In dieser Hausarbeit geht es um die ertragssteuerliche Behandlung des Ehrenamts. Welche Tätigkeiten sind steuerfrei? Wie hoch sind die begünstigten Freibeträge? Ab wann müssen die Einnahmen versteuert werden? Und was ist überhaupt das Ehrenamt? Diese und noch mehr Fragen werden hier erläutert.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I Bedeutung der Vorschrift
II Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG
1 Allgemeines
2 Begünstigte Tätigkeiten
2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Vergleichbare
2.2 Pflege
2.3 Künstlerische Tätigkeit
2.4 Gemischte Tätigkeit
3 Nebenberuflichkeit
4 Begünstigte Auftraggeber
4.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
4.2 Einrichtungen i.s.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
5 Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
6 Höhe der Befreiung
6.1 Höchstbetrag
6.2 Abzug von Betriebsausgaben / Werbungskosten
III Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG
1 Gemeinsamkeiten / Unterschiede zu § 3 Nr. 26 EStG
2 Höhe der Befreiung
2.1 Höchstbetrag
2.2 Abzug von Betriebsausgaben / Werbungskosten
3 Ehrenamtlicher Vorstand
IV Ehrenamtsstärkungsgesetz
V Auswirkungen im Vereinsrecht
VI Fazit
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