Feiert ein katholischer Priester nachweislich gemeinsam mit einem protestantischen Pfarrer die Eucharistie beziehungsweise das Abendmahl, wird der Priester jeweils mit einer Kirchenstrafe sanktioniert, was bei sehr vielen Gläubigen auf Unverständnis stösst. Warum sie ausgefällt wird, bleibt ihnen unklar. Die Arbeit geht dieser Frage deshalb genau nach und liefert hilfreiche Erklärungen.
Die Anwendung von Can. 1365 CIC/83 und Can. 1440 CCEO erfordert eine genaue Kenntnis von Gesetz und Sachverhalt, Sorgfalt sowie einen erhöhten Begründungs- und Argumentationsaufwand. Wird dies seitens der kirchlichen Autoritäten geleistet, kann auch mit einem grösseren Verständnis seitens der Gläubigen gerechnet werden. Die kirchliche Autorität muss sich vor willkürlicher Rechtsanwendung hüten und darf dem Fortschritt der Ökumene nicht mittels objektiv ungerechtfertigter Strafurteile schaden. Angesichts der Schwierigkeit einer angemessenen Rechtsprechung wäre demzufolge die Herausbildung einer gewissen Kasuistik wünschenswert, um die ausgefällten Strafen objektiv vergleichen und überprüfen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Frühere Rechtslage
3. Redaktionsgeschichte
4. Authentische Quellen
5. Absicht des Gesetzgebers
6. Täter
7. Straftatbestand der verbotenen Gottesdienstgemeinschaft
8. Gesetzlich erlaubte Ausnahmefälle
9. Erforderlicher Vorsatz
10. Strafe
11. Besondere Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre für die Bestrafung
12. Grund der Strafbestimmung
13. Normzweck
14. Schädlichkeit der Rechtslage für den Fortschritt der Ökumene?
15. Ergebnis
Verweise
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