Menschenrechte sind überstaatliche Rechte und sind vor allem Grundrechte, beispielsweise das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz und die körperliche Unversehrtheit. Man unterscheidet Menschenrechte von den Bürgerrechten, wie das Recht wählen zu dürfen. Sie garantieren den Schutz der Menschen auf der ganzen Welt und sind natürliche Grundrechte, die jeder individuellen Person uneingeschränkt zustehen, wobei es nach wie vor Staaten gibt in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Das Thema des vorliegenden Essays ist die Frage ob Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden können. Wenn es dem so ist, was wäre die Bedeutung der Menschenrechte, wenn diese nicht als moralische sondern als juridische Rechte verstanden würden. Dieser Essay versucht diese Frage zu beantworten. In einer globalisierten Welt, in der täglich Individuen unterschiedlicher sozio-kulturellem Hintergrund aufeinandertreffen, eine der bedeutendsten Fragen überhaupt, wie ein friedliches Zusammenleben überhaupt funktionieren kann.
Allgemein ist gültig, dass sich hinter den Menschenrechten die Idee verbirgt, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Diese Idee scheint harmlos zu sein, doch es verfolgt hohe Ansprüche. Menschenrechte sollten universelle Kriterien aufweisen, sie müssten, außer dass sie für jeden Menschen ohne Ausnahme gelten müssen, auch identisch, das heißt für alle Menschen in gleicher Bedeutung, unteilbar und kategorisch, also bedingungslos gelten. Nach dieser Definition der Menschenrechte versteht man sie als moralisches Recht. Doch sie bildete sich durch die Einsicht in das Wesen des Menschen heraus und würde schon vor jeder positiven Rechtsetzung gelten. Daraus versteht man, dass diese genannte Konzeption der Menschenrechte verpflichtet ist zu zeigen, dass sich diese Rechte aus der Natur des Menschen herausleiten. Dieses Konzept versuchten die vorher erwähnten politischen Philosophen in der Frühen Neuzeit zu wiederlegen. Es wurde ein Naturzustand des Menschen angenommen, in dem dieser nur als Individuum ohne Bindung in eine soziale, kulturelle sowie ökonomische Umwelt existiert. Dieser soll von diesen Umständen ferngehalten werden. Falls die Individuen sich in diesem genannten Zustand für eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung entscheiden würden die jeweiligen Umstände, in denen sich die Menschen befinden, als belegt angenommen werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Fragestellung
Menschenrechte als moralische Rechte
Thomas Hobbes und John Locke
Die Vernunft bei Immanuel Kant
Menschenrechte als juridische Rechte
Literaturverzeichnis
Einleitung und Fragestellung
Menschenrechte sind überstaatliche Rechte und sind vor allem Grundrechte, beispielsweise das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz und die körperliche Unversehrtheit. Man unterscheidet Menschenrechte von den Bürgerrechten, wie das Recht wählen zu dürfen. Sie garantieren den Schutz der Menschen auf der ganzen Welt und sind natürliche Grundrechte, die jeder individuellen Person uneingeschränkt zustehen, wobei es nach wie vor Staaten gibt in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.
Das Thema des vorliegenden Essays ist die Frage ob Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden können. Wenn es dem so ist, was wäre die Bedeutung der Menschenrechte, wenn diese nicht als moralische sondern als juridische Rechte verstanden würden. Dieser Essay versucht diese Frage zu beantworten. In einer globalisierten Welt, in der täglich Individuen unterschiedlicher sozio-kulturellem Hintergrund aufeinandertreffen, eine der bedeutendsten Fragen überhaupt, wie ein friedliches Zusammenleben überhaupt funktionieren kann.
Menschenrechte als moralische Rechte
Nun ist das Thema der Arbeit genannt. Es teilt sich in drei Teile; zunächst wird auf die Klärung des Begriffs Menschenrechte eingegangen, anschließend wird untersucht, ob Menschenrechte als moralische, aus dem Menschen selbst abgeleitete Rechte verstanden werden, wobei hier besonders mit den bedeutendsten politischen Philosophen der Frühen Neuzeit wie Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant herangezogen werden. In weiterer Folge wird untersucht, ob Menschenrechte juridische Rechte implizieren.
Allgemein ist gültig, dass sich hinter den Menschenrechten die Idee verbirgt, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Diese Idee scheint harmlos zu sein, doch es verfolgt hohe Ansprüche. Menschenrechte sollten universelle Kriterien aufweisen, sie müssten, außer dass sie für jeden Menschen ohne Ausnahme gelten müssen, auch identisch, das heißt für alle Menschen in gleicher Bedeutung, unteilbar und kategorisch, also bedingungslos gelten. Nach dieser Definition der Menschenrechte versteht man sie als moralisches Recht. Doch sie bildete sich durch die Einsicht in das Wesen des Menschen heraus und würde schon vor jeder positiven Rechtsetzung gelten. Daraus versteht man, dass diese genannte Konzeption der Menschenrechte verpflichtet ist zu zeigen, dass sich diese Rechte aus der Natur des Menschen herausleiten. Dieses Konzept versuchten die vorher erwähnten politischen Philosophen in der Frühen Neuzeit zu wiederlegen. Es wurde ein Naturzustand des Menschen angenommen, in dem dieser nur als Individuum ohne Bindung in eine soziale, kulturelle sowie ökonomische Umwelt existiert. Dieser soll von diesen Umständen ferngehalten werden. Falls die Individuen sich in diesem genannten Zustand für eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung entscheiden würden die jeweiligen Umstände, in denen sich die Menschen befinden, als belegt angenommen werden. Wenn man diese Konzeption auf die Menschenrechte überträgt, besteht die Option, zugleich auch für jene Menschen, welche von unterschiedlichen Kulturen geprägt sind, die Allgemeingültigkeit von so abgeleiteter Menschenrechte zu zeigen. Nun stellt sich folgende Frage: Ist es möglich, ohne der Annahme eines schon geltenden Rechts und allein aus der Natur des Menschen heraus gültige Rechte herausbilden lassen können, welche dann als Menschenrechte gelten würden? Nach meiner Untersuchung der einzelnen Konzepte der neuzeitlichen Philosophen ist dies nicht möglich, doch ein genauerer Aufbau dieser Ansätze folgt im nächsten Teil des Essays.
Thomas Hobbes und John Locke
Thomas Hobbes und John Locke zählen heute zu den Klassikern der politischen Theorie der Neuzeit. Mit ihren Staatstheorien, die beide im 17. Jahrhundert verfasst wurden und bis auf die aristotelische Philosophie zurückgehen. Der Mensch wurde in ein hierarchisch gegliedertes Universum hinein geboren und nahm einen bestimmten Platz ein. Jede einzelne Ebene des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mit eingeschlossen auch die politische Ordnung, baut sich auf diese von Gott gegebene hierarchische Gliederung auf.[1] Durch die Einführung des Rationalismus, in dem die Staatstheorien von Hobbes und Locke deutlich wird, wurde das Welt- und Menschenbild der Scholastik kritisiert. Hierbei rückte das Individuum mit den natürlichen Rechten in den Vordergrund, sodass die traditionelle Naturrechtslehre sowie die Legitimation der staatlichen Herrschaft neu reflektiert wurden. Während die natürlichen Rechte der Individuen harmonisch eingebunden waren in die hierarchische Ordnung der göttlichen Schöpfung, begannen die Naturrechtslehren das Individuum aus diesem göttlichen Ganzen herauszulösen. Aufgrund des Gleichheits- und Freiheitsprinzips von Locke und Hobbes stellen diese Staatstheorien die ersten Schritte zu einer demokratischen Staatsordnung dar. Die Frage stellt sich ob Hobbes ohne zusätzliche Annahmen auskommt.
Jürgen Habermas sieht das Konzept von Hobbes von weiteren Bedingungen abhängig. Denn nach ihm sollten Individuen die Fähigkeit besitzen, die Perspektive der zweiten Person einzunehmen. Außerdem ist es den Individuen im Naturzustand nicht möglich die sogenannte soziale Perspektive des ‚Wir‘ einzunehmen.[2] Im Gegensatz zu Hobbes herrscht im Naturzustand Lockes „ ein natürliches Gesetz, das für jeden verbindlich ist“ [3] nämlich die Vernunft. Lockes Begründungsmodell der Menschenrechte kann, aufgrund der Geltung eines bereits geltenden Gesetztes, nicht aus der Natur des Menschen dienen.
Die Vernunft bei Immanuel Kant
Auch bei Immanuel Kant sind Gesetze vorhanden, welche im rechtsfreien vorstaatlichen Naturzustand gelten müssen, damit eine Zusammensetzung der Individuen zu einer Gemeinschaft möglich wird. Kant definiert die Freiheit als ursprüngliches Menschenrecht: „Freiheit, sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit zustehende Recht.“[4] Kant kann dies aber nur belegen, wenn er den ‚ praktischen Imperativ ‘ als Gesetz des Menschenrechts als Grundvoraussetzung nennt. Doch nach Polland und Menke ist nicht nur „ die Vernunft der Grund der Menschenrechte “ sondern eher „ die Fähigkeit und Bereitschaft, jeden Menschen als eine moralische Person anzuerkennen “.[5] Was ist mit der Begründung der Menschenrechte hier gemeint? „ Eine Begründung, welche die normative Orientierung an Menschenrechte aus Fähigkeiten oder Einsichten ableitet, die selbst nicht schon normativer Art sind.“[6]
Menschenrechte als juridische Rechte
Dieser Teil bedarf einer Untersuchung, welche von Habermas und John Rawls, die Menschenrechte als juridische und zugleich universelle Rechte begründen wollen, zu begründet versucht wird. Zunächst jedoch ist es wichtig die Frage zu verfolgen, was Habermas und Rawls unter juridischen Rechten verstehen. Bei Rawls und Habermas bildet besonders die Gleichheit und die Autonomie der Menschen die Grundlage für die Begründung des Rechts und der Menschenrechte. Nach Habermas können moralische Gründe nicht für eine Begründung der Menschenrechte infrage kommen, denn er meint: „ Menschenrechte mögen moralisch noch so gut begründet werden können; sie dürfen aber einem Souverän nicht gleichsam paternalistisch überstülpt werden. Die Idee der rechtlichen Autonomie der Bürger verlangt ja, daß sich die Adressaten des Rechts zugleich als dessen Autoren verstehen können.“[7] Auch Rawls schließt sich dieser Ansicht an und meint, dass „ eine Regierung des Volkes in einer Verfassung festgelegten grundlegenden Interessen vertritt und unterstützt.“[8]
Nun verstehen auch Habermas und Rawls die Menschenrechte nicht als Rechte zwischen den Menschen, wie es bei moralischen Rechten der Fall wäre, sondern verstehen es als Rechte von Individuen gegenüber einem Staat und auf der internationalen Ebene als Rechte zwischen den Staaten. Schlussendlich kommen wir zum Schluss, dass juridische Menschenrechte nicht unabhängig von Staaten bestehen können.
Wie kann sich aus der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte, welche zunächst auf der staatlichen Ebene noch Grundrechte sind, eine allgemeine Gültigkeit dieser Rechte als Menschenrechte herausbilden? Zunächst soll darauf hingewiesen werden, dass Menschenrechte als juridische Rechte verstanden werden sollen und diese auf internationaler Ebene als Völkerrecht zwischen Staaten bestehen. Dennoch ist das Völkerrecht, das Recht, welches sich aus Verträgen ergibt, die Staaten eingehen wollen. Das bedeutet, dass wenn Menschenrechte aber Rechte wären, die nicht nur zwischen den Staaten gelten und die sich freiwillig zu diesen verpflichten, sondern auch als Rechte die für jeden Menschen gelten sollen, so müssen sie über das einfache Völkerrecht hinausragen. Um Menschenrechte zu verstehen wird der Begriff der politischen Freiheit in den Vordergrund gezogen. Kein Volk beraubt sich in Freiheit selbst Menschenrechte. Denn wo immer die Menschenrechte verletzt werden, erfolgt dies nicht in freier Selbstregierung sondern durch die „ Unterdrückung der Freiheit des Volkes des jeweiligen Herrschenden “.[9]
Somit kann man zusammenfassend sagen, dass Menschenrechte, aufgrund ihrer Autonomie der Völker entstammen und deshalb eine universelle Gültigkeit besitzen, das heißt freie Völker entscheiden sich für Menschenrechte. Zu beachten ist dabei, dass das Miteinanderleben zu lernen, nur dies ist die dringende Herausforderung der Gegenwart zu sein. Womöglich besteht das Miteinanderleben zu lernen dann nicht unter Zwang, Gemeinsamkeiten zu schaffen, sondern in der Freiheit, das Anderssein des anderen Menschen zu akzeptieren.
Literaturverzeichnis
- Euchner, W; Locke (1632-1704). In: Klassiker des politischen Denkens II. Von Locke bis Max Weber, Maier, H. (Hrsg.), u.a., München, 1987.
- Habermas, Jürgen; Faktizität und Geltung, Frankfurt am Main, 1992.
- Kant, Immanuel; Metaphysik der Sitten, Stuttgart, 1990.
- Locke, John; Über die Regierung, Stuttgart, 1974.
- Menke, Christoph/Pollmann, Arnd; Philosophie der Menschenrechte, Dresden, 2007.
[...]
[1] Vgl. Euchner, 1987, S. 11-14.
[2] Vgl. Habermas, 1992, 120.
[3] Locke, 1974, 6.
[4] Kant, 1990, 76.
[5] Menke/Polland, 2007, 59.
[6] Ebd. 59.
[7] Menke/Pollmann, 2007, 32-33.
[8] Ebd.
[9] Ebd, 36.
- Citation du texte
- Mag. phil. Ümran Düser (Auteur), 2013, Können Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418684
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