Im Folgenden sollen die vier Tatbestandsmerkmale genauer erläutert werden und unteranderem anhand von Fällen des Bundesgerichtshofs die Problematik der Auslegung der Norm näher beleuchtet werden. Dieses beinhaltet außerdem, dass die Rechtsprechung sich nicht immer einig ist, in wieweit ein bestehender Haftpflichtversicherungsschutz des Handelnden unter dem Tatbestandsmerkmal der Billigkeit zu berücksichtigen ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Tatbestandsmerkmale des § 829 BGB
- I. Tatbestand der unerlaubten Handlung nach § 823
- II. Ausschluss der Haftung gemäß §§ 827, 828.
- a) Unter 7 Jahren
- b) Zwischen 7 und 10 Jahren.
- c) Über 7 (im motorisierten Straßenverkehr über 10) und unter 18 Jahren
- III. Keine Ersatzpflicht eines Dritten ( § 832 )
- IV. Billigkeit
- C. Regelung der Beweislast
- D. Rechtsfolgen.
- E. Verjährung...
- F. Überleitung.......
- G. Streitgegenstand des § 829..
- I. Der Fall Lokführer
- II. Analyse
- 1. Einleitende Rahmenbedingungen des Falls...
- 2. Rechtliche Einordnung und Problemstellung.........
- a) Verhältnisse der Beteiligten
- 3. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes..
- b) Einbeziehung einer Haftpflichtversicherung ....
- aa) Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung.
- c) Zwischenfazit: Verhältnisse der Beteiligten und Einbeziehung einer Haftpflichtversicherung ..
- III. Fallabschluss.
- H. Fazit und Zusammenfassung...........
- Die Voraussetzungen der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
- Die Abgrenzung der Haftung des Schädigers von derjenigen eines aufsichtspflichtigen Dritten
- Die Bedeutung der Billigkeitsklausel im Rahmen der Haftung
- Die Rechtsfolgen der Billigkeitshaftung
- Die Rolle der Beweislast im Zusammenhang mit der Billigkeitshaftung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB, einer Ausnahme von den Verschuldensgrundsätzen des § 276 BGB. Das Ziel ist es, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Billigkeitshaftung zu beleuchten, insbesondere im Kontext der Problematik, dass ein Schädiger nach §§ 827, 828 BGB nicht haftet, aber dennoch zur Schadensersatzpflicht verpflichtet werden soll.
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beginnt mit einer Einleitung, die die rechtlichen Grundlagen der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB erläutert. Anschließend werden die Tatbestandsmerkmale des § 829 BGB, wie die Voraussetzung einer deliktsrechtlichen Handlung nach § 823 und der Ausschluss der Haftung nach §§ 827, 828, detailliert untersucht. Es wird auch die Problematik der Haftung eines Dritten sowie die Bedeutung der Billigkeit im Rahmen der Haftung betrachtet. Weiterhin werden die Rechtsfolgen der Billigkeitshaftung, die Beweislast und die Verjährung beleuchtet.
Darüber hinaus wird ein konkretes Fallbeispiel eines Lokführers analysiert, um die Anwendung des § 829 BGB in der Praxis zu veranschaulichen. Die Analyse umfasst die Einordnung des Falles, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Es wird auch die Rolle der Haftpflichtversicherung im Kontext der Billigkeitshaftung diskutiert.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen des Textes sind die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB, die deliktsrechtliche Handlung, §§ 827, 828, die Haftung eines Dritten, die Billigkeit, die Rechtsfolgen, die Beweislast, die Verjährung und die Haftpflichtversicherung.
- Arbeit zitieren
- Niklas Hurtig (Autor:in), 2017, Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB. Eine kurze Betrachtung der vier Tatbestandsmerkmale, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412492