In dieser Arbeit sollen verschiedene Fragen zu dem Thema „Das Patentgericht in Urheberrechtsangelegenheiten“ dargestellt
werden. Es soll die Frage geklärt werden, ob es eine einheitliche Spruchinstanz zu diesem Themengebiet gab und welche Rolle das Bezirksgericht in Leipzig dabei spielte. Hierbei wird vor allem die Arbeitsweise des Gerichts sowie dessen Einbindung in das politische System der DDR eine Rolle spielen.
Weiterhin wird auf die typische Arbeitsweise eines Gerichts Bezug genommen: Zum einen, wie viele Fälle in diesem Bereich entscheiden wurden (mit etwaigen Besonderheiten). In einem weiteren Schritt soll darauf eingegangen werde, inwieweit das Gericht außergerichtlich agiert hat.
A. Inhaltsverzeichnis
B. Quellenverzeichnis
I. Archivquellen aus dem sächsischen Staatsarchiv Leipzig:
II. Fälle aus dem sächsischen Staatsarchiv Leipzig:
III. Literatur:
IV. Aufsätze:
V. Internetquellen
C. Seminararbeit
I. Einleitung
1. Der Weg zum zentralen Spruchkörper
a. Neuregelung durch die GVG
b. Rolle des OG und Ende der Arbeit des BG
2. Überblick über den Arbeitsumfang
a. Chronologischer Überblick zum Arbeitsumfang
b. Fälle mit Westbezug und Unterschiede zur BRD
3. Arbeitsweise des Bezirksgericht Leipzig
a. Der 4 Senat des BG Leipzig zu seiner Arbeitsweise
b. Aufbau und Arbeitsweise des Bezirksgericht an der GVG
c. Verfügbare Rechtsmittel
aa. mögliche Rechtsmittel bei Urheberrechtsverletzungen
bb. Rolle der Schiedsgerichte
d. Umgang mit Problemen und Lösungsversuche
aa. Komplexität der Sachverhalte
bb. Rechte an Musik und Musiktexten
c. Urheberrecht im Arbeitsrecht
e. Art der Entscheidungen
4. Zusammenfassung bzgl. der Arbeitsweise des Gerichts und Konsequenzen für die
Gesellschaftliche Entwicklung
II. Zusammenfassung
B. Ouellenverzeichnis
I. Archivquellen aus dem sächsischen Staatsarchiv Leipzig:
Berichte zur Rechtsprechung auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Patent-, Erfinder- und Neuererchts, Dat. (Findbuch) 1979 - 1980; 1985 - 1987; Bestand 20255 BezirksgerichtLeipzig; Nummer: 0179.
Bericht über die Tätigkeit des 4. Senats und ihre Auswirkung auf den Schutz des sozialistischen Staates und der Volkswirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Frage des Urheberrechts. Leipzig 24.01. 1979.
Becker. Einschätzung der Rechtssprechung zur Erfindungsvergütung und ihrer Wirksamkeit bei der Förderung der Erfindungstätigkeit. Vorlage für die Präsidiumssitzung am 25. September 1981. Leipzig 10. September 1981.
Drückter. Probleme des Urheberrechts in Arbeitsrechtsverhältnissen § 20 URG. Leipzig 18.04.1980.
Keilitz/Tischer; Bericht über die Tätigkeit des 4. Senats auf dem Gebiet des Patenrechts und dabei sichtbar werdende Probleme. Vorlage für die Presidiumssitzung am 29. Februar 1987.
Keilitz. Kurzbericht über die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Urheberrechts. Leipzig 2. September 1987.
Tischer; Arbeitsergebnisse im 4. Senat am Bezirksgericht Leipzig. Leipzig 7. April 1986.
Zur Urheberrechtsprechung des 4. Senats. Vorlage für die Präsidiumssitzung am 17.05. 1985.
II. Fälle aus dem sächsischen Staatsarchiv Leipzig:
AWA- Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik Berlin gegen Matthias A. (in Cottbus) wegen Urheberrechtsverletzungen; Dat. (Findbuch) Okt. 1986 - Mai 1989; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 0782.
AWA Berlin (in Berlin) gegen Frank K (in Halberstadt) wegen Schadensersatz aus Urheberrechtsvertrag 4 BP 2/89; Dat. (Findbuch) Dez. 1988 - Jan. 1990; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 1393.
AWA - Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik Berlin gegen Diana K. (in Wolfen - Nord) wegen Forderungen aus einer öffentlichen Aufführung mit urheberrechtlich geschützter Musik; 4 BP 1/88; Dat. (Findbuch) Dez. 1987 - März 1988; Bestand 20255 Bezriksgericht Leipzig; Nr. 0764.
AWA - Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik Berlin gegen Karola
S. (in Berlin) wegen Urheberrechtsverletzung 4 BZP 2/80; Dat. (Findbuch) März 1979 - Jan. 1980;
Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig, Nr. 0807.
AWA- Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik Berlin gegen Thomas K (in Frankfurt/Oder) wegen Urheberrechtsverletzung 4 BZP 6/82; Dat. (Findbuch) Sept. 1981 - Mai 1982; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 0892.
AWA - Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik Berlin gegen Ruth R. (in Frankfurt-Booßen)wegenUrheberrechtsverletzung; Dat. (Findbuch)Nov. 1981 - Apr. 1982; Bestand 20255 Bezriksgericht Leipzig; Nr. 0894.
Dipl.-Ing. Joachim H. (in Brandenburg) gegen Klaus N. (in Rheinsberg) und Rainer A. (in Stahnsdorf) wegen einer Urheberrechtsverletzung und Schadensersatz 4 BZP 48/82; Dat.
(Findbuch) Juli 1982 - Aug. 1983; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 0931.
Hans Albrecht F. (in Radebeul) gegen Wissenschaftlich-Technische Zentrum, Technische Textilien Dresden wegen Urheberrechtsverletzung; 4 BZP 38/81; Dat. (Findbuch) Okt. 1981 -Nov. 1982; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 0885.
Liste der Archivierten Bestände zum Thema Bezriksgericht Leipzig in
Urheberrechtsangelegenheiten; Bestand 20255 -BezirksgerichtLeipzig, Sächsisches Staatsarchiv Leipzig; September2013.
Siegfried D. (in Magdeburg), Wolfgang M. (in Magdeburg) und Peter J (in Schönebeck) gegen Hanz - Joachim H. (in Oschersleben) und Ernst M. (in Berlin) wegen Feststellung der Urheberschaft 4 BP 15/88; Dat. (Findbuch) Juni - Okt. 1988; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; Nr. 0772.
Verlag Philipp Reclamjun. Leipzig gegen Verlag Klaus G. (in Berlin West) wegen Urheberrechtsverletzung 4 BZP 35/80; Dat. (Findbuch) 1982; Bestand Bezirksgericht Leipzig 20255; Nr. 0840.
Verlag der Nation Berlin gegen Verlag Klaus G. Berlin (West) wegen Urheberrechtsverletzung 4 BZP 36/80; Dat. (Findbuch) Noe. 1980 - März 1982; Bestand 20255 Bezirksgericht Leipzig; 0841.
III. Literatur:
Kellner, Horst; Zivilprozeßrecht - Lehrbuch; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 1980.
Knauf, Verena; Die Zivilentscheidungen des Obersten Gerichts der DDR von 1950 - 1958, Veröffentlichungspraxis und Begründungskultur; Berliner Wissenschaftsverlag; Berlin 2007.
Leupolt, Söhnke; Die rechtliche Aufarbeitung des DDR - Unrechts juristische Schriftenreihe; Dissertation; München 2003.
Muhl, Felix; Das Volkseigentumsschutzgesetz der DDR und der Bestimmtheitsgrundsatz; Erich Schmidt Verlag; Berlin 2011.
Püschel, Heinz; Meyers Taschenlexikon, Urheberrecht; VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1980.
Püschel, Heinz; Urheberrecht; 2. Auflage; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 1980.
Püschel, Heinz/Autorenkollektiv; Urheberrecht der Deutschen Demokratischen Republik; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 1969.
Püschel, Heinz; Urheberrecht fürjedermann; Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 1988.
Schmidt, Susanne; Die Juristenausbildung in der DDR an der Universität; Studienarbeit, Berlin 2005.
Schröder, Rainer; Zivilrechtskultur der DDR, Bd. 4; Vom Inkasso- zum Feierabendprozess, Der DDR - Zivilprozess, Berlin 2008.
IV. Aufsätze:
Püschel, Heinz; Neuregelung der gerichtlichen Zuständigkeit in der Rechtsstreitigkeit auf dem Gebiet des Urheberrechts; in: NJ 1975, S. 386 ff.
V. Internetquellen
http://www.archiv.sachsen.de/archive/leipzig/4347_3230323535.htm 8.11.2013. http://www.strafakte.de/historisches/marxistische-juristenausbildung-in-der-ddr/ 8.11.
C. Seminararbeit
I. Einleitung
„Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“1
Nie drückten diese Worte mehr aus, wie die Justiz in einer Diktatur funktioniert, bzw. funktionieren soll, als in der Zeit des SED Regimes. Dennoch soll es hier nicht um die Darstellung einer Diktatur oder eines Justizsystems in selbiger gehen.
In der nachfolgenden Arbeit sollen verschiedene Fragen zu dem Thema „Das Patentgericht in Urheberrechtsangelegenheiten“ dargestellt werden. Es soll die Frage geklärt werden, ob es eine einheitliche Spruchinstanz zu diesem Themengebiet gab und welche Rolle das Bezirksgericht2 in Leipzig dabei spielte. Hierbei wird vor allem die Arbeitsweise des Gerichts, sowie dessen Einbindung in das politische System der DDR eine Rolle spielen.
Weiterhin wird auf die typische Arbeitsweise eines Gerichts Bezug genommen: Zum einen, wie viele Fälle in diesem Bereich entscheiden wurden (mit etwaigen Besonderheiten). In einem weiteren Schritt soll darauf eingegangen werde, inwieweit das Gericht außergerichtlich agiert hat.
Diese Arbeit soll sich jedoch nicht generell mit dem sozialistischen Urheberrecht befassen, sondern im Kern die Arbeitsweise des Patentgerichts darstellen. Daher wird hier das Wesen des Urheberrechts nur in seinen Grundzügen dargestellt, sofern es für die Argumentation von Nöten sein sollte. Am Rande soll auch auf die ideologische Verquickung der Rechtsprechung mit dem politischen System der SED eingegangen werden.
Der aktuelle Forschungsstand im Hinblick auf die Arbeitsweise der Gerichte in der DDR beschränkt sich zu einem großen Teil auf die Arbeitsweise der Strafgericht und die Arbeit im zivilrechtlichen Bereich auf die des Obersten Gerichts. Daher versucht diese Arbeit, diese Lücke im Ansatz zu schließen.
1. Der Weg zum zentralen Spruchkörper
Bis 1974 war in dem Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik1 hinsichtlich Urheberrechtsstreitigkeiten keine Zuständigkeit geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für zivilrechtliche Streitigkeiten, worunter auch Urheberrechtsangelegenheiten zählen, je nach Streitwert, grundsätzlich nach § 42 GVG2 bzw. § 38 I GVG3 die Kreisgerichte zuständig.Vergleichbar ist dies mit § 105 UrhG von 1965, wonach in der BRD die Landesgerichte zuständig waren und noch bis heute unverändert sind4.
a. Neuregelung durch die GVG
Am 27. September 1974 trat die neue Regelung § 30 III 1 GVG in Kraft, welche das Bezirksgericht Leipzig als erste Instanz bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Urheberrechts mit einer ausschließlichen Zuständigkeit ausstattete. Grundlage für die Bildung des Bezirksgericht Leipzig in der Hakortstraße 9 war die GVG vom 2. Oktober 1952. Zunächst war es erstinstanzlich für Zivil- und Strafsachen im Bezirk Leipzig und den angeschlossen Kreisen zuständig und diente als Revisionsinstanz für Entscheidungen der Kreisgerichte § 49 f. GVG5. Nach der Erneuerung des GVG am 17. April 1963 kam es zu einer Umstrukturierung des Gerichts, welche zur Folge hatte, dass neue Senate gerade im zivilrechtlichen Bereich eingeführt wurden6.
Die Entscheidung des DDR Gesetzgebers stellte sich als sinnvolle Konsequenz der bisherigen Entwicklung heraus, denn bereits seit einigen Jahren bestand die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts auf den Gebieten der patent-, Warenzeichen- und musterrechtlichen Streitigkeiten. Mit dieser Neuregelung wurde eine Verbindung von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit bezweckt7 und somit ein zentrales „Patentgericht“ geschaffen. Der bis dahin zuständige 4. Senat des BG Leipzig, der sog. „Patentsenat“, erhielt somit eine weitere Aufgabe. Diese Entscheidung bezweckte zwei Ziele: Zum einen wurde mit der sachlichen Zuständigkeit der gesellschaftlichen Rolle des Urheberrechts Rechnung getragen, zum anderen wurde damit sichergestellt, dass eine „besondere Sachkunde des Gerichts in dieser Angelegenheit“8 vorlag.
Diese Regelung beruhte in ihren Grundzügen auf einer bereits 1972, vom 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts9, erstellten „Analyse der Rechtsverwirklichung auf dem Gebiet des Urheberrechts in der gerichtlichen Praxis“10. Hiermit sollte der gesellschaftlichen Effektivität des Urheberrechtsschutzes Rechnung getragen werden, wobei dieser Gedanke aus der 6. Planertagung des Zentralkomitees der SED hervor ging. Der Schutz der geistig schöpferischen Arbeit sollte somit mehr in den Mittelpunkt gerückt werden11. 1979 wird der Zuständigkeitsbereich aus § 30 III GVG im Bereich Urheber- und Erfindungsrechtss- treitgkeiten als absoluter Schwerpunkt festgestellt12.
b. Rolle des OG und Ende der Arbeit des BG
Diese Neuregelung hatte zur Folge, dass das OG in zweiter und somit auch letzter Instanz entscheidet. Die Rolle des OG in diesem Bereich, sowohl als letztinstanzlicher Spruchkörper, als auch die Möglichkeit des Kassationsverfahrens zu beleuchten, würde an dieser Stelle den Rahmen der Arbeit überschreiten.
Die Arbeit des BG Leipzig war erst nach der Wiedererrichtung des Landgerichts13 Leipzig am 1. Januar 1993 beendet, denn zu diesem Zeitpunkt nahm das LG Leipzig seine Arbeit auf16. Folglich gab es ein „Patentgericht“ bereits seit einigen Jahren in der DDRJedoch erst seit 1974 kann auch von einem „Patentgericht“ in Urheberrechtsangelegenheiten gesprochen werden. Nach den archivierten Akten sind in diesem Zeitraum 4 Oberrichter17 deutlich aktiv, wenn es um die Erstellung von Berichten zur Rechtsprechung des 4. Senats geht. Hierbei handelt es sich um Drückter, Keilitz, Tischer und Becker18. Diese Berichte beziehen sich jedoch nicht allein auf Urheberrechtsangelegenheiten, sondern beleuchten die gesamte Arbeitsweise des Senats, wenn auch das Urheberrecht meist eine entscheidende Rolle spielte19
2. Überblick über den Arbeitsumfang
In der Zeit zwischen dem 27. September 1974 und der Aufhebung dieses Gesetzes über Urheberrecht20 durch den Einigungsvertrag am 31. August 199021 sind im Bereich des Urheberrechts ca. 119, noch heute im sächsischen Staatsarchiv Leipzig archivierte Fälle, vom Bezirksgericht eingegangen22. Dies stellt jedoch nicht die tatsächliche Summe der eingegangen Verfahren, bzw. ergangenen Urteile in diesem Zeitraum dar. Allein zwischen 1976 - 1986 gingen ca. 160 Urheberrechtsstreitigkeiten über die Tische der Richter und OR. Anhand der verschiedenen Berichte zur Rechtsprechung kann man sagen, dass ungefähr 15 Fälle im Jahr allein im Bereich Urheberrecht beim BG Leipzig eingingen, was in 26 Jahren ca. 390 Fälle bedeuten würde23.
a. Chronologischer Überblick zum Arbeitsumfang
An dieser Stelle bietet sich zwar eine chronologischer Übersicht an, wie sich die entsprechenden Fälle lagerten und wie diese behandelt wurden. Hierbei soll jedoch noch nicht auf rechtliche Probleme oder die genauere Arbeitsweise des Senats eingegangen werden.
[...]
1 SED-Vorsitzender Walter Ulbricht, auf der sog. Babelsberger Konferenz, April 1958.
2 Nachfolgend BG.
3 Nachfolgend GVG und wenn nicht weiter gekennzeichnet in der Fassung vom 27. September 1974.
4 In der Fassung von 1952.
5 In der Fassung von 1963
6 BGBl I 1965 S. 1273.
7 In der Fassung von 1952.
8 http://www.archiv.sachsen.de/archive/leipzig/4347_3230323535.htm.
9 Puschel: Neuregelung der gerichtlichen Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten; NJW 1975 S. 386.
10 Ebd. Puschel, Urheberrecht fürjedermann, S. 36.
11 Nachfolgend OG.
12 Puschel: Neuregelung der gerichtlichen Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten; NJW 1975 S. 386.
13 Ebd.
14 Berichte zu Rechtsprechung: Tätigkeit des 4. Senats 1979.
15 Nachfolgend LG.
16 http://www.archiv.sachsen.de/archive/leipzig/4347_3230323535.htm.
17 Nachfolgend OR.
18 Berichte zur Rechtsprechung .
19 Berichte zurRechtsprechung.
20 Nachfolgend URG.
21 BGBl. II. S. 889..
22 Archivliste des Sächsischen Staatsarchiv Leipzig.
23 Hochrechnung aus: Berichten zur Rechtsprechung.
- Quote paper
- Dipl. jur Sebastian Geidel (Author), 2014, Patengericht in Urheberrechtssachen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413281
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