Freigelassene stellten, ganz gleich ob zur Republik- oder Kaiserzeit, eine bedeutende Schicht in der stadtrömischen Gesellschaft dar. Auch wenn die Sklaven durch ihre Freilassung römische Bürger wurden, herrschte Einigkeit darüber, dass sie nicht alle, auch den Freigeborenen (ingenui) zugestandenen Privilegien genossen.
Stark diskutiert wird in diesem Zusammenhang die Frage, in welchem Ausmaß sich die Rechte und Möglichkeiten der Freigelassenen, von denen der Freigeborenen unterscheiden. Es ist entscheidend zu untersuchen, inwiefern es die offiziellen Gesetze oder die in Rom elementar wichtige mos maiorum war, diese verweigerte ihnen einen vollständigen Aufstieg.
Diese Arbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, inwieweit es Sklaven möglich war, freigelassen zu werden. Des Weiteren soll dargelegt werden, welche Faktoren ausschlaggebend für die Verwehrung einer vollwertigen, gleichberechtigten, aktiven wie auch passiven Teilnahme am politischen Leben waren. Die Untersuchung bezieht sich zeitlich größtenteils auf die römische Kaiserzeit, ungefähr von 27- 395 v Chr. Vereinzelt beziehen sich die Untersuchungen, auf die Späte römische Republik. Angemerkt sei, dass sich diese Betrachtung auf die männlichen Freigelassenen bezieht, da nur diese das römische Bürgerrecht erhalten konnten, was die zwingende Voraussetzung für eine Partizipation war.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2013, Hatten freigelassene und freigeborene Sklaven die gleichen Rechte?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387693
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