Dem Auszubildenden sind gemäß Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement bürowirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Das Ziel der Unterweisung ist es, den Auszubildenden zu befähigen, den täglichen Posteingang selbständig und korrekt zu bearbeiten, so dass keine allgemeine Kontrolle durch den Vorgesetzten mehr notwendig ist.