Im Buch „Europäische Wirtschafts- und Währungsunion“ wird der Weg von den Anfängen Europäischer Geldpolitik bis hin zur Einführung des Euro als gemeinsame Währung beschrieben.
Die Stufen der Einführung sowie die Kriterien, die von den einzelnen Mitgliedsländern erfüllt werden mussten, um den Euro als Währungsmittel einführen zu dürfen, spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Auch die einzelnen Gremien der Wirtschafs- und Währungsunion Europa kommen nicht zu kurz und werden einzeln vorgestellt und erläutert.
Zum Abschluss des Buches werden die Vor- und Nachteile der Wirtschafts- und Währungsunion diskutiert und ein Fazit über die Einführung des Euros gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Weg zur Währungsunion
1.1. Bretton-Woods
1.2. Werner-Plan
1.3. Europäischer Wechselkursverbund
1.4. Europäisches Währungssystem
2. Die drei Stufen zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
2.1. Erste Stufe der Einführung
2.2. Zweite Stufe der Einführung
2.3. Dritte Stufe der Einführung
3. Wirtschaftsunion
3.1. Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU und ihren Mitgliedsstaaten
3.2. Gremien der wirtschaftspolitischen Koordinierung
3.2.1. Der Europäische Rat
3.2.2. Der Rat der Wirtschafs- und Finanzminister
3.2.3. Die Eurogruppe
3.3. Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt
4. Währungsunion
4.1. Der institutionelle Rahmen zur Durchführung der einheitlichen Geldpolitik (EZB, nationale Zentralbanken)
4.1.1. EZB-Direktorium (Exekutivorgan)
4.1.2. EZB-Rat
4.1.3. Erweiterter Rat der EZB
4.2. Außenvertretung und Wechselkurspolitik
5. Die Vor- und Nachteile der Währungsunion
5.1. Vorteile der Währungsunion
5.2. Nachteile der Währungsunion
6. Bisherige Erfahrungen mit der Währungsunion: Bilanz nach den ersten drei Jahren
7. Fazit
8. Quellenverzeichnis
9. Internet Quellen
10. Abkürzungsverzeichnis
1. Der Weg zur Währungsunion
1.1. Bretton-Woods
Der Vorläufer unseres heutigen Währungssystems entstand bereits am 22. Juli 1944 auf der Konferenz von Bretton-Woods (New Hampshire, USA). Noch während des 2. Weltkrieges wurde ein stabiles Währungssystem beschlossen, mit dem Ziel ein Währungssystem für einen einfachen Ablauf des Welthandels mit festen Wechselkursen zu erschaffen. Alle Währungen waren durch feste Wechselkurse an den US-Dollar gekoppelt, während der US-Dollar an Gold gebunden war. Eine Unze Gold entsprach 35$, und die USA verpflichteten sich, Dollar in Gold umzutauschen.
Solange die USA keine großen Außenhandelsdefizite aufwiesen, der Dollar also relativ knapp auf dem Weltmarkt war, arbeitete dieses System reibungslos. Als aber die USA begannen den Vietnam Krieg durch das Drucken von Geld zu finanzieren, wurde die restliche Welt mit Dollars überschwemmt. Die anderen Staaten waren gezwungen Dollar aufzukaufen, um Ihren Wechselkurs halten zu können, wodurch der Krieg indirekt durch die Mitgliedsländer finanziert wurde. Als dann 1969 Frankreich seine aufgekauften Dollars in Gold umtauschen wollte, waren die USA schon zahlungsunfähig. Präsident Nixon kündige daraufhin 1971 diese Einlösevereinbarung und 1973 brach das System komplett zusammen, wodurch es wieder zu freien Wechselkursen in der Weltwirtschaft kam. Der durch das Bretton-Woods System gegründete Internationale Währungsfond und die Weltbank blieben allerdings als Überbleibsel bis heute bestehen.[1]
1.2. Werner-Plan
Die Grundidee des heutigen Währungssystems der Europäischen Union war bereits 1970 der Werner-Plan. Entwickelt wurde er von einer Kommission des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner. Dieser Plan sah vor, bis 1980 in der Europäischen Gemeinschaft eine Währungsunion, mit einer einheitlichen Währung, einzuführen. Der Werner-Plan war seiner Zeit weit voraus und scheiterte auch, weil durch den Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems die internationale Währungsordnung komplett in Umbruch geriet.[2]
1.3. Europäischer Wechselkursverbund
Aufgrund des Zusammenbruchs des Bretton-Woods Abkommens wurde der Europäische Wechselkursverbund 1972 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. Es wurden stabile Wechselkurse mit einer Schwankungsbreite von + 1,25% und dem Dollar als Leitwährung festgelegt.
Durch die anhaltenden Probleme in dem System, es traten Mitglieder wieder aus, Nicht-EG Mitglieder traten ein, konnte eine Stabilität nicht erreicht werden. Durch diese Schwierigkeiten veranlasst, kam es 1977 zu Überlegungen einer noch engeren Form der Zusammenarbeit.[3]
1.4. Europäisches Währungssystem
Der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Präsident Valery Giscard D’Estaing arbeiteten deshalb 1977 einen Vorschlag für ein europäisches Währungssystem aus. Hauptziel dieses Systems war es in Europa eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen, von der alle teilnehmenden Länder aufgrund geringerer Wechselkursrisiken profitieren würden. Ein weiteres Ziel war es, den Weg für ein Europäisches Wahrungssystem zu ebnen.
Im Sommer 1978 wurde dieser Vorschlag dem Europäischen Rat vorgelegt, und bereits am 13. März 1979 trat der Europäische Wechselkursverbund (EWS) rückwirkend zum 1. Januar 1979 in Kraft.
Formal gehörten alle EG-Mitglieder auch dem Europäischen Währungssystem an, jedoch wendeten nicht alle Mitglieder die Regeln des Wechselkursmechanismus (WKM) an.
Von Anfang an waren 8 Staaten dabei:
- Belgien
- Niederlande
- Luxemburg
- Italien
- Irland
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
Später traten dann noch Spanien (1990), Großbritannien (1990), und Portugal (1992) bei.
Im September 1992 kam es zu massiven Störungen auf den Devisenmärkten und Italien und Großbritannien verließen den WKM wieder. Österreich und Finnland traten nach dem EU-Beitritt 1995 auch dem WKM bei. Italien trat 1997 wieder bei und Griechenland 1999.
Grundlage des EWS waren für alle Mitglieder festgelegte ECU-Leitkurse, aus denen sich dann die bilateralen Kurse zwischen zwei Ländern bestimmen ließen, die alle zusammen ein so genanntes Paritätengitter bilden, in dem die Wechselkurse aller beteiligten Staaten untereinander festgelegt wurden. Von diesen Wechselkursen darf der Wechselkurs um + 2,25% abweichen. Gab es eine stärkere Abweichung, so mussten die Notenbanken beider Länder auf dem Devisenmarkt eingreifen bis der Kurs wieder innerhalb der Bandbreit lag.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eng, M.V./ Lees, F.A./ Mauer, L.J. (1995): Global Finance, Seite 44
War der Kurs auch durch Eingreifen der Notenbanken nicht mehr zu halten, so konnte man in einem „Realignment“ neue Wechselkurse festlegen. Realignments sind Neufestsetzungen der Wechselkurse, die alle 5 Jahre neu überprüft wurden. Auf Antrag eines Mitglieds konnte ein Realignment durchgeführt werden, jedoch bedarf es der Zustimmung aller anderen Mitglieder. Wurde eine Währung aufgewertet, so musste eine andere Währung abgewertet werden, um das Gleichgewicht im ECU-Währungskorb zu gewährleisten.
Im Jahr 1993 kam es zu einer Krise im EWS, da an den Devisenmärkten eine starke Spekulation eingesetzt hatte, und deswegen wurden die Bandbreiten auf +/- 15% erweitert.
Mit Einführung des Euro am 1. Januar 1999 hörte der EWS auf zu existieren. Für alle Länder die noch nicht Mitglieder der Währungsunion sind, wurde der Wechselkursmechanismus II (WKM II) eingeführt.[4][5]
2. Die drei Stufen zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
2.1. Erste Stufe der Einführung
Die erste Stufe des EWWU begann am 01. Juli 1990, und enthielt folgende wichtige Punkte:
- Vollendung des EU-Binnenmarktes (volle Gewährleistung des freien Verkehrs für Güter, Dienstleistungen, Personen und Kapital), völlige Liberalisierung des Geld- und Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten (Aufhebung sämtlicher noch bestehender Kapitalverkehrskontrollen)
- Konsolidierung der öffentlichen Haushalte der EU-Länder
- Einbeziehung aller EU-Länder in den Wechselkursmechanismus
- Harmonisierung der Geld- und Währungspolitik sowie der Bankenaufsicht der EU-Länder
2.2. Zweite Stufe der Einführung
Die 2. Stufe begann am 1. Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts, dem Vorläufer der EZB.
Ziel dieser Stufe war es, eine stärkere Koordinierung der Geldpolitik der EU-Mitgliedsländer zu erreichen, da zu dieser Zeit für die Geldpolitik noch die nationalen Zentralbanken zuständig waren. Die Mitgliedsstaaten mussten weiterhin dafür sorgen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der ESZB Satzung in Einklang stehen, vor allem in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbanken. Des Weiteren trat das Verbot der Kreditvergabe an staatliche Haushalte in Kraft, auch die Vorstellung der neuen Banknoten und Münzen fiel in diesen Zeitraum.[6]
2.3. Dritte Stufe der Einführung
Am 1. Januar 1999 wurde die 3. Stufe der Währungsunion wirksam. Die Vorarbeiten dafür fanden allerdings schon in den Jahren zuvor statt. Als wichtigstes ist hier die Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 1998 zu nennen. In dieser Stufe übertrugen die Staaten die Geld- und Währungspolitik auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), dass sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt. Es erfolgte die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der nationalen Währungen untereinander und zum Euro. Der Euro wurde als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt, dabei wurde allerdings der Euro als Bargeld erst 3 Jahre später wegen einer Ausnahmegenehmigung eingeführt.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: http://www.ecb.int
3. Wirtschaftsunion
Mit dem Euro wurde nicht nur ein einheitlicher Währungsraum geschaffen, es entstand auch ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem die einzelnen Volkswirtschaften immer enger zusammenwachsen. Diese Tatsache erfordert von den Mitgliedsstaaten eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik.
3.1. Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU und ihren Mitgliedsstaaten
Am 1. Januar 1999 begann die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion und als Folge daraus wurde der Euro als Buchgeld eingeführt. Mit der dritten Phase der WWU haben 12 Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets am 1. Januar 2002 den Euro als gemeinsame Währung eingeführt und somit ihre nationalen Währungen aufgegeben.
Die Grundlage dafür bildete der Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 von den zwölf Mitgliedsländern unterzeichnet wurde, mit dem Ziel, die Gemeinschaft in eine vollständige Wirtschafts- und Währungsunion umzuwandeln. Der Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft und ebnete den Weg für die Einführung des Euro.
Die zentrale Voraussetzung der Währungsunion war es, die zum Teil sehr unterschiedlichen Inflationsraten und Zinssätze innerhalb der Teilnehmerländer einander anzugleichen und die Schulden einzudämmen. Im Vertrag von Maastricht wurden deshalb Konvergenzkriterien[8], d.h. Bedingungen, formuliert, die jeder Mitgliedsstaat erfüllen muss, um an der dritten Phase der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen zu können.
Erstes Kriterium ist die Preisstabilität eines Landes. Der Vertrag bestimmt, dass die Inflationsrate eines Mitgliedsstaats nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei Länder liegen darf, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten, also die inflationsstabilsten waren.
Außerdem wurde im Vertrag die Bewertung der Finanzlage eines Mitgliedsstaates als weiteres Kriterium zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt. Danach darf das jährliche öffentliche Defizit, also die Neuverschuldung eines Landes, nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Zusätzlich darf der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, es sei denn, es ist eine deutliche rückläufige Tendenz ersichtlich.
Stabile Wechselkurse gelten als weitere Voraussetzung für die Einführung des Euros. Die Währung eines Landes muss seit mindestens zwei Jahren vor Prüfung der finanziellen Lage, am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems teilgenommen haben und während dieser Zeit die vorgegebenen Bandbreiten (bei Vertragsschluss + 2,25 Prozent) ohne starke Spannungen eingehalten haben.[9]
[...]
[1] Vgl.: http://www.wsws.org/de/index.shtml
[2] Vgl.: http://userpage.fu-berlin.de/~tmuehle/europa/euro/euroart09.htm#werner
[3] Vgl.: http://www.oenb.at
[4] Vgl.: http://de.encarta.msn.com
[5] Vgl. : Görgens, Egon : Europäische Geldpolitik
[6] Vgl.: http://europa.eu.int/scadplus
[7] Vgl.: http://europa.eu.int/scadplus
[8] Konvergenz = Übereinstimmung von Zielen vgl. Brockhaus AG (Hrsg.), Duden – das Fremdwörterbuch, Weltbild Sonderausgabe, 2002
[9] Vgl.: Bundesverband deutscher Banken(Hrsg.), Euro das Buch zum Geld, 2001, S. 12-16
- Citation du texte
- Sebastian Ellerbeck (Auteur), Corinna Harant (Auteur), 2005, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Von den Anfängen europäischer Geldpolitik bis zur Einführung des Euro, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40117
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