Auch als langjährig tätiger Unternehmensberater stellt man sich, gerade bei großvolumigen Projekten, immer wieder einmal die Frage nach dem Ausmaß persönlicher Haftung und den Möglichkeiten diese auszuschließen, zu beschränken und/oder zu versichern.
Das Bewusstsein für die Haftungsproblematik ist bei BeraterInnen immer noch wenig ausgeprägt, da gerichtliche Auseinandersetzungen noch relativ selten sind. Dies könnte sich mit der weiterhin steigenden Bedeutung der Branche durchaus ändern.
Die Haftungsproblematik beginnt, zumindest bei kleinen Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der Beratung von KMUs, mit der häufig „schlampigen“ Vertragsgestaltung. Einerseits wird von beiden Seiten die Wichtigkeit unterschätzt, andererseits laufen Beratungsprozesse sehr dynamisch ab und würden eine kontinuierliche Vertragsanpassung erfordern. Gerade in kritischen unternehmerischen Situationen wird der Vertragsgestaltung jedoch das geringste Augenmerk geschenkt.
Im Streitfall müssen die Vertragslücken durch das Rechtssystem geschlossen werden. Üblicherweise komplexe Themenstellungen in der Beratung machen diese Aufgabenstellung sehr anspruchsvoll. Es gilt einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Klienten und einer existenzbedrohenden Haftung auf Seite des Unternehmensberaters zu finden.
Verletzungen der Sorgfaltspflichten, Fehler z.B. in Gutachten oder konzeptionellen Arbeiten, können nicht nur kurzfristig zu erheblichen Schäden führen, sondern können auch Spätfolgen bewirken, die oftmals in ihrer Kausalität schwer zu diagnostizieren und noch schwieriger in Geld zu bemessen sind. Diese Fehlleistungen können zudem weitreichende Auswirkungen auf Dritte, die nicht Vertragspartner sind, nach sich ziehen.
Die Folgen für den Unternehmensberater können im Verlust des Honorars und im schlechtesten Fall in erheblichen, existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen liegen.
Die Regelungen zur Haftung ähneln sich in Deutschland und Österreich auf weiten Strecken sehr stark, in den Details sind jedoch die Bestimmungen einmal in der dt. Rechtsordnung konkreter und strenger geregelt und einmal in der österreichischen Rechtsordnung.
Insgesamt stellt sich somit die Frage ob bzw. wie man als Unternehmensberater die Haftung begrenzen kann. Dies wird im vorliegenden Buch erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- ALLGEMEINES
- FORMALE DARSTELLUNG
- UNTERNEHMENSBERATUNG
- ENTWICKLUNG DER UNTERNEHMENSBERATUNG
- DEFINITION DER UNTERNEHMENSBERATUNG
- BERUFSBILD UND BERUFSVORAUSSETZUNGEN
- BEFÄHIGUNGSNACHWEIS IN ÖSTERREICH
- AUFGABEN UND BEFUGNISSE
- NORMEN UND STANDARDS
- BERATUNGSGEBIETE
- BERATUNGSARTEN UND -UMFANG
- RAHMENBEDINGUNGEN, SCHADENSNEIGUNG
- DER UNTERNEHMENSBERATER ALS SACHVERSTÄNDIGER
- ABGRENZUNG ZU VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN
- VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN BERATENDER TÄTIGKEIT
- ALLGEMEINES
- WERKVERTRAG
- Allgemeines
- Hauptleistungspflichten
- Nebenleistungspflichten, Schutzpflichten
- (FREIER) DIENSTVERTRAG
- Allgemeines
- Hauptleistungspflichten
- Nebenleistungspflichten, Schutzpflichten
- GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG, MANDATSVERTRAG (CONSULTING AGENT)
- TYPENKOMBINATIONSVERTRAG
- ABGRENZUNG UND STELLUNG DER VERTRAGSTYPEN ZUEINANDER
- GRUNDLAGEN DES HAFTUNGSRECHTS
- ALLGEMEINES
- VERTRAGLICHE LEISTUNGSPFLICHTEN
- SCHADEN
- Allgemeines
- Vermögensschäden
- Negatives und positives Interesse
- KAUSALITÄT
- Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz)
- Haftungsausfüllende Kausalität (Adäquanz)
- VERSCHULDEN
- RECHTSWIDRIGKEIT
- HAFTUNGSMINDERUNG DURCH PFLICHTVERSTÖßE DES KLIENTEN (MITVERSCHULDEN)
- BEWEISLAST
- SCHADENSHÖHE UND RECHTSDURCHSETZUNG
- VERJÄHRUNG
- CULPA IN CONTRAHENDO
- GEWÄHRLEISTUNG
- ALLGEMEINES
- DIE MÄNGELARTEN
- SCHADENSERSATZ STATT GEWÄHRLEISTUNG
- MANGELFOLGESCHÄDEN
- VERJÄHRUNG
- HAFTUNG FÜR RAT UND AUSKUNFT
- DEFINITION VON RAT UND AUSKUNFT
- DIE HAFTUNG
- HAFTUNG FÜR MITARBEITER, GEHILFEN UND SUBSTITUTEN
- ALLGEMEINES
- ERFÜLLUNGSGEHILFE
- BESORGUNGSGEHILFE
- VERRICHTUNGSGEHILFE
- SUBSTITUT/SUBSTITUTION
- HAFTUNG FÜR DRITTSCHÄDEN
- ALLGEMEINES
- SCHUTZWIRKUNG GEGENÜBER DRITTEN
- HAFTUNGSRECHTLICHE SONDERTHEMEN
- HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND –BESCHRÄNKUNGEN
- Individualrechtliche Haftungsbeschränkungen
- Haftungsbeschränkungen in AGB
- ,,Institutionelle\" Haftungsbeschränkung
- BESONDERHEITEN BEI DER BERATUNG INSOLVENZGEFÄHRDETER ODER INSOLVENTER UNTERNEHMEN
- ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das vorliegende Werk befasst sich mit der rechtlichen Situation von Unternehmensberaterinnen in Deutschland und Österreich. Im Fokus stehen die Leistungspflichten und Haftungsfragen, die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit entstehen können.
- Rechtliche Grundlagen der Unternehmensberatung
- Vertragsformen und -typen in der Beratungstätigkeit
- Haftungsrechtliche Besonderheiten in der Unternehmensberatung
- Wichtige Haftungsrisiken und deren Vermeidung
- Praxisrelevante Fallbeispiele und Rechtsprechungsentwicklung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die allgemeinen Rahmenbedingungen der Unternehmensberatung. Es werden die Entwicklung des Berufsfeldes, die Definition der Unternehmensberatung, das Berufsbild, die Aufgaben und Befugnisse sowie die relevanten Normen und Standards behandelt.
Kapitel zwei widmet sich den verschiedenen Vertragsformen, die im Bereich der Unternehmensberatung Anwendung finden. Hier werden Werkvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Mischformen im Detail analysiert und ihre jeweiligen Merkmale sowie Abgrenzungen voneinander beleuchtet.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den Grundlagen des Haftungsrechts, insbesondere den Leistungspflichten, dem Schadenbegriff, der Kausalität und dem Verschulden. Es werden die verschiedenen Haftungsgründe und deren Bedeutung für Unternehmensberaterinnen erläutert.
Kapitel vier thematisiert die Haftung für Rat und Auskunft sowie die Haftung für Mitarbeiter, Gehilfen und Substitute. Die unterschiedlichen Haftungsformen und deren spezifischen Voraussetzungen werden dabei ausführlich behandelt.
Kapitel fünf befasst sich mit der Haftung für Drittschäden und den Schutzzweck der rechtlichen Regelungen gegenüber Dritten. Darüber hinaus werden spezielle Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Beratung insolvenzgefährdeter oder insolventer Unternehmen behandelt.
Schlüsselwörter
Unternehmensberatung, Leistungspflichten, Haftung, Werkvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Schaden, Kausalität, Verschulden, Rat und Auskunft, Mitarbeiter, Gehilfen, Substitute, Drittschäden, Insolvenzberatung.
- Citar trabajo
- Hans-Peter Dick (Autor), 2017, Leistungspflichten und Haftung für UnternehmensberaterInnen in Deutschland und Österreich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419409