188
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