Am 03.07.2016 trat in allen EU-Mitgliedsstaaten die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) in Kraft. Diese bedarf als EU-Verordnung keines Umsetzungsaktes in innerstaatliches Recht und wirkt daher schon selbst unmittelbar, vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV. Bestandteil der MAR sind dabei Regelungen, welche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für bestimmte Eigengeschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen sowie für Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen – sogenannte Directors' Dealings –, statuieren.
Diese Art von Geschäften war bis dato Bestandteil von § 15a WpHG a.F., welcher mit Inkrafttreten der MAR obsolet wurde. Die wesentlichen Regelungen zu Directors' Dealings bzw. nun „Managers Transactions“ finden sich in Art. 19 MAR. Der Rechtsanwender wird sich in Zukunft auf einen neuen Rechtsrahmen einstellen müssen. Mitteilungspflichten für Geschäfte von Führungspersonen eines Emittenten werden sich dabei zukünftig aus der MAR und der in Folge dieser Vorschrift erlassenen Delegierten Verordnung und Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission ergeben.
Handlungsbedarf besteht in der Praxis dabei nicht nur für Emittenten mit Zugang zum regulierten Markt, sondern auch für Freiverkehrsemittenten und ihre Führungspersonen. Diese Arbeit verfolgt dabei das Ziel, die nun bestehende Rechtslage zu analysieren und in einen Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu setzen. Dabei wird zunächst der Rechtsrahmen der Directors' Dealings Vorschriften untersucht (II.), auf die Regelungsziele näher eingegangen (III.), der persönliche und sachliche Anwendungsbereich bestimmt (IV.) und anschließend ein inhaltlicher Vergleich der Vorschriften vorgenommen (V. - VIII.). Inzident sollen die sich aus der Anwendung des neuen Marktmissbrauchsrechts ergebenden Probleme aufgegriffen und nach sachgerechten Lösungen gesucht werden.
Inhaltsverzeichnis
„Directors' Dealings in altem und neuem Marktmissbrauchsrecht“
I. Problemaufriss
II. Rechtsrahmen für Directors' Dealings
1. bisherige Regelung im WpHG und der Marktmissbrauchsrichtlinie
2. Marktmissbrauchsverordnung 2014
3. Ausführungsbestimmungen zur MAR und Umsetzung weiterer europäischer Vorschriften durch das 1. FiMaNoG
III. Regelungsziele
1. Bezüglich des Regelungsgehalts der Directors' Dealings Vorschriften
2. Europäischer Hintergrund
IV. Anwendungsbereich
1. Persönlicher Anwendungsbereich
a.) Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen
aa.) Zugehörigkeit zu einem Organ
bb.) höhere Führungskraft
b.) Personen, die mit Führungspersonen in enger Beziehung stehen
aa.) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
bb.) unterhaltsberechtigte Kinder
cc.) andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben
dd.) juristische Person, Treuhand oder Personengesellschaft
(α) Führungsaufgaben durch eine Führungsperson oder nahestehende Person
(β) Kontrolle durch Führungsperson oder nahestehende Person
(γ) Gründung zugunsten einer Führungsperson oder nahestehenden Person
2. Sachlicher Anwendungsbereich
a.) Emittenten
b.) Märkte
c.) Geschäftsgegenstände
d.) Arten von meldepflichtigen Geschäften
aa.) Allgemeine Betrachtung
bb.) Beispiele für Geschäfte in der MAR
cc.) Weitere meldepflichtige Geschäfte in der Delegierten Verordnung
e.) Schwellenwerte
V. Melde- und Veröffentlichungspflichten
VI. Belehrungs- und Dokumentationspflichten
1. Belehrungspflichten
2. Liste der Meldepflichtigen
3. Notwendige Angaben der Mitteilungen
VII. Handelsverbot („Closed Periods“)
1. Allgemein
2. Fristauslösendes Ereignis
3. Ausnahmen vom Handelsverbot
VIII. Sanktionen
IX. Fazit
- Arbeit zitieren
- Kevin Schmidt (Autor:in), 2016, Directors' Dealings in altem und neuem Marktmissbrauchsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378618
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