„Ein sozialer und ökologischer Weltmarkt“ – dies ist der Titel von Höffes fast letztem
Kapitel. Nun, nachdem er seine Begriffe von Staat und Bürger definiert und sein Modell einer
föderalen Weltrepublik dargestellt hat, muß er all dies einem letzten Prüfstein aussetzen: den
Mächten des freien Marktes. So ist es also auch bezeichnend für dieses Kapitel 15, dass
normative Argumente in den Hintergrund zurücktreten. Denn:„Dabei entzieht sich die
Philosophie nicht ganz der manchmal verwirrenden Vielfalt der Erfahrung.“ (S. 399) Hier
prallen Pragmatismus und Philosophie aufeinander – und Höffe versucht, beide Bereiche
miteinander zu verbinden.
I. Vorwort
„Ein sozialer und ökologischer Weltmarkt“ – dies ist der Titel von Höffes fast letztem Kapitel. Nun, nachdem er seine Begriffe von Staat und Bürger definiert und sein Modell einer föderalen Weltrepublik dargestellt hat, muß er all dies einem letzten Prüfstein aussetzen: den Mächten des freien Marktes. So ist es also auch bezeichnend für dieses Kapitel 15, dass normative Argumente in den Hintergrund zurücktreten. Denn:„Dabei entzieht sich die Philosophie nicht ganz der manchmal verwirrenden Vielfalt der Erfahrung.“ (S. 399) Hier prallen Pragmatismus und Philosophie aufeinander – und Höffe versucht, beide Bereiche miteinander zu verbinden.
II. Der Weltmarkt
Seit langer Zeit besteht nun schon ein „freier Markt“, dessen einziges Ziel ein kollektiv größerer Wohlstand ist. Im Zuge der rasend schnell voranschreitenden Globalisierung ändern sich die Regeln und Ausmaße des Marktes – die Wirtschaft muß, will sie im „Geschäft“ bleiben, ähnlich schnell auf die Veränderungen reagieren. So schnell jedoch die Wirtschaft die Globalisierung begriffen hat, so langsam zieht die Politik nach. Das Resultat ist ein Mangel an Gesetzen und Regeln, so dass sich Wirtschaft und Politik voneinander abkoppeln, sich immer fremder werden und eine Kluft entsteht, in deren Tiefe sich der Weltbürger befindet.
Es braucht nicht unbedingt Wirtschaftswissen oder Philosophie um zu erkennen, dass ein gigantischer Wirtschaftsapparat ebensolche irreparablen Schäden anrichten kann, wie eine unterentwickelte Politik. Beide Bereiche müssen in einem behutsamen Wechselspiel geführt werden, immer auf Ausgleich bedacht, einander fördernd oder korrigierend. Und analog zur globalen, längst die Einzelstaatlichkeit verlassenden Wirtschaft, muß im Gegenzug auch die Politik in großem Maße auf globaler Ebene agieren, und trotz allem darf der Bürger im eigenen wie im fremden Land nicht der Leidtragende sein.
Höffe erarbeitet im Folgenden fünf Punkte, deren Umsetzung den o.g. Vorstellungen und Zielen nahe kommen soll:
(1) Eine Weltwettbewerbsordnung in Weltmaßstab;
(2) Eine darauf basierende Weltwirtschaftspolitik;
(3) Globale Gerechtigkeit und
(4) Solidarität;
(5) Eine globale Regelung des Umweltschutzes;
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit sollen Höffes Vorstellungen zu diesen Punkten erläutert und diskutiert, wenn nötig auch kritisiert werden.
(1) Weltwettbewerbsordnung
Die Weltwettbewerbsordnung des freien Marktes wird durch „anonyme Kräfte“ (Höffe, S. 400) verzerrt. Unter „Verzerrungen“ versteht Höffe das Prinzip, den Wettbewerb zu eigenen Gunsten so zu manipulieren oder zu verändern, dass mit weniger Wagnis und Anstrengung mehr Wohlstand zu erreichen ist – dies ist das Grundprinzip der freien Marktwirtschaft: Ökonomisches Handeln, gleich welcher Art, um eine Umsatz- und Leistungssteigerung zu bewirken. Ein im normativen Sinne freier Weltmarkt mit dem Ziel eines kollektiv größeren Wohlstandes besteht jedoch nur, wenn eine (Welt-) Marktordnung herrscht, die bestimmte kriminelle Verzerrungen eliminiert. Als „kriminelle Verzerrungen“ bezeichnet Höffe:
1. Monopole und Oligopole
2. Kartelle
3. Unlauteren Wettbewerb
Die Vorwürfe für die Existenz solcher Verzerrungen zielen auf die Politik ab. Wie im Vorwort bereits angedeutet, hinkt die Politik der Wirtschaft hinterher: Bei der Liberalisierung der Weltmärkte wurde nämlich das versäumt, was in den Einzelstaaten bereits – sinnvollerweise – existent war: zu GATT und WTO als Äquivalent ein Weltkartellrecht mit Weltkartellbehörde und Weltkartellgericht.
Eine weitere negative Wettbewerbsverzerrung zwischenstaatlicher Art ist der Kampf um die Ansiedlung von Unternehmen im eigenen Land. Rechtsanwendung und Gesetzgebung unterstützen dies:
Rechtsanwendung: Aufgrund seiner Souveränität kann ein Staat soziale und / oder ökologische Auflagen so weit ermäßigen, dass die Attraktivität dieser niedrigen Auflagen viele Unternehmen ins Land lockt.
Da hier ein Gleichheitsgebot verletzt wird, sollten supranationale Berufungsinstanzen (Weltkartellamt, Weltjudikative) eingreifen dürfen.
Gesetzgebung: Staaten, die sich als Steueroasen profilieren, schädigen die Infrastruktur der Betriebsstätten und deren Personal. Der Steuerwettbewerb soll – nach Höffe – zwar nicht ausgehebelt, wohl aber von der Weltrepublik ausgeglichen und harmonisiert werden.
In diesem Kapitel zeigt sich erstmals, dass eine normative Wirtschaftsethik, wie Höffe sie vertritt, nicht ganz mit der Praxis verquickt werden kann. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Höffe sieht Oligopole als eine kriminelle Wettbewerbsverzerrung an. Doch sind Oligopole – im Gegensatz zu all den anderen genannten Verzerrungen – nirgendwo auf diese Welt unterbunden. Wohl sind sie, aufgrund der gewaltigen Macht- und Geldakkumulation, ständig unter schärfster Beobachtung durch Kartellbehörden. Doch sind sie für den Weltmarkt von großer Wichtigkeit und in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken (z.B.: Öl-, Pharmazie-, Chemie-, Automobilindustrie). Nur ein Oligopol hat die finanziellen Mittel, große Projekte zu finanzieren (z.B. den Bau einer Bohrinsel).
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- Citar trabajo
- Heiko Wenzel (Autor), 2003, Globaler Umweltschutz, Lektüre Höffe: 'Demokratie im Zeitalter der Globalisierung', München 1999, Kap. 15.5 Globaler Umweltschutz, S. 418 - 421 - Unterrichtsentwurf, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37936
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