Durch die Digitalisierung, das heißt Informationen in eine Folge von binären Zeichen zu wandeln, können Kostensenkungen, Kapazitätserweiterungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden. Des Weiteren wird die Distribution vereinfacht. Aus der Logik der Ökonomie, dass eine Kostensenkung eine Zunahme des Angebotes mit sich bringt und dadurch eine Sen-kung des Preises erzielt wird, ist eine steigende Nachfrage zu erwarten. Extrem spiegelt sich dieses im Bereich der Audio-Medien wieder. Seit Popularisierung des Internets wird die, zum Teil rechtswidrige, Verbreitung digitalisierter Inhalte forciert. Aus den daraus resultierenden Gewinneinbrüchen der Musikindustrie und der Schwierigkeit die globalisierte Verbreitung mit lokalen Urheber- und Verwertungsrechten einzudämmen entstand der Bedarf an einem Digital Rights Management. Dieses ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von Unter-nehmungen im Bereich allen der Medien. Wobei hier unter Medien auch Anwendungen für Computer & Co verstanden wird.
Nicht ganz wissenschaftlich fundiert, definiert Wikipedia Digital Rights Management (DRM) als „ein Verfahren, mit dem die Urheberrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software, auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gewahrt und Raubkopien verhindert, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen.“
Trotzdem eignet sich diese Definition als Einstieg, da sie den Aufbau der Arbeit widerspiegelt: Nach einem kurzen Abriss der Entstehungsgeschichte und der wichtigsten Meilensteine der Entwicklung des heutigen Urheberrechts (UrhR), wird die Funktionsweise vom UrhR und die Wandlung hin zum thematisch behandelten DRM dargestellt. Anschließend folgt die Visualisierung der theoretischen Fakten an Hand verschiedener Beispiele. Das Aufzeigen der Problematiken und ein Ausblick in die Zukunft schließen die Arbeit ab.
Inhalt
1. Einleitung
2. Historie
3. Vom Urheberrecht zum Digital Right Management
4. Funktionsweise
5. Beispiele für die Anwendung von DRM
5.1. i-Tunes von Apple
5.2. IBM EMMS DRM System
5.3. Euro-Crypt
6. Problematiken des DRM
6.1. Einschränkung der Rechte von Nutzern/ Verbrauchern
6.2. Einschränkung der Rechte von Urhebern
6.3. Einschränkung der Rechte der Allgemeinheit
6.4. Wettbewerbsbeschränkungen
6.5. Fallbeispiel DVD-Rekorder
7. Zukunftsausblick
8. Fazit
Literatur
1. Einleitung
Durch die Digitalisierung, das heißt Informationen in eine Folge von binären Zeichen zu wandeln, können Kostensenkungen, Kapazitätserweiterungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden. Des Weiteren wird die Distribution vereinfacht. Aus der Logik der Ökonomie, dass eine Kostensenkung eine Zunahme des Angebotes mit sich bringt und dadurch eine Senkung des Preises erzielt wird, ist eine steigende Nachfrage zu erwarten. Extrem spiegelt sich dieses im Bereich der Audio-Medien wieder. Seit Popularisierung des Internets wird die, zum Teil rechtswidrige, Verbreitung digitalisierter Inhalte forciert. Aus den daraus resultierenden Gewinneinbrüchen der Musikindustrie und der Schwierigkeit die globalisierte Verbreitung mit lokalen Urheber- und Verwertungsrechten einzudämmen entstand der Bedarf an einem Digital Rights Management. Dieses ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmungen im Bereich allen der Medien. Wobei hier unter Medien auch Anwendungen für Computer & Co verstanden wird.
Nicht ganz wissenschaftlich fundiert, definiert Wikipedia Digital Rights Management (DRM) als „ein Verfahren, mit dem die Urheberrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software, auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gewahrt und Raubkopien verhindert, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen.“
Trotzdem eignet sich diese Definition als Einstieg, da sie den Aufbau der Arbeit widerspiegelt: Nach einem kurzen Abriss der Entstehungsgeschichte und der wichtigsten Meilensteine der Entwicklung des heutigen Urheberrechts (UrhR), wird die Funktionsweise vom UrhR und die Wandlung hin zum thematisch behandelten DRM dargestellt. Anschließend folgt die Visualisierung der theoretischen Fakten an Hand verschiedener Beispiele. Das Aufzeigen der Problematiken und ein Ausblick in die Zukunft schließen die Arbeit ab.
2. Historie
Der Auslöser für das klassische Urheberrecht ist eine deutsche Erfindung. 1450 wurde mit der Erfindung der Druckpresse durch Gutenberg die günstige Verbreitung geschriebener Inhalte ermöglicht. Als Queen Mary I. 1557 der Stationer’s Company of London die vollständige Kontrolle über Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnisse gab, wurde das Urheberrecht zum privaten Monopol.
1709 führte die Statue of Anne zur Anerkennung der Autorenrechte als Mittel der Wissensverbreitung: „An Act for the Encouragement of Learning, by Vesting the Copies of Printed Books in the Authors or Purchasers of such Copies, during the Times therein mentioned”.
Durch den U.S. Copyright Act (1790) wurde den Verfassern ein zeitlich befristetes Recht als Mittel zur Förderung und Forschung gegeben. Argument war, dass Wissenschaftler und Verfasser von „useful arts“ durch die Vermarktung ihre Arbeit refinanzieren könnten.
1834 folgte das erste preußische Urheberrecht. Es basierte auf der Hegelschen Theorie. Das Gesetz diente dem „Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck und Abbildung“ und war nicht Mittel zum Zweck der Verfolgung öffentlicher Interessen.
In Bern wurde 1886 mit der Berner Übereinkunft die Globalisierung des kontinentaleuropäischen Urheberrechtes beschlossen. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts folgten dann keine wichtigen Änderungen mehr. Erst 1996 wurde die Digitalisierung und Globalisierung berücksichtigt. Durch eine globale Reprivatisierung des Urheberrechts nach US-Vorbild. Dies erlaubte zum Beispiel der Musikindustrie die Einführung technischer Schutzmaßnahmen. Zwei Jahre später folgte dann der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) in den USA. Dieser besagt, dass ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Interessant war diese Neuerung nicht nur für Medienunternehmen. So führten Druckerhersteller einen Schutz vor der Nutzung von „No-Name“ Druckerpatronen ein. Dieser durfte nach dem DMCA nicht mehr umgangen werden.
Unter der EU-Richtlinie 2001/29/EC wurden 2001 bestimmte Aspekte der Schutzrechte harmonisiert. 2003 setzte Deutschland die EU-Richtlinie in einer UrhG-Novelle um und verbot nichtkommerzielle Tauschbörsen, die Umgehung von Schutzrechten und führte härtere Strafen ein.
3. Vom Urheberrecht zum Digital Right Management
Im Zentrum des klassischen Urheberrechts steht das Werk. Dieses wird durch das Urheberrecht geschützt. Wird ein Werk nur regional verbreitet, reicht diese Gesetzgebung zum Schutz völlig aus, da die lokale Gesetzgebung für die lokalen Streitigkeiten zuständig ist. Wichtig ist hierbei, dass der Markt, die Judikative, Legislative und Exekutive in einem System sind. Dadurch können etwaige Streitigkeiten gelöst werden. Eine Verfolgung von Verstößen ist hier gesichert. Das System wird durch Abbildung eins verdeutlicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit zunehmender Internationalisierung der Abnehmer und Bereitsteller, vor allem durch das Internet, ist jedoch eine nationale Gesetzgebung nicht mehr ausreichend. Streitigkeiten finden hierbei oft ihren Ursprung außerhalb der Nation, eventuell sogar außerhalb des Kontinentes, oft in Regionen, die dem Schutz von Werken weniger Bedeutung zuweisen oder mit anderen Problemen zu tun haben. Hier kann der Schutz nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Aus diesem Grund wird der Bedarf einer technischen Maßnahmen und vertraglicher Absicherungen stärker, die den Missbrauch von Werken – sei es Musik, Software etc. – verhindern. Diese Einrichtungen werden unter dem Begriff Digital Right Management zusammengefasst und gehen, im Gegensatz zum Urheberrecht, nicht mehr von des gesetzgebend Gewalt sondern von privatwirtschaftlich funktionierenden Unternehmen aus. Neben dem UrhR sollen der technische „Kopierschutz“ und zusätzliche Verträge die unkontrollierte Verbreitung digitalisierter Inhalte verhindern. Abbildung zwei zeigt die Änderungen auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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- Citar trabajo
- Sebastian Geipel (Autor), 2005, Digital Right Management, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38512
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