Vor dem Hintergrund des zweiten Weltkrieges und der Angst eines erneut aufstrebenden Deutschlands im Herzen Europas schlägt der französische Außenminister Robert Schuman 1950 eine Montanunion vor, welche die Kohle- und Stahlindustrie Frankreichs und Deutschlands unter eine gemeinsame Verwaltung stellt. Andere Staaten waren ausdrücklich eingeladen, sich dieser anzuschließen.
1951 schlossen sich Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien der Montanunion an. Sie gründeten 1952 die EGKS, bereits 1957 folgte die EWG und die EURATOM, welche auf eine gesamtwirtschaftliche Zusammenarbeit zielten. 1993 wurde mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union geschaffen; 2009 wurden die Europäischen Gemeinschaften durch den Vertrag von Lissabon aufgelöst und in die Europäische Union integriert.
2015 ist die EU ein Staatenverbund aus mittlerweile 28 Mitgliedstaaten, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen. Die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten umfasst eine halbe Milliarde Einwohner und der Europäische Binnenmarkt ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Markt der Welt. Die Mitgliedsstaaten haben der EU eine Rechtspersönlichkeit geben und an ihre Organen bestimmte Hoheitsrechte und Gesetzgebungskompetenzen übertragen. Dadurch kann die EU selbstständig Gesetze erlassen, welche für die Mitgliedsstaaten binden sind, und darüber hinaus selbst Verträge mit anderen Staaten abschließen.
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- Alexander Hofer (Author), 2015, Rechtsquellen des Unionsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388305
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