Durch die stark steigende Zahl an positiven Asylbescheiden in den letzten Jahren, steht auch die Integrationsarbeit in Österreich vor völlig neuen Herausforderungen. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass nunmehr zahlreiche Stellen mit Beratungs-, Betreuungs- und Unterbringungsleistungen betraut sind. Die Vielzahl der Angebote und unklare Abgrenzungen haben jedoch zu einer Situation geführt, die selbst von Experten schwer zu durchschauen ist.
Für die Betroffenen selbst und auch für Mitarbeiter von Beratungsstellen fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten. So bleiben viele im System durchaus vorhandene Ressourcen ungenutzt.
Untersucht werden soll daher die Hypothese, dass durch eine bessere Koordination der vorhandenen Angebote in Niederösterreich eine flächendeckende Betreuung für anerkannte Flüchtlinge angeboten werden kann.
Die Hauptfragestellung, die sich daran anknüpft ist, ob durch die Einrichtung einer Fachstelle das Problem des modularen Denkens („Schachteldenkens“) gelöst werden kann, bzw. wer sonst diese Koordinationsaufgaben übernehmen könnte.
Inhaltsverzeichnis
Erklärungen
1 Einleitung
2 Begriffsklärung
2.1 Wer ist ein Flüchtling
2.2 Was Asyl bedeutet
2.3 Was heißt Integration
2.4 Was das Asylgesetz unter Integrationshilfe versteht
3 Entwicklungen im Integrationsbereich
4 Das neue System im Überblick
4.1 Die ersten vier Monate
4.2 Die weiteren Integrationsschritte
5 Empirische Untersuchung
6 Die sechs Säulen der Integrationsarbeit
6.1 Sprachförderung
6.1.1 Spezifische Probleme beim Erlernen der Deutschen Sprache
6.1.2 Kinder als Dolmetscher
6.1.3 Möglichkeiten und Lösungsansätze für die Zukunft
6.2 Bildung
6.2.1 Probleme von Jugendlichen
6.2.2 Fehlende Angebote für Menschen mit hohen Qualifikationen
6.3 Erwerbstätigkeit
6.4 Wohnsituation
6.4.1 Probleme die gelöst werden müssen
6.4.2 Wege für die Zukunft
6.5 Soziale Beratung
6.6 Öffentlichkeitsarbeit
7 Fachstelle für Integration
7.1 Vernetzung zwischen den Einrichtungen
7.2 Aufgaben einer Fachstelle
8 Kostenersparnis durch gezielte Integration
8.1 Was kostet unterlassene Integration?
8.2 Potenzial gelungener Integration
9 Zusammenfassung
10 Literaturverzeichnis
11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
12 Anhang
Erklärungen
1. Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Arbeit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
2. Ich versichere:
- Dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keinen unerlaubten Hilfen bedient habe.
- Dass ich diese Arbeit bisher weder im In- noch im Ausland einem Beurteiler zur Begutachtung in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.
- Dass diese Arbeit mit der von den Gutachtern beurteilten Arbeit übereinstimmt.
DSA Markus Neuwirth
Krems, im Juli 2005
1 Einleitung
„Es gibt kein größeres Leid auf Erden als den Verlust der Heimat“, meinte Euripides bereits 431 v. Chr. (http://www.unhcr.de 23.02.2001)
Mit dem Verlassen der Heimat und der Entscheidung, sein Leben in einem anderen Land weiterzuführen, ist auch unwillkürlich ein Integrationsprozess verbunden. Erst in der Fremde merken wir, wie wichtig uns eigentlich die Heimat ist, und was wir mit „zu Hause sein“ verbinden.
So schön es auch sein mag, im Urlaub andere Länder und Kulturen kennen zu lernen, so gehen uns auf Reisen meist auch einige Dinge ab. Wir fühlen uns „fremd“. Wir sind „Ausländer“. Es sind nicht nur Sprache und Kultur, die uns fremd erscheinen, auch ganz kleine und unscheinbare Dinge des täglichen Lebens gehen einem plötzlich ab oder sie sind anders als gewohnt. Nur ein Beispiel sei hier angeführt: Viele von uns freuen sich nach dem Urlaub im Süden schon wieder auf die erste Scheibe Schwarzbrot.
Besonders tragisch ist es, wenn man seine Heimat plötzlich und ungewollt verlassen muss, weil man um Leben und Freiheit fürchtet. Flüchtlinge gibt es unabhängig von Rasse, Religion und Weltanschauung. Es gibt sie in jedem Land dieser Erde. Da sie gezwungen wurden zu fliehen, geben sie meistens alles auf - ihr Zuhause, ihre Besitztümer, manche sogar ihre Familien und ihr Land - für eine unbestimmte Zukunft in einem fremden Staat.
„Flucht und Vertreibung existieren in der Menschheitsgeschichte seit sich Menschen in Gesellschaften organisieren, Herrschaftssysteme etablieren, sie Kriege um Vorherrschaft und Territorien austragen und Kolonialisierung betreiben.“(Nuschler, 1995, S.44)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: In Österreich geboren und trotzdem ein Fremder mit einer unklaren Zukunft. Wie wird es wohl weitergehen?
„Heute wird das Flüchtlingsproblem als begrenztes Problem der Gesellschaft gesehen, doch laut Ashkenasi sind Flucht, Exil und Flüchtlinge universale Phänomene, die vor allem im Umfeld verschiedener Konfliktsituationen auftreten.“(Ashkenasi, 1988, S.10)
Das 20. Jahrhundert war von Flüchtlingsbewegungen gekennzeichnet, die ein noch nie zuvor da gewesenes Ausmaß erreicht hatten, weshalb schon früh der Begriff „Das Jahrhundert der Flüchtlinge“(Opitz, 1988, S.15) aufkam.
„Seit den 80er Jahren wurde jedoch zunehmend ersichtlich, dass Fluchtbewegungen nur ein Teil eines Phänomens sind, nämlich der weltweit zunehmenden Migrationsbewegungen.“(Opitz, 1997, S.15)
„Solange es Krieg, Verfolgung, Diskriminierung und Intoleranz gibt, wird es Flüchtlinge geben. Ihr Leid gehört zu den großen Tragödien unserer Zeit und ihr Schicksal ist eng verbunden mit der Frage nach den grundlegenden Menschenrechten. Fragen, die jeden einzelnen von uns beschäftigen sollten.“(http://www.unhcr.de 23.02.2001)
Durch die stark steigende Zahl an positiven Asylbescheiden in den letzten Jahren (siehe dazu auch Kapitel drei), steht auch die Integrationsarbeit in Österreich vor völlig neuen Herausforderungen. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass nunmehr zahlreiche Stellen mit Beratungs-, Betreuungs- und Unterbringungsleistungen betraut sind. Die Vielzahl der Angebote und unklare Abgrenzungen haben jedoch zu einer Situation geführt, die selbst von Experten schwer zu durchschauen ist.
Für die Betroffenen selbst und auch für Mitarbeiter von Beratungsstellen fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten. So bleiben viele im System durchaus vorhandene Ressourcen ungenutzt.
Untersucht werden solldaher die Hypothese, dass durch eine bessere Koordination der vorhandenen Angebote in Niederösterreich eine flächendeckende Betreuung füranerkannte Flüchtlinge angeboten werden kann.
Die Hauptfragestellung, die daran anknüpft ist, ob durch die Einrichtung einer Fachstelle das Problem des modularen Denkens („Schachteldenkens“) gelöst werden kann bzw. wer sonst diese Koordinationsaufgaben übernehmen könnte.
Um diese Forschungsfrage beantworten zu können, bedarf es natürlich einer Analyse der derzeitigen Situation, bei der hauptsächlich folgende Fragen beantwortet werden sollen:
- Welche Angebote gibt es für anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich?
- Was sind die Kernaufgabender betroffenen Einrichtungen?
- Wo liegen derzeit die Problemfelder?
Grundsätzlich baut die Master-Arbeit auf vier Säulen auf:
- Einführung in die Integrationsthematik
In diesem Abschnitt, werden einerseits die wichtigsten Begriffe erklärt und findet sich ein kurzer Überblick der letzten Monate über die wichtigsten Neuerungen im Integrationsbereich. Weiters bietet dieser Abschnitt auch einen Überblick über die Zahlen und Fakten bezüglich Asyl-Anerkennungen in Österreich.
- Überblick der bestehenden Angebote
Der zweite große Bereich beschäftigt sich mit der Analyse der derzeitigen Situation in Niederösterreich. Hier wird untersucht, welche Einrichtungen für anerkannte Flüchtlinge es gibt, bzw. was ihre Kernaufgaben sind.
- Analyse des Ist-Zustandes und das Aufzeigen von Zukunftsperspektiven
Den Kernpunkt der Arbeit bilden die Ergebnisse aus der von mir durchgeführten Umfrage zum Thema „Flüchtlinge in Niederösterreich“. Bei dieser Umfrage wurde erstmals überhaupt untersucht, wie die Situation von anerkannten Flüchtlinge und ihren Betreuern derzeit gesehen wird und welche Wege in der Zukunft zu einer Verbesserung der Situation führen können.
Ein Ziel der Arbeit ist es also zuüberprüfen , inwieweit bei einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit der einzelnen Stellen, Synergieeffekte möglich sind und ein für die Bedürfnisse der Betroffenen maßgeschneidertes System entstehen kann.
Auch soll geklärt werden, ob darüber hinaus noch neue Einrichtungen notwendig sind, bzw. für welche Probleme und Aufgabenfelder es derzeit noch keine adäquaten Ansprechpartner gibt.
In diesem Zusammenhang soll auch die Hypothese untersucht werden, dass eine Spezialisierung von Einrichtungen ausschließlich auf anerkannte Flüchtlinge qualitätsfördernd und beschleunigend auf den weiteren Verlauf des Integrationsprozesses wirkt. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt werden, welche Spezialisierung Sinn macht.
- Im vierten Teil der Arbeit soll untersucht werden, ob durch gezielte Integrationsmaßnahmen langfristig eine Einsparung für die öffentliche Hand möglich ist. Überprüft werden soll in diesem Zusammenhang also die Hypothese, dass durch die Investition von Geldern in Integrationsmaßnahmen langfristig eine Einsparung für die öffentliche Hand resultiert.
2 Begriffsklärung
Zu Beginn möchte ich die für diese Arbeit wichtigen Begriffe kurz erklären, um deren umgangssprachlich und in den Medien oft fälschliche Verwendung richtig zu stellen.
2.1 Wer ist ein Flüchtling
Das wichtigste Abkommen zum internationalen Flüchtlingsrecht ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll von 1967.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention kommt jener Person die Flüchtlingseigenschaft zu, die: „…aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will.“ (Schumacher, 2004, S.45)
Die Genfer Flüchtlingskonvention bildet die Grundlage für das österreichische Asylgesetz.
Erfüllt die antragstellende Person die Voraussetzungen für eine Asylgewährung kommt ihr gemäß Paragraf zwölf des Asylgesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu. (vergleiche Schumacher, 2004, S.14)
Der Begriff „anerkannter Flüchtling“ meint also jene Personen, die auf Grund des Asylgesetzes in Österreich als Flüchtlinge anerkannt wurden.
2.2 Was Asyl bedeutet
Das österreichische Asylgesetz definiert den Begriff Asyl im Paragraf eins Zeile zwei folgendermaßen: „Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist Asyl das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich Fremden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt.“(Schumacher, 2004, S.9)
Mit der Asylgewährung sind die anerkannten Flüchtlinge österreichischen Staatsbürgern in vielen Punkten gleichgestellt, bekommen aber nicht sofort die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Es gibt für anerkannte Flüchtlinge daher auch eigene Reisepässe, die so genannten „Konventionsreisepässe“(vergleiche Huber et.al., 1998, S.164 und Schwarz W. et.al., 2001, S.242)
2.3 Was heißt Integration
Darüber, was unter dem Begriff Integration zu verstehen ist, gibt es unterschiedliche Definitionen und Ansichten.
„Integration (lateinisch), bedeutet Zusammenschluss und Bildung übergeordneter Ganzheiten.“(Der Volks-Brockhaus, 1959, S.365)
„Integration ist die Verbindung einer Vielzahl von Einzelnen oder von Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit, die sich in der Annahme der kulturspezifischen Wertvorstellungen und sozialen Normen durch die Einzelnen oder die Gruppe äußert.“(Der Neue Brockhaus, 1985, S.665)
„Integration heißt Eingliederung von Teilgruppen in das große Ganze.“(Das aktuelle Universallexikon, 1999, S.392)
„Integration ist als ein zweiseitiger Prozess zu verstehen und darf nicht mit Assimilation verwechselt werden.“(Quelle: Mitschrift des Vortrages von DSA Michael Spranger beim Sozialarbeiter - Koordinationsteam in St. Pölten am 4. November 2004.)
„Integration wird als zweigleisiger Prozess verstanden, der Bewegung von den Klienten und der Aufnahmegesellschaft erfordert.“ (vergleiche Gröller, 2003, S.3)
Für einen erfolgreichen Verlauf des Integrationsprozesses, sind folgende Punkte zu beachten:
- Integration heißt sprachliche Eingliederung (als Grundvoraussetzung).
- Integration heißt, Migranten als Subjekte zu betrachten und als gleichberechtigte Partner zu akzeptieren. Hilfe zur Selbsthilfe und damit die eigenständige Gestaltung sind entscheidend.
- Integration ist ein wechselseitiger sowie langfristiger Prozess, der sich über mehrere Generationen hinzieht. Die Identitäten entwickeln sich trotz Traditionen weiter.
- Integration bedeutet gegenseitiges Geben und Nehmen. Es bestehen bezogen auf den Umgang mit Tradition und Identität große Unterschiede zwischen den Nationalitäten, die zu berücksichtigen sind.
- Das Fördern und Fordern muss in einer ausgewogenen Form passieren.
- Integration ist ein ergebnisoffener Prozess, der gelingt, wenn Anerkennungskultur gelebt wird. Anerkennung heißt, gebraucht zu werden.
Integration bedeutet also:
- Das gegenseitige Verständnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern.
- Ausländer mit dem Aufbau des Staates, den gemeinsamen gesellschaftlichen Grundwerten sowie den Lebensbedingungen vertraut zu machen.
- Günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilnahme der gesamten Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben zu schaffen.
- Die Bereitschaft aller Beteiligten zur Eingliederung in die Gesellschaft, als auch die Offenheit zur Aufnahme in Österreich.
2.4 Was das Asylgesetz unter Integrationshilfe versteht
Im Paragraf 41 Absatz eins des Asylgesetzes werden die Ziele der Integrationshilfe folgendermaßen definiert: „Fremden, denen Asyl gewährt wurde, kann Integrationshilfe gewährt werden. Durch Integrationshilfe soll ihre volle Einbeziehung in das österreichische wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben und eine möglichst weitgehende Chancengleichheit mit österreichischen Staatsbürgern in diesen Bereichen herbeigeführt werden.“
Im Absatz zwei werden dann die wichtigsten Integrationsunterstützungen aufgezählt, nämlich:
- Sprachkurse
- Kurse zur Aus- und Weiterbildung
- Veranstaltungen zur Einführung in die österreichische Kultur und Geschichte
- Gemeinsame Veranstaltungen mit österreichischen Staatsbürgern zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses
- Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt
- Leistungen des österreichischen Integrationsfonds zur Integration von Flüchtlingen und Migranten.
(Schumacher, 2004, S.39)
Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang jedoch, dass Integration kein einseitiger Prozess ist, sondern auch die Aufnahmegesellschaft ihren Beitrag zu einer gelungenen Integrationsarbeit leisten muss. In Zukunft bedarf es gerade in diese Richtung ein massives Engagement. Nicht nur die Flüchtlinge, auch die Aufnahmegesellschaft benötigt Informationen und Unterstützungen, um Ängste, Barrieren und Vorurteile abzubauen.
Möglichkeiten wären hier etwa, dass Thema verstärkt in Form von gezielten Projekten in den Schulunterricht mit einzubeziehen und Ehrenamtliche die sich für den Bereich Integration engagieren zu unterstützen, bzw. professionelle Strukturen zu schaffen. Auch Veranstaltungen und Kampagnen wären Wege, um in Zukunft den Bereich Integration verstärkt zu thematisieren.
Das Ziel muss es dabei sein, dass das Thema Integration von der Aufnahmegesellschaft nicht rein als Bringschuld der Flüchtlinge und Migranten gesehen wird, um so die Entwicklung einer Parallelgesellschaft zu verhindern.
3 Entwicklungen im Integrationsbereich
Wie die Abbildung drei zeigt, ist es besonders im letzten Jahr zu einem starken Anstieg der Asyl-Anerkennungen gekommen. Das hat vor allem zwei Gründe.
- Während früher viele Menschen in andere Länder weitergewandert sind, werden jetzt durch eine geänderte rechtliche Situation in Europa aber auch anderen außereuropäischen Staaten, wie den USA oder Australien, mehr der gestellten Asylanträge auch tatsächlich in Österreich entschieden.
- Besonders durch die aktuellen Entwicklungen in Tschetschenien, erfüllen wesentlich mehr Menschen auch wirklich die unter Kapitel zwei beschriebenen Kriterien für die Anerkennung als Konventions-Flüchtlinge.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3
Auf einen, wie die Grafik zeigt, derart starken Anstieg der Asylanerkennungen war man nicht vorbereitet. Verstärkt wurden die Schwierigkeiten auch noch dadurch, dass mit 1. Mai 2004 die neue Grundversorgungsvereinbarung in Kraft trat und die Hauptzuständigkeit auch in Integrationsfragen großteils auf die einzelnen Länder überging. Auch waren zu diesem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Grundlagen noch viele anerkannte Flüchtlinge nur zeitlich begrenzt untergebracht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass zwar die Asylverfahren im Durchschnitt immer länger dauern, im vergangenen Jahr Tschetschenische Flüchtlinge aber überdurchschnittlich schnell Asyl bekommen haben. Bei all den Vorteilen, die diese rasche Anerkennung mit sich bringt, ergeben sich damit aber auch neue Anforderungen an die Integrationsarbeit.
Im Vergleich zu Personen, die im Zuge ihres Asylverfahrens schon länger in Österreich aufhältig sind, fehlt es den Menschen oft noch an der notwendigen Orientierung in der Aufnahmegesellschaft (z.B. beim Wohnung mieten, Schuleinschreibung, etc.).
Nachdem nur in wenigen Unterkünften während der Wartezeit auf die Entscheidung im Asylverfahren Deutschkurse angeboten werden, mangelt es meist auch noch an den erforderlichen Grundkenntnissen der Deutschen Sprache. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Tschetschenischen Flüchtlinge Analphabeten sind. Auch die kulturellen Unterschiede dürfen für einen geglückten Verlauf des Integrationsprozesses nicht vergessen werden. So ist etwa die Einstellung zu Erwerbsarbeit bei vielen Menschen anders als in Österreich.
Mit ein Grund dafür ist neben der unterschiedlichen Sozialisation aber auch die Tatsache, dass viele Menschen auf Grund ihrer traumatischen Erlebnisse, sowohl beim Erlernen der deutschen Sprache, als auch bei der Arbeitsaufnahme gehandikapt sind.
4 Das neue System im Überblick
Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt, wurde mit 1. Mai 2004 das neue System der Grundversorgung eingeführt. Mit der Einführung dieses Systems gab es auch einige Änderungen für anerkannte Flüchtlinge.
4.1 Die ersten vier Monate
Prinzipiell ist die Regelung nun so, dass Asylberechtigte die weiter Hilfsbedürftig sind innerhalb der ersten vier Monate nach Asylgewährung in der Grundversorgung verbleiben können. Das heißt, Bund und Land teilen sich vorwiegend im Schlüssel 60:40 die Kosten für die vorgesehenen Leistungen auf. Die einzelnen Leistungen, die den Flüchtlingen zustehen, entnehmen Sie bitte dem Artikel sechs der Grundversorgungsvereinbarung. (Schumacher, 2004b, S.17) Mit der Auszahlung von Familienbeihilfe endet jedoch die Auszahlung von Taschengeld an die betroffenen Kinder. Die Organisation dieser Grundsicherung erfolgt durch die in der Abteilung „Innere Verwaltung II“ angesiedelte Koordinationsstelle für Ausländerfragen.
Für Betreuung und Information sowie für die Unterstützung bei ersten Integrationsschritten (Antrag auf Familienbeihilfe etc.) sind private Träger von der Niederösterreichischen Landeskoordinationsstelle beauftragt. Für das Industrie- und Weinviertel ist die Caritas Wien vertraglich zuständig. Das restliche Niederösterreich wird durch die Diakonie – Evangelischer Flüchtlingsdienst betreut. Unterstützende Beratungsgespräche werden auch von der Caritas St. Pölten geführt.
Die vertragliche Zuständigkeit sowohl der Koordinationsstelle als auch der Hilfsorganisationen endet jedoch mit dem Ende der o.a. Viermonatsfrist.
4.2 Die weiteren Integrationsschritte
Nach diesen maximal vier Monaten ist dann, falls kein Einkommen vorliegt und die Menschen weiter hilfsbedürftig sind, die Sozialhilfe zuständig. Die Auszahlung der Unterstützungsleistungen erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Hier gelten dann nicht mehr die in der Grundversorgung ausbezahlten Kostensätze sondern jene Beträge, die auch einem österreichischen Sozialhilfebezieher zustehen würden.
Eine Voraussetzung für die volle Unterstützung der Menschen durch die Sozialhilfe ist eine Meldung beim Arbeitsmarkt-Service (AMS) als arbeitssuchend. Angemerkt sei hier noch, dass anerkannte Flüchtlinge am Arbeitsmarkt Österreichern gleichgestellt sind. Falls die Möglichkeit einer Kursteilnahme besteht, bezahlt das AMS auch oft die Kosten oder einen Teil der Kosten für Deutschkurse.
Der österreichische Integrationsfonds, früher hauptverantwortlich für Integrationsfragen, hat mit Beginn der neuen Regelung sein Angebot nicht weiter ausgebaut. Es werden zwar die vorhandenen vier Integrationshäuser und die Integrationswohnungen weiter betrieben, trotz der massiv gestiegenen Zahl an anerkannten Flüchtlingen erfolgte jedoch keine Erweiterung der Plätze. In Niederösterreich gibt es lediglich das Integrationshaus in der Vorderbrühl nahe Mödling. Weiters bietet der Fonds finanzielle Unterstützungen für die Ausstellung von Identitätsausweisen an.
Die Vermittlung von Wohnungen bzw. eine Ausbezahlung einer Finanzhilfe für die Erstmöblierung wurde nun an strenge Richtlinien geknüpft. Nach Abschluss des Deutschkurses und erfolgreicher Arbeitssuche können die Flüchtlinge beim Österreichischen Integrationsfonds um eine Wohnung ansuchen. Der Fonds hat das Einweisungsrecht für mehr als 6500 Wohnungen in 51 verschiedenen Orten bundesweit. Die Wohnungen befinden sich im Eigentum des Österreichischen Integrationsfonds, des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des UNHCR.
Eine Chance auf diese Unterstützungen hat jedoch nur, wer weniger als 7267 Euro Familienbeihilfennachzahlung erhalten hat (bis zum Jahresende 2004 erhielten die Familien für die Zeit zwischen der Asylantragstellung und der Anerkennung die Familienbeihilfe nachgezahlt). Durch die in Punkt drei kurz skizzierten Voraussetzungen der meisten Tschetschenischen Familien, die außerdem im Durchschnitt sehr kinderreich sind, profitieren nur sehr wenige von diesen Angeboten. Ausnahmen gibt es lediglich in besonderen Härtefällen.
(vergleiche: http://www.integrationsfonds.at 01.01.2005)
Die Zuweisung zu den Wohnungen des Fonds sowie die Vergabe der Plätze in den Integrationshäusern erfolgt durch die Integrationsabteilung des Bundesministeriums für Inneres.
Das Bundesministerium für Inneres vergibt weiters regelmäßig Stipendien an Asylberechtigte und Asylwerber aus Entwicklungsländern. Der Österreichische Integrationsfonds ist für die Beratung, Antragstellung und Betreuung zuständig. Danach entscheidet eine Vergabekommission darüber, wer ein Stipendium erhält.
Die Integrationsabteilung des BMI übernimmt weiters die österreichweite Gesamtkoordination. (http://www.bmi.gv.at/fremdenwesen/ 1.1.2005)
Für eine so hohe Zahl an anerkannten Flüchtlingen wie derzeit, ist jedoch auch die Integrationsabteilung des BMI personell nicht ausgelegt und kommt es daher im Moment zu einer Konzentration auf die Kernaufgaben.
Im Auftrag der Abteilung GS5 der Niederösterreichischen Landesregierung gibt es für die Personengruppe, für welche die Grundversorgung bereits ausgelaufen ist, weiters die Möglichkeit einen Platz im Integrationsprojekt INTO der Diakonie – Evangelischer Flüchtlingsdienst zu bekommen. Derzeit sind von der Landesregierung 50 Plätze genehmigt. Für heuer ist eine Aufstockung auf 100 Plätze angedacht. (Quelle: Telefonat mit der Einrichtungsleiterin DSA Denise Scherr am 21.12.2004)
Die Angebote von INTO sind nur Klienten zugänglich, die nach einem positiv abgeschlossenen Clearing in ein beidseitig verbindliches, zeitlich begrenztes Beratungsverhältnis eingetreten sind und eine entsprechende Beratungsvereinbarung unterzeichnet haben. Wenn das individuell maximal mögliche Integrationsziel erreicht ist, müssen die Menschen ihre, durch das Projekt zur Verfügung gestellten Wohnungen, wieder verlassen. (vergleiche Gröller, 2003, S.3ff)
Neben diesem Projekt bietet auch der Verein Wohnen in St. Pölten einige betreute Plätze für anerkannte Flüchtlinge an. An eine Aufstockung der Kapazitäten ist derzeit nicht gedacht. Auch hier werden die Menschen in Wohnungen untergebracht, die sie nach längstens zwei Jahren wieder verlassen müssen. Die Betreuung und Integrationsunterstützung erfolgt regelmäßig und anlassbezogen durch Sozialarbeiterinnen. (Quelle: Telefonat mit Frau DSA Sandra Scharf vom 04.11 2004)
Die Beratungsstelle FAIR der Volkshilfe Österreich in St. Pölten (die für die Zielgruppe fallweise Deutschkursplätze zur Verfügung stellt) sowie mit ihren gezielten Aufgaben Finanzämter, Verwaltungsbehörden (z.B. Reisepass) und die Gebietskrankenkasse sind weitere Stellen, die für anerkannte Flüchtlinge wichtig sind.
Im weiteren Verlauf des Integrationsprozesses fallen dann die anerkannten Flüchtlinge auch immer mehr unter die Zielgruppe der Beratungsstellen und Einrichtungen für Migranten. Der Übergang ist ein fließender und muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass Flüchtlinge, zusätzlich zu den Problemen mit denen Migranten zu kämpfen haben, auch ganz spezifische Schwierigkeiten (z.B. Traumatisierungen, Verlust von Angehörigen, etc.) ins Zufluchtsland mitbringen. Oft werden diese Probleme gerade erst dann, wenn die Anerkennung als Flüchtling vorhanden ist und damit eine gewisse Klarheit über die Zukunft und somit eine Stabilisierung eintritt, manifest. Sieht man also anerkannte Flüchtlinge als Teil seiner Zielgruppe, ist auf eine gute Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den o.a. Themen zu achten.
Angemerkt werden muss an dieser Stelle auch, dass auf Grund der Entwicklung in Österreich nach dem zweiten Weltkrieg, Migranten vor allem als Arbeits-Migranten nach Österreich gekommen sind und die Beratungsstellen daher auch besonders auf diese Zielgruppe spezialisiert sind. Der Begriff Migrant, der ja eigentlich viel weiter gefasst wäre und alle internen und grenzüberschreitenden Wanderungen umfasst, wird also in Österreich meist mit dem Begriff Arbeits-Migrant gleichgesetzt. (vergleiche Meixner, 2005, S.6)
Beratungsstellen für Migranten in Niederösterreich wären etwa: „Horizont“ Beratungsstelle für Migranten (Wienerstraße 49/1 in 2700 Wiener Neustadt), „Verein zur Beratung und Betreuung von Ausländern“ (Dr. Hans Schürffgasse 14 in 2340 Mödling), „Verein zur Beratung und Betreuung von Ausländern“ (Palffygasse 28 in 2500 Baden), Migrantenzentrum der Volkshilfe St. Pölten „FAIR“ (Rossmarkt 6 in 3100 St. Pölten).
Auch die Fachstelle für Integration in Krems zielt hauptsächlich auf die Zielgruppe der Migranten ab. Sie fungiert als Koordinationsstelle bei der Umsetzung des Integrationsleitbildes. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Organisation von kommunalen Aktivitäten mit verschiedenen Partnern, die Schaffung eines Pools von Dolmetschern, die Zusammenarbeit mit dem Migranen-Vertrauenskomitee und den Sozialeinrichtungen der Stadt sowie die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen. (http://www.krems.at 20.04.2005)
„Die Angebote, wie Vorträge, Tanzveranstaltungen und der Begegnungsraum sind eigentlich auf die klassischen Migranten ausgerichtet. Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge sind zwar von den Angeboten nicht ausgeschlossen, aber die meisten Veranstaltungen sind einfach nicht für diese Zielgruppe ausgerichtet. Außerdem muss man sagen, dass es in Krems und Umgebung vergleichsweise wenige anerkannte Flüchtlinge gibt. Die Frage nach Angeboten stellt sich daher momentan nicht wirklich“, erklärt Frau Sultan Özsecgin vom Migrantenkomitee in Krems. (Quelle: Telefonat mit Frau Özsecgin am 21.04.2005)
Weiters gibt es natürlich auch Ansprechpartner für interkulturelle Fragestellungen im Bereich Schule und Kindergärten. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Liste mit den Vernetzungsadressen und Links im Anhang.
5 Empirische Untersuchung
Die im vorhergehenden Kapitel aufgezählten Problemfelder sowie die sich rasch ändernden Rahmenbedingungen stellen natürlich auch hohe Herausforderungen an jene Personen, die im Integrationsbereich tätig sind. Wie es diesen Menschen in ihrer Arbeit geht und welche Wege die Personen an der Basis für die Zukunft sehen würden, habe ich versucht mit einer relativ groß angelegten Befragung mit dem Titel „Flüchtlinge in Niederösterreich“, welche im Februar 2005 durchgeführt wurde, herauszufinden.
Die letztlich 100 ausgewerteten Fragebögen wurden von Mitarbeitern und Führungskräften in staatlichen und privaten mit Integrationsfragen befassten Einrichtungen folgender Träger in Niederösterreich ausgefüllt: AMS, BMI, Österreichischer Integrationsfonds, Diakonie, Caritas, Volkshilfe Niederösterreich, Volkshilfe Österreich, Amt der NÖ Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sowie von Beherbergungsunternehmen. Durch diese Streuung wollte ich möglichst viele unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen über die Problemlage einholen.
Die Ausgangsüberlegung war primär, ob durch qualitative Leitfadeninterviews oder mit einer quantitativen Befragung ein genaueres Abbild über die Situation der Integrationsarbeit in Niederösterreich möglich ist. Auf Grund der Vielzahl der beteiligten Stellen sowie der Überlegung sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter an der Basis mit einzubeziehen fiel die Wahl letztlich auf die Methode einer quantitativen Befragung mit einigen offenen Fragen. (einen Muster-Fragebogen finden Sie im Anhang) Bei der Entwicklung des Fragebogens wurde von mir gemeinsam mit einer im Integrationsbereich tätigen Kollegin versucht, aktuell im Fordergrund stehende Themen in einem Fragebogen zusammenzufassen. Nach einem Pretest wurden dann noch einige Modifikationen vorgenommen, besonders was die Anordnung der einzelnen Fragen und klare Formulierungen betrifft. Um zu erreichen, dass der Fragebogen von möglichst vielen Personen auch wirklich vollständig ausgefüllt wird, wurde der Bogen auf 22 Fragen beschränkt. Aufgebaut ist die Umfrage letztlich in fünf Gruppen, in Fragen zu:
- Situationsanalyse
- Vernetzung
- Fachstelle für Integration
- Wohnen
- Lösungsansätze für die Zukunft
[...]
- Arbeit zitieren
- DSA Mag. (FH) MSc Markus Neuwirth (Autor:in), 2005, Integration von Flüchtlingen in Niederösterreich - Wege für die Zukunft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41469
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