Eine Gesellschaft, die sich wenig für Würde und Weisheit des Alters interessiert, setzt Pflegebedürftige mit Hinfälligkeit und Nutzlosigkeit gleich und verbannt sie aus dem Bewusstsein. Parallel dazu bringt die demografische Entwicklung ein immenses Ausmaß an Versorgungsdefiziten hervor. Altenpflegeschulen müssen um Nachwuchs kämpfen und preisen den Beruf an. Um Auszubildende zu gewinnen, werben sie mit Arbeitsplatzsicherheit, guten Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten. Pflegende starten mit großen Erwartungen ins Berufsleben – sie möchten in der Ausbildung Gelerntes umsetzen. Doch wie sieht der Berufsalltag der Altenpflegekräfte in Deutschland aus? Halten die von Altenpflegeschulen dargebotenen Berufsaussichten das was sie beinhalten? Abgesehen von einigen Ausnahmen ist die Realität im Praxisfeld Altenpflege geprägt von großer Arbeitsintensität, hohem Tempo, starken physischen und psychischen Belastungen, wenig Anerkennung, Schichtdienst und geringem Gehaltsniveau. Altenpflegekräfte springen bei Ausfällen ein und leisten Überstunden. Wertschätzung erhalten sie kaum und wer nach Jahren andauernder Belastung berufsbedingt erkrankt, hat das Nachsehen. So wird der Fachkraftmangel zusätzlich verstärkt. Die vorliegende Arbeit identifiziert die Diskrepanz zwischen propagierten Berufsaussichten und Arbeitsrealität der Altenpflegekräfte, indem sie empirische und statistische Belege für ein systematisch ruiniertes Berufsfeld darlegt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Vorstellung des Themas
1.2 Theoretischer Hintergrund
1.2.1 Versorgungssituation Pflegebedürftiger in Deutschland
1.2.2 Stationäre Altenpflege – Daten und Missstände
1.2.3 Fakten und Probleme der mobilen Altenpflege
1.2.4 Das Geschäft mit der Altenpflege
1.2.5 Die Altenpflegeausbildung
1.2.6 Trägerschaften der Altenpflegeschulen
1.2.7 Finanzierung der Altenpflegeausbildung
1.2.8 Altenpflegeschulen müssen werben
1.2.9 Bedarf an Nachwuchskräften am Beispiel Niedersachsen
1.3 Grundgedanke und Untersuchungsgegenstand
1.4 Methodik
2 Beruf und Berufsrealität
2.1 Der Altenpflegeberuf
2.1.1 Der Altenpflegeberuf isoliert betrachtet
2.1.2 Bildungsmöglichkeiten für Altenpflegekräfte
2.1.3 Historie des Altenpflegeberufs
2.1.4 Beweggründe für das Ergreifen des Altenpflegeberufs
2.1.5 Die Zukunft des Altenpflegeberufs
2.1.6 Die Arbeit der Altenpflegekräfte wird nicht geschätzt
2.1.7 Altenpflegekräfte leisten zu viel und verdienen zu wenig
2.2 Belastungen im Berufsfeld Altenpflege
2.2.1 Überforderte und ausgenutzte Auszubildende
2.2.2 Multiple Belastungen prägen den Berufsalltag
2.3 Wie Altenpflegekräfte selbst die Qualität ihrer Arbeit beurteilen
2.4 Hintergründe der schlechten Arbeitsbedingungen
2.5 Altenpflegekräfte sind Burnout gefährdet
2.6 Die Flucht in Nischen befeuert den Fachkraftmangel
2.7 Kurze Verweildauer im Beruf
2.8 Examinierte Altenpflegekräfte sind gefragt
3 Schluss
3.1 Darstellung der Ergebnisse
3.2 Quintessenz
3.3 Abgrenzung von bisherigen Arbeiten
3.4 Diskussion und offene Fragen
3.5 Notwendigkeit der Aufwertung des Altenpflegeberufs
3.6 Literaturverzeichnis
3.7 Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1.1 Vorstellung des Themas
Altenpfleger – Traumberuf oder Albtraum? Ist das Arbeiten in diesem Beruf eine krisensichere Tätigkeit oder gerät man durch ihn erst in die Krise?
Im Zuge des demografischen Wandels und der damit verbundenen immer älter werdenden Gesellschaft, ist der Bedarf an Altenpflegekräften enorm gestiegen. Gleichzeitig handelt es sich um einen unattraktiven, unbeliebten Beruf. Aufgrund der steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen – 2030 soll es 3,5 Millionen geben (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 2015), wird dringend mehr Altenpflegepersonal benötigt. Viele Autoren haben sich in den letzten Jahren nicht nur mit dem Pflegenotstand, sondern auch mit Missständen beschäftigt – sie haben dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt.
Da die Altenpflegeschulen sich durch den erhöhten Bedarf an Nachwuchskräften zwangsläufig um die Rekrutierung von Auszubildenden bemühen müssen, stellen sie den Beruf perspektiv- und aussichtsreich dar. Sie verweisen z.B. auf gutes Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten. Um Bewerber zu gewinnen, versucht man den Beruf von seinen attraktivsten Seiten darzustellen. Die propagierten Berufsaussichten klingen verlockend. Aber entsprechen sie der Realität? Angesichts der durchschnittlichen Verweildauer von nur 8,4 Jahren (DBFK, 2016) im Altenpflegeberuf sind Zweifel angebracht. Die Arbeit befasst sich im Grundsatz mit dem analytischen Vergleich zwischen dargebotenen Berufsaussichten und empirischen Belegen der Berufsrealität im Praxisfeld Altenpflege.
1.2 Theoretischer Hintergrund
1.2.1 Versorgungssituation Pflegebedürftiger in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Pflegebedürftige 2015 nach Versorgungsart, eigene Abbildung nach: Statistisches Bundesamt, 2015
In Deutschland sind knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nach SGB XI; 64 % davon sind weiblich und 36 % männlich. 83 % sind 65 Jahre und älter und 37 % sind 85 Jahre und älter (Statistisches Bundesamt, 2015). Wie auf Abbildung 1 ersichtlich, werden 73 % der Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Die restlichen 27 % werden in 13.600 voll- oder teilstationären Einrichtungen von insgesamt 730.000 Beschäftigten versorgt. Von den rund 2 Millionen zuhause versorgten Pflegebedürftigen werden 1,38 Millionen von Angehörigen versorgt und 692.000 von rund 13.300 ambulanten Pflegediensten mit 355.600 Beschäftigten (S. Abbildung 1, Statistisches Bundesamt, 2015).
Nach Vorgaben der Pflegeversicherung errechnet sich die Anzahl der Pflegekräfte, die in einem Pflegeheim arbeiten anhand eines Personalschlüssels, der sich an der Zahl der Pflegebedürftigen und dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit orientiert. Das Personal wird von Kassen und Bewohnern finanziert. In den meisten Bundesländern muss 50 % des Personals examiniert sein. Oft missachten Pflegeeinrichtungen diese Vorgaben und unterschreiten die Personalschlüsselvorgabe. Untersuchungen bei Heimaufsichten verschiedener Bundesländer ergaben, dass im Schnitt jedes vierte Pflegeheim die Kassen und die Bewohner betrügt, indem es zwecks Gewinnmaximierung weniger Altenpflegekräfte einstellt als vorgeschrieben. Der Altenpflegepersonalmangel in Deutschland dürfte laut Dowideit (2012) viel geringer sein, als von Forschern berechnet. Die Berechnung des statischen Bundesamtes beruht auf der Annahme, dass alle Pflegebedürftigen ausnahmslos und vollständig von Fachkräften versorgt werden, was de facto nicht der Fall ist. Dowideits Aussage stützt sich auf Meinungen unabhängiger Branchenberater. Z.B. äußert der Geschäftsführer des Wirtschaftsforschungsinstituts WifOR, dass es bisher noch keinen flächendeckenden Fachkräftemangel gibt. Der Mangel sei aktuell lediglich in strukturschwachen Regionen, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. In anderen Bundesländern bestehe statt einem Mangel sogar ein Überangebot an Fachkräften. In Baden-Württemberg z.B. stehen rund 41.000 Pflegekräfte rund 1.800 als offen gemeldeten Stellen gegenüber (Dowideit, 2012). Die Bundesagentur für Arbeit hingegen beschreibt einen kontinuierlichen Fachkraftmangel, die Engpassanalyse werde in sämtlichen Bundesländern halbjährlich aktualisiert. 2016 zeigte sich ein Fachkraftmangel in der Altenpflege – fokussiert auf examinierte Fachkräfte und Spezialisten . So gäbe es in keinem Bundesland ausreichend Bewerber. An Altenpflegehelfern mangelt es nicht (Bundesagentur für Arbeit, 2016). Der Mangel an Pflegekräften resultiert aus der ständigen Überlastung der Berufsgruppe, sowohl physisch als auch psychisch. Kaum eine Altenpflegekraft kann bis zur Rente durchhalten – die meisten steigen nach einigen Jahren wieder aus (Dowideit, 2012). Unter dem derzeit bestehenden Personalmangel leidet z.T. die Grundversorgung der Bewohner. Bedürfnisse, die über das Nötigste hinausgehen, können nicht erfüllt werden. Z.T. kann sogar von Vernachlässigung und Unterversorgung gesprochen werden (Graber-Dünow, 2015).
1.2.2 Stationäre Altenpflege – Daten und Missstände
783.000 Pflegebedürftige leben in Deutschland in den rund 13.600 nach SGB XI zugelassenen voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen. 53 % der Einrichtungen befinden sich in freigemeinnütziger Trägerschaft (z.B. Diakonie oder Caritas). In 94 % der Heime leben überwiegend ältere Menschen; in 2 % der Heime vor allem Menschen mit Behinderung. Bei 2 % der Heime steht die gerontopsychiatrische Versorgung im Vordergrund. In weiteren 2 % der Heime werden überwiegend Schwerkranke und Sterbende ver¬sorgt. Im Schnitt betreut ein Pflegeheim 63 Pflegebedürftige. Die meisten Heime (11.200) bieten vollstationäre Pflege an. Andere Heime bieten Kurzzeitpflege oder Tages- und Nacht¬pflege an (Statistisches Bundesamt, 2015).
Die Pflegekritiker Fussek und Schober (2013) beklagen, dass alte Menschen in Pflegeheimen vielfach unmenschlich behandelt und ihrer Grundrechte beraubt werden. Z.B. führen sie den Bericht einer Pflegekraft an, dem zufolge drei Bewohnern gleichzeitig in abwechselnder Reihenfolge das Essen zum Mittag angereicht werde und, dass durch ständigen Personalmangel häufig Pflegemaßnahmen nicht vollständig ausgeführt, aber dennoch abgezeichnet werden. Der Bericht handelt auch davon, dass Pflegekräfte von der Leitung genötigt werden, vermehrt über Bewohner zu berichten, damit diese eine Höherstufung beim MDK erhalten. Wenn es an Personal mangele, müssten Bewohner im Bett bleiben oder würden schon vor dem Abendessen ins Bett gebracht. Ein zusammengeklapptes Brot im Bett müsste dann reichen. Einmal sah sie mit an, wie eine gestresste Pflegekraft einen Bewohner auf die Stirn schlug, weil er sich eingekotet hatte (Fussek & Schober, 2013). Den Autoren zufolge ist dieser Fall kein Einzelfall. Der Staat lasse der Versorgung von Senioren nicht genug finanzielle Mittel zukommen. Vielfach würde es an Zeit und an motiviertem und gut ausgebildetem Personal fehlen. Es sei paradox, dass Heimbewohner z.B. Kochsendungen anschauen, gleichzeitig selbst zu wenig zu essen bekämen, zu schnell essen müssten oder per Magensonde ernährt würden. Viele Pflegeheime berechnen für die Ernährung der Senioren nur 4€ täglich. Das ist zu wenig, finden Fussek und Schober (2013), denn auch alte Menschen hätten schließlich Rechte.
Auch Breitscheidel (2008) berichtet von schweren Fällen der Vernachlässigung. Es habe in Betten fixierte Bewohner gegeben, die bis mittags in ihrem Kot liegen mussten. Die Dienstbesetzung war in vielen Heimen, in denen er arbeitete, viel zu knapp und oft bekamen Bewohner zu wenig zu essen (Breitscheidel 2008). Jedes dritte Heim weist bei MDK Kontrollen einen unzureichenden Ernährungszustand bei einem Teil der Bewohner auf. In einem Drittel der Heime gibt es eine unzureichende Wundversorgung. Diese Missstände sind trotz der hohen Heimkosten von z.T. mehr als 4.000€ monatlich vorhanden (Dowideit, 2012). Die Versorgung in einigen Häusern einer Pflegeheimkette soll laut eidesstattlicher Erklärungen von Ex-Mitarbeitern, aufgrund von Personalmangel nur durch unbezahlte Überstunden sichergestellt worden sein. Eins der Heime habe dadurch gespart, dass Verträge nicht verlängert wurden und Neueinstellungen möglichst verschoben wurden. Bei Beschwerden über zu wenig Personal, rechtfertigte die Heimleitung dies durch die Aussage, dass sich auf ihre Zeitungsannoncen niemand gemeldet habe (Dowideit, 2012).
Ein weiterer Missstand sind unsachgemäße Fixierungen von Bewohnern. Dowideit (2012) nennt dazu einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen, laut dem es pro Jahr etwa 30 Todesfälle durch falsch angelegte Fixierungen gibt. Fehlerquellen sind das nicht sachgemäße Befestigen des Gurts, das Vergessen des Seitenriemens oder Nichthochklappen der Bettgitter. Das kann dazu führen, dass Bewohner sich versehentlich aus dem Gurt herauswinden, mit dem Hals hineingeraten und sich selbst strangulieren. Fixierungen sind an sich schon problematisch, denn sie schränken Bewohner in ihrer Mobilität ein. So haben Untersuchungen ergeben, dass bereits nach Wochen der Fixierung ein Muskelabbau stattfindet. Weiterhin führen Fixierungen zu Dekubiti und fördern die Inkontinenz. Einem Qualitätsbericht zur Pflege in Deutschland des MDK aus dem Jahr 2012 zufolge, wird jeder 5. Heimbewohner durch Bettgitter, Gurte oder abgeschlossene Türen seiner Freiheit beraubt. Das stundenlange in Bett oder Rollstuhl fixierte Verharren der Bewohner führt häufig zu Dekubiti (Dowideit, 2012).
Branchenunabhängige Berater berichten, die Architektur der Heime habe vielfach einen auf subtiler Ebene freiheitsberaubenden Charakter. Heime werden z.B. so geplant, dass sie rund um Innenhöfe gebaut werden und die Bewohner so die Einrichtung nur über den offiziellen durch einen Pförtner überwachten Ein-und Ausgang verlassen können (Dowideit, 2012).
Da die häufig dementen Bewohner sich vielfach herausfordernd verhalten, werden sie von manchen Pflegekräften ohne ärztliche Anordnung ruhiggestellt. Sie geben ihnen z.B. Tabletten, die von Verstorbenen übriggeblieben sind und dokumentieren die Verabreichung nicht in den Akten. Es ist belegt, dass starke Neuroleptika bei dementen Bewohnern die Sterblichkeit erhöhen. Vorgeschrieben ist die Aufklärung über verschreibungspflichtige Medikamente dem Betreuer des Bewohners gegenüber. In der Praxis wird dies jedoch kaum eingehalten. Einige Bewohner profitieren von der Behandlung mit Psychopharmaka – bei Weitem nicht alle. Die Pharmaindustrie hingegen verdient an ruhiggestellten Senioren. Oft verschrieben werden Haldol, Risperidon, Melperon, Pimpamperon und Diazepam. Durch den verlangsamten Stoffwechsel und den verminderten Flüssigkeitsanteil am Körpergewicht bedingt, vertragen ältere Menschen diese Stoffe nicht so gut wie jüngere. Die Folgen können aufgrund von Wechselwirkungen sogar tödlich sein (Dowideit, 2012). Dass Heimbewohner viele Medikamente bekommen, berichtet auch der Geschäftsführer einer Sozial-Holding, die sechs Heime betreibt. Er spricht von einer großen Geldverschwendung der Pflegekassen: „Es kann doch nicht sein, dass wir seit Jahrzehnten für eine Verbesserung der Personalschlüssel kämpfen und auf der anderen Seite sinnlose, kostenintensive und teilweise gesundheitsgefährdende Medikamente verordnet und verabreicht werden.“ (Wallrafen-Dreisow zitiert in Dowideit, 2012; Endstation Altenheim, Alltag und Missstände in der deutschen Pflege, S. 91)
Es sei angemerkt, dass es trotz all der kritisierten Missstände auch noch gute Pflege gibt. So schreibt Breitscheidel (2008) z.B. von einer Sozialmedizinerin, die in einem Interview zur Altenpflege äußerte, dass es durchaus noch Einrichtungen gäbe, die gut geführt sind und wo Menschenwürde noch gilt (Breitscheidel, 2008). Dennoch sind die beschriebenen Missstände nach wie vor allgegenwärtig und nach Aussagen Graber-Dünows (2015) haben sie sich z.T. sogar noch verstärkt.
1.2.3 Fakten und Probleme der mobilen Altenpflege
73 % aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Durchschnittlich betreut ein Pflegedienst 52 Pflegebedürftige. Die privaten Pflegedienste sind kleiner – 40 Pflegebedürftige werden von je einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die freigemeinnützigen Dienste versorgen im Schnitt fast die doppelte Anzahl an Pflegebedürftigen (Statistisches Bundesamt, 2017). Der Arbeitsschwerpunkt des Personals der ambulanten Pflege ist die Grundpflege . Weiteres Betätigungsfeld ist die hauswirtschaftliche Versorgung.
Breitscheidel (2012) führte eine Milieustudie in der ambulanten Pflege durch, indem er selbst dort arbeitete. Sein Bericht zeigt, dass die ambulante Pflege stark unterfinanziert ist und für die alten Menschen Folgen wie Einsamkeit und lebensbedrohliche Situationen hat. So berichtet er von abgefertigten Patienten, von durch Zeit- und Personalmangel entstehenden folgereichen Pflegefehlern und vor allem vom Problem der mangelnden Zuwendung. Er beschreibt dahinsiechende Patienten, ausgebeutete Arbeitskräfte und fragwürdig verwendete öffentliche Gelder. Er nennt die Situation skandalös und unmenschlich und appelliert an die Politik das Pflegesystem grundlegend zu reformieren (Breitscheidel, 2012). Wenn in der ambulanten Pflege Pflegekräfte ausfallen, ist die Kompensation oft schwierig. Hierdurch entstehenden z.T. lebensbedrohliche Situationen, z.B. wenn Patienten ihr Insulin nicht erhalten, weil wegen Unterbesetzung und Ausfällen keine Pflegekraft zum Patient kommen kann. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II finanzielle Verbesserungen für die ambulante Pflege vorgenommen, u.a. eine Erhöhung der Pflegesachleistungen (20–40 Prozent). Pflegedienste erzielen zusätzliche Einnahmen über Entlastungsbeträge. Eine Stärkung findet auch durch die Gewährung von Tages- und Nachtpflege in vollumfänglicher Form statt (Bundesministerium für Gesundheit, 2017). Die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität in der ambulanten Pflege ist aktuell noch nicht belegt und bleibt zu beobachten.
Besondere Belastungen der ambulanten Pflege sind z.B. schwierige Patienten oder Angehörige. Patienten haben zusätzlich zu körperlichen Gebrechen oft psychische Erkrankungen oder Auffälligkeiten. Besonders geprägt ist das Arbeiten in der ambulanten Pflege durch eine hohe und körperlich beanspruchende Arbeitsintensität sowie durch Zeitdruck. Patienten müssen mobilisiert, geduscht, gewaschen, angezogen und ggf. müssen Verbände angelegt werden. Häufig müssen enge Kompressionsstrümpfe angezogen werden, meist in gebückter Körperhaltung. Schwer zu mobilisierende Patienten belasten die Rücken der Pflegekräfte. Es ist keine zweite Kraft zum Assistieren vor Ort und Hebegeräte kommen selten zum Einsatz (Breitscheidel, 2012).
Z.T. sind Wohnverhältnisse der zu Pflegenden problematisch. So gibt es Messie-Haushalte, Schimmel- oder Geruchsbildung und nicht artgerechte Tierhaltung mit allergiehervorrufenden Tierhaaren, in denen die Pflegekräfte ihre Arbeit teilweise verrichten müssen. Ein weiterer Belastungsfaktor sind Raucherhaushalte, in denen nichtrauchende Pflegekräfte täglich Rauch und den Geruch von abgestandener Asche einatmen müssen. Hinzu kommen Witterungsverhältnisse wie Sturm, Schnee, Glatteis oder starke Hitze, die Belastungen darstellen. Das Fahren von Patient zu Patient kann ohnehin schon Stress bedeuten und wird durch Wetter oder Verkehrslage ggf. noch weiter beschwert. Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung müssen häufig Früh- und Spätdienste an einem Tag bewältigen.
Die Entlohnung der ambulant arbeitenden Pflegekräfte fällt noch geringer aus, als die der in der stationären Pflege Beschäftigten (www.gehalt.de). Berufsanfänger haben es besonders schwer in der ambulanten Pflege, da ihnen der Rückhalt durch das Team fehlt. Oft müssen weitreichende Entscheidungen ganz allein und in Eigenverantwortung getroffen werden.
1.2.4 Das Geschäft mit der Altenpflege
Eine Expertin der Pflegebranche, die nach zwei Jahren ihren Beruf aufgab, sagt über die Altenpflege, dass sie eine Branche sei, wo nur der Gewinn zählt. Der Mensch selbst – gleichgültig ob Pflegekraft oder Bewohner – sei teuer und dann am angenehmsten, wenn an ihm gespart werden könne (Dowideit, 2012). Die Aussicht auf Profit durch Pflege führt in einigen Ballungszentren in Deutschland zu einem Bauboom, der den Bedarf an Heimplätzen weit übersteigt. Für Menschen, die einen Heimplatz suchen, scheint dieses Überangebot vorteilhaft zu sein. Für die Einrichtungen zieht das Auslastungsproblem jedoch wirtschaftliche Probleme nach sich, die sich nachteilig für die Bewohner auswirken. Die dadurch unter Ertragsdruck stehenden Pflegeeinrichtungen sind somit zu Kosteneinsparungen gezwungen, um überleben zu können. Da es sich bei einem Großteil der Heimkosten um Fixkosten handelt, wird neben der Rationierung von Verbrauchsgütern, wie z.B. Nahrungsmitteln und Pflegematerial, hauptsächlich bei den Personalkosten gespart. Die Kostensenkungen wirken sich negativ auf die Lebensqualität der Bewohner aus. Zusätzlich werden proportional zur Errichtung von Heimplätzen nicht genug neue Pflegekräfte ausgebildet. Dadurch leidet die Versorgung erheblich. Aufgrund der rechtlichen Lage wird jedoch kein Baustopp verhängt. Durch am regionalen Bedarf ausgerichtete Lizenzierung von Heimplätzen, vereinbaren Betreiber in Frankreich, Spanien und Italien die Angebotsqualität mit Rentabilität (Graber-Dünow, 2015). Die Heime in Deutschland werden vielfach von Finanzinvestoren aufgekauft. Die so genannten Private Equity-Fonds erwirtschaften Kapital und investieren es in Beteiligungen an Firmen, um sie anschließend wieder gewinnbringend zu verkaufen. Die erwirtschafteten Gewinne werden an die Investoren weitergegeben. Diese Anlageform nutzen i.d.R. nicht Privatanleger, sondern Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Sie erhoffen sich höhere Renditen als bei klassischen Anlageformen (BVK, 2017). Die Fonds kaufen die Unternehmen häufig mithilfe von Krediten auf. Nach dem Kauf einer Firma wird aus dieser der maximale Gewinn gezogen. Beteiligungsfirmen werden beauftragt die Gewinnmaximierung des aufgekauften Unternehmens voranzutreiben. Der durch Fonds erwirtschafteten Erträge, die aus den Einrichtungen gezogen werden, werden vollständig durch Kassen und Bewohner finanziert. Ohne Gewinn erzielende privatwirtschaftliche Anbieter, gäbe es nicht genug Heimplätze. Das Problem ist, dass auf der Zahlerseite kein kaufkräftiger Kunde steht, der sich durch Angebote verführen lässt, sondern das klamme System der Bewohner und der Kassen (Dowideit, 2012). Wenn Pflegekräfte sich bei zu intensiver Arbeitsauslastung und Überforderung nicht wehren, spielen sie dem Betreiber in die Hände, denn sie signalisieren, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen machbar ist und kein weiteres Personal eingestellt werden muss.
1.2.5 Die Altenpflegeausbildung
Bei der Altenpflegeausbildung handelt es sich um eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, die nach bundeseinheitlicher Regelung auf drei Jahre festgelegt ist. Lernorte der Ausbildung sind Berufsfachschule und Altenpflegeeinrichtung. Die Ausbildung beinhaltet 2.100 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht; die praktische Ausbildung beträgt 2.500 Stunden. Davon entfallen mindestens 2.000 Stunden auf die in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Altenpflegegesetzes genannten Einrichtungen (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 2002):
1. in einem Heim im Sinne des § 1 des Heimgesetzes oder in einer stationären Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt, und
2. in einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt. Abschnitte der praktischen Ausbildung können in weiteren Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, stattfinden. Dazu gehören insbesondere:
1. psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
2. Allgemeinkrankenhäuser, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt, oder geriatrische Fachkliniken,
3. geriatrische Rehabilitationseinrichtungen,
4. Einrichtungen der offenen Altenhilfe.
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 2002; www.gesetze-im-internet.de/altpflg/BJNR151310000.html)
Die Ausbildung setzt sich aus theoretischen und praktischen Einsatzzeiten im Block zusammen. Die ausbildende Einrichtung stellt die Praxisanleitung der Auszubildenden durch Praxisanleiter sicher. Praxisbegleitung der Auszubildenden in den Einrichtungen erfolgt auch durch Lehrkräfte der Altenpflegeschule, deren Aufgabe es ist, die Lernenden in den Ausbildungsbetrieben zu betreuen und zu beurteilen sowie die Praxisanleiter zu beraten (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 2017).
Die praktische Ausbildung in der Altenpflege beinhaltet:
- Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte
- Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung
- Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht
- Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z. B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation
- Selbstständig planen, durchführen und reflektieren der Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 2002; www.gesetze-im-internet.de/altpflaprv/BJNR441800002.html)
Die Lernfelder der Rahmenrichtlinien sind nach einzelnen thematischen Einheiten konzipiert, die sich auf die beruflichen Anforderungen und Aufgabenstellungen des Altenpflegeberufs beziehen. Sie beinhalten nicht nur konkrete berufliche Handlungen, sondern nicht unmittelbar erschließbare innere Bewertungen und Haltungen. Das fachliche Grundlagenwissen wird in den berufsbezogenen Handlungskontext integriert. Ziele des Lernfeldkonstrukts sind:
- Förderung des Kompetenzerwerbs in beruflichem und fächerübergreifendem Kontext
- Unterstützung handlungsorientierten Unterrichts
- Verzahnung von Theorie und Praxis
Die Lernfelder, die vom Niedersächsischen Kultusministerium für den Altenpflegeberuf konzipiert wurden, lauten:
- Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Anleiten, beraten und Gespräche führen
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
- Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
- Altenpflege als Beruf ausüben
(Niedersächsisches Kultusministerium, 2003; www.bbs.nibis.de/nli1/bbs/archiv/rahmenrichtlinien/alten.pdf)
Einrichtungen öffentlichen Dienstes oder Einrichtungen, die sich an Tarife des öffentlichen Dienstes anlehnen, zahlen folgende Ausbildungsvergütung (monatlich brutto):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Bundesagentur für Arbeit, 2017)
Die Ausbildung erfordert i.d.R. einen mittleren Bildungsabschluss (Bundesagentur für Arbeit, 2017). 57 % der Altenpflegeschulen gehen ausschließlich nach gesetzlich definierten Kriterien – 36,6 % legen zusätzliche Kriterien für die Auswahl der Bewerber zugrunde (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2006).
1.2.6 Trägerschaften der Altenpflegeschulen
63 % der Altenpflegeschulen haben freigemeinnützige Träger. Davon haben 24,1 % kirchliche Träger, 21,1 % haben kommunale Träger. 6,6 % der Altenpflegeschulen sind in privat gewerblicher Trägerschaft. Altenpflegeschulen brauchen die staatliche Anerkennung, außer es sind Schulen nach Landesschulrecht. Der Vergleich zwischen staatlich anerkannten Altenpflegeschulen und Schulen nach Landesschulrecht in Bezug auf die Trägerschaft zeigt, dass bei staatlich anerkannten Altenpflegeschulen freigemeinnützige Träger mit 75 % überwiegen. Die staatlich anerkannten Altenpflegeschulen mit freigemeinnützigen Trägern haben zu 27,9 % konfessionelle Träger und zu 5,9 % kommunale. Die Altenpflegeschulen nach Landesschulrecht haben zu 51,7 % eine freigemeinnützige Trägerschaft – davon haben 20,8 % konfessionelle Träger. 34,9 % der Schulen nach Landesschulrecht haben kommunale Träger (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2006).
1.2.7 Finanzierung der Altenpflegeausbildung
Die Finanzierung der Altenpflegeausbildung unterliegt nicht einer bundeseinheitlichen Regelung, sondern den Landesregierungen. Die Finanzierung besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule beruht auf Förderung der Altenpflegeschule durch kommunale Zuschüsse und Landeszuschüsse; die zweite auf Trägern der Altenpflegeschulen, die die Auszahlung der Ausbildungsvergütungen übernehmen. Diese sind im Pflegesatz der Heime einkalkuliert. In einigen Bundesländern unterliegen die Ausbildungskosten einer Umlagefinanzierung, bei der die ausbildenden und die nicht ausbildenden Betriebe die Ausbildungsvergütungen zu gleichen Teilen tragen (Steffen & Löffert, 2010).
1.2.8 Altenpflegeschulen müssen werben
In welch einer Lage befindet sich ein Unternehmen, das positive Argumente für ein unattraktives Produkt finden muss? So geht es nämlich den Altenpflegeschulen, die dringend Auszubildende benötigen und zugleich ein wenig attraktives Produkt anzubieten haben. Der Beruf, für den sie werben, mag isoliert betrachtet schön sein; doch die äußeren Bedingungen, die ihn umgeben, lassen ihn eher unattraktiv erscheinen. Eigentlich müssten zunächst die beruflichen Bedingungen in der Altenpflege verbessert werden, bevor man für den Beruf werben könnte. Da die Altenpflegeschule aber damit überfordert wäre, das ganze System der Altenpflege zu reformieren, befindet sie sich in der Zwickmühle. Die Gesellschaft und auch die Schule selbst sind auf Nachwuchskräfte angewiesen. Um als Altenpflegeschule am Markt zu existieren, müssen Auszubildende in ausreichender Zahl rekrutiert werden. Das, was dann zum großen Teil und zum Nachteil der Senioren dabei herauskommt, ist z.B. die Auswahl schwer vermittelbarer und sozial schwacher Auszubildender für die Altenpflege. Viele Schulen können nur dadurch existieren, dass sie Altenpflegekräfte ausbilden, die sozial schwach, nicht belastbar und z.T. sogar psychisch krank sind (Fussek & Schober, 2013; Fischer , 2011).
Um Auszubildende zu akquirieren, werben viele Bildungseinrichtungen mit vielversprechenden Aussichten, die den Beruf in ein positives Licht stellen. Dadurch sollen potentielle Bewerber angenehme Gefühle mit dem Beruf in Verbindung bringen. Die Frage ist, ob die bei den Bewerbern ausgelösten Erwartungen in Ausbildung und Beruf dann tatsächlich auch erfüllt werden.
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