Die Digitalisierung des Fernsehens begann in Deutschland bereits Mitte der 90er Jahre. Im Sommer 1996 startete die digitale Pay-TV Plattform
DF1, die heute zu Premiere World gehört. Bereits ein Jahr später starteten ARD, ZDF und RTL ebenfalls mit digitalen Angeboten. Die
endgültige Digitalisierung des Fernsehens, die von der Bundesregierung für das Jahr 2010 angepeilt wird, könnte das Mediensystem ebenso nachhaltig verändern, wie es in den 80er Jahren durch die Einführung der Privatsender der Fall war. Während jedoch die Einführung des privaten Rundfunks neben den technischen Änderungen eine langanhaltende, ideologisch geprägte politische Kontroverse begleitete, scheint dies bei der Einführung der digitalen Technik nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil. Wurde in den 80er Jahren noch viel über Sinn und Zweck von Rundfunk, sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung debattiert, orientiert sich die Umstellung auf digitale Technik fast ausschließlich an ökonomischen Gesichtspunkten. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit, nachdem in Kapitel zwei und drei sowohl die Entstehung, wie auch die Entwicklung des Dualen Rundfunksystems bearbeitet wurden, in Kapitel fünf ein besonderer Schwerpunkt auf die ökonomischen Rahmenbedingungen gelegt. Eine intensive politische Kontroverse zum Thema Digitalisierung fand nicht mehr statt. Vielmehr entwickelte die vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte „Initiative Digitaler Rundfunk“ ein Szenario, nachdem die Übertragung des analogen Rundfunksignals mit dem 01.Januar 2010 eingestellt wird. Zuverlässige Vorhersagen über die Auswirkung der Digitalisierung des Fernsehens auf das Duale Rundfunksystem lassen sich indes nur treffen, wenn zuvor die Entstehung und Entwicklung des Dualen Systems analysiert werden. Nur so lassen sich die in Kapitel fünf aufgestellten strategischen Optionen für die einzelnen Marktteilnehmer schlüssig begründen. Hierin besteht der eigentliche Schwerpunkt dieser Arbeit: Durch die genaue Beobachtung der Vergangenheit, strategische Optionen für die Zukunft festlegen zu können.
Gliederung
1. Vorwort
2. Die Entstehung des dualen Rundfunksystems
2.1. Die Entwicklung des öffentlich rechtlichen Rundfunks
2.2. Die Gegner des öffentlich rechtlichen Systems
2.3. Die Befürworter des öffentlich rechtlichen Systems
2.4. Die politische Kontroverse
3. Die Entwicklung des dualen Rundfunksystems
3.1 Überblick – Von den Kabelpilotprojekten zum Oligopol
3.2 Technische Rahmenbedingungen
3.2.1 Terrestrische Funknetze
3.2.2 Breitbandkabelverteilnetze
3.2.3 Direktempfangbare Satelliten
3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.4 Ökonomische Rahmenbedingungen
3.5 Ausblick
4. Das digitale Fernsehen
4.1. Grundlagen
4.2. Terminologie
4.2.1. Die d-box
4.2.2. Pay TV
4.2.3. Free-TV
4.2.4. Pay per Channel
4.2.5. Pay per View
4.2.6. Near Video on demand
4.2.7. Video on demand
4.3. Das digitale Fernsehen in Deutschland
4.3.1. Chronik
4.3.2. Überblick über die verfügbaren digitalen Angebote
5. Auswirkungen auf das Mediensystem
5.1. Technische Auswirkungen
5.1.1. Terrestrik
5.1.2. Breitbandkabel
5.1.3. Satellit
5.2. Rechtliche Auswirkungen
5.3. Ökonomische Auswirkungen
5.3.1. Durchschnittskostendegression
5.3.2. Größenvorteile
5.3.3. Verbundeffekte
5.3.4. Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wertschöpfungskette
5.3.5. Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Gebührenmodell
5.4. Strategische Optionen der ARD
5.5. Strategische Optionen des ZDF
5.6. Strategische Optionen der RTL-Gruppe und der ProSiebenSat1 Media AG
5.7. Der Sonderfall Premiere
6. Ausblick
1. Vorwort
Die Digitalisierung des Fernsehens begann in Deutschland bereits Mitte der 90er Jahre. Im Sommer 1996 startete die digitale Pay-TV Plattform DF1, die heute zu Premiere World gehört. Bereits ein Jahr später starteten ARD, ZDF und RTL ebenfalls mit digitalen Angeboten. Die endgültige Digitalisierung des Fernsehens, die von der Bundesregierung für das Jahr 2010 angepeilt wird, könnte das Mediensystem ebenso nachhaltig verändern, wie es in den 80er Jahren durch die Einführung der Privatsender der Fall war. Während jedoch die Einführung des privaten Rundfunks neben den technischen Änderungen eine langanhaltende, ideologisch geprägte politische Kontroverse begleitete, scheint dies bei der Einführung der digitalen Technik nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil. Wurde in den 80er Jahren noch viel über Sinn und Zweck von Rundfunk, sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung debattiert, orientiert sich die Umstellung auf digitale Technik fast ausschließlich an ökonomischen Gesichtspunkten. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit, nachdem in Kapitel zwei und drei sowohl die Entstehung, wie auch die Entwicklung des Dualen Rundfunksystems bearbeitet wurden, in Kapitel fünf ein besonderer Schwerpunkt auf die ökonomischen Rahmenbedingungen gelegt. Eine intensive politische Kontroverse zum Thema Digitalisierung fand nicht mehr statt. Vielmehr entwickelte die vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte „Initiative Digitaler Rundfunk“ ein Szenario, nachdem die Übertragung des analogen Rundfunksignals mit dem 01.Januar 2010 eingestellt wird. Zuverlässige Vorhersagen über die Auswirkung der Digitalisierung des Fernsehens auf das Duale Rundfunksystem lassen sich indes nur treffen, wenn zuvor die Entstehung und Entwicklung des Dualen Systems analysiert werden. Nur so lassen sich die in Kapitel fünf aufgestellten strategischen Optionen für die einzelnen Marktteilnehmer schlüssig begründen. Hierin besteht der eigentliche Schwerpunkt dieser Arbeit: Durch die genaue Beobachtung der Vergangenheit, strategische Optionen für die Zukunft festlegen zu können.
2. Die Entstehung des dualen Rundfunksystems
2.1 . Die Entwicklung des öffentlich rechtlichen Rundfunks
Um die Entwicklung des dualen Rundfunksystems in seiner heutigen Form exakt zu analysieren, bedarf es zunächst einer kurzen Rekonstruktion der Entwicklung des öffentlich rechtlichen Rundfunks, da in diesem Zusammenhang schon Fakten hervortreten, die bei der Einführung des privaten Rundfunks und somit der Etablierung des dualen Rundfunksystems eine wesentliche Rolle spielten. Ausgeblendet bleiben soll hier jedoch die Zeit vor 1945. Insoweit Ereignisse vor dieser Zeit für die Sachlage wichtig sind, wird an entsprechender Stelle darauf verwiesen.
Nach den Zusammenbruch des dritten Reiches und der Aufteilung Deutschlands in eine französische, eine britische, eine amerikanische und eine sowjetische Besatzungszone (diese sei vorerst ausgenommen), trafen sich die unterschiedlichen Positionen der Alliierten über den Aufbau des Rundfunks in Deutschland in einem zentralen Punkt: „Gemeinsames Ziel war es, die Unabhängigkeit des zukünftigen deutschen Rundfunks vom Staat sicherzustellen.“[1] Unter dem Eindruck des mächtigen Propagandaapparates der Nationalsozialisten, verfolgten die Amerikaner zunächst das Ziel, mehrere private Rundfunkstationen in ihrer Zone zu errichten. Dem geg enüber errichteten Franzosen und Engländer jeweils eine zentrale Rundfunkstation für die gesamte Zone. Einig waren sich die Alliierten, dass aufgrund der Gefahr des neuerlichen Mißbrauchs der Rundfunk nicht in die staatliche Exekutive eingefügt werden dürfe oder von ihr abhängig sein dürfe.[2] Des Weiteren einigte man sich darauf, dieses Medium nicht von den Wünschen der Werbewirtschaft abhängig zu machen um so die Gefahr der Programmverwässerung durch kommerzielle Interessen zu umgehen. Es sollte weitestgehend auf Werbeeinnahmen verzichtet werden. Dieser Umstand mutet aus heutiger Sicht seltsam an, muss aber vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in Deutschland eine neue Demokratie etabliert werden sollte und dafür war nach Ansicht der Alliierten ein qualitativ hochwertiges Fernsehprogramm unabdingbar. Um die beiden relevanten Ziele – Unabhängigkeit von Staat und Werbewirtschaft – zu erreichen, einigten sich die Alliierten auf die Rundfunkorganisationsform des öffentlichen Rechtes.
„Diese
- entstanden durch Landes – bzw. Bundesgesetze oder Staatsverträge
- sind von behördlicher Fachkontrolle freigestellt, die meisten jedoch nicht von staatlicher Rechtsaufsicht
- sind mit Selbstverwaltungsbefugnissen ausgestattet
- finanzieren sich aus Gebühren – ursprünglich allein, heute zum Teil auch durch Werbeeinnahmen“[3]
Das erklärte Ziel einer solchen Rundfunkstruktur war die „re-education“, die Umerziehung des deutschen Volkes mit dem Ziel ein breites demokratisches Bewußtsein in der Bevölkerung zu schaffen.[4]
Damit haftete dem öffentlich rechtlichen Rundfunksystem von Anfang an der Makel an, von den Westalliierten den Deutschen aufgezwungen worden zu sein. Diesen Makel griff Adenauer sehr früh in seiner Argumentation für den privaten Rundfunk auf, indem er vom öffentlich rechtlichen Rundfunk von einer Hinterlassenschaft der englischen Besatzer sprach. Diese Rundfunkstruktur war also von Anfang an – zumindest als Monopol – umstritten. Welche Argumente Für und Gegen dieses Monopol sprachen, und von wem sie geäußert wurden, soll in den nächsten Kapiteln ausführlich vorgestellt werden, da sie zum Teil in der Diskussion um das digitale Fernsehen wieder auftauchen, andere, die durch die erfolgte Einführung des dualen Systems widerlegt wurden, spielen aus diesem Grund bei der Auseinandersetzung um das digitale Fernsehen keine Rolle mehr. Schauen wir zunächst auf die Gegner des öffentlich rechtlichen Sendemonopols.
2.2 . Die Gegner des öffentlich rechtlichen Systems
Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich hier nicht ausschließlich nur um Gegner des öffentlich rechtlichen Systems handelt. Vielmehr könnte man dieses Kapitel auch mit „Die Befürworter des privaten Rundfunks“ überschreiben. In der Tat ging es den meisten nicht darum, das öffentlich rechtliche System in Frage zu stellen, sondern man störte sich an seiner Monopolstellung. Die heftigsten Kritiker dieses Monopols waren aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen die CDU/CSU, die Zeitungsverleger und die deutsche Werbewirtschaft. Wie bereits im vorangegangenen Kapitel dargestellt, störte sich Bundeskanzler Konrad Adenauer von Anfang an an der Tatsache, dass das öffentlich rechtliche Rundfunksystem den Deutschen von außen aufgezwungen worden war. Der bekannteste und folgenreichste Angriff der damaligen CDU Bundesregierung war die Gründung der „Deutschland Fernseh GmbH“ am 25.Juli 1960. Adenauer plante die Einführung eines bundeseigenen und bundesweit ausgestrahlten Fernsehsenders. Dabei ging es ihm auch darum, die rundfunkpolitische Macht der Länder zu untergraben und zugunsten der Bundesregierung zu verschieben. Dieser Vorstoß Adenauers scheiterte jedoch am Bundesverfassungsgericht. „Das Gericht bestätigte in seinem ersten Fernsehurteil den Bundesländern ihre verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Rundfunkpolitik und erklärte das öffentlich rechtliche Prinzip zur legitimen, wenn auch nicht einzig denkbaren Organisationsform des Rundfunks.“[5] Aber der CDU ging es nicht nur um rundfunkpolitische Macht über die Medien, vielmehr wurde von Anfang an auch argumentiert, Rundfunkfreiheit könnte nur durch eine Vielzahl von Programmanbietern gewährleistet sein. Ein Argument, welches uns auch später bei der Diskussion um das digitale Fernsehen begegnen wird. Darüber hinaus plädierten große Teile der CDU für mehr Wettbewerb zwischen den Medien um so bessere Programmleistungen hervorzubringen. Des Weiteren wurde argumentiert, das öffentlich rechtliche Sendemonopol mit seinen ständig steigenden Gebühren sei im kulturellen Bereich nicht nur undemokratisch, sondern auch unmoralisch.[6] Aufgrund dieser vorherrschenden Kritik ist es nicht verwunderlich, dass 1965 der nächste Angriff auf das öffentlich rechtliche System stattfand. Im März 1965 brachte die CDU Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf ein, der ARD und dem mittlerweile etablierten ZDF die Werbung verbieten sollte und die Werbetätigkeit auf privatwirtschaftliche Unternehmen übertragen sollte. Dieser Entwurf hätte als Konsequenz die Sprengung der bestehenden Rundfunkordnung zur Folge gehabt. Er scheiterte schließlich an rechtlichen Bedenken und dem Widerstand der Bundesländer.[7] Hier zeigt sich deutlich ein Interessenkonflikt zwischen der Bundesregierung und den CDU geführten Bundesländern. Die CDU Ministerpräsidenten unterstützten zwar offiziell den Kurs der Bundesregierung, scheuten aber davor zurück in den Ländern „ihren“ Heimatsendern Konkurrenz zuzumuten. Diese Problematik der uneinheitlichen Medienpolitik zwischen Bund und Ländern wird uns auch später bei der Analyse der Medienpolitik bezüglich des digitalen Fernsehens beschäftigen.
Mit dem Ausscheiden der CDU aus der Bundesregierung 1969 verschärfte sich die Diskussion zunehmend. Hervorzuheben ist hier Christian Schwarz-Schilling, seinerzeit Vorsitzender des medienpolitischen Koordinationsausschusses der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Er war der erste, der aufgrund der damals neu entwickelten Kabelbreitbandtechnologie[8] vehement die Zulassung privater Rundfunkanbieter forderte. „Wenn Meinungsvielfalt, objektive Berichterstattung, Ausgewogenheit, etc. bei vielen Mitarbeitern öffentlich rechtlicher Anstalten nur ein müdes Lächeln hervorrufen und für rundfunkpolitisch keineswegs relevant angesehen werden, so ist eben der einzige Weg Meinungsvielfalt auch im Bewußtsein der Öffentlichkeit wieder stärker in den Vordergrund zu rücken, der, neue unabhängige Institutionen in Gang zu setzen und zusätzlich zum heutigen System einzuführen."[9]
Diese Argumentationslinie war die typisch für die medienpolitische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition: offene Konfrontation. Zunächst fehlten der CDU aber die politischen Mittel ihre Forderungen durchzusetzen. Dies sollte sich mit dem Machtwechsel 1982 und der Ernennung Schwarz-Schillings zum Bundespostminister grundlegend ändern.
Ein weiterer erbitterter Gegner des öffentlich rechtlichen Monopols war der Bund deutscher Zeitschriftenverleger, nachfolgend BDZV genannt. Alle bisher genannten Angriffe auf das öffentlich rechtliche Monopol wurden vom BDZV mit initiiert oder zumindest massiv unterstützt. Ausgangspunkt der Argumentationslinie war der Umstand, dass die privatwirtschaftlich organisierten Verleger größtenteils auf die Refinanzierung durch Werbegelder der Anzeigenkunden angewiesen waren. Durch die Zulassung der Fernsehwerbung bei ARD und ZDF und den dadurch bedingten Abfluß von Werbegeldern aus dem Print in den TV Bereich sahen sie die Grundlage ihres wirtschaftlichen Handels gefährdet. Dabei störten sich die Verleger vor allen Dingen an der rechtlichen Stellung der öffentlich rechtlichen Sender.
„Mit dem Status gemeinnütziger Anstalten öffentlichen Rechts seien zudem wichtige Privilegien wie Steuervergünstigungen und Gebührenaufkommen verbunden. In der kommerziellen Tätigkeit der öffentlich rechtlichen Anstalten sei daher ein unlauterer Wettbewerb zu sehen.“[10] Noch heute flammt immer wieder die Diskussion auf, ob den öffentlich rechtlichen Sendern die Mischfinanzierung aus Werbung und Gebühren zu untersagen ist und sie sich stattdessen ausschließlich aus Gebühren refinanzieren sollen. Auffällig an der Argumentation des BDZV ist jedoch, dass dieser zu keiner Zeit ein Werbeverbot im Fernsehen gefordert hatte. Vielmehr sollte den öffentlich rechtlichen Sendern die Werbung entzogen werden und die Presseunternehmen das Recht bekommen, selbst werbefinanzierten Rundfunk zu veranstalten.
Hinter der defensiven Taktik steckten also eher offensive Bemühungen selbst am vermeintlich lukrativen TV Markt teilzunehmen.[11] Darüber hinaus stimmte auch der BDZV in die inhaltliche Kritik an den öffentlich rechtlichen Sendern mit ein. Sie argumentierten, ein zweites privatwirtschaftliches System würde in der Lage sein, neue Ideen zu verwirklichen, den verbeamteten Rundfunkanstalten Konkurrenz zu machen und den Empfängern gratis ein neues, wahrscheinlich besseres, zumindest aber anderes Programm als Alternative zur Verfügung zu stellen.[12] Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die vom BDZV vorgetragene inhaltliche Kritik in erster Linie geäußert wurde, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu legitimieren.
Als wichtiger Gegner des öffentlich rechtlichen Monopols muß schließlich auch die deutsche Werbewirtschaft gesehen werden. Aus ihrer Sicht war und ist die Werbebeschränkung bei ARD und ZDF eine künstliche Verknappung des Angebots welches zwangsläufig überzogene Preise zur Folge hat. Darüber hinaus plädierten die Vertreter der Werbewirtschaft für privaten Rundfunk, da sie befürchteten, dass bei dem damaligen Vollprogramm von ARD und ZDF spezielle Zielgruppen nicht erreicht werden könnten und weiterhin große Streuverluste auftraten. Bei der Untersuchung der Refinanzierungsmöglichkeiten des digitalen Fernsehens wird sich zeigen, dass aufgrund der Veränderung des Mediensystems und der Ausweitung der Kanäle dieses Argument keinen Bestand mehr hat. Vielmehr geht man heute davon aus, dass aufgrund der sehr speziellen Teilpublika bestimmter digitaler Angebote eine Refinanzierung durch Werbung nicht möglich ist, da die Zielgruppen zu klein sind. Die Werbewirtschaft verfolgte also von Anfang an eine klare Doppelstrategie: einerseits die Forderung nach mehr Werbung in den öffentlich rechtlichen Programmen, andererseits die Forderung nach Zulassung privater Rundfunkanbieter.
2.3. Die Befürworter des öffentlich rechtlichen Systems
Die Sozialdemokraten waren die treibende politische Macht die jahrzehntelang den Bestand des öffentlich rechtlichen Sendemonopols ermöglichten. Staatsfreie Rundfunkanstalten gehörten zu den Grundsätzen der Sozialdemokratie. Die damalige offizielle Parteilinie formulierte Peter Glotz, Medienpolitischer Sprecher der SPD, 1987 folgendermaßen: „... die öffentlich rechtlichen Anstalten waren sozusagen die zeitgemäße Form `sozialisierter` Medien.“[13] Die grundsätzliche Position der SPD war jene, dass das Konkurrenzprinzip bzw. der Wettbewerb in der Wirtschaft vernünftig sei, auf den Bereich der Kultur, zu dem die SPD auch die Medien zählte, jedoch nicht anzuwenden sei.[14] So ging man davon aus, dass ein rein werbefinanziertes Programm nicht ohne Auswirkungen auf die bestehenden öffentlich rechtlichen Programme bleiben könne. Diese unterlägen zwar nicht dem Quotendruck, müßten aber gegenüber privaten Anbietern auch verstärkt auf massenträchtige Sendungen setzen, um so ihre Gebühren zu rechtfertigen. Darüber hinaus befürchtete die SPD, dass aufgrund der Eigentümerstruktur eines privatwirtschaftlichen organisierten Rundfunks kleinen, finanzstarken Gruppen die Möglichkeit der politischen Einflußnahme gegeben sei. Ein Argument, welches auch aus heutiger Sicht noch stichhaltig erscheint, wenn man sich die Konzentrationen im heutigen TV Markt ansieht. Trotz der Fülle von über 30 Kanälen sind es doch nur drei Gruppen (Saban, Bertelsmann; ARD/ZDF) die im wesentlichen den Markt kontrollieren. Ein weiteres Argument war die damals noch sehr unzureichende terrestrische Verbreitung von Fernsehprogrammen. Da diese Sendefrequenzen natürlicherweise begrenzt sind, wäre die Ausstrahlung eines privaten Senders zunächst nur auf Kosten eines öffentlich rechtlichen Senders möglich gewesen. Um diese Argumentationslinie aufrecht zu erhalten stoppte die SPD als Regierungspartei alle Versuche der Bundespost die damals neu aufkommende Breitbandverkabelung voranzutreiben.[15]
Als ein weiterer heftiger Gegner des privaten Rundfunks sind die Gewerkschaften zu sehen. Lange Zeit weigerten sie sich, zu einer möglichen Einführung von Privatfernsehen überhaupt Stellung zu beziehen. Noch bis in die 80 er Jahre hinein forderten vereinzelte Gewerkschafter sogar, die etablierten privatwirtschaftlichen Verlagsmonopole zu restrukturieren und als demokratisch kontrolliertes Gemeineigentum zu reorganisieren.[16] Im Wesentlichen beschränkte sich die Medienpolitik der Gewerkschaften auf die Forderung nach zusätzlichen Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF. Die Ablehnung des privaten Rundfunks lag demzufolge auch in der Tatsache begründet, dass es im Gegensatz zu ARD und ZDF bei privaten Fernsehsendern aufgrund der ökonomischen Interessen keine institutionalisierten Zugangs oder Einflußmöglichkeiten für gesellschaftliche Gruppen gibt.[17] Ebenfalls ablehnend standen dem privaten Rundfunk naturgemäß die öffentlich rechtlichen Anstalten gegenüber. Sie befürchteten ein sehr niedriges Programmniveau aufgrund der privatwirtschaftlichen Ausrichtung. Dieter Stolte, seinerzeit Intendant des ZDF drückte diesen Umstand wie folgt aus:“ Während öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeiten und auch nur nach diesem Prinzip arbeiten dürfen, sind die kommerziellen Veranstalter naturgemäß auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Dadurch werden die Freiräume bei der Programmgestaltung erheblich beschnitten: Sendewürdig ist vor allem was den Verkauf von Werbezeiten gewährleistet.“[18] Den Hinweis auf die belebende Kraft des Wettbewerbes konterten die öffentlich rechtlichen Anstalten mit der Begründung, bei ihnen herrsche ein künstlerischer Wettbewerb zwischen den einzelnen Rundfunkanstalten, außerdem sei das im Bereich der Wirtschaft nützliche Prinzip des Wettbewerbes nicht auf das nichtindustrielle Produkt Fernsehen zu übertragen.
2.4. Die politische Kontroverse
Aufgrund der beschriebenen unterschiedlichen Positionen verschiedener Interessengruppen und in erster Linie aufgrund der politischen Machtkonstellation in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn – sozialliberale Koalition – blieb die politische Lage und somit das öffentlich rechtliche Sendemonopol lange Zeit stabil. Streit entfachte sich schließlich an der „Drei Länder Anstalt“ NDR. Mit Sitz in Hamburg war der NDR neben der Hansestadt auch für die Berichterstattung aus Niedersachsen und Schleswig Holstein verantwortlich. Die beiden CDU Ministerpräsidenten aus Schleswig Holstein und Niedersachsen, Albrecht
und Stoltenberg warfen dem NDR mangelnde Berichterstattung aus den Flächenländern sowie eine generelle Linkslastigkeit vor. Während es dem Schleswig Holsteinischen Ministerpräsidenten Stoltenberg im Wesentlichen um eine politische Positionsverbesserung ging, hielt sein Amtskollege Albrecht aus Niedersachsen den NDR für nicht reformierbar und forderte offen die Zulassung privat kommerzieller Anbieter. Zur gleichen Zeit lockerten auch die CDU Ministerpräsidenten in den südlichen Ländern ihre Vorbehalte gegen privaten Rundfunk. Während es in der Auseinandersetzung um den NDR in erster Linie um parteipolitisches Machtkalkül ging, verfolgten die südlichen Länder in erster Linie ökonomische Interessen und erkannten früh, dass Medienpolitik auch Standortpolitik ist. So setzte eine Argumentation ein, welche auch 20 Jahre später bei der Einführung des digitalen Fernsehens wieder auftauchen sollte. Es entfachte sich eine sogenannte Sachzwangdebatte, dies bedeutet, dass nicht nur die Vorteile des privaten Rundfunks, sowie der Kabel und Satellitentechnologie in den Vordergrund gestellt wurden, sondern in erster Linie die katastrophalen Auswirkungen für den Fall, dass Deutschland den Anschluß an diese Zukunftstechnologie verpassen könnte. So sprach der Vorsitzende der 1973 eingesetzten Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK), Eberhard Witte, davon, dass bei einer weiteren Verzögerung des Ausbau des Kabelnetzes, Deutschland zu einem „medienpolitischen Albanien“ mutieren würde.[19] Mit Bezug auf die Satellitentechnik wurde ein weiteres Horrorszenario aufgezeichnet: Die grenzüberschreitende Ausstrahlung durch Satellitentechnik ermöglicht die Veranstaltung deutschsprachiger Programme außerhalb des Geltungsbereiches deutschen Rechts. Sollte sich die Bundesrepublik der Einführung der neuen Technologien und Inhalte widersetzen, so drohe der Abzug von Werbegeldern und die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland.[20] Unter dem Druck dieser Argumente entstanden schließlich die Voraussetzungen für die Erprobung der neuen Techniken im Rahmen sogenannter „Kabelpilotprojekte.“ Diese waren konzipiert um den tatsächlichen Bedarf neuer Programme zu erkunden, sowie die Wirkungen neuer Angebote auf die Zuschauer zu testen. In den sogenannten „Kronberger Beschlüssen“ einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder 1980 auf die Zulassung von vier Kabelpilotprojekten für jeweils drei Jahre in Berlin, Ludwigshafen, München und Dortmund. Für die SPD war damit jedoch keine medienpolitische Entscheidung zugunsten eines privaten Rundfunks gefallen. Zwar vereinbarte man die Einberufung einer Medienkommission zur Begleitung der Kabelpilotprojekte, ihre Mitglieder wurden jedoch erst drei Jahre später berufen. Erst mit dem Machtwechsel in Bonn 1982 und der Ernennung Christian Schwarz Schillings zum Bundespostminister änderte sich die deutsche Medienpolitik grundlegend. Aufgrund des zügigen Ausbaus der Kabeltechnologie wurden auch die Kabelpilotprojekte nun wieder aufgenommen und zügig umgesetzt. Im Rahmen der Kabelpilotprojekte war es nun möglich, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu umgehen. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem dritten Fernsehurteil 1981 privaten Rundfunk nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aufgrund hoher Zugangskosten und dem Mangel an terrestrischen Frequenzen blieb das öffentlich rechtliche Sendemonopol de facto bestehen.[21] Mit der Lizenzierung von PKS, dem Vorläufer von SAT.1 am 01.01.1984 im Rahmen des Kabelpilotprojektes Ludwigshafen begann in Deutschland endgültig eine neue Rundfunkordnung.[22] Bereits am 02.01.1984 nahm auch RTL Plus im Kabelpilotprojekt von Ludwigshafen den Sendebetrieb auf. Ein Blick auf die damaligen Besitzverhältnisse zeigt, dass die in Kapitel 1.2 beschriebenen offensiven Interessen der deutschen Zeitungsverleger nun umgesetzt wurden. Bei RTL war es Gruner und Jahr, bei SAT.1 der Springer Verlag mit jeweils 50 Prozent der Anteile, die nun endlich die Möglichkeit hatten privaten Rundfunk in Deutschland zu veranstalten.[23]
Die Einspeisung der beiden ersten privaten Fernsehprogramme schaffte jedoch Fakten, die in mehrfacher Hinsicht enorme medienpolitische Bedeutung erlangten. So war es der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, dass, nachdem per Gesetz ganz Rheinland Pfalz zum Versuchsgebiet erklärt wurde, obwohl Kabel gelegt waren, die Ausstrahlung in Nordrhein Westfalen aber nur auf einen kleinen Teil begrenzt bleiben sollte. Darüber hinaus argumentierten die neuen privaten Betreiber, dass sie keinerlei Chance hatten ihre Programmkosten über Werbeeinnahmen zu refinanzieren, wenn ihre Reichweite künstlich begrenzt bliebe. Ein weiteres Argument für die Ausweitung der Kabelpilotprojekte waren die bis zu diesem Zeitpunkt bereits beträchtlichen Investitionen in den Ausbau des Kabelnetzes. Es war unrealistisch davon auszugehen, dass nach der Erprobungsphase ein Rückbau der bereits gelegten Kabel erfolgen würde. Heinz Werner Stuiber spricht in diesem Zusammenhang auch von der normativen Kraft des Faktischen, d.h. dass die Kabelpilotprojekte aufgrund der immensen Kosten nicht mehr das ob, sondern nur noch das wie eruierten.[24] Aufgrund der erdrückenden Faktenlage, technischer Sachzwangdebatte, wachsendem Unmut in der Bevölkerung sowie der hohen Investitionskosten und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sie den Prozess in der Opposition nicht verhindern, bei Zustimmung jedoch mitgestalten konnte, vollzog die SPD auf ihrem Parteitag 1984 in Essen die medienpolitische Wende. Erstmals sprach sie sich offen für die Einführung des privaten Rundfunks aus, auch gegen den Willen weiter Teile der Parteibasis. Obwohl damit die grundsätzliche Ablehnung des privaten Rundfunks vom Tisch war, hat für die SPD bis heute die Stärkung der öffentlich rechtlichen Anbieter innerhalb des dualen Rundfunksystems Priorität.[25] Mit der medienpolitischen Wende der SPD war nun das letzte politische Hindernis aus dem Weg geräumt, eine schnelle Verbreitung des privaten Rundfunks scheiterte jedoch noch an den technischen Rahmenbedingungen, trotz immenser Bemühungen von seiten des Bundespostministeriums. Vor diesem Hintergrund gerieten die medienpolitischen Ambitionen der CDU Mitte 1985 in eine schwere Krise. „Die Verkabelung ging nicht so zügig voran, wie geplant, die Anschlußwilligkeit der Haushalte lag deutlich unter den Prognosen; entsprechend schleppend entwickelten sich die für das ökonomische Überleben der privaten Fernsehanbieter notwendigen Reichweiten, und die Rentabilitätsschwelle rückte noch viel weiter in die Zukunft.“[26]
Unter diesem Druck entschloss sich Bundespostminister Christian Schwarz Schilling nach weiteren terrestrischen Frequenzen suchen zu lassen, um so den beiden Privatsendern das überleben zu sichern, obwohl er damit der von ihm favorisierten Kabeltechnologie selbst Konkurrenz machte. Diese Frequenzsuche erwies sich als überaus erfolgreich, es wurden ca. 150 drahtlose Frequenzen in mehr als 100 deutschen Städten entdeckt . Die Vergabe der Frequenzen erfolgte in ganz Deutschland nach einem ähnlichen Grundmuster: Die CDU/CSU geführten Länder bevorzugten den als konservativ geltenden Sender SAT.1, während die SPD geführten Länder dem Sender RTL Plus die Frequenz erteilten. Damit war es RTL Plus und SAT.1 möglich, ihre Reichweite deutlich auszuweiten. Ab Mitte 1987 waren die terrestrischen Frequenzen verfügbar, bereits Ende 1988 erreichte RTL Plus in Deutschland 8,83 Millionen der insgesamt damals 24 Millionen bundesdeutschen Haushalte, davon allerdings nur 4,2 Millionen via Kabel und 4,63 Millionen mittels terrestrischer Frequenzen. Ähnliche Zahlen liegen auch für SAT.1 vor. Dies bedeutet, dass die beiden Privatsender mit der Zuteilung der terrestrischen Frequenzen ihre Reichweite nahezu verdoppeln konnten. Vor diesem Hintergrund verbesserte sich auch die ökonomische Situation für RTL Plus und SAT.1 sprunghaft. Letztlich war es also die herkömmliche Technik und nicht die vielbeschworenen „neuen Medien“ die dem privaten Rundfunk in Deutschland zum Durchbruch verhalfen.
Es sei hier noch einmal darauf hingewiesen, dass die schnelle Ausweitung der Kabelpilotprojekte verfassungsmäßig zumindest umstritten war. Erst zwei Jahre nach der Einführung der Kabelpilotprojekte erteilte das Bundesverfassungsgericht der neuen Rundfunkordnung die rechtliche Legitimation. In seinem Fernsehurteil von 1986 vertritt es den Standpunkt, dass die öffentlich rechtlichen Anstalten ihrem Auftrag nach Grundversorgung nachzukommen haben. „Solange die Anstalten diese Aufgabe erfüllten, sei es gerechtfertigt, an die Breite des Programmangebotes und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht gleich hohe Anforderungen zu stellen.“[27] Diese Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes bildet bis heute die rechtliche Grundlage auf der privater Rundfunk, sei es analog oder digital, überhaupt veranstaltet werden darf. Damit waren die Weichen für die Ausgestaltung der dualen Rundfunkordnung gestellt. Im Frühjahr 1987 unterzeichneten die Ministerpräsidenten den Medienstaatsvertrag, der die Bedingungen für die Veranstaltung und Verbreitung von privatem Rundfunk explizit festlegte und vereinheitlichte.
Abschließend läßt sich sagen, daß die Einführung des dualen Rundfunksystems im Wesentlichen durch die Politik und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes geprägt war. Die ökonomische Ebene spielte in diesem frühen Stadium noch keine tragende Rolle. Bei der weiteren Entwicklung des dualen Systems wird sich zeigen, dass sich diese Schwerpunkte verschieben. Zwar spielt die Politik auch hierbei eine entscheidende Rolle, doch die alten Ideologieunteschiede scheinen endgültig überwunden. Darüber hinaus ging es bei dieser Kontroverse im Gegensatz zur Einführung des digitalen Fernsehens weniger um die neuen technischen Möglichkeiten sondern vielmehr um die Frage ob und inwieweit Medien dem wirtschaftlichen Wettbewerb auszusetzen sind, ohne dass sie ihre wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben vernachlässigen. Sowie der ideologische Aspekt zwischen öffentlich rechtlich und privat in den Hintergrund trat und auch die grundsätzlichen rechtlichen Entscheidungen getroffen waren, rückte die ökonomische Dimension zunehmend in den Vordergrund. Diese wird im nun folgenden Teil ausführlich analysiert, da sie nicht zuletzt mitentscheidend für die Zukunft auch des digitalen Fernsehens ist und sich in den 90er Jahren die Bedingungen, unter denen privater Rundfunk ob analog oder digital ökonomisch sinnvoll veranstalten lässt, erst nach und nach herauskristallisiert haben.
3. Die Entwicklung des dualen Rundfunksystems
3.1. Von den Kabelpilotprojekten zum Oligopol
Rückblickend lassen sich die Kabelpilotprojekte zutreffend als Geburtsstunde des privaten Rundfunks und somit des dualen Rundfunksystems identifizieren. Inwiefern die Einführung der Kabeltechnologie die Etablierung des privaten Rundfunks begünstigt hat, veranschaulicht eine Analyse der Marktanteile der öffentlich rechtlichen sowie der privaten Anbieter in den 80er Jahren. Obwohl erst 1985 gestartet erreichten SAT.1 und RTL Plus 1990 bereits einen absoluten Marktanteil von 30 Prozent. Dementsprechend waren die Markanteilsverluste von ARD und ZDF. Betrachtet man jedoch nur die Haushalte, welche an das Kabelnetz angeschlossen waren, so erreichten die privaten Anbieter bereits 1986 jene 30 Prozent Marktanteil, die sie bis 1990 auf 50 Prozent ausbauen konnten.
Obwohl die großen Anbieter schnell eine hohe Reichweite realisieren konnten, erwies sich der private Rundfunk finanziell erst einmal als Flop. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstalter die Kosten für ein Vollprogramm (18 –20 Stunden täglich) womöglich unterschätzt haben. Bis heute haben nur RTL und Pro Sieben ihre Anlaufverluste wieder eingespielt. SAT.1 dagegen, verursachte Anlaufverluste von über 1 Milliarde DM und wies auch im Geschäftsjahr 1997 immer noch einen Verlust von 165 Millionen DM aus.[28] Diese finanzielle Schieflage hatte in erster Linie programmliche Gründe. Zu Beginn des Privatfernsehens setzten die Sender verstärkt auf amerikanische Spielfilme und Serien, da diese auf dem internationalen Filmmarkt billig zu haben waren und somit keinerlei Produktionskosten verursachten. Besonders SAT.1, dessen Miteigentümer der Filmhändler Leo Kirch war, wurde oft als Abspielstation für den riesigen Bestand aus dem Kirch`schen Filmarchiv bezeichnet. Doch mit diesen amerikanischen Programmen war auf Dauer keine ausreichend hohe Quote zu erzielen. Anfang der neunziger Jahre änderte sich der Publikumsgeschmack, der Fernsehzuschauer verlangte verstärkt nach eigenproduzierten, deutschen Filmen und Serien. Dieses Bedürfnis war jedoch nur mit finanziell aufwendigen Produktionen zu befriedigen und allein durch Werbung kaum zu refinanzieren. Unter diesem Druck begannen die Sender sogenannte Verwertungsketten aufzubauen, indem sie Senderfamilien gründeten. So gründete RTL am 06.03.1993 den Sender RTL II und kurz danach auch Super RTL. Pro Sieben hatte bereits am 29.02.1992 den Sender Kabelkanal gegründet, der seit Weihnachten 1994 unter dem Titel Kabel 1 firmiert.[29] Schließlich schlossen sich am 28.06.2000 Sat.1 und die Pro Sieben Gruppe zur ProSiebenSat1 Media AG zusammen. Mit den Sendern SAT.1, Pro Sieben, Kabel 1 und dem Nachrichtenkanal n24 entstand neben der RTL Gruppe die zweite große Senderfamilie in Deutschland.
[...]
[1] Helga Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk, Seite 33
[2] vergl. Hermann Meyn; Massenmedien in Deutschland; Seite 177
[3] vergl. Hermann Meyn, Massenmedien in Deutschland; Seite 177 - 178
[4] vergl. Braunschweig, Kleinsteuber, Wiesner, Wilke; Radio und Fernsehen in
der Bundesrepublik, Seite 19
[5] Braunschweig, Kleinsteuber, Wiesner, Wilke; Radio und Fernsehen in der Bundesrepublik; Seite 19
[6] vergl. Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk; Seite 101
[7] vergl. Braunschweig, Kleinsteuber, Wiesner, Wilke; Radio und Fernsehen in
der Bundesrepublik; Seite 21
[8] ursprünglich war daran gedacht worden über die neuen Kanäle zusätzliche
Dienste der öffentlich rechtlichen Sender anzubieten
[9] Schwarz-Schilling 1976, in Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher
Rundfunk, Seite 112
[10] Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk; Seite 89
[11] vergl. Braunschweig, Kleinsteuber, Wilke, Wiesner; Radio und Fernsehen in
der Bundesrepublik, Seite 24
[12] vergl. Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk; Seite 90
[13] Glotz 1987in Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk; Seite 73
[14] vergl. Montag; Privater oder öffentlich rechtlicher Rundfunk; Seite 119
[15] vergl. Braunschweig, Kleinsteuber, Wilke,Wiesner; Radio und Fernsehen in der Bundesrepublik; Seite 27
[16] vergl. Holzer, Medien in der BRD; Seite 160
[17] vergl. Braunschweig, Kleinsteuber, Wilke, Wiesner; Radio und Fernsehen in der Bundesrepublik; Seite 231
[18] Dieter Stolte; Fernsehen am Wendepunkt; Seite 25
[19] vergl. Rüdiger Steinmetz; Initiativen und Durchsetzung privat kommerziellen
Rundfunks; in: Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hg.
Jürgen Wilke; Seite 177
[20] vergl. Braunschweiger, Kleinsteuber, Wiesner, Wilke; Radio und Fernsehen
in der Bundesrepublik; Seite 29
[21] vergl. Hermann Meyn; Massenmedien in Deutschland; Seite 167
[22] vergl. Heinz Werner Stuiber, Medien in Deutschland, Teil 2; Seite 552
[23] vergl. Rüdiger Steinmetz; Initiativen und Durchsetzung privat kommerziellen Rundfunks; in: Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; Seite 179
[24] vergl. Heinz Werner Stuiber; Medien in Deutschland, Teil 2; Seite 551
[25] vergl. Tonnemacher; Kommunikationspolitik in Deutschland; Seite 73
[26] Braunschweig, Kleinsteuber, Wilke Wiesner; Radio und Fernsehen in der
Bundesrepublik, Seite 35
[27] Hermann Meyn; Massenmedien in Deutschland; Seite 169
[28] vergl. Herrmann Meyn, Massenmedien in Deutschland; Seite 208
[29] vergl. Rüdiger Steinmetz; Initiativen und Durchsetzung privat kommerziellen
Rundfunks
in: Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Jürgen Wilke (Hrsg.)
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