Diese Ausarbeitung skizziert zunächst das Gesundheitssystem in Frankreich im Allgeme inen (Kapitel 2). Im Jahre 2000 wurde das französische Gesundheitssystem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als bestes in punkto Qualität und Versorgung gewertet. Im Gegensatz dazu ist die finanzielle Situation des Gesundheitssystem ist alles andere als gut. Die Finanzierung des Systems beleuchtet Abschnitt 2.1. Um die finanzielle Situation zu verbessern wurden bereits zahlreiche Reformen durchgeführt, diese werden im Abschnitt 2.2 erläutert. Der darauf folgende Abschnitt (2.3) zeigt die Probleme des Systems auf. Da das französische Gesundheitssystem trotz zahlreicher Reformpläne defizitär ist, müssen weiterhin Maßnahmen zur Sanierung des Systems ergriffen werden. Die aktuellen Maßnahmen werden im Abschnitt 2.4 vorgestellt. Abschließend folgt eine kurze Schlussbetrachtung (Kapitel 3).
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gesundheitssystem in Frankreich
2.1 Finanzierung
2.2 Reformerfahrung
2.3 Probleme des Systems
2.4 Aktuelle Maßnahmen
3 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Diese Ausarbeitung skizziert zunächst das Gesundheitssystem in Frankreich im Allgemeinen (Kapitel 2). Im Jahre 2000 wurde das französische Gesundheitssystem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als bestes in punkto Qualität und Versorgung gewertet. Im Gegensatz dazu ist die finanzielle Situation des Gesundheitssystem ist alles andere als gut. Die Finanzierung des Systems beleuchtet Abschnitt 2.1. Um die finanzielle Situation zu verbessern wurden bereits zahlreiche Reformen durchgeführt, diese werden im Abschnitt 2.2 erläutert. Der darauf folgende Abschnitt (2.3) zeigt die Probleme des Systems auf. Da das französische Gesundheitssystem trotz zahlreicher Reformpläne defizitär ist, müssen weiterhin Maßnahmen zur Sanierung des Systems ergriffen werden. Die aktuellen Maßnahmen werden im Abschnitt 2.4 vorgestellt. Abschließend folgt eine kurze Schlussbetrachtung (Kapitel 3).
2 Gesundheitssystem in Frankreich
Das französische Gesundheitssystem ist ein Sozialversicherungssystem, welches eine kollektive Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung gewährleistet. Gleichzeitig ist das System stark verstaatlicht, d.h. der Staat nimmt die Schlüsselrolle im System ein. Diese Verstaatlichung wurde im Jahre 2000 noch verstärkt als die Arbeitgebervertretung den Verwaltungsrat des nationalen Versicherungsträgers (Caisse nationale de l’Assuramce maladie) verließen. Der Staat kontrolliert die Verflechtungen zwischen den einzelnen Finanzinstitutionen, Gesundheitsberufen (die Ausbildung und kodefiniert deren Ausübungsbedingungen) und Patienten. Der Staat kümmert sich um allgemeine Problemstellungen der öffentlichen Gesundheit (z.B. Prävention, Gesundheitsmonitoring, Bekämpfung von Seuchen/weit verbreiteten Krankheiten). Des Weiteren fungiert er als Aufsicht der regionalen Krankenhausagenturen, reguliert den Gesamtumfang des Leistungsangebots, überwacht die Qualitätsstandards der Versorgungseinrichtungen und die der Arzneimittelproduktion. Auch das Geschäftsverhalten der einzelnen Einrichtungen und der verschiedenen Finanzierungsquellen überwacht der Staat.[1]
Auf lokaler Ebene ist der Staat durch regionale und eigene Abteilungen für soziale und sanitäre Belange vertreten. Seit 1996 gibt es regionale Krankenhausagenturen[2], die u.a. für die Ausarbeitung einer regionalen Politik im Bereich der stationären Versorgung zuständig sind. Die lokalen Gebietskörperschaften[3] sind Anlaufspunkt für ein bürgernahes Versorgungsangebot, insbesondere für Schwangere und Kinder.
In Frankreich gibt es keine kassenärztlichen Vereinigungen, folglich werden die Verträge direkt zwischen den großen Krankenvericherungssystemen und den Ärtzeverbänden geschlossen.[4]
Die Bevölkerung ist vorrangig auf beruflicher Grundlage und dann wohnortbezogen versichert. 80% der Bevölkerung gehören dem allgemeinen gesetzlichen Versicherungssystem an, welches von den nationalen Krankenkassen für Lohn und Gehaltsempfänger mit ihren regionalen und lokalen Agenturen verwaltet wird. 9% der Bevölkerung unterstehen der landwirtschaftlichen Krankenkasse, 6% der nationalen Krankenkasse der Freien Berufe (z.B. Handwerker, Einzelhändler, Selbstständige). Die Übrigen 5% ergeben sich aus einzelnen Berufsgruppen[5], die ihre eigenen Versicherungssysteme haben. Durch die Vielzahl an Systemen entstehen erhebliche Verwaltungsmehrkosten und insbesondere Ungleichbehandlungen.[6]
Weitere Hauptmerkmale des Gesundheitssystems sind freie Arztwahl, die durch Einführung eines Primärarztmodells[7] zukünftig eingeschränkt werden wird (siehe dazu 2.4), Verschreibungsfreiheit der Ärzte und das Kostenerstattungsprinzip. In Frankreich zahlt der Patient zunächst direkt für den Arztbesuch und lässt sich anschließend die Kosten erstatten. Teilweise ist es möglich, dass der Patient nur den Selbstbehalt bezahlt. Dieses Sachleistungsprinzip, bei dem die Krankenversicherung direkt den Anteil der zu übernehmenden Ausgaben an den Leistungserbringer zahlt, wird bei stationären Behandlungen automatisch angewendet.[8]
Allerdings gibt es auch einige Ärzte die direkt vom Staat bezahlt werden, insbesondere im Bereih der öffentlichen Gesundheitsversorgung (präventive Versorung). Krankenhäuser und Apotheken hingegen rechnen direkt mit den Kassen ab.[9]
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur circa 80% der Versorgungsleistung abdecken, haben 87% der Bevölkerung eine Zusatzversicherung abgeschlossen, um sich so gegen die hohe Eigenbeteiligung der Behandlungskosten besonders im nicht-stationären Bereich zu sichern. Diese Zusatzversicherungen werden auf Kopfprämienbasis abgeschlossen, d.h. es wird pro Kopf versichert und nicht im Verhältnis zu Kapital oder Risiko. Auf medizinische Risikoselektion (Gesundheitsprüfung zu Versicherungsbeginn) wird verzichtet. Circa Zweidrittel der Zusatzversicherungen werden von ca. 750 genossenschaftlichen Anbietern verwaltet, die übrigen entfallen auf gewerbliche Anbieter. Die Kosten der geschätzten Beitragsdurchschnittswerte lagen im Jahre 2001 bei ca. 35-40 Euro für genossenschaftliche Anbieter. Diese Beträge variieren je nach Versicherungsträger und Komfort. Der ermäßigte Beitrag ist je nach Alter 5-20 Euro niedriger als der volle Beitrag.[10]
[...]
[1] Siehe Crevel 2003
[2] Vertreter des Staates und der regionalen Krankenkassen gehören zu diesen Agenturen
[3] Ähnlich wie die deutschen Gesundheitsämter
[4] siehe Bode 2003, S.25
[5] z.B. Beamte, Bedienstete der lokalen Gebietskörperschaften, Mitarbeiter der Electricitè de France, Mitarbeiter der großen Verkehrsunternehmen (franz. Eisenbahngesellschaft SCNF und öffentlicher Personennahverkehr Paris RATP)
[6] siehe Crevel 2003
[7] Ähnelt dem deutschen Hausarztmodell, allerdings muss es sich bei dem Primärarzt in Frankreich nicht zwangsläufig um einen Allgemeinmediziner handeln.
[8] siehe Europäische Kommission
[9] siehe Süddeutsche Zeitung 2002
[10] siehe Bode 2004, S. 34
- Citation du texte
- Katharina Silke (Auteur), 2005, Staatliche Gesundheitssysteme und Sozialversicherungssysteme als konkurrierende Modelle - am Beispiel Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39884
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