Der Verwaltungsmodernisierung stehen auch heute noch in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung die Beteiligten skeptisch gegenüber, da mit einer Neuordnung auch Schwierigkeiten verbunden sind und Erfolgsaussichten nicht garantiert werden können. Eine der wesentlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang derzeit diskutiert wird ist die gesellschaftliche Diskussion um das Staatsverständnis und darin eingebunden die Leistungstiefe und –breite der Kommunen: Welche Aufgaben sollen durch die Kommunalverwaltung selbst wahrgenommen werden, welche Aufgaben sind angesichts der knappen Kassen von ihr leistbar? (Bogumil/Holtkamp o.J.d) Verfolgt man die aktuelle Literatur zu diesem Thema wird offensichtlich, dass künftige Erfolge durch eine lediglich binnenorientierte Verwaltungsmodernisierung nicht erzielt werden können. Ohne eine Einbindung des Kunden als Bürger wird es der öffentlichen Verwaltung nicht gelingen, sich in der derzeitigen Diskussion um Legitimation und Akzeptanz ihrer Tätigkeit zu behaupten. Hierfür ist ein Umdenken im Sinne eines Kulturwandels erforderlich, der eine Außenorientierung öffentlicher Verwaltung bewirkt und durch den der einst als Untertan titulierte Bürger zum „König Bürger“ (Bogumil/Holtkamp o.J.c) avanciert. Schlagworte wie Bürgerkommune und bürgerschaftliches Engagement beschreiben den zuvor erwähnten Kulturwandel, ohne dass damit auf Anhieb klar ist, was sich hinter diesen Begrifflichkeiten verbirgt. Während inzwischen schon viele Veröffentlichungen und auch erste empirische Auswertungen zum Thema Bürgerkommune existieren (Bogumil/Holtkamp/ Schwarz 2003), fehlt eine eindeutige Definition des Begriffs. Um der Frage des Zusammenhangs zwischen Bürgerkommune und Verwaltungsmodernisierung auf den Grund zu gehen, werden in einem ersten Schritt zunächst die Bürgerkommune als Leitbild der Stadt und die verschiedenen Facetten der Bürgerkommune vorgestellt. In einem zweiten Schritt werden Beteiligungsinstrumente im Konzept der Bürgerkommune und ihr Zusammenhang zur Verwaltungsmodernisierung untersucht. Erhebungen werden, schon wegen des Terminus Bürgerkommune, ausschließlich auf den kommunalen Bereich beschränkt. Nachdem auch die Grenzen und Probleme der Bürgerkommune aufgezeigt und darauf aufbauend die Rahmenbedingungen für bürgerorientiertes Verwaltungshandeln beschrieben werden, erfolgt am Ende ein Ausblick auf das zukünftige Verwaltungshandeln, das möglicherweise als „Good locale Governance“ durchgeführt werden wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Die Bürgerkommune als Leitbild der Stadt
1.1 Die Ziele der Bürgerkommune
1.2 Die drei Säulen der Bürgerkommune
1.3 Das gemeinsame Dach der drei Beteiligungsrollen
2 Das Konzept der Bürgerkommune im Kontext der Verwaltungs-modernisierung
2.1 Beteiligungsinstrumente der Kommune im Konzept der Bürgerkommune
3 Grenzen und Probleme des bürgerorientierten Verwaltungshandelns
4 Kommunale Rahmenbedingungen des bürgerorientierten Verwaltungs-handelns
5 Ausblick: Heißt die Zukunft der Bürgerkommune „Good locale Governance“?
Fazit
Literaturverzeichnis
Internetadressen-Verzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
„Stets gilt es zu bedenken, dass nichts schwieriger zu bewerkstelligen,
nichts von zweifelhafteren Erfolgsaussichten begleitet
und nichts gefährlicher zu handhaben ist,
als eine Neuordnung der Dinge.“
(Niccolò Machiavelli)
Was bereits zu Zeiten Machiavellis zu stimmen schien, kann auch auf die Bestrebungen der öffentlichen Verwaltung und die Reformbewegungen in den letzten rund 20 Jahren übertragen werden (Gebiets-, Funktional- und Personalreform oder die Bemühungen um Verwaltungs-vereinfachung und Bürgernähe).(Kißler/Bogumil/Greifenstein/Wiechmann 2000, S. 13) Nicht zu letzt wegen der mit einer Neuordnung einhergehenden Schwierigkeiten und nicht garantierfähigen Erfolgsaussichten stehen auch heute noch in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung die Beteiligten der Verwaltungsmodernisierung skeptisch gegenüber.
Eine der wesentlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang derzeit diskutiert wird ist die gesellschaftliche Diskussion um das Staatsverständnis und darin eingebunden die Leistungstiefe und –breite der Kommunen: Welche Aufgaben sollen durch die Kommunalverwaltung selbst wahrgenommen werden, welche Aufgaben sind angesichts der knappen Kassen von ihr leistbar? (Bogumil/Holtkamp o.J.d) Verfolgt man die aktuelle Literatur zu diesem Thema wird offensichtlich, dass künftige Erfolge durch eine lediglich binnenorientierte Verwaltungsmodernisierung nicht erzielt werden können. Ohne eine Einbindung des Kunden als Bürger wird es der öffentlichen Verwaltung nicht gelingen, sich in der derzeitigen Diskussion um Legitimation und Akzeptanz ihrer Tätigkeit zu behaupten. Hierfür ist ein Umdenken im Sinne eines Kulturwandels erforderlich, der eine Außenorientierung öffentlicher Verwaltung bewirkt und durch den der einst als Untertan titulierte Bürger zum „König Bürger“ (Bogumil/Holtkamp o.J.c) avanciert.
Schlagworte wie Bürgerkommune und bürgerschaftliches Engagement beschreiben den zuvor erwähnten Kulturwandel, ohne dass damit auf Anhieb klar ist, was sich hinter diesen Begriff-lichkeiten verbirgt. Während inzwischen schon viele Veröffentlichungen und auch erste empirische Auswertungen zum Thema Bürgerkommune existieren (Bogumil/Holtkamp/ Schwarz 2003), fehlt eine eindeutige Definition des Begriffs.
Um der Frage des Zusammenhangs zwischen Bürgerkommune und Verwaltungsmoder-nisierung auf den Grund zu gehen, werden in einem ersten Schritt zunächst die Bürger-kommune als Leitbild der Stadt und die verschiedenen Facetten der Bürgerkommune vorgestellt. In einem zweiten Schritt werden Beteiligungsinstrumente im Konzept der Bürgerkommune und ihr Zusammenhang zur Verwaltungsmodernisierung untersucht. Erhebungen werden, schon wegen des Terminus Bürgerkommune ausschließlich auf den kommunalen Bereich beschränkt. Im Anschluss werden die Grenzen und Probleme der Bürgerkommune aufgezeigt und darauf aufbauend die Rahmenbedingungen für bürgerorientiertes Verwaltungshandeln beschrieben. Bevor die Arbeit mit einem Fazit abschließt, wird ein Ausblick auf das zukünftige Verwaltungshandeln geworfen, das möglicherweise als „Good locale Governance“[1] durchgeführt werden wird.
1 Die Bürgerkommune als Leitbild der Stadt
Seit Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts betreiben Kommunen viele Initiativen, ver-stärkt bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Lange bevor sich der deutsche Bundestag und die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ mit diesem Thema beschäftigt haben, wurden in den Kommunen schon neue Wege der Engagement-förderung erprobt (z. B. der „Bürgerladen Hagen“). Diese Bestrebungen liegen auch daran, dass die Kommunen am sensibelsten auf die Anliegen der Bürger reagieren, wenn ihnen Bund und Land nur die Handlungsspielräume dafür gewähren. (Bogumil/Holtkamp o.J.d)
Die Kommunen befinden sich im Zuge der Globalisierung und der nationalen Vereinigung in schwerwiegenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbrüchen. Sie müssen die sich beschleunigenden Veränderungsprozesse mit immer begrenzteren Mitteln und mit immer weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Instrumente und Verfahrensweisen der Vergangenheit die künftigen Probleme häufig nur unzureichend lösen können. Selbst Kommunalverwaltungen, die seit Jahren eine erfolgreiche Binnenoptimierung erreicht haben, realisieren, dass sie ohne die Einbeziehung der BürgerInnen nur noch begrenzte Reformerfolge erreichen können.
Was durch das Neue Steuerungsmodell zunächst ins Blickfeld kam, war die Rolle der Bürger-Innen als sog. Leistungsverstärker. Konkret wird dies in dem Anspruch deutlich, Bür-gererwartungen und Bürgerkritik abzufragen, um sie als wesentlichen Aspekt des Qualitäts-managements einsetzen zu können. Ein sichtbares Ergebnis für die BürgerInnen besteht darin, Leistungs- und Servicemerkmale, wie z.B. Öffnungszeiten zu optimieren.
„Die Bürgerkommune fühlt sich dem Ausbau partizipativer Demokratie und der aktiven Pflege der örtlichen Gemeinschaft verpflichtet mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu bewahren (und weiterzuentwickeln, Anm. KGSt). Sie fördert die bürgerschaftliche Selbst-organisation, um Gemeinsinn zu wecken und sonst nicht (mehr) finanzierbare Leistungen zu ermöglichen oder aufrechtzuerhalten“. Damit würden BürgerInnen von „abzuwehrenden potentiellen Störern politischer Gremienabsprachen“ zur „unverzichtbaren Ressource“ einer nachhaltigen Kommunalpolitik. (vgl. Banner 1998, S. 179)
Der Kern der heutigen Diskussion um Bürgerengagement dreht sich um die Mitgestaltungs-funktion. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Debatte um Bürgerbeteiligung und Selbstorganisation in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Jetzt werden nicht nur die Ansprüche und Rechte von Bürgern betont, sondern es wird viel stärker als früher auf die Aufgaben und Pflichten der Bürger bei der Leistungserstellung in Kombination mit der Nutzung von Eigeninteressen hingewiesen. Neben der Mitgestaltungsfunktion steht aber auch die Beteiligung der Bürger in der Auftraggeberfunktion, also die Bürgerbeteiligung in der Zielsetzungs- und Planungsphase in der weiteren Diskussion. Zu nennen sind hier u.a. Wohnprojekte für altersgerechtes Wohnen, die unter Mitwirkung der Betroffenen konzipiert werden oder die Einbeziehung von Bürgern in Prozesse der Stadtteilerneuerung.
Bereits heute gibt es zunehmende Anzeichen für eine vorsichtige Annäherung an diese Vision der Bürgerkommune. Dazu gehören:
- die Verankerung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunal- verfassungen,
- die sprunghafte Entwicklung der Bürgerämter,
- die Aktivitäten des Baden-Württembergischen Landesnetzwerks Bürgerengagement/
Seniorengenossenschaften in 130 Kommunen,
- die wachsende Bedeutung der lokalen Agenda 21-Prozesse,
- die Beteiligung einer großen Anzahl von Kommunalverwaltungen an dem Netzwerk „Kommunen der Zukunft“ (einer Gemeinschaftsinitiative der Bertelsmann Stiftung, der Hans-Böckler-Stiftung und der KGSt), die sich in zwei „Netzwerkknoten“ mit den Themen „Behörde, Dienstleistungsunternehmen, Bürgerkommune“ und „Der Bürger/die Bürgerin in der Kommune“ beschäftigten,
- die starke Beteiligung am Wettbewerb „Bürgerorientierte Kommune – Wege zur Stärkung der Demokratie“ der Bertelsmann Stiftung und des Vereins „Aktive Bürgerschaft“ und
- das große Interesse am Wettbewerb des Vereins „Aktive Bürgerschaft“ (der sich direkt an Vereine wendet).
Mit dem nachfolgenden Leitbild versuchen Bogumil/Holtkamp/Schwarz im Rahmen einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung erstmalig, allgemeingültige Grundlagen für die Gestal-tung einer Bürgerkommune zu schaffen. Dabei wird von den Autoren darauf hingewiesen, dass vor Ort unter Einbezug möglichst vieler Akteure genauer zu überlegen ist, welche Ele-mente dieses Leitbilds für die jeweilige Kommune geeignet erscheinen und welche regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind. (Bogumil/Holtkamp/Schwarz 2003, S. 22 ff.)
1.1 Die Ziele der Bürgerkommune
Abgeleitet aus fünf im Rahmen der vorgenannten Studie festgestellten Entwicklungen für den Einsatz einer Bürgerkommune, die gleichzeitig etwas über die unterschiedliche Zielsetzung der Initiatoren aussagen, hat die Bürgerkommune vor allem folgende fünf Ziele:
- Akzeptanz: höhere Bürgerzufriedenheit mit kommunalen Dienstleistungen und Planungsprojekten
- Demokratisierung: stärkere Teilnahme der Bürger an der demokratischen Willensbildung und Revitalisierung der kommunalen Demokratie
- Solidarität: Stärkung der Unterstützungsnetzwerke der Bürger
- Effizienz: Entlastung der kommunalen Haushalte
- Effektivität: bessere Politikergebnisse im Sinne der politischen Zielsetzungen.
Die aus den Trends hergeleiteten Ziele sind der nachstehenden Abbildung zu entnehmen: (vgl. Bogumil/Holtkamp/Schwarz 2003, S. 23)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Trends und Ziele der Bürgerkommune
1.2 Die drei Säulen der Bürgerkommune
Die Beziehungen zwischen der Kommune und den Bürgern sind vielfältig. Der Bürger tritt der Verwaltung bezogen auf die unmittelbare Leistungserstellung in der Regel nicht als „Bür-ger“ gegenüber, sondern in spezifischeren Rollen wie z. B. als „Bauherr“, „Steuerzahler“, „Wohngeldempfänger“, „Verkehrssünder“ oder „Antragsteller auf einen Reisepass“. Hier ist der Bürger im wesentlichen Adressat öffentlicher Leistungserstellung und in einer eher pas-siven Rolle. Der Bürger ist aber nicht nur Adressat von Leistungen, sondern wirkt an diesen auch mit bzw. gestaltet sie mit. So werden wesentliche Aufgaben im Bereich Sport und Kultur oder im sozialen Bereich, aber auch Pflichtaufgaben der Gemeinden, wie etwa bei der Feuerwehr, ehrenamtlich erbracht. Zu diesem Perspektivenwechsel hat auch eine vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Studie, das Freiwilligensurvey 1999[2], beigetragen. Anhand dieser empirischen Erhebung konnte ermittelt werden, dass sich im Querschnitt 34 % der Bundesbürger bürgerschaftlich engagieren. (Gensicke 2001, S. 30)[3] Ebenso zeigte sich, dass weitere 27 % die Bereitschaft bekundet haben, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Angesichts dieser Zahlen ist es nicht überraschend, wenn politische Akteure der Überzeugung sind, dass es sich lohne, diesen ungehobenen Schatz zu bergen. (Roth 2002, S. 5)
Dieser Perspektivenwechsel ist neu und zeugt von einem verändertem Verständnis gegenüber den BürgerInnen. Das heißt, es wird nicht mehr an der politischen Reife und Urteilsfähigkeit der BürgerInnen gezweifelt, sie werden auch nicht mehr als Problem aufgefasst, sondern sie werden als kompetente und selbstbestimmte Individuen verstanden, die Verantwortung übernehmen wollen. (Roth 2001) Sie sind sozusagen die ExpertInnen ihres Alltags. (Enquete- Kommission, 2002) Somit ist „Bürger-Sein“ nicht mehr auf die soziale Dimension des Bürgerengagements, also auf Zivilcourage und Ehrenamt reduziert, sondern wird um die politische Dimension des Bürgerbegriffs erweitert.
Idealtypisch lassen sich drei Rollen des Bürgers in der Kommune unterscheiden: (Krautzberger 1999, S. 565; Bogumil/Holtkamp o.J.b; Baer 2002, S. 168)
- der Bürger als politischer Auftraggeber,
- der Bürger als Adressat der Leistungserstellung (Kunde, Klient, Untertan) sowie
- der Bürger als Mitgestalter des Gemeinwesens, als Koproduzent bei der Leistungserstellung.
Anlässlich des 1. Verwaltungswissenschaftlichen Symposiums der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh wurde von Osner zum Thema „Bürgergesellschaft auf lokaler Ebene“ folgende dreistufige Gliederung der bürgerorientierten Kommune vorgestellt: Kundenorientierung, Bürgermitwirkung und Bürgerschaftliches Engagement i. e. S.. (Osner 2002, S. 14) Bei diesem Konzept ist der Bürger in der Auftraggeberrolle allerdings nicht so deutlich abgrenzbar, so dass im Weiteren dem von mehreren Autoren favorisierten Prinzip des Bürgers in der Auftraggeber-, Mitgestalter- und Kundenrolle gefolgt wird.
Fasst man die Aufsätze von Verwaltungspraktikern und Wissenschaftlern zusammen, scheint weitestgehend Einigkeit darüber zu bestehen, dass in der Bürgerkommune alle drei Rollen – die Kunden-, Mitgestalter- und Auftraggeberrolle – gefördert werden sollten. Die Beteili-gungsrollen sind allerdings im unterschiedlichen Maße dazu geeignet, die Ziele der Bürger-kommune zu realisieren. Während die Mitgestalterrolle in starkem Maße die Effizienz (z.B. Aufgabenübertragung auf Sportvereine) fördern kann, ist die Auftraggeberrolle in beson-derem Maße dazu geeignet, die Revitalisierung der kommunalen Demokratie voranzutreiben. Statt die Ziele und Beteiligungsrollen der Bürgerkommune gegeneinander auszuspielen, empfiehlt sich ein Optimierungsmodell, in dem versucht wird, alle Ziele der Bürgerkommune zu realisieren[4] und die Beteiligungsrollen dementsprechend gleichberechtigt zu fördern. Eine Optimierung der in Abb. 1 dargestellten Zielvorgaben soll erreicht werden, in dem aufbauend auf dem Leitbild der kundenorientierten Verwaltung das freiwillige Engagement gefördert und die Bürger stärker an kommunalen Planungsprozessen beteiligt werden. (Bogumil/ Holtkamp/Schwarz 2003, S. 23)
[...]
[1] Unter diesem von der Bertelsmann Stiftung kreierten Begriff ist ein umfassender struktureller Reformansatz zu verstehen, der sich mit den Defiziten in den Bereichen Entwicklung der lokalen Demokratie, Kooperation zwischen öffentlichem Sektor, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Organisation und Finanzierung von Dienstleistungen im Gemeinwohlinteresse befasst. (Pröhl/Wegener 2002)
[2] Der Freiwilligensurvey legte einen Schwerpunkt seiner Erhebung auf die Felder freiwilligen Engagements, in denen die Befragten aktiv sind. In der Befragung wurden 15 unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche vorgegeben, in denen Menschen mitmachen und darüber hinaus gegebenenfalls ein freiwilliges Engagement übernommen haben. (Enquete- Kommission 2002)
[3] Da keine Langzeitstudien erhoben wurden, kann aus diesen Zahlen kein Trend abgeleitet werden.
[4] Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Praxis z. T. erhebliche Zielkonflikte zu erwarten sind (z.B. Effizienz versus stärkere Teilnahme der Bürger an der Willensbildung). Siehe hierzu die Ausführungen zu Punkt 3.
- Arbeit zitieren
- MPA Cornelia Duda (Autor:in), 2004, Kundenorientierung: Der Zusammenhang von Bürgerkommune und Verwaltungsmodernisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38078
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