[...] Steigenden Ausgaben in der Rentenversicherung stehen nicht im gleichen Maße steigenden Einnahmen gegenüber. Um das umlagefinanzierte Rentensystem erhalten, müssen Massnahmen getroffen werden, damit dieses Defizit ausgeglichen werden kann. Im Rahmen des Rentenreformgesetzes 2001 sind Massnahmen getroffen worden, die dieses auch in den nächsten Jahren garantieren sollen. Wesentlich dabei ist, dass das derzeitige Rentneniveau nicht mehr beibehalten werden kann. Die dadurch entstehende Versorgungslücke soll durch den Ausbau der privaten Vorsorge entgegengewirkt werden. Doch seit der Einführung der Riester-Rente bleibt die Resonanz in der Bevölkerung gering. Zu diesem Ergebnis kommt nicht zuletzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in seinem am 3. März diesen Jahres veröffentlichten achten Rentenbarometer. Nach der repräsentativen Umfrage des Kölner Instituts haben nur 19 Prozent der Bürger einen förderfähigen Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen. Die konstante Verweigerungsrate von 73 Prozent sei sehr ernüchternd, erklärte das Altersvorsorge-Institut. Als Grund hierfür gab die große Mehrheit an, die Riester-Rente sei zu kompliziert. 20 Prozent meinten, es gebe bessere Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ebenso viele gaben an, sie hätten schon ausreichend vorgesorgt. 13 Prozent der Befragten nannten finanzielle Gründe. Wie das DIA weiter berichtete, gaben von 2.000 Befragten 19 Prozent an, einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen zu haben. Dies entspricht 6,1 Millionen Abschlüssen, eine Steigerung um 2 Prozentpunkte oder um 500.000 Verträge." Bei rund 33 Millionen förderfähigen Personen ist ein Anstieg um nur 2 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres enttäuschend", erklärte das DIA. Die vorliegende Hausarbeit will unter Berücksichtigung und Einbettung des semantischen Themenumfeldes den Grund der Negation der additiven Zusatzvorsorge im Rahmen der Riester-Rente untersuchen, und versucht Antworten zu geben, warum die Nachfrage nach den Riester- Verträgen so gering ist. Im Fazit der Hausarbeit sollen Lösungsansätze vorgestellt werden.
1. Vorüberlegungen
Seit dem Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens im Jahr 2000 wurde in den Medien sehr viel über die „Riester-Rente“ berichtet. Meistens sorgte sie mit Überschriften wie „Riester-Reformruine[1]“ oder „Riester-Flop[2]“ eher für negative Schlagzeilen. Doch es gab auch andere Stimmen: „Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf[3]“ und auch die Stiftung Warentest konstatierte nach ihrem „Riester-Test[4]“, dass sich „Riestern“ lohne[5]. Das Ziel der vorliegenden Hausarbeit soll sein, Elemente der Riester Rente und ihre Regelungen zu prüfen und zu bewerten, um so auch die konträren Meinungen - die letztendlich die Basis sind für die geringe Nachfrage nach der Riester-Rente - über sie einordnen und nachvollziehen zu können. Grundlage der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist die Tatsache, dass diese in den nächsten Jahren vor erheblichen strukturellen Problemen steht. Vor allem bedingt durch den demographischen Wandel und einer damit verbundenen Alterung der Gesellschaft wird das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern immer ungünstiger. Steigenden Ausgaben in der Rentenversicherung stehen nicht im gleichen Maße steigenden Einnahmen gegenüber. Um das umlagefinanzierte Rentensystem erhalten, müssen Massnahmen getroffen werden, damit dieses Defizit ausgeglichen werden kann. Im Rahmen des Rentenreformgesetzes 2001 sind Massnahmen getroffen worden, die dieses auch in den nächsten Jahren garantieren sollen. Wesentlich dabei ist, dass das derzeitige Rentneniveau nicht mehr beibehalten werden kann. Die dadurch entstehende Versorgungslücke soll durch den Ausbau der privaten Vorsorge entgegengewirkt werden. Doch seit der Einführung der Riester-Rente bleibt die Resonanz in der Bevölkerung gering.
Zu diesem Ergebnis kommt nicht zuletzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in seinem am 3. März diesen Jahres veröffentlichten achten Rentenbarometer[6]. Nach der repräsentativen Umfrage des Kölner Instituts haben nur 19 Prozent der Bürger einen förderfähigen Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen. Die konstante Verweigerungsrate von 73 Prozent sei sehr ernüchternd, erklärte das Altersvorsorge-Institut. Als Grund hierfür gab die große Mehrheit an, die Riester-Rente sei zu kompliziert. 20 Prozent meinten, es gebe bessere Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ebenso viele gaben an, sie hätten schon ausreichend vorgesorgt. 13 Prozent der Befragten nannten finanzielle Gründe. Wie das DIA weiter berichtete, gaben von 2.000 Befragten 19 Prozent an, einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen zu haben. Dies entspricht 6,1 Millionen Abschlüssen, eine Steigerung um 2 Prozentpunkte oder um 500.000 Verträge." Bei rund 33 Millionen förderfähigen Personen ist ein Anstieg um nur 2 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres enttäuschend[7] ", erklärte das DIA. Die vorliegende Hausarbeit will unter Berücksichtigung und Einbettung des semantischen Themenumfeldes den Grund der Negation der additiven Zusatzvorsorge im Rahmen der Riester-Rente untersuchen, und versucht Antworten zu geben, warum die Nachfrage nach den Riester-Verträgen so gering ist. Im Fazit der Hausarbeit sollen Lösungsansätze vorgestellt werden.
2. Die „Riester-Rente“
2.1 Allgemeines zur Rentenpolitik
Das Thema Rentenpolitik steht auch heute, Anfang des Jahres 2005, wieder einmal ganz oben auf der Liste der drängenden, aber bisher ungelösten politischen Probleme in Deutschland. Auf dieser Liste steht das Thema Rente nun seit mindestens 10 Jahren, und die Zeitabstände, in denen Rentenreformen diskutiert, verabschiedet, wieder ausgesetzt und neu diskutiert wurden, ist beachtlich kürzer geworden. Nach der Rentenreform von 1992 mit dem Übergang von der bruttolohn- zur nettolohnbezogenen dynamischen Rente, kam 1998 erstmals die Thematik des demographischen Faktors auf die Tagesordnung. Es sollte erstmals in einer Rentenreform das Problem einer alternden Bevölkerung in Form eines verlangsamten Anstiegs der Renten bezogen auf die Nettolöhne berücksichtigt werden. Die Rentenreform von 1998 wurde aber von der rot-grünen Bundesregierung nach ihrer Wahl außer Kraft gesetzt und nun durch die so genannte ‚Riesterrente’ unter der Federführung von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) ersetzt, die verstärkt auf Zusatzsäulen der privaten und betrieblichen Vorsorge setzt. Hinter all diesen konkreten Rentenreformschritten stehen bestimmte, voneinander abweichende Vorstellungen über alternative Grundtypen von Rentenversicherungssystemen und deren Fähigkeit, mit den anstehenden demographischen Problemen fertig zu werden. Diese Grundvorstellungen beeinflussen die von der Politik vorgestellten Reformpläne. Dabei lassen sich alle Systeme von Altersicherung letztendlich auf zwei Grundtypen der Finanzierung zurückführen. Häufig das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) als adäquater Problemlöser für die demographischen Probleme der kommenden Jahrzehnte genannt. Das Umlageverfahren (UV) hingegen ist nach Meinung vieler Experten nicht in der Lage die anstehenden demographischen Umwälzungen zu lösen[8]. Um die demographischen Probleme besser in den Griff zu bekommen, wird in Deutschland von den Befürwortern des KDV[9] ein Paradigmawechsel im Hinblick auf die Auswahl des Finanzierungsverfahrens gefordert. Die Diskussion und Auseinandersetzung welches Finanzierungsverfahren besser uns effizienter ist nicht neu. Die Einschätzung der Risiken beider Verfahren hat sich jedoch grundlegend geändert. Während man sich nach dem Krieg noch gut an den Zusammenbruch der kapitalgedeckten Systeme erinnerte, verschwand mit der Zeit die Erkenntnis dass auch kapitalgedeckte Systeme erheblich Risiken bergen.[10]. Wichtig ist darüber hinaus auch, die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Finanzierungsverfahrens zu beachten. Insgesamt stellt die Ausschöpfung aller wirtschaftlichen Wachstumsmöglichkeiten zugleich ein Beitrag zur Erleichterung demographisch verursachter Probleme dar. Stephan Fasshauer[11] beschreibt in diesem Zusammenhang die Diskussion um die Feldstein Hypothese: „Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Verfechtern des Umlage- und des Kapitaldeckungsverfahrens bildet die berühmte Feldstein-Hypothese, die…besagt, dass eine umlagefinanzierte soziale Alterssicherung im Vergleich zu einer reinen privaten Vorsorge und einer kapitalgedeckten sozialen Altersicherung die (gesamtwirtschaftliche) Ersparnis generell verringert, was zu langfristigen Wachstumseinbußen der Volkswirtschaft führt[12]“ Aufgrund der Komplexität des Themas besteht aber die Gefahr, dass in der Öffentlichkeit und sogar bei den Politikern selber der Blick für grundsätzliche Zusammenhänge, für die allgemeine Wirkungsweise und die relativen Vorteile der verschiedenen Grundtypen der Rentenversicherung verloren geht. Stattdessen wird oft ein ideologischer Streit über oft nebensächliche Details und Prozentpunkte geführt. Da die Zukunftprojektionen der zur Debatte stehenden Größen und der in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden weiteren Rentenreformen wegen des sehr langen Betrachtungszeitraumes ohnehin sehr unsicher sind, soll in dem nächsten Kapitel nicht ein grundsätzlicher Blick auf die aktuelle Problemlage des deutschen Alterssicherungssystems und die daraus sich ergebenen Reformoptionen geworfen werden, sondern vielmehr konkret Kritik an der Riester-Rente geübt werden, um eine mögliche Erklärung über die geringe Nachfrage nach den Riester-Verträgen zu geben. Bisher waren deutlich zwei Gruppen von Reformen zu unterscheiden: Diejenigen, die innerhalb des heute praktizierten UV der Rentenversicherung systemimmanente Reformen betreffen, und solche, die eine umfassende Systemänderung des Rentensystems im Auge haben, weg vom UV hin zum KDV. Die Reformpläne von Riester können schließlich als eine Mischform (Teilkapitaldeckung) dieser Grundtypen angesehen werden, da einerseits das UV grundsätzlich beibehalten wird, andererseits aber die private, kapitalgedeckte Zusatzversorgung als weitere Säule der Alterssicherung geschaffen worden ist.
[...]
[1] vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,118008,00.html
[2] vgl. http://www.zeit.de/2003/45/Renten__Fragen_und_Antw__
[3] vgl. http://www.manager-magazin.de/ geld/artikel/0,2828,322648,00.html -
[4] vgl. www.stiftung-waren test.de/online/ versicherung_vorsorge/ test /1212938.html
[5] vgl. ebd.
[6] vgl.
[7] s. http://www.dia-vorsorge.de/pm000051c.htm
[8] vgl. Homburg, Stefan : Theorie der Alterssicherung. Berlin 1988
[9] vgl. hierzu: Neumann, Manfred: Entlastung der Gesetzlichen Rentenversicherung durch kapitalbildende Massnahmen. In: Felderer, Bernhard (Hrsg.): Kapitaldeckungsverfahren versus Umlageverfahren-Demographische Entwicklung und Finanzierung von Altersicherung und Familienlastenausgleich. Berlin 1987. S. 27-53
[10] vgl. Krupp, H.-J.: Ist das Kapitaldeckungsverfahren in der Alterssicherung dem Umlageverfahren überlegen ? In: WSI- Mitteilungen 5. S.289-298
[11] vgl. Fasshauer, Stephan// Dünn, Sylvia: Die Rentenreform 2000 / 2001 - Ein Rückblick, in: DRV, Heft 5, 2001, S. 266 - 275
[12] s. ebd.
- Arbeit zitieren
- Jens-Reinhold Hubert (Autor:in), 2005, Das Problem der geringen Nachfrage nach "Riester-Verträgen" - Ursachen und Lösungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39698
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