Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die UN-Menschenrechtscharta verabschiedet. Sie zählt zu den größten Errungenschaften der Vereinten Nationen, da sie erstmals in der Geschichte einen international geschützten Code an Menschenrechten liefert. Doch erst in der Zeit der europäischen Aufklärung wurden unveräußerliche, unteilbare und universell geltende Menschenrechte für eine breite Öffentlichkeit formuliert. Die Begründung geht auf die Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant zurück.
Diese Arbeit versteht sich als ein Beitrag zum Verständnis von Thomas Hobbes' Philosophie und Staatstheorie. Der Schwerpunkt liegt auf Hobbes' Rolle im Entwicklungsprozess des Menschenrechtsdenkens. Er lieferte hierzu systematische Grundlagen. Diese Arbeit wird jene Grundlagen erläutern, seine Theorie einordnen und dem Leser die wichtigsten Beiträge der Menschenrechtsentwicklung vorstellen. Die zentrale Analysefrage lautet: War Thomas Hobbes ein Wegbereiter für das moderne Menschenrechtsdenken? In diesem Zusammenhang werden politischen und anthropologischen Positionen beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG:
1.1 Hintergrund:
II. DIE MENSCHENRECHTE:
2.1 Die Entwicklung der Menschenrechtsidee:
2.2 Merkmale von Menschenrechten:
III. DIE BEGRÜNDUNG DER MENSCHENRECHTE IN DER AUFKLÄRUNG:
3.1 Thomas Hobbes: „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“
3.2 John Lo
3.3 Jean-Jacques Rousseau: Freiheit und Gemeinwille
3.4 Immanuel Kant: Selbstzweck und Freiheit
V. ZUSAMMENFASSUNG: WAR THOMAS HOBBES EIN WEGBEREITER?
VI. QUELLENVERZEICHNIS:
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