Diese Arbeit beschäftigt sich mit sozialen Sicherungssystemen offener Volkswirtschaften und den Auswirkungen der Wanderung von Sozialhilfeempfängern. Wenn Sozialhilfeempfänger denjenigen Wohnort wählen, in dem sie das höchste Nettoeinkommen erhalten, müssen Regierungen dies in ihr Kalkül mit einbeziehen, da eine Erhöhung der Sozialleistungen Nettobegünstigte anzieht. Es wird gezeigt, dass daraus Ineffizienzen entstehen, die durch Politikinstrumente beseitigt werden können. Die verwendete Literatur stammt vorwiegend aus der letzten Dekade und befasst sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der Mobilität des Faktors Arbeit. Die Arbeit ist wie folgt gegliedert: In Kapitel 2 wird eine Einführung zu sozialen Sicherungs systemen gegeben, speziell im Hinblick auf die Europäische Union. In Abschnitt 3 wird ein Modell zunächst vorgestellt und analysiert. Im Anschluss daran werden mögliche Erweiterungen besprochen und Literatur vergleichend dargestellt. Die Arbeit endet mit einem Fazit in Kapitel 4.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Soziale Sicherungssysteme
3 Modell
3.1 Beschreibung des Modells
3.2 Normative Analyse
3.3 Positive Analyse
3.3.1 Wohnsitzlandprinzip
3.3.2 Freiwillige Transfers
3.4 Beseitigung von Ineffizienzen
3.4.1 Zentrale Regierung
3.4.2 Ursprungslandprinzip
3.5 Modellerweiterungen
3.6 Bewertung des Modells
4 Fazit
5 Anhang
6 Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Pro-Kopf-Ausgaben für soziale Sicherheit in den EU-15 Staaten 1994-2002
Abbildung 2: Wanderungen von und nach Deutschland 1991-2002
1 Einführung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit sozialen Sicherungssystemen offener Volkswirtschaften und den Auswirkungen der Wanderung von Sozialhilfeempfängern. Wenn Sozialhilfeempfänger denjenigen Wohnort wählen, in dem sie das höchste Nettoeinkommen erhalten, müssen Regierungen dies in ihr Kalkül mit einbeziehen, da eine Erhöhung der Sozialleistungen Nettobegünstigte anzieht. Es wird gezeigt, dass daraus Ineffizienzen entstehen, die durch Politikinstrumente beseitigt werden können. Die verwendete Literatur stammt vorwiegend aus der letzten Dekade und befasst sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der Mobilität des Faktors Arbeit. Die Arbeit ist wie folgt gegliedert: In Kapitel 2 wird eine Einführung zu sozialen Sicherungssystemen gegeben, speziell im Hinblick auf die Europäische Union. In Abschnitt 3 wird ein Modell zunächst vorgestellt und analysiert. Im Anschluss daran werden mögliche Erweiterungen besprochen und Literatur vergleichend dargestellt. Die Arbeit endet mit einem Fazit in Kapitel 4.
2 Soziale Sicherungssysteme
Soziale Sicherungssysteme sind zu einem wichtigen Bestandteil der Europäischen Union (EU) geworden. „Sozialpolitik stabilisiert und fördert die Entwicklung unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung“, so das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2001). Die Aktualität des Themas Sozialpolitik lässt sich an einigen Zahlen verdeutlichen: Die Pro-Kopf-Ausgaben der EU-15 Staaten für soziale Sicherheit haben sich innerhalb der letzten zehn Jahre fast verdoppelt (s. Abbildung 1, S. 20), im Jahr 2002 haben die EU-15 Staaten 28 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für Sozialleistungen ausgegeben (vgl. Eurostat, 2005, S. 14). Angesichts der zunehmenden Integration der europäischen Märkte, auch durch den EU-Beitritt weiterer zehn Staaten im Mai 2004, ist Sozialpolitik ein brisantes Thema in Europa.
Die wichtigsten Elemente des sozialen Sicherungssystems eines Landes sind Versicherungen gegen Krankheit und Invalidität, Arbeitslosigkeit und Ruhestand. Jede dieser Versicherungen wirkt umverteilend, wobei man zwischen inter generativer und intra generativer Umverteilung unterscheiden muss. Eine Versicherung wirkt inter generativ umverteilend, wenn Beiträge zwischen Versicherten verschiedener Generationen, überspitzt gesagt von jung zu alt, verteilt werden, wie z.B. bei umlagefinanzierten Rentensystemen. Umverteilungen innerhalb einer Generation, grob gesagt von reich zu arm, wie bei der Arbeitslosenversicherung, werden als intra generativ bezeichnet. Eine Generation umfasst hier eine Personengruppe, die sich z.B. in einer Altersklasse oder einem gleichen Karriereabschnitt befindet (vgl. Kolmar, 1999, S. 79).
Der wesentliche Unterschied zwischen privat angebotenen Versicherungen und dem sozialen Sicherungssystem eines Staats ist, dass bei einem mit dem Staat abgeschlossenen Vertrag ein nettobeitragszahlendes Individuum die legale Möglichkeit besitzt, sich einer Vertragsverpflichtung zu entziehen, wenn das Wohnsitzland ausschlaggebend für die Anrechnung ist: Private Versicherungen werden vor Risikorealisierung abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer bezahlt ex ante eine Prämie, um nach der Risikorealisierung, ex post, gegen einen Schadensfall abgesichert zu sein. Für Sozialversicherungen des Staats gibt es jedoch keine ex ante Periode, da die Prämie meist vom Einkommen des Versicherten abhängt und nach einem Schadensfall neu berechnet wird. Deshalb wird die „neue“ Prämie erst nach der Risikorealisierung gezahlt. Hieraus resultieren Anreize, die ex post Zahlung zu vermeiden. Wenn ein Individuum bspw. ein unterdurchschnittliches Risiko aufweist, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, weil es ein überdurchschnittliches Einkommen bezieht, hat es einen Anreiz, in ein Land mit einer niedrigen Steuer auf Sozialabgaben zu wandern. Bei Individuen mit unterdurchschnittlichem Einkommen tritt der umgekehrte Fall auf; sie werden bevorzugt in Länder wandern, die ihnen höhere Sozialleistungen in Aussicht stellen.[1] Die Externalitäten, die durch die Möglichkeit des Wohnortswechsels, somit der Mobilität von Versicherungsnehmern, hervorgerufen werden, verursachen Ineffizienzen, die lokale Regierungen internalisieren sollten (vgl. Breyer/ Kolmar, 2000, S. 279 f.; Kolmar, 1999, S. 60 ff.). Ob und wie dies erreicht werden kann, wird im folgenden Modell dargestellt und erläutert.
3 Modell
Mit dem folgenden Modell, das im Wesentlichen auf Kolmar (1999) und zu Teilen auf Wildasin (1991, 1994) aufbaut, sollen die Auswirkungen der Mobilität von Arbeitskräften auf soziale Sicherungssysteme untersucht werden. Zum einen wird dazu verglichen, wie sich der Faktor Arbeit bei unterschiedlicher Regierungsstruktur und bei verschiedenen Anrechnungsverfahren für Sozialleistungen verteilt. Anhand dessen wird untersucht, ob Sozialleistungen auch bei steigender Mobilität ausreichend bereitgestellt werden. Zum anderen werden mögliche Politikinstrumente diskutiert, die durch Migrationsanreize zur Beseitigung von Ineffizienzen beitragen können.
Zu Beginn wird das Modell erläutert und das Optimum normativ hergeleitet. Danach wird eine positive Analyse durchgeführt, in der die entstehenden Allokationen mit der normativen Analyse verglichen werden. Im Anschluss werden Lösungen analysiert, die zur Beseitigung der Ineffizienzen beitragen können.
3.1 Beschreibung des Modells
In einer Föderation, in der zwei gleiche Länder Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten existieren,[2] wird das homogene Gut Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit einer neoklassischen, linear-homogenen Produktionsfunktion Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit den Faktoren Arbeit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten und Kapital Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten hergestellt.[3] Große Buchstaben bezeichnen im Folgenden exogene Faktorbestände vor Wanderung, kleine Buchstaben die endogenen Bestände nach Wanderung. Bestände nach Wanderung beschreiben somit die Faktoreinsatzmengen der Produktion. Zur Vereinfachung sind sowohl das Kapitalangebot mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten als auch das Arbeitsangebot mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten konstant, da keine langfristige intergenerative, sondern lediglich kurzfristige intragenerative Verteilungseffekte untersucht werden. Haushalte werden in beiden Regionen in zwei Gruppen aufgeteilt, „reiche“ Beitragszahler und „arme“ Beitragsempfänger. Beitragszahler leisten einen Transfer, der als Sozialleistung interpretiert werden kann, an die Empfänger. Die Transferzahler sind vollständig immobil, beziehen ausschließlich Kapitaleinkommen Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten und besitzen einen gleichen Anteil am Gesamteinkommen; Kapital ist ebenfalls immobil. Transferempfänger beziehen ausschließlich ihr Arbeitseinkommen Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten; wenigstens ein Teil der Empfänger ist im Folgenden unbeschränkt und kostenlos mobil.[4] Zur Vereinfachung wird die Zahl der Transfergeber in jeder Region auf eins normiert, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (vgl. Kolmar, 1999, S. 66-75; Wildasin, 1991, S. 759).
Das Bruttoeinkommen der Transferempfänger, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, ist der Lohn, der unter Annahme vollständigen Wettbewerbs und eines vollkommenen Arbeitsmarkts[5] dem Grenzprodukt der Arbeit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten entspricht.[6] Das Einkommen der Transferzahler Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten setzt sich unter Annahme eines vollkommenen Kapitalmarkts aus dem Wert der Produktionsfunktion abzüglich des gezahlten Lohns zusammen, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
3.2 Normative Analyse
Die zu maximierende Wohlfahrtsfunktion Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten der Regionen Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten hängt vom Einkommen der Beitragszahler, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, und dem der Beitragsempfänger, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, ab und ist zweimal stetig differenzierbar, strikt monoton und strikt quasikonkav (vgl. Kolmar, 1999, S. 68). In diesem Modell wird unterstellt, dass die Transfergeber altruistische Präferenzen besitzen, was bedeutet, dass die Transfergeber freiwillig uneigennützige Transferzahlungen leisten.[7] Der Nutzen der Transfergeber hängt deshalb positiv sowohl vom eigenen als auch vom Einkommen der von ihm geförderten Transferempfänger ab.[8] Unter dem Wohnsitzlandprinzip sind diese in der gleichen Region ansässig. Die Beitragsempfänger wiederum maximieren ihr Nettoeinkommen. Unter der Annahme, dass nur Transferempfänger mobil sind, kann das Maximierungsproblem durch den Lagrangeansatz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
gelöst werden. Die Nebenbedingung in Klammern von Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten besagt, dass Region g ein willkürlich gesetztes Mindestnutzenniveau Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten erreicht. Die zweite Nebenbedingung in Klammern von Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten ist die „Bevölkerungsrestriktion“, die besagt, dass die Summe der Beitragsempfänger konstant bleibt. Die letzte Nebenbedingung, in Klammen von Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, ist die „globale Budgetrestriktion“, die voraussetzt, dass der gesamte Output beider Länder auf Beitragszahler und –empfänger beider Länder verteilt wird. Die Grenzrate der Substitution ist
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten,
die Arbitragebedingung ergibt sich als
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Gleichung ist recht intuitiv und besagt[9], dass eine Einheit Konsum des Transfergebers[10] in i ceteris paribus in eine Einheit Konsum der Transfernehmer in i getauscht werden kann. Gleichung setzt voraus, dass der Nettovorteil, den die Regionen durch Zuzug einer wandernden Arbeitskraft erhalten, ausgeglichen sein muss. Einerseits erzeugt ein zugezogener Arbeiter einen Vorteil für die Region durch Erhöhung des Sozialprodukts, andererseits generiert er einen Nachteil durch Verbrauch des Sozialprodukts. Die Differenz dessen muss zwischen den Regionen ausgeglichen sein. Bei unbeschränkter, kostenloser Mobilität gilt ferner Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten. Unter dieser Voraussetzung verändert sich Gleichung zu Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten,[11] was bedeutet, dass die Grenzproduktivität der Arbeit in den Ländern ausgeglichen sein muss. In anderen Worten muss der Nettolohnvorteil, den ein Migrant durch Wanderung in das andere Land erhält, gleich null sein. Da kostenlose Migration unterstellt wurde, findet Wanderung so lange statt, bis diese Bedingung erfüllt ist. Welche Auswirkungen Transferzahlungen auf diese Bedingung haben, wird im Folgenden behandelt (vgl. Kolmar, 1999, S. 68-73).
3.3 Positive Analyse
Nachdem das Optimum normativ hergeleitet wurde, stellt sich die Frage, ob der mobile Faktor Arbeit ohne einen zentralen Planer optimal verteilt wird, oder ob Ineffizienzen bei der Allokation entstehen und es nötig ist, die Politiken der einzelnen Länder durch zentralstaatliche Eingriffe zu koordinieren. Zu diesem Zweck wird zuerst die Allokation unter dem Wohnsitzlandprinzip ermittelt und dann untersucht, wie sich freiwillige interregionale Transfers auf den Migrationsprozess auswirken können.
[...]
[1] In den aktuellen Gesprächen über einen möglichen EU-Beitritt der Türkei wird dies sicher ein wichtiger Verhandlungspunkt sein (vgl. Wildasin, 1994, S. 638).
[2] Die Begriffe Land und Region werden im Folgenden synonym verwendet, da sie die Aussagen des Modells nicht verzerren; vgl. Kolmar, 1999, S. 66.
[3] Im weiteren Verlauf impliziert diese Annahme positive, abnehmende Grenzerträge der eingesetzten Faktoren, demzufolge ist .
[4] Vgl. zu dieser Annahme Kritik des Modells, S. 14 f.
[5] Vgl. ebenfalls zu dieser Annahme Kritik des Modells, S. 14 f.
[6] Im Folgenden bezeichnet die partielle Ableitung der Funktion nach dem Parameter im Land i.
[7] Der Altruismus kann alternativ auch als Gesetz gesehen werden, dass Kapitaleinkommensbezieher dazu zwingt, Abgaben zu leisten, die über den Staat umverteilt werden. Das Ergebnis wäre dasselbe.
[8] Die Wohlfahrtsfunktion kann damit auch als Nutzenfunktion der Beitragszahler interpretiert werden.
[9] Herleitung siehe Anhang I, S. 17.
[10] Die Zahl der Transfergeber wurde in Kapitel 3.1 auf eins normiert.
[11] Im Folgenden wird zur Vereinfachung statt der ausführlichen Form lediglich geschrieben.
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