Einleitung
Das Problem von Drogen innerhalb einer Gesellschaft und vor allem deren rechtlich Handhabung sind auch in der heutigen Zeit ein immer wieder auftauchendes Diskussionsthema. Meist läuft dies nur auf eine Pro-/Contraauseinandersetzung zwischen Drogengegnern und -befürwortern hinaus. Objektive Diskussionen sind nur kaum möglich. Dazu stehen zu viele gegensätzliche Interessen gegenüber. Um die Interessenskonflikte zu beseitigen und es jedem recht zu machen, bräuchte man die Möglichkeit einer gerechten Beurteilung. Dies fordert Gerechtigkeit. Mit „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ versucht John Rawls seine Vorstellung von Gerechtigkeit darzustellen und, mit Hilfe einer Art Vertragstheorie, zu deren Erzeugung zu gelangen.
Mit der, durch die rawlssche Konstruktion, entstandene Gerechtigkeitsvorstellung sollte es möglich sein eine Lösung für Streitigkeiten um die Legalität von Drogen zu geben und eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Betäubungsmitteln zu erstellen.
Inhalt
1. Einleitung
2. Drogen
3. Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit – Der Urzustand
3.1 Entscheidungsprozesse im Urzustand
3.1.1 Was wäre, wenn Drogen nicht erlaubt sind?
3.1.2 Was wäre, wenn Drogen erlaubt sind?
3.1.3 Die Maximin-Regel
3.2 Drogen und das Recht auf Freiheit
4. Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit – Der 4 Stufen Gang
4.1 Der 4 Stufen Gang
4.2 Der Gesetzgeber als Entscheidungsinstanz
5. Keine Lösung, aber ein Beispiel
6. Literaturverzeichnis
John Rawls – Eine Theorie der Gerechtigkeit
Eine Lösung für den Umgang mit Drogen?
1. Einleitung
Das Problem von Drogen innerhalb einer Gesellschaft und vor allem deren rechtlich Handhabung sind auch in der heutigen Zeit ein immer wieder auftauchendes Diskussionsthema. Meist läuft dies nur auf eine Pro-/Contraauseinandersetzung zwischen Drogengegnern und -befürwortern hinaus. Objektive Diskussionen sind nur kaum möglich. Dazu stehen zu viele gegensätzliche Interessen gegenüber. Um die Interessenskonflikte zu beseitigen und es jedem recht zu machen, bräuchte man die Möglichkeit einer gerechten Beurteilung. Dies fordert Gerechtigkeit. Mit „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ versucht John Rawls seine Vorstellung von Gerechtigkeit darzustellen und, mit Hilfe einer Art Vertragstheorie, zu deren Erzeugung zu gelangen.
Mit der, durch die rawlssche Konstruktion, entstandene Gerechtigkeitsvorstellung sollte es möglich sein eine Lösung für Streitigkeiten um die Legalität von Drogen zu geben und eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Betäubungsmitteln zu erstellen.
2. Drogen
Drogen sind in jeder Gesellschaft bekannt und treffen auch in jeder Gesellschaft auf unterschiedliche Akzeptanz. Teilweise sind sie in den Kulturen, als Bestandteil ritueller, mystischer und/ oder religiösen Handlungen, stark verwoben. In vor allem christlich und islamisch geprägten Teilen der Erde ist dem nicht mehr so, hier ist die rituelle bzw. religiöse Bedeutung von Drogen nur noch sehr gering. Vielmehr steht hier der soziale Nutzen, u. a. durch medizinische Verwendung und die euphorisierende Wirkung im Vordergrund. Je nach Anwendung sind Drogen dementsprechend auch unterschiedlich toleriert.
Aber egal welchem Zweck sie dienen, ob Schmerzlinderung, Narkotika oder als Rauschmittel, bleiben sie dennoch Betäubungsmittel, die zu einer eminenten Beeinflussung des Körpers und je nach Dosierung zu psychischer und physischer Abhängigkeit und körperlichen Schäden führen können. Und diese Suchtgefahr führt in vielen Gesellschaften zu einem restriktiven Umgang mit Drogen, um die Schädigung des einzelnen und/ oder die Beeinträchtigung der Gesellschaft, durch Drogenkonsumenten bzw. –süchtige zu verhindern.
3. Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit – Der Urzustand
Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit ist sozusagen eine Art Vertragstheorie. Wobei aber kein Vertrag im eigentlichen Sinn geschlossen, sondern nur eine Übereinkunft über Gerechtigkeitsgrundsätze getroffen wird. Dazu sollen die beteiligten Parteien, welche als Vertreter der Menschheit zu sehen sind, innerhalb eines Urzustandes Gerechtigkeitsgrundsätze festlegen. Diese Gerechtigkeitsgrundsätze wiederum sollen die Basis für eine, darauf aufbauende, gerechte Gesellschaftsordnung bilden. Nachdem also die Gerechtigkeitsgrundsätze gefunden wurden und der Urzustand aufgehoben wurde, werden die beteiligten Menschen Mitglieder dieser, durch die gerechte Gesellschaftsordnung verwirklichten, Gesellschaft.
Damit aber die Unzulänglichkeiten der Grundsatzfindung, bedingt durch die Subjektivität der Parteien, ausgeschlossen werden können, kreiert Rawls den so genannten „Schleier des Nichtwissens“. Er soll die Parteien gleichstellen und somit ein faires Verfahren der Grundsatzfindung ermöglich. Dazu schränkt der Schleier die Parteien in ihrem Wissen ein. Sie wissen zwar, dass sie Teil einer späteren Gesellschaft sein werden, aber sie kennen nicht ihre zukünftige individuelle Stellung bzw. ihre Klassenzugehörigkeit oder Status. Auch ihre subjektiven Eigenschaften, wie Intelligenz, Körperbau, Talente, Charakter, Psyche, Vorstellung vom Guten und so weiter sind ihnen unbekannt. Sie wissen ja nicht einmal zu welcher Generation sie gehören werden.
Sie sind in völliger Unkenntnis über sich selbst und haben auch keine Vorstellung über die wirtschaftliche oder politische Lage ihrer Gesellschaft oder deren kulturellen und zivilisatorischen Entwicklungsstand.
Rawls erzwingt eine objektive Entscheidung, indem er den Parteien die Möglichkeit nimmt, durch ihr Wissen, gesellschaftliche oder individuelle Vorteile zu ihren Gunsten auszunutzen. Deshalb gewährt er ihnen auch nur objektives Wissen, wie Grundlagen der Politik, Wirtschaftstheorie, gesellschaftliche Organisation und die Gesetze der Psychologie des Menschen. Aber auch alle für die Festsetzung der Gerechtigkeitsgrundsätze relevanten Tatsachen und andere allgemeine Dinge, wie verschiedenste Gesetze und Theorien.
Um die Objektive Entscheidung zu vervollständigen sollen die Parteien Gerechtigkeitssinn besitzen, vernünftig bzw. risikoscheu und vor allem nicht neidisch sein.[1]
Die Parteien versuchen im Urzustand Gerechtigkeitsgrundsätze aufzustellen, die dazu dienen ihre jeweiligen Interessen am Besten zu verwirklichen. Dabei entwirft jeder vernunftgeleitete Mensch, je nach Präferenz seiner Interessen, eine Rangordnung. Je höher die Wertigkeit der Interessen, desto weniger sind die Partner bereit davon abzugehen bzw. ihre Gerechtigkeitsvorstellung zu ändern. „Da sie die Unterschiede zwischen sich nicht kennen und alle gleich vernünftig und in der gleiche Lage sind“ würden sie aber nicht auf ihren Gerechtigkeitsvorstellungen beharren, sondern würden „von den gleichen Argumenten überzeugt werden“ - „daher lässt sich die Übereinkunft im Urzustand als die eines zufällig ausgewählten Beteiligten [(ein Individuum)] sehen“[2] - und nach Rawls folgende zwei Gerechtigkeitsgrundsätze wählen:[3]
1. „Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.“
[...]
[1] Vgl. Rawls, John, Eine Theorie der Gerechtigkeit, übers. von Hermann Vetter, 10. Aufl., Frankfurt a. M. 1998, S. 159 - 166.
[2] Ebd., S. 162.
[3] Vgl. ebd., S. 162 - 168.
- Citar trabajo
- Steve Weiser (Autor), 2004, John Rawls. Theorie der Gerechtigkeit und Drogen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37857
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