In zahlreichen Betrieben wird man mit einem breiten Spektrum von Suchtkrankheiten konfrontiert, die den Arbeitsalltag beeinflussen. Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen reduziert die Produktivität, wirkt sich negativ auf das Betriebsklima aus, gefährdet die Sicherheit am Arbeitsplatz und verlangsamt Arbeitsprozesse.1
Alkohol ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel und wird oft selbstverständlich zu betrieblichen Festen, erfolgreichen Geschäftsabschlüssen, Beförderungen etc. angeboten. Ein gewohnheitsmäßiger Konsum von Alkohol kann jedoch schnell in die Abhängigkeit führen, die nicht nur erhebliche körperliche und seelische Folgen für den Betroffenen mit sich zieht, sondern auch nachhaltige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Alkohol als Problem
1.1 Daten und Fakten zum Alkoholkonsum in Deutschland
1.2 Alkoholkrankheit
2 Betriebliche Auswirkungen des Alkoholkonsums
2.1 Alkohol am Arbeitsplatz: Prävalenz und rechtliche Voraussetzungen
2.2 Kosten durch Alkohol im Betrieb
2.3 Möglichkeiten der Intervention
3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen
3.1 Ordentliche Kündigung
3.1.1 Verhaltensbedingte Kündigung
3.1.2 Personenbedingte Kündigung
3.2 Außerordentliche fristlose Kündigung
3.3 Folgerungen und Ratschläge für die Personalpraxis
4 Prävention
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Alkohol als Problem
In zahlreichen Betrieben wird man mit einem breiten Spektrum von Suchtkrankheiten konfrontiert, die den Arbeitsalltag beeinflussen. Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen reduziert die Produktivität, wirkt sich negativ auf das Betriebsklima aus, gefährdet die Sicherheit am Arbeitsplatz und verlangsamt Arbeitsprozesse.[1]
Alkohol ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel und wird oft selbstverständlich zu betrieblichen Festen, erfolgreichen Geschäftsabschlüssen, Beförderungen etc. angeboten. Ein gewohnheitsmäßiger Konsum von Alkohol kann jedoch schnell in die Abhängigkeit führen, die nicht nur erhebliche körperliche und seelische Folgen für den Betroffenen mit sich zieht, sondern auch nachhaltige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann.
1.1 Daten und Fakten zum Alkoholkonsum in Deutschland
Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e. V. (DHS) geht davon aus, dass 1,6 Mio. Menschen alkoholabhängig sind, d. h. ca. 2 % der Deutschen gelten als Alkoholiker. Ungefähr 42.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des chronischen Alkoholkonsums, während im Vergleich dazu lediglich 2.000 Drogentote verzeichnet wurden.[2]
Insgesamt trinken mindestens zehn Prozent der Bevölkerung so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit damit gefährden. Im Jahr 1997 wurden durchschnittlich pro Kopf 127 Liter Bier, 23 Liter Wein, 4,8 Liter Sekt und 2,3 Liter Spirituosen getrunken, welches 21 Liter reinen Alkohol jährlich pro Kopf entspricht. Schon 50 % der 12 bis 14-jährigen trinken gelegentlich und sehen die Suchtdroge Nr. 1 als Stimmungsmacher, Seelentröster oder Lifestyle-Symbol. Fast täglich trinken 56 % der männlichen und 21 % der weiblichen Bevölkerung alkoholische Getränke. Im weltweiten Vergleich für das Jahr 2000 liegt Deutschland hinsichtlich des Alkoholkonsums weiterhin in der Spitzengruppe, nur etwa zehn Prozent leben abstinent.[3]
1.2 Alkoholkrankheit
Durch die Alkoholabhängigkeit ergeben sich psychische, physische und psychosoziale Folgen. Im körperlichen Bereich sind z. B. Schädigungen der Leber zu nennen, aber auch andere Organe werden durch Alkohol angegriffen. Bei Alkoholabhängigen sind zum Beispiel häufig Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Magengeschwüre, Herzmuskelleiden und auch bestimmte Krebsarten zu beobachten.[4]
Die psychischen und psychosozialen Folgen des Alkoholismus sind nicht weniger dramatisch als die körperlichen Folgen. Im Verlauf der Krankheit kommt es häufig zu einer Wesensänderung, d. h. viele Alkoholiker werden z. B. egoistisch, stimmungslabil und reizbar. Im weiteren Verlauf kann es zu einem Rückgang der geistigen Fähigkeiten bis hin zu einer Alkoholdemenz (Beeinträchtigung des Gehirns) kommen. Die Sucht zerstört im Laufe der Zeit häufig die Partner- und Familienbeziehungen, Betroffene bekommen Probleme im Berufsleben und verlieren ihren Arbeitsplatz. Freunde ziehen sich zurück, Führerscheinverlust und letztendlich Konflikte mit dem Gesetz sind weitere mögliche Folgen.[5]
Der Begriff Alkoholismus ist ein weltweit verbreiteter Begriff, der oft falsch benutzt wird. Alkoholismus bedeutet Alkoholabhängigkeit und wird aus ärztlicher und juristischer Sicht als Krankheit anerkannt. Der Alkoholmissbrauch als weiterer Begriff ist der Konsum, der zu körperlichen und/ oder psychosozialen Schäden führt.[6]
Alkoholismus liegt vor, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien vorhanden sind:
1. Ein starker Wunsch oder Zwang nach Alkohol,
2. Unfähigkeit, den Alkoholkonsum vernünftig zu steuern,
3. körperlicher Entzug bei Beendigung oder Reduktion des Alkoholkonsums,
4. Dosissteigerung,
5. fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen oder Vergnügen zu Gunsten des Alkoholkonsums, sowie
6. anhaltender Konsum trotz Nachweises eindeutiger Schäden.[7]
Ein weiterer Faktor ist, wenn Alkohol zu unpassenden Zeiten getrunken wird. Insbesondere fällt es auf, wenn vor der Teilnahme am Straßenverkehr oder während der Arbeitszeit die Droge konsumiert wird.[8]
Der amerikanische Professor Dr. Jellinek (1960) hat typische Trinkverhaltensweisen kategorisiert. Der Alpha -Trinker ist der Konflikt- und Erleichterungstrinker, der Beta -Trinker der Gelegenheitstrinker. Diese beiden Typologien der Alkoholkonsumenten sind nicht alkoholabhängig, gehören aber zu den Personen, die gefährdet sind.[9]
Die Alkoholabhängigkeit liegt erst bei folgenden Typen vor: Der Gamma -Trinker, ca. 66 % der Alkoholkranken, verliert die Kontrolle über sein Trinkverhalten. Der Kontrollverlust ist schließlich das Krankheitsmerkmal. Es folgt mit der Zeit die Notwendigkeit, einen dauernden Alkoholspiegel im Blut aufrechtzuerhalten, um Entzugserscheinungen zu vermeiden. Ist dieses Stadium erreicht, spricht man von einem Delta -Trinker. Der Epsilon -Trinker wird mit dem Begriff Quartalstrinker beschrieben. Sie können wochenlang auf Alkohol verzichten, nur periodenweise wird übermäßig Alkohol konsumiert.[10]
2 Betriebliche Auswirkungen des Alkoholkonsums
In diesem Kapitel werden die betrieblichen Folgen der Alkoholproblematik angesprochen. Zunächst soll auf die Prävalenz und kurz auf die rechtlichen Voraussetzungen eingegangen werden. Im zweiten Teil werden direkte, indirekte und sonstige Kosten erläutert. Das Kapitel schließt mit den verschiedenen Möglichkeiten der Intervention. Hier soll beschrieben werden, wie Führungskräfte mit dem Alkoholismus umgehen sollten.
2.1 Alkohol am Arbeitsplatz: Prävalenz und rechtliche Voraussetzungen
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt u. a. auch von der Gesundheit und Zufriedenheit seiner Mitarbeiter ab. Da Arbeitnehmer die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz verbringen, hat das Arbeitsumfeld einen starken Einfluss auf das Verhalten und Wohlbefinden der Mitarbeiter. Über- oder Unterforderung, Schichtarbeit, unklare Aufgabenbereiche, extreme Konkurrenzsituationen, Mobbing und fehlende Entscheidungsspielräume können äußere Faktoren sein, die auf die Entwicklung eines Alkoholmissbrauchs förderlich wirken.
In deutschen Unternehmen wird der Anteil an alkoholkranken Mitarbeitern auf durchschnittlich fünf Prozent geschätzt, weitere zehn Prozent gehören zu den Alkoholgefährdeten.[11] Laut Landschaftsverband Rheinland hat ungefähr jeder siebte Beschäftigte ein deutliches Alkoholproblem.[12]
In manchen deutschen Unternehmen werden heute noch alkoholische Getränke in den Kantinen verkauft. In vielen Betrieben, besonders in produzierenden, bestehen ausdrückliche Verbote, während der Arbeitszeit Alkohol zu konsumieren.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schränken den Verzehr von Alkohol anhand einer Unfallverhütungsvorschrift ein. Diese Vorschrift besagt, dass der Versicherte durch den Genuss von Alkohol nicht sich selbst oder andere gefährden dürfte. Darüber hinaus kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung der Umgang mit Alkohol geregelt werden (siehe Kapitel 3.1.1, 4 und 5).[13]
Auch ohne ausdrückliches Alkoholverbot darf der Arbeitnehmer keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn er dadurch seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nachgehen kann. Dies gilt nicht nur während, sondern auch vor der Arbeitszeit. Das Unternehmen muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten, denn hier handelt es sich um ein Thema zur Ordnung des Betriebs und um das Verhalten der Arbeitnehmer.[14]
2.2 Kosten durch Alkohol im Betrieb
Durch die oben genannten negativen Eigenschaften eines Alkoholabhängigen im Betrieb und den damit entstehenden Kosten ist das Thema Alkoholismus für Unternehmen von Bedeutung. Es ist allerdings schwierig zu messen, welche Auswirkungen Alkoholkranke auf das Unternehmen haben.
Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände schätzt den wirtschaftlichen Schaden, wie z. B. durch Lohnfortzahlungskosten, Minderleistungen, zusätzliche Beanspruchungen von Kollegen und Mitarbeitern eines 1.000-Mitarbeiter-Betriebes auf ca. 92.000 Euro jährlich. Die volkswirtschaftlichen Gesamtschäden für Deutschland, bedingt durch missbrauchsbezogene Kosten, belaufen sich auf 25 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr.[15]
[...]
[1] vgl. Ziegler, H./Brandl, G.: Suchtprävention als Führungsaufgabe, S. 9
[2] vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Alkoholfrei leben, S. 2
[3] vgl. Binder, F./Wahler, J.: Das neue Handbuch der gesunden Ernährung, S. 37
[4] vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) (Hrsg.): Alkoholismus, S. 7
[5] vgl. DHS (Hrsg.), S. 7
[6] vgl. DHS (Hrsg.), S. 6
[7] vgl. Ziegler/Brandl, S. 19
[8] vgl. Ziegler/Brandl, S. 19
[9] vgl. Herold, G.: Innere Medizin, S. 756
[10] vgl. Herold, S. 756
[11] vgl. Jung, H.: Personalwirtschaft, S. 619
[12] vgl. Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Alkoholprobleme am Arbeitsplatz, S. 8
[13] vgl. Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.), S. 9
[14] vgl. Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.), S. 52
[15] vgl. Fecker, J.: Rechte, Pflichten und Regelungsmöglichkeiten des privaten Arbeitgebers im Hinblick auf Alkoholkonsum von Arbeitnehmern, S. 17
- Quote paper
- Alexandra Bandur (Author), 2004, Kündigung aufgrund von Alkoholkonsum oder Alkoholismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39687
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