Der Begriff der ‚humanitären Intervention’ lässt sich auf Hugo Grotius (1583-1645), den Vater der völkerrechtlichen Prinzipien von Staatensouveränität, Interventionsverbot und Gewaltverbot, zurückführen. Grotius wollte zugunsten einer stabilen internationalen Ordnung Kriege weitgehend aus der internationalen Politik verbannen; nur der völkerrechtlich abgesicherte Ausnahmefall des ‚gerechten Krieges’ sollte legitim sein. Hierzu zählte Grotius auch den legitimen Aufstand eines Volkes gegen seinen Tyrannen und die möglicherweise dabei geleistete Nothilfe eines anderen Staates (DUPI (1999): 11). Im politischen Diskurs und in der wissenschaftlichen Literatur werden ganz unterschiedliche Verständnisse von ‚humanitären Interventionen’ verwendet, von bloßen Hilfslieferungen bis zu Invasionen (Zangl 2002: 106f.). Um den Gegenstand dieser Arbeit, die ‚humanitäre Intervention’, einzugrenzen, soll zunächst der Begriff der ‚Intervention’ untersucht werden; im zweiten Schritt soll das begrenzende Attribut des ‚Humanitären’ betrachtet werden.
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.