Auch als langjährig tätiger Unternehmensberater stellt man sich, gerade bei großvolumigen Projekten, immer wieder einmal die Frage nach dem Ausmaß persönlicher Haftung und den Möglichkeiten diese auszuschließen, zu beschränken und/oder zu versichern.
Das Bewusstsein für die Haftungsproblematik ist bei BeraterInnen immer noch wenig ausgeprägt, da gerichtliche Auseinandersetzungen noch relativ selten sind. Dies könnte sich mit der weiterhin steigenden Bedeutung der Branche durchaus ändern.
Die Haftungsproblematik beginnt, zumindest bei kleinen Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der Beratung von KMUs, mit der häufig „schlampigen“ Vertragsgestaltung. Einerseits wird von beiden Seiten die Wichtigkeit unterschätzt, andererseits laufen Beratungsprozesse sehr dynamisch ab und würden eine kontinuierliche Vertragsanpassung erfordern. Gerade in kritischen unternehmerischen Situationen wird der Vertragsgestaltung jedoch das geringste Augenmerk geschenkt.
Im Streitfall müssen die Vertragslücken durch das Rechtssystem geschlossen werden. Üblicherweise komplexe Themenstellungen in der Beratung machen diese Aufgabenstellung sehr anspruchsvoll. Es gilt einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Klienten und einer existenzbedrohenden Haftung auf Seite des Unternehmensberaters zu finden.
Verletzungen der Sorgfaltspflichten, Fehler z.B. in Gutachten oder konzeptionellen Arbeiten, können nicht nur kurzfristig zu erheblichen Schäden führen, sondern können auch Spätfolgen bewirken, die oftmals in ihrer Kausalität schwer zu diagnostizieren und noch schwieriger in Geld zu bemessen sind. Diese Fehlleistungen können zudem weitreichende Auswirkungen auf Dritte, die nicht Vertragspartner sind, nach sich ziehen.
Die Folgen für den Unternehmensberater können im Verlust des Honorars und im schlechtesten Fall in erheblichen, existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen liegen.
Die Regelungen zur Haftung ähneln sich in Deutschland und Österreich auf weiten Strecken sehr stark, in den Details sind jedoch die Bestimmungen einmal in der dt. Rechtsordnung konkreter und strenger geregelt und einmal in der österreichischen Rechtsordnung.
Insgesamt stellt sich somit die Frage ob bzw. wie man als Unternehmensberater die Haftung begrenzen kann. Dies wird im vorliegenden Buch erörtert.
Auch als langjährig tätiger Unternehmensberater stellt man sich, gerade bei großvolumigen Projekten, immer wieder einmal die Frage nach dem Ausmaß persönlicher Haftung und den Möglichkeiten diese auszuschließen, zu beschränken und/oder zu versichern.
Das Bewusstsein für die Haftungsproblematik ist bei BeraterInnen immer noch wenig ausgeprägt, da gerichtliche Auseinandersetzungen noch relativ selten sind. Dies könnte sich mit der weiterhin steigenden Bedeutung der Branche durchaus ändern.
Die Haftungsproblematik beginnt, zumindest bei kleinen Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der Beratung von KMUs, mit der häufig „schlampigen“ Vertragsgestaltung. Einerseits wird von beiden Seiten die Wichtigkeit unterschätzt, andererseits laufen Beratungsprozesse sehr dynamisch ab und würden eine kontinuierliche Vertragsanpassung erfordern. Gerade in kritischen unternehmerischen Situationen wird der Vertragsgestaltung jedoch das geringste Augenmerk geschenkt.
Im Streitfall müssen die Vertragslücken durch das Rechtssystem geschlossen werden. Üblicherweise komplexe Themenstellungen in der Beratung machen diese Aufgabenstellung sehr anspruchsvoll. Es gilt einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Klienten und einer existenzbedrohenden Haftung auf Seite des Unternehmensberaters zu finden.
Verletzungen der Sorgfaltspflichten, Fehler z.B. in Gutachten oder konzeptionellen Arbeiten, können nicht nur kurzfristig zu erheblichen Schäden führen, sondern können auch Spätfolgen bewirken, die oftmals in ihrer Kausalität schwer zu diagnostizieren und noch schwieriger in Geld zu bemessen sind. Diese Fehlleistungen können zudem weitreichende Auswirkungen auf Dritte, die nicht Vertragspartner sind, nach sich ziehen.
Die Folgen für den Unternehmensberater können im Verlust des Honorars und im schlechtesten Fall in erheblichen, existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen liegen.
Die Regelungen zur Haftung ähneln sich in Deutschland und Österreich auf weiten Strecken sehr stark, in den Details sind jedoch die Bestimmungen einmal in der dt. Rechtsordnung konkreter und strenger geregelt und einmal in der österreichischen Rechtsordnung.
Insgesamt stellt sich somit die Frage ob bzw. wie man als Unternehmensberater die Haftung begrenzen kann. Dies wird im vorliegenden Buch erörtert.
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- Citar trabajo
- Hans-Peter Dick (Autor), 2017, Leistungspflichten und Haftung für UnternehmensberaterInnen in Deutschland und Österreich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419409
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