Die NPD ist verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu bedeutungslos. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 17.01.2017 einen Schlusspunkt unter die jahrelangen politischen Bemühungen für eine Auflösung der Partei gesetzt. Bei der Verkündung des Urteils wies der Präsident des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass der Gesetzgeber darüber nachdenken könne, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu entziehen. Diese Bemerkung wurde nicht nur von den Medien, sondern vor allem von der Politik aufgegriffen. Alsbald gab es Initiativen in diese Richtung. Wenige Tage nach der Entscheidung kündigte der Innenminister des Landes Niedersachsen an, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer solchen Sanktionsmöglichkeit einbringen zu wollen. Bislang kennt das Grundgesetz nur eine Sanktion gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien: das Verbot. Die jetzige Diskussion bietet Anlass, über die verfassungsrechtliche Realisierbarkeit nachzudenken.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung in die Thematik
II. Kein Ausschluss aufgrund verfassungsrechtlicher Grenzen
1. Politische Neutralität des Staates
2. Entgegenstehende Rechte der Parteien
a) Chancengleichheit der Parteien
b) Sperrwirkung des Parteienprivilegs
3. Absage des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen
a) Keine grundsätzliche Unterbindung rechtsradikaler Versammlungen
b) Keine Funktionalisierung des Wahlrechts zur Bekämpfung von Parteien
c) Keine übersteigerten Anforderungen an die Staatsloyalität
III. Keine Verfassungsänderung aufgrund materieller Schranken
IV. Schlussbemerkung
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