Die Europäische Union muss sich derzeit vielen außen- und innenpolitischen Herausforderungen stellen: Flüchtlingskrise, Bedrohung durch den IS, der Austritt Großbritanniens aus der Union, Wahlerfolge europafeindlicher Parteien in den Mitgliedsstaaten usw. Dies macht es unerlässlich, sich für die Vertiefung der Europäischen Union als Wertegemeinschaft einzusetzen.
Daraufhin zielte auch die Aussage des Europäischen Rats im Juni 1999 in Köln, wonach es für die Union erforderlich ist, eine Charta der Grundrechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu verankern. Diese Charta wurde am 7. Dezember 2000 auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs verkündet und mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 durch Art. 6 Abs. 1 EUV in das Primärrecht der Union aufgenommen. Sie soll eine bedeutungsvolle Grundlage der Werteorientierung des zusammengehörigen Europas sein und auch den Ängsten und Fragen der Unionsbürger begegnen können.
Die Aufnahme von sozialen Rechten und Gewährleistungen sozialen Inhalts in einen einheitlichen Text zusammen mit den klassischen Grundrechten auf ganz unterschiedlichen Ebenen stellt eine Prämiere dar. Eine Positionierung in sozialer Hinsicht ist bei der immer größer werdenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten unerlässlich.
Im Vergleich zu anderen Grundrechten sorgen die sozialen Rechte in Wissenschaft und Politik immer wieder für Diskussionen, weswegen auch eine Aufnahme der Rechte erkämpft werden musste. Es wurde erkannt, dass um ein "würdiges" Leben führen zu können, die Sicherung vor dem Staat durch Freiheitsrechte nicht ausreichend ist. Es braucht vielmehr zusätzlich eine Sicherung durch und vor dem Staat, damit der Mensch seine sozialen Grundbedürfnisse decken kann.
Diese Arbeit soll im Folgenden erklären, was unter dem Begriff "soziales Grundrecht" zu verstehen ist, wie die Aufnahme der sozialen Rechte in die Charta ablief und wie sie inhaltlich in der Charta ausgestaltet wurden. Hierbei soll auch auf die Kritik an den sozialen Grundrechten eine Antwort gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffsbestimmung „Soziale Grundrechte“
C. Die Aufnahme sozialer Rechte in die Grundrechtecharta
I. Vorgaben des Europäischen Rats
II. Die Diskussion im Konvent
1. Gegenargumente und ihre Entkräftung
2. Notwendigkeitund Ziele einerAufnahme von sozialen Rechten..
III. Der Kompromiss: Verankerung nach dem 3-Säulen-Modell
1. Präambel
2. Titel „Solidarität“ und weitere Artikel außerhalb
3. QuerschnittsklauselArt.
D. Die inhaltliche Ausgestaltung der sozialen Rechte in der Charta
I. Wirkschichten dersozialen Rechte
1. Freiheitsrechte mit sozialrechtlichem Bezug
2. Sozialrechtliche Schutzpflichten
3. Leistungs-und Teilhaberechte
4. Unionszielbestimmungen / Grundsätze
II. Umfang und Reichweite des Grundrechtsschutzes
1. Anwendungsbereich am Bsp. Arbeitsrecht
2. Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Charta der Grundrechte
3. Die Schrankenregelungen
a) Allgemeine Schranken und Schranken-Schranken
b) Der Verweis auf die „einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten“
E. Rückblick und Perspektiven für eine Weiterentwicklung
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- Magdalena Tutsch (Author), 2017, Die Bedeutung der sozialen Grundrechte in der Grundrechtecharta der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384436
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