In der vorliegenden Arbeit gebe ich die Ansichten von Wolfgang Klug, aus seinem Beitrag „Braucht die Soziale Arbeit eine Ethik? - Ethische Fragestellungen als Beitrag zur Diskussion der Sozialarbeitswissenschaft im Kontext ökonomischer Herausforderungen,“ wieder und gehe dabei zuerst auf zwei Einwände gegen eine wissenschaftliche Ethik ein, mit denen sich Klug beschäftigt. Anschliessend schildere ich meine eigene Sichtweise und bewerte diese Einwände.
Inhaltsverzeichnis:
1.:Einleitung:
2.:Zum Autor
3.:Vorbemerkungen
4.: Zwei Einwände gegen eine wissenschaftliche Ethik in der Sozialen Arbeit:
5.:Klugs Betrachtungsweise der Ethik – Abgrenzung zur transzendentalen Ethik
6.:Berufsethik als Mindestvoraussetzung für die Soziale Arbeit
6.1 Reichen Verpflichtungen des Berufcodes bis ins Privatleben?
6.2 Problematik eines Konflikts mit den Dienstgebern – helfen die deutsche Berufsordnung?
6.3:Weshalb sollte die philosophische Reflexion empirischer Daten helfen?
7.:Schluss:
Literaturverzeichnis:
1.:Einleitung:
In der vorliegenden Arbeit gebe ich die Ansichten von Wolfgang Klug, aus seinem Beitrag „Braucht die Soziale Arbeit eine Ethik? - Ethische Fragestellungen als Beitrag zur Diskussion der Sozialarbeitswissenschaft im Kontext ökonomischer Herausforderungen,“ wieder und gehe dabei zuerst auf zwei Einwände gegen eine wissenschaftliche Ethik ein, mit denen sich Klug beschäftigt. Anschliessend schildere ich meine eigene Sichtweise und bewerte diese Einwände.
Worauf sich im Folgenden meine Arbeit konzentriert, ist die Beschreibung der Methodik, nach der Klug die Ethik betrachtet und wie sie sich von einer transzendentalen Ethik abgrenzt.
Des weiteren geht Klug, und damit auch meine Auseinandersetzung mit dem Thema, auf die Notwendigkeit einer Berufsethik als Mindestvoraussetzung für die Soziale Arbeit ein und beschäftigt sich mit den Berufscodes of Ethik des schwedischen, deutschen und internationalen Berufsverbands, die er hinsichtlich der Reichweite von Verbindlichkeiten reflektiert und u.a. in Fragen der Konfliktklärungshilfe mit ArbeitgeberInnen beleuchtet.
Den Schluss bilden Überlegungen Klugs zur philosophischen Reflexion von empirischen Daten im Zusammenhang mit der Aufgabe der Sozialen Arbeit, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und eine kurze Reflexion Klugs ´Beitrag.
2.:Zum Autor
Wolfgang Klug, geboren 1960, Diplom-Sozialpädagoge (FH), 1988 - 1992 Studium der Philosophie an der Hochschule für Philosophie SJ München, Promotion zum Dr. phil. Von 1986 - 1996 Leiter eines Caritas-Sozialzentrums. Ab 1997 Professor für Methoden der Sozialen Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt(sozialnet.de, 2010)
3.:Vorbemerkungen
Im postmodernen Zeitalter, in welchem Kampfgeist und Killerinstinkt zu Tugenden ernannt werden, scheinen Soziale Arbeit und Ethik Auslaufmodelle des postmodernen Zeitgeistes zu sein. Soziale Arbeit und Ethik scheinen in die Defensive zu geraten. Gerade deshalb, und weil, als zentrale These Klugs´ Beitrag, Soziale Arbeit wissenschaftliche Ethik braucht, sollte man über die Verbindung von Sozialer Arbeit und Ethik reflektieren(vgl. Klug, W 2000, S.175).
Es sollten dabei zwei wesentliche Einwände, die gegen eine Ethik in der Sozialen Arbeit aufgeführt werden, betrachtet werden.
4.: Zwei Einwände gegen eine wissenschaftliche Ethik in der Sozialen Arbeit:
1.) Definiert man Soziale Arbeit als reine Technik, in der sich durch methodisch abgesicherte Programme eine ethische Reflexion erübrigt, so ist dies die Perspektive einer technizistisch orientierten Sozialtechnologie. In diesem Sinn spricht auch Luhmann von einer Sozialen Arbeit als Hilfe, die nichts mehr mit Ethik zu tun hat, sondern nur mit durch korrekte Verfahren beschlossenen Programmen. Ethische Fragen seien dann höchstens noch in „Dilemma-Situationen“ relevant und die Frage nach der „sozialen Gerechtigkeit“ nicht mehr Aufgabe und Interesse der Sozialen Arbeit, sondern der Politik(vgl. ebd.S.176).
Klug wendet zu diesem Argument einerseits ein, dass Soziale Arbeit ein Teil unserer Gesellschaft ist, die in einem Grundkonsens beschlossen hat, Soziale Arbeit als Hilfssystem und Teil einer „Sozialkultur“ zu implementieren. Das Wesen eines Grundkonsenses kommt ohne Wertfragen und Entscheidungen nicht aus. Diese Werte sind zum Beispiel die Menschenwürde oder die Humanität. Ausserdem kann sich die Soziale Arbeit allein durch die Beschreibung ihrer Funktion für die Gesellschaft nicht legitimieren, da Fragen nach einer Existenzberechtigung der Sozialen Arbeit immer argumentativ begegnet werden müssen. Dieser gesellschaftliche Diskurs jedoch kommt um ethische Grundsatzfragen nicht herum(vgl. ebd. S.176).
Andererseits führt Klug auch an, dass man gegen den technizistisch orientierten Einwand gegen Ethik in der Sozialen Arbeit, reflektieren sollte, wie weit die Reichweite der Sozialen Arbeit geht. Nach Peter Lüssi soll Soziale Arbeit an der Erhaltung und Verbesserung der Gesellschaft mitwirken, und zwar unter der Leitlinie der sozialen Gerechtigkeit. Nimmt man der Sozialen Arbeit die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, bleiben ihr als Aufgabe vorgegebene Zielgruppen mit denen sie Programme umsetzt. Soziale Arbeit ist ohne Leitlinie „Soziale Gerechtigkeit“ keine Menschenrechtsprofession sondern beschränkt sich nur auf ihre vorgegebenen sozialen Probleme. Es zeigt sich dass, will man die Grenzen des Aufgabenbereiches von Sozialer Arbeit festlegen, ethische Entscheidungen getroffen werden müssen(vgl. a.a.O., S. 176 f).
Meines Erachtens kann und darf man der Sozialen Arbeit den Leitstern der „Sozialen Gerechtigkeit“ nicht absprechen und ihr nicht die Verantwortung für die Erhaltung und Verbesserung der Gesellschaft nach menschenrechtlichen Grundsätzen, darunter auch die soziale Gerechtigkeit, nehmen, da gerade Soziale Arbeit in ihrer Tätigkeit sehr direkt mit den unterschiedlichsten Alltagen ihres Klientel in Verbindung kommt und belegen kann, dass unterschiedlichste strukturelle Voraussetzungen und vor allem die Deprivation, Wirkfaktoren sind, die in ungerechter Weise das Leben und die Teilhabe von Menschen in der Gesellschaft negativ beeinflussen. Die Politik allein darf nicht Hüterin der „Sozialen Gerechtigkeit“ sein, da sie mit ihren Gesetzen bisher nur zu einer Ausweitung der Gegensätze zwischen arm und reich beigetragen hat. Das kann u.a. der neueste Armutsbericht der Statistik Austria belegen. Wirkliche Veränderungen zu einer gerechteren Gesellschaft hin, können nicht in einer top-down- Bewegung von der Politik, deren VertreterInnen in den obersten Milieus der Gesellschaft leben, kommen, sondern nur in einer bottom-up-Bewegung, wie dies schon die Arbeiterbewegung in Österreich bewies.
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- Quote paper
- Elisabeth Köchl (Author), 2010, Braucht die Soziale Arbeit eine Ethik? Auseinandersetzung mit Perspektiven von Wolfgang Klug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388197
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