Wohl jeder gewissenhafte Jurist in Deutschland kennt das Gesetzlichkeitsprinzip, welches meist in lateinischem Gewand als „Nullum crimen, nulla poena sine lege“ (zu Deutsch: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) auftritt. Mit den Worten „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“ ist das Prinzip in Deutschland prominent in Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB niedergeschrieben.
In England erhielt das Gesetzlichkeitsprinzip jedoch erst durch die Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention 1998 eine – im kontinentaleuropäischen Verständnis - unmittelbare Rechtsgrundlage. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass sich die englischen rechtssetzenden, wie auch die rechtsanwendenden Organe schon lange Zeit vorher an das Gesetzlichkeitsprinzip hielten.
In dieser Untersuchung wird deshalb mit einem Blick auf die Rechtsgeschichte Englands die tiefergehende Grundlage für das Gesetzlichkeitsprinzip herausgearbeitet.
Insbesondere der grundlagenbewusste Jurist verknüpft die englische Rechtskultur mit dem auf Präzedenzfällen beruhenden Common Law. Wohl kaum eine andere Strafrechtsordnung in Europa unterscheidet sich derart vom deutschen Strafrecht wie die englische. Wie das System der Präzedenzfälle funktioniert, soll deshalb ebenso untersucht werden.
Daran anschließend wird unter Eingehung auf die verschiedenen Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips das englische Verständnis von Strafgesetzlichkeit aufgezeigt. Um dem Leser den besten Erkenntnisgewinn zu garantieren, soll diese Darstellung unter Zuhilfenahme anschaulicher Beispiele erfolgen. Bevor ein abschließendes Fazit gezogen wird, soll noch durchleuchtet werden, wie es in England um die Gesamtkodifikation des Strafrechts steht.
Gliederung
A. Einfuhrung
B. Grundlagen des englischen Rechts
I. Rechtshistorischer Uberblick
1. Die Entstehung des Common Law
2. Die Entwicklung englischer Strafgesetzlichkeit
II. Gegenwartige Grundlage des Gesetzlichkeitsprinzips
1. Verfassungsrechtlicher Bezug
2. Rechtstheoretischer Bezug
3. Der Human Rights Act
4. Zwischenfazit
III. Die Rechtsquellen englischen Strafrechts
1. Richterrecht
2. Gesetzesrecht
3. Zusammenspiel
C. Formelle Anforderungen an die Rechtsquelle
I. Aufriss
II. Der Mordtatbestand in England
III. Wurdigung
D. Bestimmtheitsgebot
I. Uberblick
II. Beispielfalle
III. Wurdigung
E. Grenzen der Auslegung und Ruckwirkungsverbot
I. Zusammenhang
II. Grenzen der Auslegung
1. Aufriss
2. Das Prinzip im W andel
III. Ruckwirkungsverbot im Common Law
1. Schaffung von neuen Delikten
2. Aufhebung von Strafausschliebungsgrunden
3. Erweiterung und Schaffung von Strafausschliebungsgrunden
IV. Wider den Autoritarismus
F. Die Idee einer Gesamtkodifikation
G. Resumee
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- Matthias Reiner (Author), 2017, Das Gesetzlichkeitsprinzip in England, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417351
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