Das Essay mit dem Thema „Humanitäre Interventionen – Kongo 1960 und Libanon 1976“ ist im Rahmen des Moduls Internationale Beziehungen im Seminar „Humanitäre Interventionen“ verfasst. Inhalt des Seminars war das Besprechen und Einordnen von möglichen Humanitären Interventionen, sowie die Potentiale und Probleme zur Konfliktlösung zu erkennen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung:
Kongo 1960:
Libanon 1976:
Einordnung der Interventionen:
Literaturverzeichnis:
Einleitung:
Das vorliegende Essay mit dem Thema „Humanitäre Interventionen – Kongo 1960 und Libanon 1976“ ist im Rahmen des Moduls Internationale Beziehungen im Seminar „Humanitäre Interventionen“ verfasst. Inhalt des Seminars war das Besprechen und Einordnen von möglichen Humanitären Interventionen, sowie die Potentiale und Probleme zur Konfliktlösung zu erkennen.
Kongo 1960:
Die Intervention der Vereinten Nationen im Kongo 1960 ist in der Zeit des Ost-West-Konflikts angesiedelt und wurde von den handelnden Personen teilweise als Bühne jenes Konfliktes genutzt (Debiel 2003: 66). Die UN-Operation (ONUC) bzw. die Krise ist von unterschiedlichen Interessensparteien geprägt, darunter nicht nur die Streitparteien im Kongo, sondern auch Länder wie Belgien, Frankreich, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Sowjetunion (Kacza 1990: 112). Nachdem 1959 die Städte Léopoldville und Stanleyville in der Belgischen Kolonie von Unruhen erschüttert wurden, wurde eine Unabhängigkeit des Kongo in Aussicht gestellt. Am 20. März 1960 vereinbarten die wichtigsten Führungspersönlichkeiten des Kongo in Brüssel mit der dortigen Regierung die Verfassung für die anstehende Unabhängigkeit (Debiel 2003: 66). Trotz der erreichten Unabhängigkeit von Belgien, bestand die Führungsspitze der Kongolesischen Armee weiterhin aus Belgischen Offizieren, weshalb es zur Meuterei der Soldaten, sowie zu Gewaltakten gegenüber den dort lebenden Belgiern und Europäern kam. Als Reaktion darauf griffen belgische Soldaten ein und eroberten die wichtigsten Städte des Landes. Da der Protest der Kongolesischen Regierung ignoriert wurde, wandte man sich an die USA, die UdSSR und vor allem an die Vereinten Nationen. Ein weiteres Problem stellte die Abspaltung der südlichen Provinz Katanga vom Kongo dar, die von Provinzpräsident Tshombé forciert und von der belgischen Regierung, aber auch von westlichen Unternehmen, sowohl militärisch als auch finanziell wohlwollend unterstützt wurde, da Katanga aufgrund der Bodenschätze von zentralen wirtschaftlicher Bedeutung war (Debiel 2003: 67). Am 14. Juli beschloss der Sicherheitsrat mit der Resolution 143 im Kongo zu intervenieren, jedoch zu beginn ohne klare Zielsetzung wie die Zentralgewalt wieder herzustellen oder militärisch für Schutz zu sorgen. Vielmehr wurden der begriff „Aggression“ vermieden um erst einmal auf Verhandlungsbasis die zerstrittenen Parteien zur Einigung zu bewegen. Die strikte politisch neutrale Haltung von Generalsekretär Dag Hammerskjöd wurde dabei von vielen Staaten kritisch gesehen, wenngleich niemand alternativ intervenierte. Die Hoffnung der Vereinten Nationen durch ONUC der Kongolesischen Führung Zeit zu verschaffen um die politische Krise regeln zu können, stellte sich als ineffektiv heraus (Durch 1993: 315). Dies lässt sich daran erkennen, dass die ungeklärte Machtfrage aufgrund der Katanga-Sezession weiter erhalten blieb, trotz einer 20.000 Mann umfassenden Truppe von Blauhelmen (Debiel 2003: 68). Darüber hinaus kam es im September 1960 zur Verfassungskrise und Regierungsentmachtung, da Präsident Kasavubu und Ministerpräsident Lumumba sich im Machtkampf gegenseitig ihres Amtes enthoben. Der Stabschef der Armee Joseph Mobutu hat daraufhin, mit Hilfe westlicher Staaten die Führung des Kongo übernommen. Lumumba, der sich eines Massakers an 1.000 Menschen Katangas schuldig machte, wurde im Januar 1961 an Katanga ausgeliefert und unter Anwesenheit belgischer Offiziere gefoltert und ermordet (Debiel 2003: 69). Die UdSSR sah Moise Tshombé und seine belgischen Unterstützer als Mörder an und prangerte die Vereinten Nationen an, da das Verbrechen unter UNO-Flagge stattfinden konnte. Darüber hinaus wurde auch der Rücktritt von Dag Hammarskjöd gefordert, was jedoch als Angriff auf die UNO im Kontext des Kalten Krieges gewertet wurde (Kacza 1990: 111). Nachfolgend eskalierte die Situation und es kam zu militärischen Angriffen auf UN-Personal, sodass die Vereinte Nationen mit der Resolution 161 ein „robusteres“ Mandat beschlossen um ein Bürgerkrieg zu verhindern, sowie ausländische Soldaten zum Rückzug zu bewegen (Debiel 2003: 69f). Mit Hilfe der UNO konnte im August 1961 schlussendlich eine neue Regierung gebildet werden, die von allen Streitparteien im Kongo als legitim angenommen wurde. Der Generalsekretär Hammarskjöld verstarb bei einem ungeklärten Flugzeugabsturz im September, woraufhin eine Neuausrichtung der ONUC Ziele stattfand. Es wurde am 24. November 1961 eine weite Resolution verabschiedet, die für das Ende der Katanga-Sezession sorgen sollte. Dies stellt ein neues Ziel dar, da seit beginn der Kongointervention durch die UN die Katanga-Sezession vernachlässigt wurde bzw. keinen hohen Stellenwert für die UNO besaß. Am 15. Januar 1963 erklärte Provinzpräsident Tshombé den Sezessionsversuch für beendet.
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2014, Humanitäre Intervention. Kongo 1960 und Libanon 1976, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419474
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