2007 wurde der globale Finanzmarkt durch weltweite Bankenzusammenbrüche in ein Ungleichgewicht gebracht, wodurch eine flächendeckende Finanzkrise entstand. Die Gründe hierfür waren ein immenser Vertrauensverlust der Banken untereinander, unmoralisches Handeln der Banker, vorhandene regulatorische Schlupflöcher und eine sehr hohe Risikobereitschaft.
Besonders während der Finanzkrise sind viele Schwachstellen der Regulatorik sichtbar geworden. Damit weitere Zusammenbrüche von Banken zukünftig verhindert werden, haben die Aufsichtsbehörden die regulatorischen Ursachen
erforscht und neue Ansprüche an Banken definiert. Somit stellt die Finanzkrise einen Startpunkt vieler neuer und angepasster regulatorischer Anforderungen dar. Die wesentlichsten Aspekte dieser Maßnahmen sind die überarbeiteten Eigenkapital- und
Liquiditätsanforderungen des Basler Committee on Banking Supervision (nachfolgend Basler Ausschuss oder BCBS), welche am 16. Dezember 2010 durch das neue Basel III Framework „Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems“ finalisiert und veröffentlicht wurden. Für Banken haben die neuen Anforderungen umfangreiche Auswirkungen.
Das Ziel der vorliegenden Thesis ist zu untersuchen, welche Gründe zu einem überarbeiteten Basel II Framework geführt haben, welche Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften im Rahmen von Basel III vorgenommen wurden, in welchem Umfang die neuen Anforderungen bereits umgesetzt wurden und welche Auswirkungen hinsichtlich der Bankenstabilität und der Veränderung bei der Asset-Allokation der Banken eintreten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Formelverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Grundlagen des Finanzsystems und die Notwendigkeit der Regulierung
2.1 Aufgaben von Banken und deren Rolle als Finanzintermediär
2.2 Grundlagen der Regulierung von Banken
2.3 Problematiken während der Finanzkrise als Anlass für neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen
3 Aktuelle Regulatorik im Finanzsektor
3.1 Anpassungen an die Eigenkapitalausstattung bei Banken durch Basel III
3.1.1 Analyse der Eigenkapitalvorschriften
3.1.2 Analyse der Leverage Ratio
3.2 Regulatorische Anforderungen an die Liquiditätsausstattung bei Banken
3.2.1 Analyse der Liquidity Coverage Ratio
3.2.2 Analyse der Net Stable Funding Ratio
3.3 Umsetzung von Basel III im deutschen Recht
4 Umsetzung und Auswirkungen der regulatorischen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen bei Banken
4.1 Status Quo zur Umsetzung der Anforderungen
4.2 Analyse der Umsetzung am Beispiel der Deutschen Bank AG und der IKB Deutschen Industriebank AG
4.3 Untersuchung der möglichen Auswirkungen der regulatorischen Kennzahlen auf die Geschäftsmodelle der Banken und deren Stabilität
4.3.1 Mögliche Auswirkungen der Eigenkapitalanforderungen auf die Bankenstabilität durch eine Veränderung der Assets
4.3.2 Kalibrierung von Assets unter der Betrachtung der möglichen Auswirkungen der Liquiditätsanforderungen
5 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Anhang 1: Übersicht der Kapitalquoten und der RWA verschiedener Banken
Anhang 2: Übersicht der Leverage Ratios verschiedener Banken
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arten der Regulierung von Banken
Abbildung 2: Flut an Regulierungsmaßnahmen für Banken
Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II
Abbildung 4: Veränderung bei der Berechnung der verschiedenen Eigenkapitalquoten
Abbildung 5: Veränderung der Eigenkapitalanforderungen von Basel II nach Basel III
Abbildung 6: Umsetzungsphasen der Eigenkapitalanforderungen von 2012 bis 2019
Abbildung 7: Überblick über Veränderungen bei der Leverage Ratio
Abbildung 8: Ausschnitt der Bestandteile des Zählers und Nenners bei der Berechnung der LCR
Abbildung 9: Übersicht der ASF Kategorien mit ihren jeweiligen Multiplikatoren
Abbildung 10: Übersicht der RSF Kategorien mit ihren jeweiligen Multiplikatoren
Abbildung 11: Übersicht CRR und CRD IV
Abbildung 12: Entwicklung der Kernkapitalquote deutscher Banken seit 2007
Abbildung 13: Aufsichtsrechtliche Kennzahlen diverser deutscher Banken (Stand 2015)
Abbildung 14: Überblick der aufsichtsrechtliche Kennziffern unter Annahme der Vollumsetzung der Basler Anforderungen (CRR/CRD IV)
Abbildung 15: Entwicklung des „harten“ Kernkapitals, Total Exposure und RWA von Juni 2011 bis Juni 2015
Abbildung 16: Leverage Ratio ausgewählter Banken (Stand 2015)
Abbildung 17: Entwicklung LCR auf europäischer und deutscher Ebene
Abbildung 18: Entwicklung NSFR auf europäischer und deutscher Ebene
Abbildung 19: Zusammenfassung der Eigenkapitalanforderungen bei der DB und IKB
Abbildung 20: Auswirkung der Anforderungen auf das Geschäftsmodell
Abbildung 21: Darstellung der Veränderung der Kennzahlen
Abbildung 22: Theoretisches Modell zur Auswirkung der LR
Abbildung 23: Theoretisches Modell zur Untersuchung der Auswirkungen der Kapitalquoten
Abbildung 24: Theoretisches Modell zur Auswirkung der Eigenkapitalanforderungen
Abbildung 25: Empirische Ergebnisse zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Bankenzusammenbrüchen in Zusammenhang mit der LR und den RWA
Abbildung 26: Übersicht des Zusammenspiels von ASF und RSF Faktoren auf die NSFR
Abbildung 27: Potenzielle Auswirkung der NSFR auf die Geschäftsmodelle (aggregiert und granular)
Abbildung 28: Ausschnitt der Veränderung der relevanten LCR Assets in Relation zu den Gesamt-Assets
Formelverzeichnis
Formel 1: Berechnung der Leverage Ratio
Formel 2: Berechnung der Liquidity Coverage Ratio
Formel 3: Berechnung der Net Stable Funding Ratio
1 Einleitung
„ We have certainly come a long way towards to strengthening the financial system since the [financial]crises began. Significant progress has also been made in setting up top-down, system-wide oversight arrangements at the national, regional and interna- tional levels. “ 1
- Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank -
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
2007 wurde der globale Finanzmarkt durch weltweite Bankenzusammenbrüche in ein Ungleichgewicht gebracht, wodurch eine flächendeckende Finanzkrise entstand. Die Gründe hierfür waren ein immenser Vertrauensverlust der Banken untereinander2, un- moralisches Handeln der Banker3, vorhandene regulatorische Schlupflöcher und eine sehr hohe Risikobereitschaft4. Besonders während der Finanzkrise sind viele Schwach- stellen der Regulatorik sichtbar geworden.5 Damit weitere Zusammenbrüche von Ban- ken zukünftig verhindert werden, haben die Aufsichtsbehörden die regulatorischen Ur- sachen erforscht und neue Ansprüche an Banken definiert. Somit stellt die Finanzkrise einen Startpunkt vieler neuer und angepasster regulatorischer Anforderungen dar. Die wesentlichsten Aspekte dieser Maßnahmen sind die überarbeiteten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen des Basler Committee on Banking Supervision (nachfolgend Basler Ausschuss oder BCBS), welche am 16. Dezember 2010 durch das neue Basel III Framework „Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems“6 finalisiert und veröffentlicht wurden.7 Für Banken haben die neuen Anforderungen umfangreiche Auswirkungen.8
Das Ziel der vorliegenden Thesis ist zu untersuchen, welche Gründe zu einem überar- beiteten Basel II Framework geführt haben, welche Eigenkapital- und Liquiditätsvor- schriften im Rahmen von Basel III vorgenommen wurden, in welchem Umfang die neu- en Anforderungen bereits umgesetzt wurden und welche Auswirkungen hinsichtlich der Bankenstabilität und der Veränderung bei der Asset-Allokation der Banken eintreten.
1.2 Gang der Untersuchung
Um die Auswirkungen zu quantifizieren, werden zunächst Grundlagen zur Finanzkrise und der Bankenregulierung diskutiert. Kapitel drei bietet einen deskriptiven Überblick der eingeleiteten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen bei Banken sowie erste Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen, die im folgenden Kapitel detaillierter analy- siert werden. Im vierten Kapitel erfolgt zunächst eine Untersuchung des Status Quo bei der Umsetzung. Anschließend werden alle gewonnenen Erkenntnisse aus den vorheri- gen Kapiteln genutzt, um die oben definierten Fragen zu beantworten. Zum Abschuss dieser Thesis erfolgt eine Zusammenfassung sowie ein Ausblick auf zukünftige mögli- che regulatorische Maßnahmen.
2 Grundlagen des Finanzsystems und die Notwendigkeit der Regulierung
Zunächst wird ein Überblick über das Finanzsystem als solches gegeben, um die grund- sätzliche Funktionsweise und Bedeutung von Banken aufzuzeigen. Zudem wird eine Überleitung zu den Grundlagen der Regulierung des Finanzsystems vorgenommen und die Notwendigkeit eines neuen Regulierungspakets anhand der Problemstellungen der Finanzkrise erläutert.
2.1 Aufgaben von Banken und deren Rolle als Finanzintermediär
In der modernen Volkswirtschaft besitzen Banken eine unverzichtbare Stellung, da sie als Finanzintermediär zwischen Institutionen und privaten Haushalten stehen.9 Banken üben insofern die Rolle als Vermittler zwischen Anbieter und Nachfrager finanzieller Mittel aus10 und bringen Sparer und Kreditnehmer zusammen. Dabei übernehmen sie die Beurteilung wie auch die Überwachung des Kredites und tragen das Kreditausfallri- siko. Eine weitere wichtige Funktion der Banken ist die Fristentransformation von Einlagen mit zumeist kurzen Laufzeiten in Kredite mit längerfristigen Laufzeiten.11
Im Finanzsystem existieren zwei verschiedene Systeme, zum einen das marktbasierte und zum anderen das bankenbasierte Finanzsystem. Beim ersteren investieren Markt- teilnehmer ihr überschüssiges Geld in direkter Form in ein Unternehmen bspw. durch den Kauf einer Unternehmensanleihe.12 In bankenbasierten Finanzsystemen erfolgt eine Finanzierung i.d.R. durch Geschäftsbanken,13 die traditionell mittels einer Kreditvergabe stattfindet. Heutzutage gibt es eine Vielzahl verschiedenster Banken, die sich auf die nach §1 Kreditwesengesetz (nachfolgend KWG) genannten Geschäfte konzentrieren. Eine Differenzierung ergibt sich je nach Fokussierung der Bankgeschäfte in Universal- banken und Spezialbanken. Neben der Funktion als Kapitalsammelstelle sind die we- sentlichsten Aufgaben die Abwicklung des Zahlungs- und Kapitalverkehrs, die Versor- gung der Wirtschaft mit Krediten14 und die Vergabe von Spar- und Terminprodukten an ihre Kunden. So betrug z.B. die Summe der vergebenen Kredite in Deutschland an Un- ternehmen und Selbstständige 1.281,1 Mrd. Euro, an Privatpersonen 1.059,4 Mrd. Euro und Spareinlagen von Nicht-Banken bei Banken 620 Mrd. Euro.15
2.2 Grundlagen der Regulierung von Banken
Die große Verantwortung der Banken birgt in sich allerdings auch große Gefahren, weshalb die Regulierung des Finanzsystems eine wichtige Aufgabe ist. Anleger, die den Banken Geld anvertrauen, haben keine Möglichkeit der Überwachung von Banken und deren Geschäften.16 Dies resultiert aus dem Umstand, dass starke Informationsasymmet- rien zwischen den beiden Subjekten herrschen, die i.d.R. negativ für den Bankgläubiger sind. Daneben besitzen Banken große systematische Risiken, da ein Zusammenbruch einer einzigen Bank Auswirkungen auf das komplette Finanzsystem haben kann,17 da Banken heutzutage unter anderem durch den Interbankenmarkt miteinander verflochten sind. In dem Zusammenhang kommt der Regulierung eine besondere Schutzfunktion für den Anleger zu, der damit mehr Vertrauen in die Banken gewinnen soll.18
Unter dem Begriff der Regulierung kann somit die Handlung verstanden werden, für eine Situation Regeln aufzustellen, damit die individuelle Handlungsfreiheit eingeschränkt wird.19 Übertragen auf die Bankenregulierung umfasst diese Definition staatliche Eingriffe auf die Handlungsfreiheit der Banken, um deren Geschäftstätigkeit (und damit deren Risiken) zu kontrollieren.20 Grundsätzlich wird die Bankenregulierung in einem theoretischen Konstrukt in zwei Arten unterteilt, die Selbstregulierung (Regulierung durch den Markt) und die staatliche Regulierung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Arten der Regulierung von Banken
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Treu, 2006, S. 15.
Bei der Selbstregulierung existieren keine Institutionen, die den Banken Vorschriften stellen, die umgesetzt werden müssen. Vielmehr ist die Selbstregulierung eine Regulierung durch verschiedene Marktteilnehmer.21 Sämtliche Maßnahmen zur Kontrolle werden durch Banken auf freiwilliger Basis vorgenommen. Die Selbstregulierung hat allerdings eine Reihe von Nachteilen22, wie bspw. bestehende Interessenkonflikte der Marktteilnehmer23. Da der Fokus dieser Thesis auf der Betrachtung von staatlichen Regulierungen liegt, wird die Selbstregulierung hier nicht weiter beschrieben.
Die „staatliche Regulierung umfasst alle hoheitlichen Eingriffe in die Gewerbe- und Vertragsfreiheit, die nicht allein der Festlegung und Durchsetzung allgemein gültiger Spielregeln der Marktwirtschaft dienen.“24 Unter der staatlichen Regulierung subsumie- ren sich protektive und präventive Maßnahmen der Bankenregulierung (s. Abbildung
1). Zu den protektiven Maßnahmen zählen sowohl alle Formen der Einlagensicherung (z. B. Einlagensicherungsfond) als auch die Positionierung der Europäischen Zentral- bank (nachfolgend EZB) als „Lender of Last Resort“25 (Kreditgeber letzter Instanz). Diese Maßnahmen sollen Bankkunden und Banken in einem Krisenfall vor Verlusten schützen.
Den protektiven Maßnahmen stehen die präventiven Maßnahmen gegenüber. Das Ziel dieser präventiven Maßnahmen ist es, die Stabilität des Finanzmarktes zu stärken und somit die Wahrscheinlichkeit für einen Bankenzusammenbruch26 zu reduzieren. Risikoreiche Anlageentscheidungen der Banken werden dadurch restringiert. Im Rahmen dieser Arbeit stehen die präventiven Maßnahmen daher im Mittelpunkt der Untersuchung. Besonders die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen unter Basel III sollen die Problematiken, welche während der Finanzkrise aufgetreten sind, zukünftig verhindern und so zur Erreichung des oben genannten Zieles beitragen.
2.3 Problematiken während der Finanzkrise als Anlass für neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen
Die Finanzkrise gilt heutzutage als der Auslöser für die Überarbeitung des Basel II Frameworks. Die Gründe hierfür waren die nicht ausreichenden Eigenkapitalanforderungen27 und die Unterschätzung von Liquiditätsrisiken28. Besonders die starken Verpflechtungen der Banken führten dazu,29 dass die Krise sich weltweit ausbreitete.
Als Ursprung der Finanzkrise gilt die Vergabe von Immobilienkrediten an zahlungs- schwache Kunden,30 so genannte Subprime-Kredite. Der Markt für diese Kredite stieg seit den 90er Jahren rapide an und erreichte im Jahr 2005 ein Kreditvolumen von einer Billionen US-Dollar, was in etwa 20% des Kreditmarktes ausmachte.31 Dieser Anstieg ist durch eine Vielzahl regulatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingung zu erklä- ren, welche die Kreditvergabe an zahlungsschwache Kunden massiv unterstütze.32 Die in Amerika vergebenen Hypothekendarlehen wurden auf Basis variabler Zinssätze ver- geben. Als 2007 die variablen Zinssätze von 1% (2003) auf 5,75% gestiegen waren,33 fielen eine große Anzahl von Krediten aus, da daraufhin die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht mehr gegeben war. In der Folge griffen die amerikanischen Banken auf die hinterlegten Sicherheiten (Immobilien) im Rahmen des Verwertungsverfahren zurück. Aufgrund der Vielzahl ausgefallener Kredite wurde der Markt von zur Verwer- tung angebotener Immobilien überschwemmt, was letztendlich zum Preisverfall der Immobilien führte. Die amerikanischen Banken konnten ihre Verluste aus den ausgefal- lenen Krediten nicht durch die Immobilien decken.
Für eine weltweite Verbreitung der Krise waren zudem diverse, neu geschaffenen Kre- ditderivate maßgeblich.34 Durch diese Instrumente hatten Banken die Möglichkeit ihre Kreditrisiken zu verbriefen und an andere Marktteilnehmer zu verkaufen. Aufgrund sinkender Verantwortlichkeit der Banken für die Kredite war in der Bankenlandschaft allgemein eine zunehmende Risikobereitschaft zu verzeichnen (moral hazard).35 Die durch diese Derivate geschaffenen Renditeanreize nutzten viele Banken aus, denn so gelang es ihnen mit relativ geringem Einsatz von Eigenkapital (nachfolgend EK) ihre Bilanzsumme stark zu vergrößern.36 Es hatte sich somit eine „excessive on- and off- balance sheet leverage“37 gebildet und Banken wiesen Verschuldungsgrade von weit über 30%38 auf. Zudem investierten weltweit viele Marktteilnehmer aufgrund der posi- tiven Bewertungen durch die Ratingagenturen in diese neu geschaffenen Kreditderivate. Darüber hinaus war es ein Schlüsselfaktor, dass Risikopositionen zum Teil nicht erfasst wurden, da das Aufsichtsrecht bestimmte Risikogewichte der Aktiva unterschätzt hat- te.39
Nachdem die Immobilienpreise sanken, entwickelte sich ein gefährlicher Abwärtssog. Die vermeintlich sicheren Kreditderivate und Immobilien sanken im Wert und Banken erlitten Buchverluste. Es stellten sich deswegen die ersten Realverluste ein. Im Jahr 2007 zeigten die ersten Banken und Immobilienfinanzierer erste Zahlungsschwierigkei- ten.40 Die bekanntesten Beispiele sind die amerikanischen Unternehmen Freddie Mac, Fannie Mae und Lehman Brothers. Die Nachrichten, dass angesehene Finanzinstitute vor einer Insolvenz stehen, löste viele Panikverkäufe an den Börsen aus,41 die zu weite- ren Verlusten führten. Die als Eigenkapital angesehenen Assets konnte die aufgetrete- nen Verluste nicht angemessen absorbieren.42 Zudem konnten Banken keine valide Ri- sikoeinschätzung ihrer Kredit und Derivateportfolios mehr vornehmen. Deshalb sank das Vertrauen untereinander, weshalb der Interbankenmarkt zunehmend austrocknete.43 Da Banken jedoch diesen Markt als eine Hauptquelle für ihre kurzfristige Finanzierung nutzten, stellten sich weitreichende Liquiditätsrisiken ein. Darauf waren weder Banken noch die Aufsicht eingestellt. Der Höhepunkt der Finanzkrise war der am 15. September 2008 eingereichte Insolvenzantrag der amerikanischen Bank „Lehman Brothers“. Dies löste weltweit eine große Unsicherheit aus, wodurch die Stabilität des Finanzsystems erschüttert wurde.44
Um diese Stabilität wiederherzustellen, wurde zunächst den Banken die notwendige Liquidität zum Erhalt ihres Geschäftsmodells zur Verfügung gestellt. Zudem wurde in den darauffolgenden Jahren maßgeblich an einer Überarbeitung der Bankenaufsicht und Regulierung gearbeitet, um solche Krisen zukünftig zu vermeiden. Das nachfolgende Kapitel drei beschäftigt sich insbesondere mit diesen überarbeiteten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen.
3 Aktuelle Regulatorik im Finanzsektor
Besonders die Angst vor zukünftigen Krisen trieb die Aufsicht dazu den Finanzsektor mit zahlreichen, zusätzlichen regulatorischen Maßnahmen zu belegen. Dabei herrscht eine regelrechte Flut an Maßnahmen, wie das folgende Schaubild in Form einer „Flutwelle“ darstellen soll.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Flut an Regulierungsmaßnahmen für Banken45
Quelle: Eigene Abbildung
Je nach Größe der Bank (im Schaubild als unterschiedlich große Boote dargestellt) kann die „Flutwelle“ größer oder kleiner ausfallen. Für die neu definierten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen stellt das im Dezember 2010 veröffentliche Regelwerk „Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems“46 des BCBS ein Rahmenwerk dar. Mithilfe dessen versuchen die G-20 Staaten die Stabilität des Finanzsektors zu stärken und nachhaltig die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß zukünftiger Krisen zu senken.47 Basel I und II stellen die Basis für das Basel III Frame- work und werden durch die Überarbeitung nicht automatisch ungültig, sondern bleiben weiterhin bestehen. Basel III stellt daher eine Ergänzung dar (s. Abbildung 2). Die von den G-20 Staaten akzeptierten Vorlagen des Basler Ausschusses sind allerdings zum Teil in diversen Ländern noch kein gültiges Recht.48 Vielmehr müssen weltweit alle Staaten die Beschlüsse von Basel III in ihre eigene Rechtsordnung integrieren, damit zukünftig die Möglichkeiten von Wettbewerbsverzerrungen und Regulierungs- arbitrage49 verhindert werden.50 Die Europäische Union (nachfolgend EU) hat die von der BCBS vorgegebenen Standards in das europäische Recht integriert, indem die Capi- tal Requirement Directive IV51 (nachfolgend CDR IV) und die Capital Requirement Regulation52 (nachfolgend CRR) Richtlinie am 01. Januar 2014 in Kraft getreten sind.
3.1 Anpassungen an die Eigenkapitalausstattung bei Banken durch Basel III
Als einer der großen Anpassungen, die aus der Finanzkrise resultieren, sind die veränderten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung aus dem Basel III Framework zu sehen. Hintergrund dafür sind die in Kapitel 2.3 angeführten Schwierigkeiten in Bezug auf das Eigenkapital. Der Basler Ausschuss versucht mit diesen Veränderungen am Framework das Ziel einer höheren Stabilität des Finanzmarktes53 und einer besseren Widerstandsfähigkeit der Banken zu erreichen.54 Hierzu erfolgt eine Anpassung der bestehenden regulatorischen Eigenkapitalaustattung, die nachfolgend erläutert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Everling, Leker, & Bielmeier, 2015, S. 29.
Die Basis hierfür stellen das bekannte Rahmenwerk der drei Säulen aus Basel II (Abbildung 3) sowie darüber hinaus die Regelungen aus Basel I dar. So wurde in Basel I geregelt, dass Banken für jeden vergebenen Kredit acht Prozent EK auf die jeweilige Kreditsumme hinterlegen müssen. Basel II ergänzte diese Vorschrift um die Vorgabe, dass das vorzuhaltende EK (s. Abbildung 3 - geregelt in Säule 1) sich an der Bonität des Schuldners bemisst.55 In der Finanzkrise wurde allerdings deutlich, dass die Absorp- tionsfähigkeit von Verlusten bei Banken nur im gewissen Maße vorhanden war. Oft- mals war der Grund dafür, dass eine zu geringe Kapitalausstattung vorherrschte. Daher erfolgte im Rahmen von Basel III eine Überarbeitung der Definition des EK. In dem Basel III Framework definiert der Basler Ausschuss, dass das regulatorische EK aus den folgenden Elementen besteht:56
- Kernkapital oder Tier 1 Capital (going-concern capital)
- Ergänzungskapital oder Tier 2 Capital (gone-concern capital)
Eine weitere Überarbeitung im Bezug auf das EK galt es bei dem sogenannten „regulatorischen Paradoxon“ durchzuführen.57 So gab es unter Basel II die Problematik, dass das EK nicht zur Abfederung von Risiken genutzt werden konnte, da teilweise eine Unterschreitung der Mindestkapitalquote dadurch zu verzeichnen wäre und die Bank mit Konsequenzen hätte rechnen müssen.58 Dies hätte teilweise bis zum Entzug der Zulassung einzelner Banken führen können.59
Darüber hinaus wurden weitere Erkenntnisse aus der Finanzkrise zur Verbesserung der Regulatorik gewonnen, die im Rahmen von Basel III mit abgedeckt werden sollen. Ins- besondere wurde festgestellt, dass eine große bilanzielle und ausserbilanzielle Ver- schuldung (on- and off-balance sheet leverage) durch die Banken aufgebaut wurde.60 Ganz besonders legt Basel III den Fokus auf die Verbesserung der Qualität und Quanti- tät des EK sowie auf eine einheitliche und transparente Ermittlung der Eigenkapitalba- sis.61 Zielsetzung hierbei ist die Transparenz für die Marktteilnehmer. Zusätzlich wird unter Basel III die Stärkung der Risikodeckung und eine Höchstverschuldungsquote eingeführt.
Die größte weltwirtschaftliche Herausforderung, die von den G-20 Staats- und Regierungschefs geäußert wurde, ist es die Einführung der Eigenkapitalanforderungen zu stärken, ohne dabei die Kreditvergabemöglichkeiten von Banken zu gefährden.62 Aus diesem Grund wurden Banken ein Umsetzungszeitraum bis 2019 eingeräumt. Dennoch sind durch die Neuerungen Banken vor Herausforderungen gestellt. Um diese Herausforderungen zu bewerten, wird in späteren Kapiteln der Status Quo dargestellt und auf verschiedene empirische Untersuchungen eingegangen. Nachfolgend wird zunächst auf die Vorschriften unter Basel III rekurriert.
3.1.1 Analyse der Eigenkapitalvorschriften
Eins der zentralen Elemente der veränderten Vorschriften unter Basel III sind die neuen Eigenkapitalanforderungen. Insbesondere wurde eine Anpassung der Eigenkapitalqualität und -quantität63 sowie der Höhe des EK vorgenommen. Damit Spielräume durch heterogene Begriffsdefinitionen minimiert werden, erfolgte eine internationale, vergleichbare Eigenkapitaldefinition.64 Die grundlegende Systematik, dass Informationen über die EK-Ausstattungen der Banken in Form von Kapitalquoten gegeben werden, bleibt unter Basel III jedoch identisch.65
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Veränderung bei der Berechnung der verschiedenen Eigenkapitalquoten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pollmann & Schätzle, 2012, S. 2.
Wie in der Abbildung 4 dargestellt muss das Verhältnis vom regulatorischen EK zu den Risikopositionen (risikogewichtete Aktiva, RWA) größer / größer gleich sein als die
definierte Mindestkapitalgröße. Die Veränderungen unter Basel III findet an den einzelnen Komponenten der Kapitalquoten statt (s. blaue Kreise).
Der Basler Ausschuss hat für jede Kategorie einen eigenen Kriterienkatalog definiert, damit eine genaue Zuordnung der verschiedenen Instrumente durchgeführt werden kann.66 Dies führt dazu, dass das anrechenbare, regulatorische EK unter Basel III sinken wird, da weniger Assets als EK angesehen werden dürfen. Zusätzlich erfolgt eine Optimierung der Eigenkapitalqualität (s. Abbildung 5) und eine kontinuierliche Anpassung der Eigenkapitalquantität (s. Abbildung 6). Um die Vorschriften unter Basel III verstehen zu können, ist eine Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen Basel II und Basel III in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Veränderung der Eigenkapitalanforderungen von Basel II nach Basel III
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Bundesbank, 2011, S. 10.
Die Anforderungen an die Eigenkapitalqualität unter Basel III verändern sich dahinge- hend, dass es zukünftig nur noch drei angepasste Kategorien geben wird: „hartes“ Kernkapital (Grundkapital), zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital.67 Das „harte“ Kernkapital wird in Zukunft einen großen Teil des „going-concern“ Kapitals („hartes“ Kernkapital und zusätzliches Kernkapital) ausmachen, da die bereits erwähn- ten Schwächen bei der Verlustabsorption, die während der Finanzkrise deutlich gewor-
den sind, nicht mehr auftreten sollen. Dieses soll im Insolvenzfall für die Fortführung des Geschäftsbetriebes sorgen.68 Darüber hinaus wird im Vergleich zu Basel II die Zweiteilung des Ergänzungskapitals und das so genannte Tier 3 Kapital69 aufgegeben, sodass lediglich das „Ergänzungskapital“ als dritte Instanz verbleibt. Dieses dient im Falle der Insolvenz für die Befriedigung von Gläubigeransprüchen.70 Darüber hinaus erfolgt unter Basel III eine Anpassung der im Zähler genannten Risikopositionen. Dies hat zur Folge, dass diese deutlich mehr an Beachtung finden und somit bei der Berech- nung stärker ins Gewicht fallen. Bisher nicht erfasste Risiken in der Eigenkapitalrege- lung müssen zukünftig in den Bilanzen erfasst werden71 und die Gewichtung einzelner Risiken wurde erhöht. Risiken, die unter Basel II nicht berücksichtigt oder unterschätzt wurden, wie bspw. das Kontrahentenrisiko bei Derivategeschäften, wird unter Basel III eingeführt.
Die regulatorischen Kapitalquoten sind die dritte Komponente, die unter Basel III veränderte wurde. Dabei soll bis 2019 eine sogenannte Umsetzungsphase abgeschlossen sein, um eine verbindliche Struktur im Finanzsektor zu erhalten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Umsetzungsphasen der Eigenkapitalanforderungen von 2012 bis 2019
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2011, S. 11.
Während der Umsetzungsphase sollen die Kapitalquoten sukzessive bis 2019 steigen. Zusätzlich finden in der Umsetzungsphase noch eine stetige Anpassung der Abzugspo- sitionen statt. Das heißt, bis 2019 werden gewisse Bilanzpositionen (bspw. aktive laten- te Steuern) nur vermindert vom Eigenkapital abgezogen. Für die Kapitalquoten, die ab 2019 vorgeschrieben werden, definiert der Basler Ausschuss in seinem Framework fol- gende Anforderungen:72
1. „Common Equity Tier 1 [nachfolgend CET-1] must be at least 4.5 % of risk- weighted assets at all times” [in der Abbildung: Hartes Kernkapital],
2. „Tier 1 Capital must be at least 6.0 % of risk-weighted assets at all times”73 [in der Abbildung: Hartes Kernkapital plus Zusätzliches Kernkapital],
3. „Total Capital (Tier 1 Capital plus Tier 2 Capital) must be at least 8.0 % of risk-weighted assets at all times”74 [in der Abbildung: Hartes Kernkapital plus Zusätzliches Kernkapital plus Ergänzungskapital].75 Somit ergibt sich eine Steigerung der Gesamtkapitalquote von 8 % im Jahr 2013 auf min. 10,5% im Jahr 2019.
Die Erhöhung des Eigenkapitals (Kernkapital) kann bspw. durch die Einbehaltung von Gewinnen oder Ausgabe neuer Aktien vollzogen werden. Dies ist auf die positive Be- rücksichtigung dieser beiden Möglichkeiten in der Berechnung der Kapitalquoten zu- rückzuführen.76
Außerhalb der Berechnung der Kapitalquoten werden zusätzliche zwei Kapitalpuffer eingeführt. Diese Kapitalpuffer sollen ab 2016 phasenweise bis 2019 eingeführt werden (s. Abbildung 6). Unter den Kapitalpuffern subsumieren sich der Kapitalerhaltungspuf- fer („Capital Conservation Buffer“) und der antizyklische Kapitalpuffer („Countercycli- cal Capital Buffer“).
Der Kapitalerhaltungspuffer ist ein Puffer für Banken, der in ertragsreichen Jahren auf- gebaut werden soll, um diesen in Stressszenarien zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass Verluste absorbiert werden können, ohne die geforderte harte Kernkapitalquote von 4,5% im Krisenfall zu unterschreiten. Der Kapitalerhaltungspuffer beträgt 0% bis 2,5% der risikogewichteten Aktiva und ist in Form von hartem Kernkapital bereitzuhalten.77 Sofern der Puffer von Banken in Anspruch genommen wird, unterliegt die Bank Rest- riktionen für diskretionäre Zahlungen78 und deren Gewinn- und Dividendenausschüt- tungen.79 So darf eine Bank lediglich einen genauen Prozentsatz ihres Ertrages aus- schütten, wenn der Kapitalerhaltungspuffer nicht vollumfänglich erfüllt wird, bspw. dürften bei einem Kapitalerhaltungspuffer zwischen 0,625% und 1,25% lediglich 20% des Ertrages ausgeschüttet werden.80 Diese strikten Regeln beruhen auf der Beobach- tung, dass Banken trotz ihrer schlechten Finanzlage während der Finanzkrise Dividende und Boni ausgeschüttet haben, obwohl ein vorhandener Ertrag nicht gegeben war.81
Der antizyklische Puffer wird ähnlich wie der Kapitalerhaltungspuffer phasenweise ein- geführt und kann zwischen 0% und 2,5% der risikogewichteten Aktiva betragen. Dieser Puffer soll besonders in Zeiten eines hohen Kreditwachstums durch die Banken aufge- baut werden,82 damit dieser ihnen später zur Verfügung steht und somit eine Destabili- sierung des Bankensektors während eines Wirtschaftsabschwungs vermieden werden kann.
Zusammengefasst bedeuten die veränderten Eigenkapitalanforderungen für Banken, dass das Verhältnis zwischen dem regulatorischen EK und den Risikopositionen sinken wird und auf der anderen Seite die Kapitalquoten steigen werden. Eben jener Umstand kann für Banken Umsetzungsschwierigkeiten bedeuten, denen mit unterschiedlichen Strategien begegnet werden kann. Hinzukommt, dass neben den beschriebenen Ände- rungen eine weitere, bedeutsame Anforderung existiert, die so genannte Leverage Ratio.
3.1.2 Analyse der Leverage Ratio
Die Leverage Ratio (nachfolgend LR) oder Höchstverschuldungsquote ist eine zusätzli- che Regulierungsmaßnahme des Basler Ausschusses, die aus den negativen Vorkomm- nissen der Finanzkrise rührt. Im Vergleich zu den Kapitalquoten ist die LR keine risiko- sensitive Kennzahl. Das Ziel dieser Kennzahl ist es die Stabilität des Finanzmarktes zu verbessern, indem der Aufbau einer übermäßigen Verschuldung begrenzt wird.83 Dabei wurde versucht, eine Kennzahl zu implementieren, welche durch ihre nachvollziehbare Berechnung hervorsticht und eine einfache Beurteilung über die Verschuldungsquote zu lässt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1: Berechnung der Leverage Ratio
Quelle: In Anlehnung an Basel Committee on Banking Supervision, 2014, S. 1.
Bezugnehmend zur Formel 1 berechnet sich die LR aus dem Quotienten des „Tier 1 Capital“, welches der Definition des in Kapital 3.1 genannten Kernkapitals entspricht, und auch des „Total Exposure“ (zu Deutsch: Gesamtpositionen). Der im Nenner angegebene Wert („Total Exposure“) kann als bilanzieller und außerbilanzieller Forderungswert aller Assets verstanden werden.84 Grundlage für die Berechnung des Total Exposure sind die On-balance Sheet Exposures, die Derivate Exposures, die Securities Financing Exposures85 und die Off-balance Sheet Items.86
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Überblick über Veränderungen bei der Leverage Ratio
Quelle: Eigene Darstellung
Die Abbildung zeigt die Veränderung der LR bei Änderung einer Komponente.
[...]
1 Diese Aussagen wurde von Mario Draghi am 04. März 2011 im Rahmen seiner Rede auf der „Internati- onal Symposium of the Banque de France“ getätigt. Zitiert nach: Bank for International Settlements, 2011, S. 1f.
2 Vgl. Heussen, 2009, S. 1.
3 Vgl. ebd., S. 3.
4 Vgl. Quagliariello & Cannata, 2004, S. 11.
5 Vgl. Härle et al., 2010, S. 2.
6 Basel Committee On Banking Supervision, 2010.
7 Vgl. Banh et al., 2011, S. 2.
8 Vgl. Härle et al., 2010, S. 2.
9 Vgl. Hellenkamp, 2015, S. 14f.
10 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2010, S. 87.
11 Vgl. Andriowsky et al., 2011, S. 140ff.
12 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2010, S. 87.
13 Vgl. Schrooten, 2008, S. 509.
14 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2010, S. 88.
15 Vgl. Bundesverband deutscher Banken e.V., 2014, S. 16ff.
16 Vgl. Treu, 2006, S. 9.
17 Vgl. ebd., S. 1ff.
18 Vgl. Treu, 2006, S. 9f.
19 Vgl. Fest, 2008, S. 20.
20 Vgl. ebd., S.22.
21 Vgl. Treu, 2006, S. 15.
22 In diesem Zusammenhang sind zu nennen: Conflicts of Interest, Inadequate Sanctions, Under enforcement, Global Competition und Insufficient Resources. Zitiert nach: Coglianese et al., 2004, S. 7f.
23 Vgl. Coglianese et al., 2004, S. 7f.
24 Morasch, 2001, S. 87.
25 Vgl. Treu, 2006, S. 18.
26 Vgl. ebd., S. 22.
27 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 1f.
28 Vgl. Brzenk et al., 2010, S. 2.
29 Vgl. Finance Watch, 2014, S. 3.
30 Vgl. Grundmann et al., 2009, S. 4.
31 Vgl. Willis, 2006, S. 722.
32 Vgl. Langen, 2015, S.118.
33 Vgl. Bloss et al., 2008, S. 27.
34 Vgl. Illing, 2013, S.19f.
35 Vgl. ebd., S.19.
36 Vgl. ebd., S.19.
37 Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 1.
38 Die Zahlen beziehen sich auf die 12 großen, international tätigen deutschen Banken, Quelle: Deutsche Bundesbank, 2014c.
39 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 2; Pollmann & Schätzle, 2012, S. 29.
40 Vgl. Illing, 2013, S. 24f.
41 Vgl. Grundmann et al., 2009, S. 14.
42 Vgl. Pollmann & Schätzle, 2012, S. 2.
43 Vgl. Seel, 2013, S. 43ff.
44 Vgl. ebd., S. 49.
45 Global Systematically Important Banks (kurz G-SIB) sind globale systemrelevante Banken; Domestic Systematically Important Banks (kurz D-SIB) sind inländische systemrelevante Banken.
46 Basel Committee On Banking Supervision, 2010.
47 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 5ff.
48 Vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2013, S. 9.
49 Die Regulierungsarbitrage bezeichnet die Möglichkeit von Banken ihre Geschäfte in ein Land zu verlagern, indem die Regulierungen für Sie vorteilhafter sind. Für Banken war diese Möglichkeit sehr einfach, dass Sie nicht an einen festen Ort gebunden sind.
50 Vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2013, S. 9.
51 Europäisches Parlament & Europäischer Rat, 2013.
52 European Union & European Parliament, 2013.
53 Vgl. Zeitler, 2011, S. 3.
54 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 2.
55 Vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2013, S. 6.
56 Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 12.
57 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 3; Zeitler, 2011, S. 5.
58 Vgl. Zeitler, 2011, S. 5.
59 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 3.
60 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 3ff.
61 Vgl. ebd., S. 3; Deutsche Bundesbank, 2011, S. 3.
62 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 8.
63 Die Eigenkapitalqualität beschreibt die Merkmale des Eigenkapitals, die vorhanden sein müssen, damit ein Asset dem zugeordnet werden kann. Die Eigenkapitalquantität beschreibt die Menge an Eigenkapi- tal (insbesondere im Bereich des harten Kernkapitals), welche Banken vorhalten müssen. Zitiert in An- lehnung an ebd., S. 1ff.
64 Vgl. Everling et al., 2015, S. 45ff.
65 Vgl. Pollmann & Schätzle, 2012, S. 2.
66 Der Kriterien Katalog ist ein Bestandteil des Basel III Framework, welches unter der Homepage der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr mit folgendem Link: http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf eingesehen werden kann.
67 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 12; Everling et al., 2015, S. 45.
68 Vgl. Everling et al., 2015, S. 46.
69 Das Tier 3 Kapital hat unter Basel II die Drittrangmittel, wie bspw. kurzfristige nachrangige Verbind- lichkeiten wiedergespiegelt.
70 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 12; Everling et al., 2015, S. 46.
71 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 29.
72 Vgl. Everling & Langen, 2015, S. 16.
73 Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 12.
74 Ebd., S. 12.
75 Ebd., S. 12.
76 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2011, S. 1.
77 Vgl. Zirkler et al., 2015, S. 16.
78 Diskretionäre Zahlungen sind Zahlungen, die i.d.R. über das Grundgehalt hinausgehen oder einen vari- ablen Anteil aufweisen. Die bekannteste diskretionäre Zahlung im Top Management sind Bonuszah- lungen.
79 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 11f.
80 Vgl. Basel Committee On Banking Supervision, 2010, S. 56.
81 Vgl. Deutsche Bundesbank, 2011, S. 12.
82 Vgl. Zirkler et al., 2015, S. 16.
83 Vgl. European Central Bank, 2015a, S. 3.
84 Vgl. JPMorgan Chase Bank N.A., 2014, S. 2.
85 Securities financing exposure sind u.a. Wertpapiergeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierkredite, bei denen der Transkationswert von Marktbewegungen abhängt und die oft mit Nachschussvereinbarungen verbunden sind. Zitiert nach Hartmann-Wendels, 2016, S. 63.
86 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision, 2014, S. 2ff.
- Citar trabajo
- Patrick B. (Autor), 2016, Die aktuellen regulatorischen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Betrachtung des Status Quo sowie der Auswirkungen auf die Bankenstabilität und die Veränderung innerhalb der Assets, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378570
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