[...] Nach Darstellung meiner persönlichen Motivation im ersten Kapitel, folgt nun eine inhaltliche Gesamtübersicht der weiteren Arbeit: Im zweiten Kapitel nähere ich mich den Begriff der geistigen Behinderung an. Dies unter Berücksichtigung verschiedener Definitionen, den Ursachen für geistige Behinderung und dem gesellschaftlichen Umgang mit dieser Thematik. Im dritten Kapitel setze ich mich mit dem Begriff Sexualität auseinander. Ich gebe einen Überblick über die verschiedenen Ansichtsweisen der Sexualität und gehe weiterhin auf die Sexualität von Kindern ein. In Kapitel vier geht es im speziellen um die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Hier spiegele ich die Vorurteile und die daraus entstehenden Konsequenzen wieder. Im Anschluss daran geht es um die Entwicklung von Menschen mit einer geistigen Behinderung und im speziellen um die Sexualität von Kindern mit einer geistigen Behinderung aus Sicht der Eltern. Im Kapitel fünf und sechs geht es zunächst um den Begriff der sexuellen Gewalt. Anschließend spezifiziere ich das Thema und gehe auf das besondere Problem dersexuellen Gewalt an Menschen mit einer geistigen Behinderung ein. Hier werden Zahlen bezüglich der Häufigkeit genannt, juristische Besonderheiten, potentielle Täter und deren Vorgehensweise beschrieben Das siebte Kapitel verdeutlicht die Folgen von sexueller Gewalt und es stellt sich die Frage, ob sexuelle Gewalt eine Ursache für eine geistige Behinderung sein kann. In Kapitel acht beschreibe ich diagnostische Möglichkeiten und Methoden zum Erkennen von sexueller Gewalt, im folgenden Kapitel neun geht es um Handlungsstrategien, Interventionsmöglichkeiten und Therapieformen für Opfer von sexueller Gewalt. Die Prävention, beschrieben in Kapitel zehn, stellt den wichtigsten Teil dieser Arbeit dar. Neben einer Definition gebe ich einen Überblick über die derzeit angewendeten und diskutierten Präventionsmodelle. Weiterhin beschreibe ich die Möglichkeiten der Prävention in der Erziehung, der Sexualpädagogik und nicht zuletzt in der Sozialarbeit. In Kapitel elf weise ich auf die Schwierigkeiten und Gefahren eines falschen Verdachtes von sexueller Gewalt hin, dieses mit einem besonderen Augenmerk auf den Bereich der sozialen Arbeit. Kapitel 12 beinhaltet eine abschließende Betrachtung der Thematik.
Gliederung
1. Einleitung
2. Geistige Behinderung
2.1 Annäherung an eine Definition
2.2 Ursachen von geistiger Behinderung
2.3 Gesellschaftlicher Umgang mit geistiger Behinderung
3. Sexualität
3.1 Alltagsverständnis von Sexualität
3.2 Wissenschaftsverständnis von Sexualität
3.3 Sexualität von Kindern
4. Sexualität und geistige Behinderung
4.1 Sexualität von Menschen mit einer Behinderung – eine behinderte Sexualität?
4.2 Vorurteile über die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung
4.3 Sexuelle Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung
4.3.1 Körperliche Entwicklung
4.3.2 Psychosexuelle Entwicklung
4.4 Sexualität von Kindern mit einer geistigen Behinderung aus Elternsicht
5. Sexuelle Gewalt
5.1 Zum Begriff der sexuellen Gewalt
5.2 Definitionen
5.3 Formen sexueller Gewalt
5.4 Erklärungsansätze für sexuelle Gewalt
5.5 Sexuelle Gewalt und geschlechtsspezifische Sozialisation
5.6 Juristische Besonderheiten und Probleme
6. Sexuelle Gewalt und geistige Behinderung
6.1 Häufigkeit von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung
6.2 Die Täter
6.3 Muster sexueller Gewalt
6.3.1 Die Vorbereitung der Tat
6.3.2 Geheimhaltung der Tat
6.3.3 Die Aufdeckung der Tat
6.4 Sexuelle Gewalt in Institutionen
6.5 Zahlen zur sexuellen Gewalt in Institutionen
6.6 Maßnahmen zur Prävention von sexueller Gewalt in Institutionen
7. Das Erleben von sexueller Gewalt und dessen Auswirkungen
7.1 Das unmittelbar Erleben sexueller Gewalt
7.2 Folgen sexueller Gewalt
7.2.1 Klare körperliche Symptome
7.2.2 Psychosomatische Folgen
7.2.3 Psychische und psychosoziale Folgen
7.2.4 Pseudosexuelle Verhaltensweisen
7.3 Geistige Behinderung als potentielle Folge sexueller Gewalt
8. Diagnostische Hilfsmittel zum Erkennen sexueller Gewalt
8.1 Körperliche Untersuchung
8.2 Hinweise in Bildern und Kinderzeichnungen
8.3 Indirekte Äußerungen betroffener Kinder
8.4 Spielverhalten betroffener Kinder
8.5 Anatomisch korrekte Puppen
8.6 Rollenspiel
9. Handlungsstrategien bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt
9.1 Interventionsmöglichkeiten
9.2 Hinweise für den Umgang mit Kindern die sexuelle Gewalt erlebt haben
9.3 Therapieformen
9.3.1 Die Sandspieltherapie
9.3.2 Arbeit mit anatomisch korrekten Puppen
10. Zur Prävention sexueller Gewalt
10.1 Definition
10.2 Schwerpunkte von Prävention
10.2.1 Primäre Prävention
10.2.2 Sekundäre Prävention
10.2.3 Tertiäre Prävention
10.3 Vorbeugen durch Angst – herkömmliche Prävention
10.4 Moderne primäre Präventionsarbeit
10.5 Präventionsprogramme
10.5.1 Das CAPP Programm
10.5.2 Das Empoverment Programm
10.5.3 Das „No-Go-Tell!“ Programm
10.5.4 Das Projekt Bethel
10.6 Erziehung als Form der Prävention
10.7 Sexualerziehung als Form der Prävention
10.7.1 Inhalte der Sexualerziehung
10.7.1.1 Repressive bzw. negative Sexualerziehung
10.7.1.2 Die Scheinliberale Sexualerziehung
10.7.1.3 Die Emanzipatorische Sexualerziehung
10.7.2 Schwierigkeiten bezüglich der Sexualerziehung
10.8 Sterilisation als (un-) mögliche Form der Prävention
10.9 Prävention in der Sozialarbeit
10.9.1 Vorraussetzungen für die Sozialarbeit
10.9.2 Mädchenarbeit / Jungenarbeit
11. Schwierigkeiten und Gefahren
12. Schlusswort
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Thema sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen war lange Zeit ein Tabu.
Das Thema sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung ist es immer noch.
Erst zu Beginn der 80´er Jahre fanden sexuelle Gewalterfahrungen, insbesondere von Mädchen, eine Öffentlichkeit. Es entstanden Diskussionen über dieses Thema und es erschienen zahlreiche Veröffentlichungen. Heute ist der Markt gedeckt mit Erfahrungsberichten, Hand- und Sachbüchern.
Auch in den Medien ist die Thematik stark in den Vordergrund gerückt. Immer wieder wird im Fernsehen und in den Zeitschriften über Kinder berichtet, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind.
Anders sieht es bei Kindern mit einer geistigen Behinderung aus. In Deutschland wurden sie bei der öffentlichen Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt bisher kaum berücksichtigt.
Sie sind es oftmals gewohnt, dass Eltern und/oder Betreuungspersonen stark in ihren Alltag eingreifen, Macht über sie ausüben und diese nicht selten auch missbrauchen.
Der Schritt hin zur sexuellen Gewalt ist schwindend gering. Die strukturelle Macht von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderungen, die Entmündigung in vielen Fragen des Alltags, die Reglementierung ihres Lebens bis hin zu intimsten Bereichen wie Körperpflege und Sexualität macht es für sie fast unmöglich, sich zu wehren, „Nein“ zu sagen oder sexuelle Gewalt überhaupt als solche wahrzunehmen und zu benennen.
Es gibt bisher nur sehr wenig Literatur zu dem Thema, Untersuchungen über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderungen liegen nur wenige vor und in den Einrichtungen werden Fragen von sexueller Gewalt meist nur selten oder gar nicht problematisiert.
Diese zögernde Auseinandersetzung hat meiner Meinung nach mit der doppelten Tabuisierung der Thematik zu tun. Zum einen die sexuelle Gewalt als solches und zum anderen das Tabu, was die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung betrifft.
Ich habe mich für dieses Diplomthema entschieden, um einmal mehr genau diese Tabuisierung zu brechen und um mich persönlich dieser Problematik ein Stück näher zu bringen.
Im Rahmen meiner Ausbildung zur Erzieherin kam das Thema „Sexualität und geistige Behinderung“ kaum zur Sprache. Auch während meiner Praktika im sonderpädagogischen Bereichen stieß ich auf viele Unklarheiten und offene Fragen. Ich fing zu diesem Zeitpunkt an, mich verstärkt mit dieser Thematik zu beschäftigen und führte dieses auch im Rahmen meines Studiums fort.
Somit lag es natürlich nahe, dieses auch als Diplomthema aufzugreifen und vielleicht auch abzurunden.
Es ist mein persönliches Anliegen, auf dieses „Problem“ hinzuweisen und mitzuhelfen, die Vielzahl von Vorurteilen, die die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung betreffen, aus dem Weg zu räumen.
Während der Arbeit an dieser Diplomarbeit habe ich verschiedene Einrichtungen und Beratungsstellen aufgesucht, die entweder ausschließlich oder neben anderen Arbeitsschwerpunkten zum Thema sexuelle Gewalt arbeiten.
Für mich am interessantesten erschien mir Allerleirauh e.V.. Es handelt sich um einen Verein zur Beratung bei sexueller Gewalt, der Einzelgespräche speziell für Mädchen und junge Frauen, Präventionsmaßnahmen (Selbstbehauptungskurse, Schulprojekte, etc.) sowie Fortbildungen und Informationsveranstaltungen anbietet.
Ich erfuhr, dass dieser Verein an einem Präventionsprogramm zum Thema sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung arbeitet. Dieses befindet sich zurzeit noch in der Vorbereitung und läuft in den nächsten Monaten an.
Der Austausch mit Allerleirauh e.V. erwies sich als äußerst interessant und sehr hilfreich, zumal die Mitarbeiterinnen sich sehr kooperativ zeigten und mir wichtige Hinweise, sowie Kontaktpersonen nennen konnten, die sich ebenfalls dieser Thematik widmen.
Ich werde mich somit in einigen Ausführungen dieser Arbeit auf diesen Verein beziehen.
In dieser Diplomarbeit wird immer von „Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung“ gesprochen, nie von dem „geistig behindertem Kind“. Zum einen empfinde ich persönlich dieses als stigmatisierend und zum anderen steht der sprachliche Ausdruck für ganz bestimmte Haltungen. So steht bei dem Terminus „geistig behindert“ die Behinderung im Vordergrund, bei dem Terminus „Menschen mit einer geistigen Behinderung“ jedoch der Mensch. Ein Kind ist meiner Meinung nach zunächst als ein solches zu sehen. Ob nun ein Mädchen oder ein Junge. Und ihm sollte kein Stempel mit “geistiger Behinderung“ aufgesetzt werden.
Ich spreche in dieser Arbeit von dem „Täter“, da in über 90% der derzeit bekannt werdenden Fälle Männer die Täter sind (vgl. 6.3). Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass auch Frauen als Täterinnen und Mittäterinnen bekannt sind.
Ferner verwende ich ausschließlich den Terminus „sexuelle Gewalt“ und nicht den des sexuellen Missbrauchs. Denn wenn von sexuellem Missbrauch gesprochen wird, setzt dieses voraus, dass es auch einen akzeptablen sexuellen „Gebrauch“ von Kindern gibt. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Eine Ausnahme bilden hier Zitate aus der von mir bearbeiteter Fachliteratur. Auf die weiteren bestehenden Begriffe, die bestimmte Aspekte der sexuellen Gewalt hervorheben, werde ich in Punkt 5.1 dieser Arbeit noch genauer eingehen.
Nach Darstellung meiner persönlichen Motivation im ersten Kapitel, folgt nun eine inhaltliche Gesamtübersicht der weiteren Arbeit:
Im zweiten Kapitel nähere ich mich den Begriff der geistigen Behinderung an. Dies unter Berücksichtigung verschiedener Definitionen, den Ursachen für geistige Behinderung und dem gesellschaftlichen Umgang mit dieser Thematik.
Im dritten Kapitel setze ich mich mit dem Begriff Sexualität auseinander. Ich gebe einen Überblick über die verschiedenen Ansichtsweisen der Sexualität und gehe weiterhin auf die Sexualität von Kindern ein.
In Kapitel vier geht es im speziellen um die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Hier spiegele ich die Vorurteile und die daraus entstehenden Konsequenzen wieder. Im Anschluss daran geht es um die Entwicklung von Menschen mit einer geistigen Behinderung und im speziellen um die Sexualität von Kindern mit einer geistigen Behinderung aus Sicht der Eltern.
Im Kapitel fünf und sechs geht es zunächst um den Begriff der sexuellen Gewalt. Anschließend spezifiziere ich das Thema und gehe auf das besondere Problem der sexuellen Gewalt an Menschen mit einer geistigen Behinderung ein. Hier werden Zahlen bezüglich der Häufigkeit genannt, juristische Besonderheiten, potentielle Täter und deren Vorgehensweise beschrieben
Das siebte Kapitel verdeutlicht die Folgen von sexueller Gewalt und es stellt sich die Frage, ob sexuelle Gewalt eine Ursache für eine geistige Behinderung sein kann.
In Kapitel acht beschreibe ich diagnostische Möglichkeiten und Methoden zum Erkennen von sexueller Gewalt, im folgenden Kapitel neun geht es um Handlungsstrategien, Interventionsmöglichkeiten und Therapieformen für Opfer von sexueller Gewalt.
Die Prävention, beschrieben in Kapitel zehn, stellt den wichtigsten Teil dieser Arbeit dar. Neben einer Definition gebe ich einen Überblick über die derzeit angewendeten und diskutierten Präventionsmodelle. Weiterhin beschreibe ich die Möglichkeiten der Prävention in der Erziehung, der Sexualpädagogik und nicht zuletzt in der Sozialarbeit.
In Kapitel elf weise ich auf die Schwierigkeiten und Gefahren eines falschen Verdachtes von sexueller Gewalt hin, dieses mit einem besonderen Augenmerk auf den Bereich der sozialen Arbeit.
Kapitel 12 beinhaltet eine abschließende Betrachtung der Thematik.
2. Geistige Behinderung
Zunächst möchte ich anmerken, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Eigenschaften besitzen. Sie sind keine völlig gleichartige Personengruppe, über die sich verallgemeinernde Aussagen machen lassen.
Diese Verschiedenartigkeit der Menschen mit einer geistigen Behinderung muss berücksichtigt werden. Begleitung und Unterstützung sollten sich daher immer an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und unterschiedlichen Entwicklungsstufen jedes einzelnen Menschen orientieren.
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff „geistige Behinderung“. Es soll einen kurzen Überblick über den Umgang der Fachöffentlichkeit und den Umgang unserer Gesellschaft mit dieser Thematik geben.
2.1. Annäherung an eine Definition
Laut dem deutschen Bundesrat gilt als geistig behindert, “ … wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfe bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher.“[1]
Der Begriff geistige Behinderung wird in der Theorie durch ein Doppelkriterium definiert:
Schwache soziale Kompetenz in Verbindung mit niedriger Intelligenz.
Die American Association on Mental Deficiency (AAMD) bewertet die unterdurchschnittliche Intelligenz als ausschlaggebendes Kriterium, wobei ein IQ-Wert von 70 als allgemein anerkannte obere Grenze der geistigen Behinderung gilt.
Parallel dazu wird die Fähigkeit gestellt, sich in einer komplexen Umwelt anzupassen, sich mit ihr auseinanderzusetzen und so weit wie möglich selbständig und kompetent zu handeln und zu leben. Diese Fähigkeiten werden von der AAMD in einer 5 Stufen Skala erfasst:
- borderline (grenzfällig)
- mild (leicht)
- moderate (mäßig)
- severe (schwer)
- profound (sehr schwer)[2]
Beide der hier aufgeführten Definitionen von geistiger Behinderung sind stark defizitär. Das heißt, sie beschreiben einen „Normzustand“, den ein Mensch mit einer geistigen Behinderung im negativen Sinne nicht erreichen kann.
Es werden keine „anderen“ oder „besonderen“ sondern meist „geringere“ Fähigkeiten beschrieben.
„Geistige Behinderung ist nicht etwas, was man hat – wie blaue Augen oder ein `krankes´ Herz. Geistige Behinderung ist auch nicht etwas, was man ist- wie etwa klein oder dünn zu sein. Sie ist weder eine gesundheitliche Störung noch eine psychische Krankheit. Sie ist vielmehr ein spezieller Zustand der Funktionsfähigkeit, der in der Kindheit beginnt und durch eine Begrenzung der Intelligenzfunktionen und der Fähigkeit zur Anpassung an die Umgebung gekennzeichnet ist. Geistige Behinderung spiegelt deshalb das ´Passungsverhältnis´ zwischen den Möglichkeiten des Individuums und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wieder.“[3]
Mit diesen Umschreibungen aus dem Jahre 1992 versucht die Amerikanische Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung (AAMR) eine Annäherung an eine Definition von geistiger Behinderung. Der Schwerpunkt der Betrachtung verlagert sich also von der Person auf den Lebensbereich, in dem ein Mensch mit einer geistigen Behinderung spezielle Unterstützung und Begleitung benötigt.
Hierzu zählen:
- Kommunikation
- Selbstversorgung
- Wohnen
- Sozialverhalten
- Benutzung der Infrastruktur
- Selbstbestimmung
- Gesundheit und Sicherheit
- Lebensbedeutsame Schulbildung
- Arbeit und Freizeit
Auf der Basis dieser individuellen Kompetenzen lässt sich eine genaue Planung der Art und Intensität der psychosozialen und pädagogischen Hilfeleistungen vornehmen. Hier lassen sich vier Unterstützungsgrade unterscheiden:
1. Periodische Unterstützung
2. Begrenzte Unterstützung
3. Ausgedehnte Unterstützung
4. Umfassende Unterstützung[4]
Nach dieser Definition der AAMR werden also nicht mehr Menschen nach Art und Schwere ihrer Behinderungen klassifiziert sondern entsprechend der notwendigen Hilfen nach Art und Umfang. Es werden neben den vorhandenen Kompetenzen des Menschen auch die Bereiche hervorgehoben, in denen er spezielle Formen der pädagogischen und psychosozialen der medizinischen oder rechtlichen Unterstützung benötigt.
Ich halte diese Definition für sehr geeignet, da ich der Meinung bin, Behinderung sollte also nicht mehr länger nur als etwas aufgefasst werden, was eine Person ist oder hat, sondern sich in erster Linie an ihren Ressourcen und den damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten orientieren.
Ernst Klee schreibt 1980: „Menschen werden wohl mit einer Behinderung geboren, doch zum `Behinderten` werden sie erst später gemacht.“[5] Er spricht damit das Problem an, das erst die nicht behinderten Menschen Erwartungen und Normen aufstellen, die Menschen mit besonderen Fähigkeiten behindern und damit zum „Be-hinderten“ machen. Es handelt sich hierbei meiner Meinung nach um einen gut vertretbaren und äußert passenden Gedankengang.
Ich denke, neben all diesen mehr oder minder passenden und angebrachten Definitionen von geistiger Behinderung ist es wichtig, die Einzigartigkeit und die damit verbundene Unverwechselbarkeit jedes Menschen anzuerkennen. Es sollte normal sein, verschieden zu sein. Jeder Mensch hat seine ganz eigenen Stärken und Schwächen, ist individuell in seinen Abneigungen und Vorlieben. Daher kann die Beschreibung “geistig behindert“ nie dem eigentlichen Wesen eines Menschen gerecht werden. Zumal auch der Begriff „geistig behindert“ als solcher von betroffenen Menschen zu Recht als stigmatisierend und diskriminierend empfunden wird.
Damit möchte ich nicht sagen, dass man geistige Behinderung leugnen sollte, denn Einschränkungen sind nicht abzustreiten. Es geht nicht darum, einen Menschen um jeden Preis „normal“ zu machen, sondern darum jeden Menschen, ob mit oder ohne geistige Behinderung, als einzigartiges Individuum anzuerkennen, seine Behinderung zu akzeptieren und Vorurteile abzubauen.
2.2 Ursachen von geistiger Behinderung
Geistige Behinderung ist keine Krankheit!
Sie bedeutet vor allem eine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen. Nicht aber seiner sonstigen Eigenschaften und Wesenszüge, wie z.B. der Fähigkeit Freude zu empfinden oder sich wohl zu fühlen.
Es gibt eine Vielzahl von Ursachen für eine geistige Behinderung. Sie kann vor, während oder nach der Geburt entstehen. In der Regel basieren sie auf der Schädigung des Gehirns. So zum Beispiel auf Krankheiten, Verletzungen, Unfällen oder auf mangelnde Sauerstoffversorgung während der Geburt.
Ewa 20% der geistigen Beeinträchtigungen sind auf die Veränderung von Chromosomen zurück zu führen. Bei einer geistigen Behinderung liegen häufig auch Störungen der Bewegungs- und der Sinnesfunktionen vor.
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 420.000 Menschen mit einer geistigen Behinderung, rund alle 90 Minuten wird in diesem Land ein Kind geboren, das mit einer geistigen Behinderung leben wird.[6]
2.3 Gesellschaftlicher Umgang mit geistiger Behinderung
Nicht nur die Geschichte in verschiedenen Kulturkreisen ist ein Grund dafür, dass es zur Isolation von Menschen mit einer geistigen Behinderung kommt, sondern auch viele andere Aspekte spielen eine grundlegende Rolle.
Unser Gesellschaftssystem sondert speziell diese Gruppe von Menschen aus, indem durch das vom Staat speziell eingeführte Versorgungssystem, welches im eigentlichen Sinn der Integration dienen soll, Menschen mit einer geistigen Behinderung von Geburt an isoliert und damit von der Außenwelt abgesondert werden.
Sie werden schon frühzeitig in spezielle „Sondereinrichtungen“ (Sonderkindergarten, Sonderschule, Werkstätten für Behinderte) untergebracht, in denen sie lernen und arbeiten können.
In diesen Einrichtungen wird ihnen eine größtmögliche Selbständigkeit beigebracht, die ihnen ihren Alltag erleichtern soll. Dennoch sind sie oftmals auf Hilfe angewiesen. Sie können sich z.B. häufig nicht alleine anziehen, ausziehen oder waschen. Eine Intimsphäre ist ihnen weitestgehend unbekannt. Sie sind es gewohnt, das zu tun oder zu lassen, was andere von ihnen fordern, auch ohne ihr Einverständnis.
Selbstbestimmung und Wahlfreiheit - selbst bezogen auf alltägliche Dinge wie Essen, Freizeit und Bettgehzeiten – sind meistens aufgrund institutioneller Abläufe in Wohnheimen unangebracht.
Dieser Umstand hindert Menschen mit einer geistigen Behinderung daran, selbstbestimmt „Nein“ zu sagen, und damit auch gegebenenfalls den Forderungen und Wünschen der Autoritätspersonen zu widersprechen.
Diese strukturellen Rahmenbedingungen bieten den Nährboden für sexuelle Gewalt, auf die ich in dem Punkt 6.5 (Sexuelle Gewalt in Institutionen) noch näher eingehen werde.
Diese Betreuung von Menschen mit einer geistigen Behinderung erfolgt oftmals ganztätig, wodurch es im Schul- oder Arbeitsalltag und in der Freizeit zwangsläufig nicht oder kaum zu Kontakten zwischen Menschen mit einer geistigen Behinderung und nicht behinderten Menschen kommen kann. Ausgenommen die Kontakte zu dem nichtbehinderten Personal.
Somit entstehen, auf Seiten der Menschen ohne Behinderung (Berührungs-) Ängste und Unsicherheiten, aus denen schnell Vorurteile werden können.
Die Isolation von Menschen mit einer geistigen Behinderung findet also zum einen auf der gesellschaftlichen Ebene statt, wie eben durch Ausgrenzungen in Sondereinrichtungen und zum anderen auf persönlicher Ebene, indem man einfach den Kontakt vermeidet.
Menschen mit einer geistigen Behinderung sind selten Bestandteil unseres Alltagslebens, sofern wir nicht beruflich mit ihnen zu tun haben. Der „normale“ Bürger hat somit kaum Kenntnisse über ihr Leben. Oftmals schwirren absurde Vorstellungen in den Köpfen der Menschen herum, die verbunden mit falschen Informationen, sporadischen Wissen und einer gehörigen Portion Aberglauben zu furchtbaren Vorurteilen mutieren.
Für uns „Nichtbehinderte“ wird dann „Behindertsein“ als großes Leid empfunden. Das Thema wird verdrängt und tabuisiert und das Leben eines Menschen mit einer geistigen Behinderung wird oft als „nichtlebenswert“ angesehen.
Erfüllt ein Mensch mit einer geistigen Behinderung die gültigen Normvorstellungen nicht, wird er für nicht behinderte Menschen als anders und unnormal angesehen. Diese Andersartigkeit fällt im negativen Sinne auf und passt nicht in das starre Bild eines typisch „normalen“ Menschen, was uns insbesondere durch Medien wie Fernsehen suggeriert wird.
Nicht nur das äußere Erscheinungsbild, sondern auch der Wert eines Menschen spielt heute innerhalb unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle, dieser wird leider immer öfter an seiner wirtschaftlichen und sozialen Brauchbarkeit gemessen.
Im Bewusstsein aller Menschen ist der Begriff „Normalität“ verankert. Als „normal“ gelten alle die Personen, die körperlich voll leistungsfähig, gesund und attraktiv sind, und die in ihrem Verhalten den Erwartungen der Gesellschaft entsprechen.
Die Vorstellung von Normalität ist somit als der eigentliche Grund für die Ausgrenzung beziehungsweise Isolation von Menschen mit einer geistigen Behinderung anzusehen. Der Mensch mit einer geistigen Behinderung erhält folglich eine Art Sonderrolle, da er nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht.
3. Sexualität
Einleiten möchte ich dieses Kapitel mit einer, meiner Meinung nach besonders treffenden und umfassenden Definition von Sexualität. Sie stammt von der amerikanischen Psychoanalytikerin Avodah Offitt:
„Sexualität ist das, was wir aus ihr machen: eine teure oder billige Ware, Mittel der Fortpflanzung, Abwehr der Einsamkeit, eine Kommunikationsform, eine Waffe der Aggression (Herrschaft, Macht, Strafe, Unterwerfung), ein Sport, Liebe, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse, das Gute, Luxus, Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung, ein Ausdruck der Zuneigung, eine Art Rebellion, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, Vereinigung mit dem All, mystische Ekstase, indirekter Todeswunsch oder Todesleben, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Art, menschliches Neuland zu erkunden , eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck psychischer Krankheit oder Gesundheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung.“[7]
Aus dieser Definition geht hervor, dass menschliche Sexualität etwas Einzigartiges ist.
Sie beinhaltet weitaus mehr als den reinen Geschlechts- und Zeugungsakt. Sie beschreibt die jeweilige Persönlichkeit, die Lebensgeschichte und die Gefühle eines Menschen.
Sie verlangt Lernen, Denken, Planen und das Entwickeln von Wert- und Moralvorstellungen. Eine frühzeitige Erziehung zum richtigen Umgang mit Sexualität ist für eine spätere Liebesfähigkeit von zentraler Bedeutung.
Ich werde mich im folgenden Abschnitt mit dem Alltagsverständnis, sowie dem Wissenschaftsverständnis von Sexualität auseinandersetzen und hierbei einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterscheidung zwischen Erwachsener Sexualität und der Sexualität von Kindern – mit oder ohne geistigen Behinderung – legen. Diese Unterscheidung ist gerade deshalb so wichtig, weil ein Abstreiten, eine Tabuisierung von kindlicher Sexualität eine Grundlage für sexuelle Gewalt darstellen kann.
3.1 Alltagsverständnis von Sexualität
Das Wort „Sexualität“ ist noch nicht sehr alt. Der Begriff selbst kommt aus dem Lateinischen. `Sectus´= Trennung, Unterscheidung. Aus Sectus wurde Sexus. August Henschel führte den Begriff Sexualität 1820 in seinem Buch „Von der Sexualität der Pflanzen“ ein. Noch im Jahre 1865 wird in einem Fremdwörterbuch das Sexualsystem als die Geschlechtsordnung oder Einteilung der Pflanzen nach Geschlechtsteilen beschrieben. Erst seit dem 20. Jahrhundert wurde der Begriff Sexualität im Zusammenhang mit Erotik verwendet.[8]
Bis heute wird „Sexualität“ als Sammelbegriff benutzt, für alles, was mit sexuellem Verhalten zu tun hat. Da heute oftmals über Sexualität gesprochen wird, ohne das dabei die tatsächlichen Erlebnisse benannt werden (denn es fehlt oftmals die richtige „Sprache“ für Sexualität), bleibt zwangsläufig unklar, wie genau das alltägliche Verständnis von Sexualität eigentlich aussieht. Fest steht lediglich, über welche Teilbereiche man öffentlich reden darf, da sie mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert sind, wie z. B. genitalbezogene, hetero- oder homosexuelle Sexualität. Über sonstige Aspekte von Sexualität spricht man lediglich „hinter vorgehaltener Hand“ oder gar nicht. Hierzu gehört beispielsweise die sexuelle Gewalt.
3.2 Wissenschaftsverständnis von Sexualität
Auch das wissenschaftliche Verständnis von Sexualität ist aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Definitionen und Erklärungsansätzen nur schwer zu überblicken.
Sigmund Freud erklärt Sexualität mit einem angeborenen Trieb. Aus dieser Quelle fließt ständig sexuelle Energie, bis ein immer stärker werdender Druck entsteht, der zur Entladung, also zur sexuellen Betätigung drängt.[9] Heute gilt dieser Erklärungsansatz, zumindest in seiner ursprünglichen Version, als überholt.
Laut Uwe Sielert ist Sexualität zu beschreiben als, „(…) eine allgemeine Lebensenergie, die in allen Phasen des menschlichen Lebens körperlich, geistig-seelisch und sozial wirksam ist. Sie bedient sich des Mediums „Körper“ und hat vielfältige Ausdrucksformen – zum Beispiel als Zärtlichkeit, Leidenschaft, Hingabe, Sehnsucht und Begierde oder auch als Aggression macht sie sich sichtbar.“[10]
Eine in der Fachliteratur sehr gerne zitierte Definition ist die von Paul Sporken. Er teilt diese in drei Bereiche auf.
1. Der äußere Bereich
Der äußere Bereich umfasst die geschlechtsspezifische Selbstdarstellung des Individuums als Mann oder Frau, in Kleidung, Mimik und Gestik. In der äußeren Attraktivität die insbesondere in der Pubertätszeit die Identitätsentwicklung des heranwachsenden Menschen bestimmt.
2. Der mittlere Bereich
Im mittleren Bereich liegt der Schwerpunkt auf zärtliche Zuwendungen, Wärme und Geborgenheit. Hier wird in einer durchaus erotisch-schwärmerischen Beziehung nichtgenitale Zärtlichkeit ausgetauscht.
3. Der innere genitale Bereich
Erst der innere Bereich der Sexualität beinhaltet sexuelle Handlungen im engeren Sinne wie Selbstbefriedigung, Petting oder Geschlechtsverkehr.[11]
Lothar Kleinschmidt geht auf diese Aussage noch weiter ein: „In den einzelnen Alterstufen und Entwicklungsstadien ist die Sexualität von unterschiedlicher Art und unterschiedlicher Bedeutung. Die Sexualität des Menschen verändert sich im Laufe des Lebens (…). Die Sexualität, die ein Mensch heute hat, ist unterschiedlich zu der, die er in den ersten Lebensjahren hatte oder im Alter haben wird. Veränderungen, Neuentdecken, Ausprobieren, Bekanntes wieder zurückholen sind grundlegende Züge der Sexualität.“[12]
Abschließend ist Kentler zu erwähnen, der treffend formuliert: „… das Sexualleben jedes Menschen ist zu achten (mag es einem noch so seltsam und fremd vorkommen), denn in ihm äußert sich nicht nur heimliche Sehnsucht nach Verstandenwerden und Glück, sondern es ist auch eine ganz persönliche Lebensleistung, die von der Hoffnung auf ein erfülltes Leben bestimmt ist.“[13]
Es dürfte klar geworden sein, dass Sexualität etwas sehr individuelles und besonderes ist. Sie lässt sich nicht in starre Definitionen pressen und will von jedem Menschen selbst immer wieder neu definiert werden.
Alle hier aufgeführten Aussagen zählen jedoch die Sexualität zu den grundlegendsten Erscheinungsweisen des Lebens. Sie betrifft die gesamte Persönlichkeit des Menschen, und damit körperliche, emotionale, soziale und kulturelle Aspekte. Wie sich die Sexualität eines Menschen entwickelt ist sowohl angeboren als auch an die eigenen, ganz individuellen Erfahrungen gebunden. So erklärt sich auch, dass die in den ersten Lebensjahren gemachten Erfahrungen zwangsläufig die späteren Entwicklungsschritte mitbestimmen. Wie sich die Sexualität eines Menschen ausprägt, hängt also maßgeblich davon ab, welche sexuellen Erfahrungen ihm Eltern und Erzieher/Innen, Freunde, Gleichaltrige und andere Personen ermöglicht und vermittelt haben.
3.3 Sexualität von Kindern
Leonora Tiefer beschreibt: „Nach einem weit verbreiteten Glauben sind Kinder asexuelle Wesen. Sicher gebe es sporadische Neugier, d.h. sie untersuchen sich gegenseitig und stellten Fragen, aber man glaubt, wenn sie darin nicht ermutigt würden, sei die Kindheit eine Zeit der Reinheit und Unbeschwertheit.“[14]
In der Öffentlichkeit herrscht noch heute zum Teil die Meinung vor, dass sich die menschliche Sexualität nur von der Pubertät bis zum Beginn des Alters erstreckt. Dadurch wird nicht nur alten Menschen sondern auch Kindern eine Sexualität abgesprochen.
Das Kind ist jedoch vom ersten Augenblick seiner Geburt an ein Wesen mit einer eigenen Sexualität. Diese ist genauso artspezifisch wie die angeborene Fähigkeit eines Menschen, aufrecht zu gehen.
Es wird zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität unterschieden: die Fortpflanzungsfunktion trifft auf die kindliche Sexualität nicht zu, die soziale und die Lust Funktion aber durchaus.
Sigmund Freud gilt als Entdecker der kindlichen Sexualität. Zu seiner Zeit (1856-1939) herrschte die Meinung vor, dass Sexualität lediglich im Dienste der Fortpflanzung stehe. Freud erweiterte den Begriff Sexualität und erklärte: „Wir haben den Begriff der Sexualität .. nur soweit ausgedehnt, daß er auch das Sexualleben der Perversen und das der Kinder umfassen kann. Das heißt, wir haben ihm seinen richtigen Umfang wiedergegeben.“[15]
Er ging davon aus, dass Kinder von Anfang an über Sexualität verfügen und das sich diese gemäß einer feststehenden Abfolge von Phasen entwickelt. Heute stoßen seine Theorien zwar auf Kritik, sind jedoch immer noch von großer Bedeutung. Schließlich ist es sein Verdienst, das die Öffentlichkeit auf die sexuelle Äußerungsformen von Kindern aufmerksam geworden ist.
Beim Neugeborenen werden die ersten Lustbedürfnisse vor allem durch taktile Reize gestillt, wie z.B. sanfte Berührungen, vorsichtiges Schaukeln oder Wärme.
Durch die Stimulation der Mund- und Analregion des Säuglings beim Stillen, Füttern, Wickeln, etc. steigert sich die Bereitschaft und die Fähigkeit mit diesen Teilen des Körpers Lust zu empfinden. Somit erklärt sich die Wichtigkeit des alltäglichen liebevollen Umgangs seitens der Eltern und der Erwachsenen generell für die frühe sexuelle Entwicklung des Kindes.
Auch im Kleinkindalter wird dem Kind Zärtlichkeit und Zuneigung vermittelt und dadurch lustvolle Empfindungen ermöglicht. Es kann sich hierbei um sanfte Berührungen, Kitzeln, Streicheln, Kuscheln usw. handeln. Für ein Kind ist es wichtig, sich in solchen Situationen vom Erwachsenen ernst genommen und geborgen zu fühlen. Geeignete Methoden sind hier z.B. Sinnesspiele, Baderituale etc. Die Eltern haben in dieser Zeit meistens kein Problem damit, wenn das Kind nackt ist, ohnehin ist dieser Teil der frühkindlichen Sexualität unkompliziert und bereitet beiden Seiten Spaß.
Anders ist dies bei der genitalbezogenen frühkindlichen Sexualität. Hier reagieren viele Eltern verunsichert oder sogar ablehnend. Säuglinge und Kleinkinder beschäftigen sich gerne mit ihren Genitalien. Insbesondere beim Wickeln können Eltern oftmals beobachten, wie sich Kinder an ihren Geschlechtsteilen anfassen oder damit spielen. Diese Berührungen scheinen lustvolle Empfindungen hervorzurufen.
Obwohl es dabei durchaus zu einer Erektion kommen kann, kann man noch nicht von Masturbation sprechen.
Viele Kinder zeigen auch Interesse für die Geschlechtsteile anderer Personen. Zunächst die der Eltern später auch die der Geschwister und der anderen Kinder.
Die meisten Eltern können mit diesem Teil der kindlichen Sexualität weniger unbefangen umgehen. Was darin begründet sein könnte, dass sie davon ausgehen, dass die sexuellen Äußerungsformen von Kindern mit den gleichen Empfindungen, Gefühlen, Leidenschaften verbunden sind, wie es bei Erwachsenen der Fall ist.
Diese Annahme ist jedoch unwahrscheinlich, denn die Bedürfnisse, Erfahrungen und Kenntnisse von Kindern unterscheiden sich grundlegend von denen Erwachsener.
So sind sexuelle Körperspiele von Kindern spontan und spielerisch. Für Erwachsene und Eltern ist es wichtig, sich diese Unterschiede bewusst zu machen, um gelassener und positiver auf sexuelle Äußerungsformen von Kindern zu reagieren.
Im Kindergarten stehen soziale Formen der frühkindlichen Sexualität im Vordergrund
Hierzu zählen die sexuellen Körperspiele oder auch genannt „Doktorspiele“. Sie sind für Kinder von zentraler Bedeutung, da es darum geht, den eigenen Körper und den der anderen zu erkunden, Unterschiede festzustellen und einer ganz natürlichen Neugier nachzugehen. Im Kindergarten lassen sich derartige Spiele oder aber auch das gemeinsame Aufsuchen der Toilette oftmals beobachten. Dieses sollte seitens der ErzieherInnen wahrgenommen und behutsam aufgegriffen werden. Zum Beispiel mit Projekten zum Thema “Mein Körper und Ich“, in dem es um die eigene Körperwahrnehmung geht. (Das eigene Körperschema aufzeichnen, Bilderbücher zu diesem Thema bearbeiten, Sinnesspiele mit Rasierschaum, etc.) Weiterhin sind sexuelle Äußerungen in Kindergruppen alltäglich. Hierzu zählen auch „schmutzige Wörter“, dessen Bedeutungen die Kinder oftmals noch gar nicht kennen, und Sex- Witze. Entscheidend ist auch hier, ob man dem Kind die Möglichkeit gibt, sich auf diese Weise auszuprobieren, oder ob man es durch Verbote und Bestrafung zwingt, darauf zu verzichten.
Ferner stellen Kinder Fragen über sexuelle Sachverhalte, wie z.B. Küssen, Schwangerschaft, Geburt, etc. Auf diese Weise erlangen sie ein Wissen über Sexualität, z.B. Kenntnisse über den Unterschied zwischen Mädchen und Jungen oder Bezeichnungen für die Geschlechtsteile.
Somit ist also abschließend zu sagen, dass es eine frühkindliche Sexualität gibt.
Diese prägt sich sowohl in genitaler als auch in nichtgenitaler Form aus.
Erwachsene haben keine Probleme damit, die nichtgenitalen Ausdrucksformen zu akzeptieren und zu fördern. Anders ist es jedoch bei den genitalbezogenen Ausprägungen frühkindlicher Sexualität.
Für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist es jedoch wichtig, es seiner gesamten Persönlichkeit anzunehmen. Wenn Erwachsene die genitalbezogene Sexualität des Kindes nicht vollkommen akzeptieren, kann dieses für dessen weitere Entwicklung schwere Folgen haben.
Bei mangelnder emotionalen Geborgenheit oder fehlender sozialen Anregung „benutzen“ manche Kinder auffällige sexuelle Verhaltensweisen, um auf ihre Not aufmerksam zu machen. (Ein Kleinkind spielt z. B. ungewöhnlich häufig mit seinen Geschlechtsteilen) Diesem Verhalten muss nicht immer eine gestörte Entwicklung zugrunde liegen, jedoch sollte die Situation beobachtet und ernst genommen werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich Fachleuten anzuvertrauen und diese um Hilfe zu bitten.
4. Sexualität und geistige Behinderung
Sexualität ist so vielfältig wie die Menschen. Sie ist, wie ich bereits in Punkt 3. dieser Arbeit festgestellt habe, eine Lebensenergie, so facettenreich und einzigartig, dass sie sich in keine Norm zwängen lässt.
Dieses gilt selbstverständlich auch für die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Und es bedrückt mich, dieses an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen zu müssen.
In der erlebten Praxis, sowie in der von mir bearbeiteten Fachliteratur wurde immer wieder deutlich, dass nicht alle Menschen diese Ansicht mit mir teilen.
Dieses führt dazu, dass die Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung auch heute noch stark beeinträchtigt wird. Von der Gesellschaft wird sie als störend und gestört, auffällig, unnormal und Fehlentwickelt angesehen.
Ein Solches Umfeld verbunden mit derartigen Reaktionen kränkt und beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeiten der Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihre damit verbundene Sexualität.
Diese Unterdrückung und Diskreditierung muss ein Ende haben, um eine normale Sexualität nicht zu behindern.
4.1 Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung – eine behinderte Sexualität?
Wenn es um geistige Behinderung und Sexualität ging, war lange Zeit der Blick auf alles vermeintlich „Besondere“ und Andersartige“ gerichtet. Inzwischen hat sich, wenn auch nur langsam, die Erkenntnis durchgesetzt, dass es „die“ Sexualität und „den“ geistig behinderten Menschen gar nicht gibt.
Fragen zur Sexualität von Menschen mit einer geistigen Behinderung können – ebenso wie bei Menschen ohne Behinderung – nur ganz individuell angemessen beantwortet werden.
Das Erleben einer eigenen Sexualität trägt in besonderem Maße zur Ich-Findung von Menschen mit einer geistigen Behinderung bei, wenn sie erwachsen werden. Die Möglichkeit, partnerschaftlich Beziehungen einzugehen, ist für sie von großer Bedeutung, wenn es darum geht sich selbst und ihrer Attraktivität für andere bewusst zu werden.
Dieses verhält sich natürlich bei Menschen ohne Behinderung genauso. Der Mensch, der sich um sie kümmert, sie liebt und umsorgt, tut dieses aus echtem Interesse und nicht in seiner Funktion als Elternteil oder Erzieher, so wie es Menschen mit einer geistigen Behinderung oftmals gewohnt sind.
[...]
[1] Vgl. Schriftenreihe des Bundesministeriums 1996, S. 5.
[2] Vgl. Walter/Hoyler-Hermann 1987, S. 18.
[3] Zit. AAMR Mental Retardation 1992, S. 1.
[4] Vgl. AAMR Mental Retardation 1992, S. 1.
[5] Zit. Klee 1980, S. 29.
[6] Vgl. Corazza u.A. 1999, S. 716.
[7] Zit. Offitt 1979, S. 2.
[8] Vgl. Sielert 1993.
[9] Vgl. Freud, 1909.
[10] Zit. Sielert 1993, S. 15.
[11] Vgl. Sporken, 1974, S. 159.
[12] Zit. Kleinschmidt 1994, S. 10.
[13] Zit. Kentler 1982, S. 255.
[14] Zit. Tiefer 1981, S. 37.
[15] Zit. Freud S. 313.
- Citation du texte
- Sabine Reiners (Auteur), 2005, Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37849
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