Dr. Andreas-Michael Blum erörtert in seiner Buchbesprechung die im Sommer 2015 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angenommene Dissertation von Cathrin Wentzel mit dem Titel "Internationale Mediation. Vollstreckbarkeit und kollisionsrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Mediationsfällen unter besonderer Berücksichtigung der Mediationsrichtlinie und des Mediationsgesetzes".
Buchbesprechung zu Cathrin Wentzel, Internationale Mediation. Vollstreckbarkeit und kollisionsrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Mediationsfällen unter besonderer Berücksichtigung der Mediationsrichtlinie und des Mediationsgesetzes, Logos Verlag, Berlin 2016, 296 Seiten
von Dr. Andreas-Michael Blum, LL.M. (Lancaster University/UK)
Die im Sommer 2015 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angenommene Dissertation von Cathrin Wentzel befasst sich mit dem spannenden Thema der grenzüberschreitenden Mediation, die die Europäische Mediationsrichtlinie 2008/52/EG vom 21. Mai 2008 (im Folgenden: EU-Mediationsrichtlinie) „eher stiefmütterlich behandelt“ (S. 31), so Wentzel in der Einleitung zu Ihrer Dissertation.
Cathrin Wentzel begrenzt den Gegenstand ihrer wissenschaftlichen Arbeit auf die außergerichtliche Mediation, da es den Parteien gerade bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug darauf ankommt, „eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden“ (S. 31). Die Möglichkeit, das in der grenzüberschreitenden Mediation erarbeitete Verhandlungsergebnis der Parteien rechtlich durchsetzen zu können, steht im Vordergrund der Abhandlung. Dabei will Wentzel zunächst die rechtlichen Vollstreckungsmöglichkeiten von Mediationsergebnissen klären und diese mit den Anforderungen der Europäischen Mediationsrichtlinie abgleichen, bevor der Blick auf den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gerichtet wird und die dazugehörigen kollisionsrechtlichen Fragen beantwortet werden. In diesem Untersuchungsrahmen verfolgt die Verfasserin eine vertragsrechtliche Analyse der in der Mediation relevanten Vereinbarungen nach deutschem Recht und ob die Frage nach dem Mediationsstatut anhand der Rom I-VO „zufriedenstellend beantwortet werden kann oder ob der europäische bzw. deutsche Gesetzgeber hier noch entsprechenden Regelungsbedarf hat“ (S. 32).
Da es für die thematisierten Rechtprobleme von Mediationsvereinbarungen wesentlich auf die rechtlichen Beziehungen und auf den „Zeitraum, für den diese Regelungen Geltung erlangen sollen“ (S. 33), ankommt, ist für Wentzel vorab eine Klärung der Begriffe „Mediationsvereinbarung“, „Mediatorvertrag“ sowie „Abschlussvereinbarung“ geboten (S. 34-35).
Unter „B. Gesetzliche Grundlagen der Mediation“ (S. 37-37) geht die Verfasserin auf die vorhandenen Regelungen vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes in Deutschland ein, zeichnet kurz und prägnant die Leitlinien der EU-Mediationsrichtlinie des Europäischen Gesetzgebers und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 nach.
Im Kapitel „C. Vollstreckungsfähigkeit des Mediationsergebnisses bei grenzüberschreitenden Mediationsverfahren“ (S. 49-173) behandelt die Autorin vorab die existierenden Möglichkeiten einer außergerichtlichen Titulierung von Abschlussvereinbarungen nach deutschem Recht (Anwaltsvergleich, notarielle Urkunde, Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut, Protokollierung als Vergleich vor einer Gütestelle) und beschreibt knapp deren gerichtliche Vollstreckungsmöglichkeiten im Wege des Urkundenprozesses, Anerkenntnisurteils und Prozessvergleichs (S. 51-110) bei wertender Betrachtung von Anwendungsbereich, Voraussetzungen mit Verfahrensablauf und Kosten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Vor- und Nachteile, die gerade für den praktizierenden (Anwalt-)Mediator von großer Bedeutung sind. Gelungen ist auch die Darstellung der Möglichkeiten zur Vollstreckbarkeit innerhalb des europäischen Auslands der jeweiligen (außer-) gerichtlich titulierten Abschlussvereinbarungen, die sich nach den dafür maßgeblichen Regelungen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12. Dezember 2012 (EuGVVO) sowie der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) richtet.
Sodann gleicht die Verfasserin die im deutschen Recht existierenden Regelungen zur Vollstreckbarkeit einer Abschlussvereinbarung mit Art. 6 Absatz 1 Satz 1 der EU-Mediationsrichtlinie ab (S. 111-144) ab und erörtert den Stand der Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten (Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Österreich, der Tschechischen Republik und im Vereinigten Königreich, S. 144-152), bevor sie unter „V. Die Vollstreckbarerklärung einer Abschlussvereinbarung de lege ferenda“ (S. 152-171) am Beispiel der Änderungen der bestehenden §§ 794 Absatz 1 Nummer 5 und 796 a ZPO sowie des Gesetzesentwurfs zu § 796 d ZPO, die der Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie in deutsches Recht verworfen hatte (S. 158), betrachtet.
Unter „D. Rechtliche Qualifikation der Verträge und anwendbares Recht im Rahmen der Mediation“ (S. 175-293) beschreibt Wentzel den notwendigen Vertragsinhalt bei der Ausgestaltung von Mediationsvereinbarung und Mediatorvertrag, geht auf deren rechtliche Qualifikation detailliert ein und macht Ausführungen zur kollisionsrechtlichen Behandlung von Mediationsvereinbarung und Mediatorvertrag und durch die Rom I-VO vom 17. Juni 2008 und deren konkrete Anwendung auf die vorgenannten Vertragsverhältnisse durch die Bestimmung des jeweils anwendbaren Rechts.
Wentzel kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Mediationsvereinbarung um einen nach deutschem Recht „zusammengesetzten Vertrag aus materiellrechtlichen und prozessualen Abreden handelt“, deren Verfahrensvereinbarungen ebenso wie der Mediatorvertrag mit seinen Verfahrensabreden materiellrechtlich zu qualifizieren sind. Anders als beim Schiedsverfahren können die Konfliktparteien unabhängig vom Ort der Durchführung der Mediation das anzuwendende „Verfahrensrecht frei wählen“ (S. 292).
Sowohl die materiellrechtlichen Abreden in der Mediationsvereinbarung als auch der Mediatorvertrag unterliegen kollisionsrechtlich den Regelungen der Rom I-VO. „Eine akzessorische oder einheitliche Anknüpfung von Mediationsvereinbarung und Mediatorvertrag mit dem Hauptvertrag ist jedoch ausgeschlossen“, so die Verfasserin in ihrem gefundenen Gesamtergebnis (S. 248, 293). Dagegen sieht Wentzel bei einem gemischtnationalen Team von Mediatoren im Rahmen einer Co-Mediation keinen Raum für eine Anwendung des Art. 4 Abs. 1 lit. b Rom I-VO. Die Anwendung des Art. 4 Abs. 1 lit. b Rom I-VO würde bedeuten, „dass sämtliche Mediatorverträge unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen“ (S. 250).
Eine einheitliche Anknüpfung an den „federführenden Mediator“, wie etwa von Horst Eidenmüller (Vertrags- und Verfahrensrecht der Wirtschaftsmediation, Köln 2001, S. 59) und Armin Hutner (Das internationale Privat- und Verfahrensrecht der Wirtschaftsmediation, Diss., Tübingen 2005, S. 218) im Kontext einer Co-Mediation vertreten, lehnt Wentzel als einheitlichen Anknüpfungspunkt ab. Stattdessen spricht sie sich dafür aus, sämtliche Mediatorverträge bei einer Co-Mediation „dem Statut der Mediationsvereinbarung“ unterzuordnen (S. 251). Ein ausführliches Literaturverzeichnis (S. 9-22) ist der Dissertation Wentzels vorangestellt.
Der Autor Dr. Andreas-Michael Blum, LL.M. (Lancaster University/UK), Diploma German & International Arbitration (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Zertifikat Hochschuldidaktik (Goethe-Universität Frankfurt am Main), zertifizierter Mediator (Uni of A. Sciences, Hochschule Wismar), Wirtschaftsmediator mit Hochschulzertifikat (Uni of A. Sciences, Hochschule Wismar) und zertifizierter Elternbegleiter Konsortium Elternchance, Berlin), ist Fachbuchautor, Publizist und Dozent.
Rezensionsanfragen an: blum-mediator@gmx.de.
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- Dr. Andreas-Michael Blum (Auteur), 2017, Buchbesprechung zu Cathrin Wentzel, Internationale Mediation. Vollstreckbarkeit und kollisionsrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Mediationsfällen unter besonderer Berücksichtigung der Mediationsrichtlinie und des Mediationsgesetzes, Logo, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381988