Mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 hat die Europäische Union (EU) die bisher größte Erweiterungsrunde ihrer Geschichte vollzogen. Die Mitgliederzahl der EU erhöhte sich durch den Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie Malta und Zypern auf 25. Da ein Eintritt in die Europäische Währungsunion (EWU) die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfordert, ist eine sofortige vertragskonforme Euro-Einführung in den Beitrittsländern nicht möglich. Die meisten von ihnen streben eine frühe EWU-Teilnahme an, um von dem Nutzen einer Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung zu profitieren. Dagegen äußern vor allem die Europäische Zentralbank (EZB) und die Deutsche Bundesbank Bedenken und warnen vor einem überhasteten Beitritt, der im Ergebnis zu negativen Konsequenzen sowohl für die potentiell neuen EWU-Mitglieder als auch für den gesamten Euroraum führen kann. Die vorliegende Arbeit vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Diskussionspunkte in der Debatte um die EWU-Erweiterung. Zum einen werden die Kriterien der traditionellen Theorie der optimalen Währungsräume sowie die dazugehörige Thematik der Relevanz von exogenen Schocks beleuchtet. Zum anderen werden Implikationen aufgezeigt, die sich aus dem Rückstand der wirtschaftlichen Leistungskraft der Beitrittskandidaten ergeben und eine einheitliche Geldpolitik erschweren können. Außerdem stehen die kontroversen Positionen für und gegen einen frühen Beitritt zum europäischen Wechselkursmechanismus (WKM) II im Vordergrund. Bei den genannten Aspekten geht es grundsätzlich um die Frage, ob es für ein Land von Vorteil oder von Nachteil ist, auf seine geld- und wechselkurspolitische Autonomie zu verzichten und sich unter das Dach der EZB zu begeben. Unter dem Gesichtspunkt der handelspolitischen Auswirkungen werden Gründe und mögliche positive Folgen einer Zunahme von Handelsaktivitäten erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Voraussetzungen für die Aufnahme in die EWU
3. Kosten und Nutzen eines frühen Beitritts
3.1 Verzicht auf die nationale Geld- und Wechselkurspolitik – Die Kriterien der Theorie der optimalen Währungsräume
3.2 Zur Relevanz von exogenen Schocks
3.3 Implikationen des Aufholprozesses
3.4 Wechselkursmechanismus II – Stabilitätsgewinne oder Gefahr von Finanzkrisen?
3.5 Handelspolitische Auswirkungen
4. Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 hat die Europäische Union (EU) die bisher größte Erweiterungsrunde ihrer Geschichte vollzogen. Die Mitgliederzahl der EU erhöhte sich durch den Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL)[1] sowie Malta und Zypern auf 25. Da ein Eintritt in die Europäische Währungsunion (EWU) die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfordert, ist eine sofortige vertragskonforme Euro-Einführung in den Beitrittsländern nicht möglich. Die meisten von ihnen streben eine frühe EWU-Teilnahme an, um von dem Nutzen einer Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung zu profitieren. Dagegen äußern vor allem die Europäische Zentralbank (EZB) und die Deutsche Bundesbank Bedenken und warnen vor einem überhasteten Beitritt, der im Ergebnis zu negativen Konsequenzen sowohl für die potentiell neuen EWU-Mitglieder als auch für den gesamten Euroraum führen kann.
Die vorliegende Arbeit vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Diskussionspunkte in der Debatte um die EWU-Erweiterung. Zum einen werden die Kriterien der traditionellen Theorie der optimalen Währungsräume sowie die dazugehörige Thematik der Relevanz von exogenen Schocks beleuchtet. Zum anderen werden Implikationen aufgezeigt, die sich aus dem Rückstand der wirtschaftlichen Leistungskraft der Beitrittskandidaten ergeben und eine einheitliche Geldpolitik erschweren können. Außerdem stehen die kontroversen Positionen für und gegen einen frühen Beitritt zum europäischen Wechselkursmechanismus (WKM) II im Vordergrund. Bei den genannten Aspekten geht es grundsätzlich um die Frage, ob es für ein Land von Vorteil oder von Nachteil ist, auf seine geld- und wechselkurspolitische Autonomie zu verzichten und sich unter das Dach der EZB zu begeben. Unter dem Gesichtspunkt der handelspolitischen Auswirkungen werden Gründe und mögliche positive Folgen einer Zunahme von Handelsaktivitäten erläutert.
2. Voraussetzungen für die Aufnahme in die EWU
Mit dem EU-Beitritt sind die neuen Mitgliedsländer verpflichtet, sich die Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion[2] im Rahmen der Übernahme des sog. „acquis communautaire“, dem Besitzstand der Gemeinschaft, zu eigen zu machen. Damit nehmen sie gemäß Artikel 122 EGV automatisch an der Wirtschafts- und Währungsunion als „Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“,[3] teil. Das bedeutet, dass sie sich verpflichten, einen hohen Grad an dauerhaft wirtschaftlicher Konvergenz anzustreben. Als Maßstab dienen hierfür die sog. vier Konvergenzkriterien, die auf die nominale Konvergenz abstellen. Bei Erfüllung der Kriterien müssen die Beitrittsländer den Euro einführen.[4] Der Ecofin-Rat wie auch die EZB haben bekräftigt, dass für die EWU-Teilnahme die gleichen Kriterien anzuwenden sind, wie für die derzeit zum Eurogebiet gehörenden Länder.[5]
Im Einzelnen wird in Artikel 121 Absatz 1 EGV und dem dazugehörigen Protokoll gefordert, dass ein Mitgliedsland eine anhaltende Preisstabilität aufweisen muss und die Inflationsrate höchstens 1½ Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedsländer liegt. Des Weiteren muss „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104, Absatz 6“,[6] vorliegen. Gemäß dieses Artikels und des dazugehörigen Protokolls, welche die Rechtsgrundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts bilden, darf das öffentliche Defizit höchstens 3% und der öffentliche Schuldenstand maximal 60% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen. Artikel 121 regelt weiterhin, dass ein Beitrittsland die im WKM II vorgesehenen Bandbreiten für mindestens zwei Jahre ohne starke Spannungen eingehalten haben muss, d.h. ohne eine Abwertung vorgenommen zu haben. Ferner dürfen die langfristigen Zinssätze den durchschnittlichen Zinssatz der drei preisstabilsten Ländern um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten.[7]
Neben diesen quantifizierten Konvergenzkriterien im engeren Sinne besagt Artikel 121, dass die Beitrittsländer ihrer Verpflichtung zur rechtlichen Konvergenz nachkommen müssen; d.h. es muss sichergestellt sein, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Vertrages zur Wirtschafts- und Währungsunion zu vereinbaren sind. Hierbei muss vor allem die Unabhängigkeit der jeweiligen Zentralbank gemäß Artikel 108 EGV gewährleistet werden. Bei der Beurteilung der Konvergenzlage als Voraussetzung für eine EWU-Teilnahme sind ferner reale Konvergenzerfordernisse, wie die Binnenmarktintegration, der Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen sowie die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes zu berücksichtigen.[8]
Bereits mit dem EU-Beitritt (d.h. bevor die Mitgliedsländer der EWU beigetreten sind) wird die Wechselkurspolitik der Beitrittsländer als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse behandelt. Das bedeutet u.a., dass die Wechselkurspolitik auf die Verwirklichung makroökonomischer Stabilität und dauerhafter nominaler sowie realer Konvergenz ausgerichtet sein soll. Darüber hinaus werden die Länder in die regulären wirtschaftspolitischen Verfahren eingebunden. Dies schließt die haushaltspolitische Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ein, wobei die Länder mit Ausnahmestatus jedoch nicht den Sanktionsmechanismen des Pakts unterliegen.[9]
Von Seiten der EZB gibt es keinen empfohlenen oder festen Zeitplan für die Einführung des Euro.[10] Vielmehr hängt diese von den tatsächlichen Konvergenzfortschritten in den einzelnen Ländern ab.
3. Kosten und Nutzen eines frühen Beitritts
Ein früher Beitritt zur EWU kommt für die neuen Mitgliedsländer nur dann in Betracht, wenn auf längere Sicht und dauerhaft der Nutzen eines frühen Beitritts höher ist als die damit verbundenen Kosten. Da eine Quantifizierung dieser Größen einerseits schwierig ist und andererseits außerhalb des Rahmens dieser Arbeit liegt, wird im Folgenden ein Überblick über die zentralen Aspekte des EWU-Beitritts gegeben. Hierbei stehen insbesondere die Implikationen einer zeitnahen EWU-Teilnahme im Vordergrund.
3.1 Verzicht auf die nationale Geld- und Wechselkurspolitik – Die Kriterien der Theorie der optimalen Währungsräume
Der Beitritt zur EWU impliziert die Abgabe der geld- und wechselkurspolitischen Souveränität an die EZB sowie die Einführung des Euro.[11] Die traditionelle Theorie der optimalen Währungsräume (OCA-Theorie) befasst sich mit den Kosten des Verzichts auf eine nationale und unabhängige Geld- und Wechselkurspolitik. Kosten entstehen dann, wenn im Falle eines exogenen asymmetrischen Nachfrageschocks makroökonomische Ungleichgewichte (in Form von außenwirtschaftlichem Ungleichgewicht, Arbeitslosigkeit und Inflation) nicht mehr durch eine Neubewertung der Währung oder eine entsprechend ausgerichtete Geldpolitik ausgeglichen werden können. Für die Optimalität eines Währungsraumes ist die Aufrechterhaltung von Preisniveaustabilität, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Vollbeschäftigung ausschlaggebend.[12]
Die Begründer der OCA-Theorie, Mundell (1961), McKinnon (1963) und Kenen (1969), identifizieren Kriterien, die den Verzicht auf flexible Wechselkurse ermöglichen bzw. nahe legen, ohne dass im Falle von asymmetrischen Nachfrageverschiebungen makroökonomische Anpassungskosten getragen werden müssen. Sind diese Kriterien in den Ländern einer Währungsunion erfüllt, stellen diese gemäß der OCA-Theorie einen optimalen Währungsraum dar.
Für Mundell ist die Mobilität der Produktionsfaktoren Kapital und vor allem Arbeit ein Substitut des Wechselkursinstruments und damit ein Abgrenzungskriterium für einen optimalen Währungsraum. Aber auch die Flexibilität der Nominallöhne bzw. der relativen Preise kann als Ausgleichsmechanismus im Falle eines exogenen Schocks fungieren.[13]
McKinnon betont, dass der Anpassungsmechanismus über einen flexiblen Wechselkurs für kleine[14] und offene Länder Nachteile in Form der Gefährdung der Preisniveaustabilität durch inflationäre Tendenzen mit sich bringt und diese demnach feste Wechselkurse bevorzugen sollten.[15] Trifft ein exogener Nachfrageschock zwei Länder mit flexiblen Wechselkursen asymmetrisch, kann in dem Land mit Nachfragerückgang die ausländische Nachfrage zwar kurzfristig durch Abwertung der Währung wieder angekurbelt werden, im gleichen Zug erhöht die damit verbundene Aufwertung der ausländischen Währung jedoch die Preise für importierte (Vorleistungs-) Güter.[16] Dies bewirkt eine Verteuerung der im Inland produzierten Güter, die der ursprünglich intendierten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entgegenläuft. Der Anstieg der Importpreise zieht ferner kompensatorische Lohnforderungen im Inland nach sich. Dadurch kann eine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt werden, die für einen weiteren Anstieg der Inflationsrate verantwortlich ist. Aus dem erläuterten Zusammenhang wird ersichtlich, dass aufgrund der nachteiligen Preiseffekte die Aufgabe des Wechselkursinstruments zur Konjunktursteuerung für kleine und offene Länder weniger Kosten impliziert als für geschlossenere Länder.[17]
Kenen erweitert die OCA-Theorie um das Kriterium der Diversifikation von Produktionsstrukturen. Ein hoher Diversifikationsgrad sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen eines exogenen Nachfrageschocks - die gegenseitige Unabhängigkeit der einzelnen Nachfrageverschiebungen vorausgesetzt - innerhalb der unterschiedlichen Wirtschaftssektoren ausgeglichen werden. Das Ausmaß der makroökonomischen Anpassungskosten wird somit reduziert.[18] Besteht außerdem eine stark diversifizierte Handelsstruktur, d.h. importieren und exportieren die Länder ähnliche Produkte (intra-industrieller Handel), trifft ein exogener Schock die Länder in gleicher Weise (symmetrisch).[19]
Was die neuen Beitrittsländer anbetrifft, so wird die Mobilität deren Arbeitskräfte durch die in den Beitrittsverträgen geregelten Übergangsfristen erheblich eingeschränkt. Die EU-Altmitglieder können den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitnehmer aus den neuen Beitrittsländern bis zu sieben Jahren beschränken.[20] Andererseits entspricht aber auch der bisherige Euroraum, u.a. aufgrund von kulturellen Barrieren, nicht den Anforderungen des Kriteriums der Faktormobilität. Selbst die BRD wäre kein optimaler Währungsraum, da die Bereitschaft zur Migration vor allem zwischen alten und neuen Bundesländern gering ist.[21] Fraglich ist demnach, ob die geringe Faktormobilität in den Beitrittsländern somit überhaupt als Argument für die Beibehaltung des Wechselkursinstruments und damit gegen einen frühen EWU-Beitritt dienen kann.
Bei den Beitrittskandidaten handelt es sich um kleine und überaus offene Volkswirtschaften. So liegt deren durchschnittliche Export- bzw. Importquote[22] bei ca. 59% bzw. 63%. Lediglich Polen ist mit einer Export- bzw. Importquote von ca. 34% bzw. 37% eine Ausnahme, hinsichtlich der Offenheit aber durchaus mit der BRD vergleichbar. Der größte und stetig wachsende Anteil der Exporte der Beitrittsländer wird in die EU ausgeführt (in 2003: 72,8%).[23] Hinsichtlich der Größe und Offenheit erfüllen die Beitrittskandidaten eindeutig die Anforderungen eines optimalen Währungsraumes. Auf das Kriterium der Diversifikation der Produktions- und Handelstruktur wird im Rahmen des folgenden Punkts eingegangen.
3.2 Zur Relevanz von exogenen Schocks
Eine funktionsfähige einheitliche Geldpolitik setzt eine möglichst homogene Wirkung geldpolitischer Impulse voraus. Bei Vorliegen eines asymmetrischen exogenen Nachfrageschocks innerhalb einer Währungsunion bewirkt beispielsweise die Reduktion der Zinsen durch die gemeinsame Zentralbank (expansive Geldpolitik) in dem Land mit Nachfragerückgang ein Ausgleich des Zahlungsbilanzdefizits und eine Rückkehr zum Vollbeschäftigungsgleichgewicht, während diese Maßnahme für das Land mit Nachfrageanstieg kontraproduktive Auswirkungen hat. Es verzeichnet einen weiteren Preisauftrieb (Inflation) und eine zusätzliche Erhöhung des Leistungsbilanzüberschusses. Sind die Nachfrageschocks in einer Währungsunion jedoch symmetrisch, bringt eine einheitliche Geldpolitik im Gegensatz zur nationalen Wechselkurspolitik die gewünschte homogene Wirkung. Die Frage ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit asymmetrische Schocks zwischen dem Euroraum und den neuen Beitrittsländern aufgrund von divergierenden Produktions- und Handelsstrukturen auftreten.
Zahlreiche empirische Studien untersuchen, inwieweit die Konjunkturverläufe ausgewählter MOEL synchron mit denen des Euroraumes verlaufen.[24] Dabei analysieren die Arbeiten die Korrelation von Angebots- bzw. Nachfrageschocks zwischen den MOEL und dem Euroraum, wobei eine positive Korrelation auf einen synchronen Konjunkturverlauf und damit auf gleichgerichtete Nachfrageverschiebungen hinweist (und umgekehrt). Ihnen gemeinsam ist die Feststellung, dass die Konjunkturverläufe einzelner MOEL genauso synchron mit dem Euroraum verlaufen wie die einiger kleinerer Länder der peripheren Eurozone. Hierbei sind vor allem die Länder Polen und Ungarn zu nennen. Aber auch die Tschechische Republik, Lettland und Slowenien in geringerem Ausmaß zeigen ähnliche Konjunkturverläufe wie die Länder des Euroraumes, wohingegen die übrigen Baltischen Staaten überwiegend negative Korrelationen aufweisen.[25]
Als Ursache für einen synchron verlaufenden Konjunkturzyklus kommt neben dem hohen Zufluss an ausländischen Direktinvestitionen und der geografischen Nähe einzelner Länder zum Euroraum an erster Stelle die intensive Außenhandelsverflechtung mit den Euroländern bzw. mit der gesamten EU in Betracht. Mehrere empirische Studien bestätigen einen positiven Zusammenhang zwischen einer Zunahme des (intra-industriellen) Handels und der verstärkten positiven Korrelation von Konjunkturverläufen.[26] Unter Berücksichtigung der Güterstruktur des Außenhandels der MOEL – über die Hälfte der Ex- und Importe sind Vorleistungsgüter – kann davon ausgegangen werden, dass der intra-industrielle Handel für die MOEL von zunehmender Wichtigkeit ist. Die Deutsche Bundesbank attestiert den MOEL sowohl einen hohen Grad an Einbindung in den internationalen arbeitsteiligen Wertschöpfungsprozess als auch eine breite und diversifizierte Exportstruktur,[27] die die MOEL weniger verwundbar durch exogene Nachfrageschocks macht.
Ein Anstieg des Außenhandels kann jedoch auch zu einer Spezialisierung von Regionen (inter-industrieller Handel) führen und damit eine asymmetrische Reaktion auf exogene Schocks begründen. Spezialisierte Regionen bilden sich allerdings zunehmend grenz- bzw. länderübergreifend heraus, so dass das nationale Wechselkursinstrument zum Ausgleich dieser asymmetrischen Schocks ungeeignet ist.[28]
[...]
[1] Dies sind die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, die Slowakische und Tschechische Republik sowie Ungarn.
[2] Der Begriff der Wirtschafts- und Währungsunion wird im Gesetzestext benutzt. Dieser wird im Folgenden synonym mit dem Begriff der Europäischen Währungsunion (EWU) verwendet.
[3] Art. 122 Abs. 1 EGV.
[4] Es ist kein Opting-out-Recht wie im Falle Großbritanniens und Dänemarks vorgesehen. Vgl. DEUTSCHE BUNDESBANK (2001), S. 17, 19.
[5] Vgl. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2000), S. 3.; EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2003), S.2, 7.
[6] Art. 121 Abs. 1 EGV.
[7] Vgl. Art. 104, 121 EGV und die dazugehörigen Protokolle über die Konvergenzkriterien (Nr. 25) sowie über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Nr. 26).
[8] Vgl. Art. 121 Abs. 1 EGV.
[9] Vgl. Art. 124, 104 EGV. Siehe hierzu auch RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2000), S. 1-2.
[10] Vgl. Europäische Zentralbank (2003), S. 1, 4.
[11] Ggf. kann es zur Vereinbarung von Übergangsfristen für die Bargeldeinführung kommen, in der der Euro zuerst nur als Buchgeld verwendet wird.
[12] Vgl. McKINNON (1963), S. 717.
[13] Vgl. Mundell (1962), S. 657-658, 661.
[14] Von der Größe eines Landes wird auf die wirtschaftliche Macht geschlossen. Kleine Länder können die Weltmarktpreise nicht beeinflussen. Sie treten als Preisnehmer am Weltmarkt auf.
[15] Die Offenheit eines Landes definiert McKinnon als das Verhältnis von handelbaren zu nicht-handelbaren Gütern. Vgl. McKINNON (1963), S. 717, 719.
[16] Die Importpreise werden aufgrund der durch die Abwertung stimulierten Nachfrage nicht sinken, da das kleine Land als Preisnehmer am Weltmarkt auftritt.
[17] Vgl. DE GRAUWE (2000), S. 34, 54-55.
[18] Vgl. Kenen (1969), S. 49-50.
[19] Vgl. De Grauwe (2000), S. 24. Zur Bedeutung der (A-)Symmetrie von exogenen Schocks für die Geld- und Wechselkurspolitik siehe 3.2.
[20] Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 14.
[21] Vgl. Ohr/Schmidt (2001), S. 436.
[22] Die Export- bzw. Importquote bezeichnet den Anteil der Exporte bzw. Importe am BIP.
[23] Der Anteil der Exporte, der in den Euroraum ausgeführt wird, beträgt hingegen nur 45,3%. Dies deutet darauf hin, dass die neuen Beitrittsländer auch untereinander enge Handelsbeziehungen aufweisen. Für Angaben zur Außenwirtschaft siehe Anhang, Tabelle 2 und DEUTSCHE BUNDESBANK (2002a).
[24] Eine Aufstellung einzelner Studien findet sich in Fidrmuc/Korhonen (2003), S. 11.
[25] Vgl. Fidrmuc/Korhonen (2003), S. 15.
[26] Vgl. Frankel (2004), S. 10. Fidrmuc und Korhonen bestätigen dieses Ergebnis ebenfalls. Vgl. Fidrmuc/Korhonen (2003), S. 16-17.
[27] Vgl. Deutsche Bundesbank (2002a), S. 57.
[28] Vgl. De Grauwe (2000), S. 26.
- Quote paper
- Nicole Rudolf (Author), 2005, Die Erweiterung der EWU um die neuen Mitgliedsländer - Kosten und Nutzen eines frühen Beitritts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39169
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