Am 19. März 1951 beschlossen sechs europäische Staaten ihre Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen und verzichteten somit in einem wichtigen Teilbereich auf ihre nationalen Souveränitätsrechte. Dies war der Ausgangspunkt der Europäischen Union. Mittlerweile zählt die EU 25 Mitgliedsstaaten mit rund 452 Millionen Menschen und ist damit die größte Handelsmacht der Erde. Darüber hinaus reichen ihre Bestimmungen in nahezu jedes Politikfeld der zugehörigen Einzelstaaten hinein.
Um dieser stetig wachsenden Bedeutung der EU gerecht zu werden, die sich zum Beispiel auch an der Höhe des EU-Haushalts von mittlerweile 99,7 Mrd. € in 2004 ablesen lässt, bedarf es einer Vielzahl von Organen und Behörden, die die Interessen der Mitgliedsstaaten vertreten und schützen. Eines dieser Organe ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (kurz: OLAF; französische Abkürzung für „office européen de lutte antifraude“), das seit dem 1. Juni 1999 besteht und das 1988 geschaffene Referat UCLAF (französische Abkürzung für „unité de coordination de lutte antifraude“) im Generalsekretariat der Europäischen Kommission abgelöst hat. Mit der Schaffung des OLAF hat die EU signalisiert, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil ihrer finanziellen Interessen eine ihrer wichtigsten Prioritäten ist und sie kompromisslos nach dem Motto „Null-Toleranz“ dagegen vorgeht.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Die Entstehung des OLAF
2. Organisation und Aufgaben des OLAF
2.1. Organisatorischer Aufbau
2.2. Aufgaben und Ziele
3. Die drei Schwerpunkte zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
3.1. Intelligence und Informationstechniken
3.2. Untersuchungen
3.2.1. Interne Untersuchungen
3.2.2. Externe Untersuchungen
3.2.3. Die Untersuchungsbeauftragten des OLAF
3.3. Betrugsbekämpfung
4. Kooperationen und Netzwerke
4.1. Das OLAF Anti-Fraud Communicators Network
4.2. Kooperationen zwischen dem OLAF und anderen EU-Institutionen
4.3. Kooperationen und technische Hilfe zwischen dem OLAF und den Mitgliedsstaaten
5. Fazit / Kritische Würdigung
Anhang: Praxisbeispiel
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organisationsplan OLAF.
Abbildung 2: EU-Haushalt 2002 - Einnahmenteil...
Abbildung 3: EU-Haushalt 2002 - Ausgabenteil.
Abbildung 4: registrierte Betrugsfälle beim OLAF..
1. Die Entstehung des OLAF
Am 19. März 1951 beschlossen sechs europäische Staaten ihre Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen und verzichteten somit in einem wichtigen Teilbereich auf ihre nationalen Souveränitätsrechte. Dies war der Ausgangspunkt der Europäischen Union. Mittlerweile zählt die EU 25 Mitgliedsstaaten mit rund 452 Millionen Menschen und ist damit die größte Handelsmacht der Erde. Darüber hinaus reichen ihre Bestimmungen in nahezu jedes Politikfeld der zugehörigen Einzelstaaten hinein.[1]
Um dieser stetig wachsenden Bedeutung der EU gerecht zu werden, die sich zum Beispiel auch an der Höhe des EU-Haushalts von mittlerweile 99,7 Mrd. € in 2004 ablesen lässt,[2] bedarf es einer Vielzahl von Organen und Behörden, die die Interessen der Mitgliedsstaaten vertreten und schützen.
Eines dieser Organe ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (kurz: OLAF; französische Abkürzung für „office européen de lutte antifraude“), das seit dem 1. Juni 1999 besteht und das 1988 geschaffene Referat UCLAF (französische Abkürzung für „unité de coordination de lutte antifraude“) im Generalsekretariat der Europäischen Kommission abgelöst hat.[3] Mit der Schaffung des OLAF hat die EU signalisiert, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil ihrer finanziellen Interessen eine ihrer wichtigsten Prioritäten ist und sie kompromisslos nach dem Motto „Null-Toleranz“ dagegen vorgeht.[4]
2. Organisation und Aufgaben des OLAF
2.1. Organisatorischer Aufbau
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung ist eine Dienststelle der Europäischen Kommission, die zwar dem für den Haushalt zuständigen Kommissar untersteht, allerdings für ihre Untersuchungstätigkeit Unabhängigkeit genießt.
Generaldirektor des OLAF ist seit dem 1. März 2000 Herr Franz-Hermann Brüner, der nach positiver Stellungnahme des OLAF-Überwachungsausschusses und nach Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und Rat zu diesem Amt ernannt wurde.[5] Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann gegebenenfalls einmalig um fünf Jahre verlängert werden. Ihm unterstehen unmittelbar ein Assistenzstab und vier Referate, die sich in folgende Bereiche gliedern:[6]
- Administration, Human Resources & Budget
- Communication, Public Relations, Spokesman
- Support for Candidate Countries, Training Coordination
- Magistrates, Judicial Advice & Follow-Up.
Darüber hinaus existiert ein Verwaltungsrat für Investigations und Operations, der drei Direktionen vorsteht:
- Policy, Legislation & Legal Affairs
- Investigations & Operations
- Intelligence, Operational Strategy & Information Services.
Die Arbeit von OLAF wird durch einen Überwachungsausschuss kontrolliert, der sich aus fünf unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt. Dieser unterstützt ebenfalls den Generaldirektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und soll die Unabhängigkeit des OLAF sicherstellen. Die Mitglieder werden jeweils für drei Jahre einvernehmlich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat ernannt, wobei eine Wiederernennung möglich ist.[7]
Insgesamt beschäftigt OLAF 350 Bedienstete und verwaltet eigenständig einen Etat von knapp 50 Mio. €.[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Organisationsplan OLAF[9]
2.2. Aufgaben und Ziele
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung hat die Aufgabe, die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen, sowie gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Tätigkeiten vorzugehen, auch wenn sie innerhalb ihrer Organe und Einrichtungen begangen werden.[10] Nur für den Fall, dass ein effektiver Schutz des EU-Haushalts sichergestellt wird, können die EU-Bürger den nationalen und europäischen Behörden größeres Vertrauen entgegenbringen.[11]
Der EU-Haushalt setzt sich zusammen aus Einnahmen aus Zöllen, Agrarzöllen, Zuckerabgaben, Mehrwertsteuerbeiträgen sowie der so genannten vierten Einnahme, die sich hauptsächlich aus dem Bruttosozialprodukt der Mitgliedsstaaten bemisst.[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 : EU-Haushalt 2002 - Einnahmenteil[13]
[...]
[1] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2003, S. 7 ff.
[2] Vgl. Bundesfinanzministerium, 04.01.2005, Abs. 16.
[3] Vgl. Mediathek der Europäischen Kommission 2003, S. 9.
[4] Vgl. ebd., S. 6 ff.
[5] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Union: Generaldirektor, 04.01.2005, Abs. 1.
[6] Vgl. hierzu und im Folgenden Europäische Union: Organisationsplan, 04.01.2005, S. 3.
[7] Vgl. Mediathek der Europäischen Kommission 2003, S. 12.
[8] Vgl. Mediathek der Europäischen Kommission 2003, S. 9.
[9] In Anlehnung an: Europäische Union: Organisationsplan, 04.01.2005, S. 3.
[10] Vgl. Mediathek der Europäischen Kommission 2003, S. 11.
[11] Vgl. ebd., S. 6.
[12] Vgl. ebd., S. 7.
[13] In Anlehnung an: ebd., S. 8.
- Citar trabajo
- Cornelius Streit (Autor), 2005, OLAF - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38673
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