Der Begriff Bürokratie ist in unserer Gesellschaft mit negativen Assoziationen belegt. Man spricht von Engstirnigen Beamten und Behinderung durch den Apparat. Vertreter des Mittelstandes sehen sich in ihrem Handeln durch die deutsche Bürokratie extrem beeinträchtigt. So ist für die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) die Entbürokratisierung und Deregulierung einer der Schwerpunkte ihrer Arbeit. Die ASU trifft in diesem Zusammenhang die Aussage, das „Jede unnötige Bürokratie schränkt die Flexibilität der Unternehmen ein und bindet wertvolle Ressourcen“1. Interessant bei dieser Aussage ist das Wort „unnötig“, demnach gibt es nötige und unnötige Bürokratie, in diesem Zusammenhang gibt es die Bürokratie, die nötig für die Entwicklung der Unternehmen ist und die Bürokratie, die unnötig und somit hinderlich bei deren Entwicklung ist. Der gleichen Ansicht scheint die Bundesregierung, die mit ihrer „Initiative Bürokratieabbau“ den Abbau unnötiger Bürokratie verfolgt und ebenfalls die Differenzierung zwischen nötiger und unnötiger, Bürokratie von zu großer Ausprägung trifft. Sie sieht in diesem Zusammenhang durch zuviel Bürokratie sowohl die Freiheit und Möglichkeiten bürgerlicher Entfaltung gefährdet und identifiziert überflüssige Bürokratie als Hemmschuh insbesondere für Kleinunternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer.2 Seit wann gibt es Bürokratie, warum ist sie nötig und warum bei zu großer Ausprägung hinderlich? In welchem Rahmen spielt sich Bürokratie ab, was sind die Regeln nach der sie verfährt, was ihre Legitimationsbasis und inwiefern schafft oder schränkt sie je nach Ausprägung, die persönliche Freiheit ein? Der Soziologe Max Weber hat in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft - Grundriss der verstehenden Soziologie“ 1922 die Bürokratie innerhalb der "rationale" Form der "legalen Herrschaft", bezeichnet und analysiert. Anhand seines Werkes wird diese Arbeit im nachfolgenden auf diese Fragestellungen eingehen. 1 Vgl. ASU e.V. (20.01.2005), Schwerpunkte aktuell - Bürokratieabbau 2 Vgl. Bundesministerium des Innern (20.01.2005), Moderner Staat – Moderne Verwaltung, Initiative Bürokratieabbau
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erste historische Bürokratieformen
3.0 Bürokratie Definition
3.1 Bürokratie nach Weber
3.1.1 Rationale Form legaler Herrschaft
3.1.2 Idealtypische Bürokratie
3.1.3 Struktur der Bürokratie
3.1.3.1 Behörde
3.1.3.2 Verwaltungsstab
3.1.3.3 Einzelbeamte
3.1.4 Soziale Bedeutung
3.1.5 Machtbasis und Legitimation
3.1.6 Bürokratie und Kapitalismus
3.1.7 Konflikt Bürokratie – Freiheit des Individuums
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
6. Webseitenverzeichnis
1. Einleitung:
Der Begriff Bürokratie ist in unserer Gesellschaft mit negativen Assoziationen belegt. Man spricht von Engstirnigen Beamten und Behinderung durch den Apparat. Vertreter des Mittelstandes sehen sich in ihrem Handeln durch die deutsche Bürokratie extrem beeinträchtigt. So ist für die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) die Entbürokratisierung und Deregulierung einer der Schwerpunkte ihrer Arbeit. Die ASU trifft in diesem Zusammenhang die Aussage, das „Jede unnötige Bürokratie schränkt die Flexibilität der Unternehmen ein und bindet wertvolle Ressourcen“[1]. Interessant bei dieser Aussage ist das Wort „unnötig“, demnach gibt es nötige und unnötige Bürokratie, in diesem Zusammenhang gibt es die Bürokratie, die nötig für die Entwicklung der Unternehmen ist und die Bürokratie, die unnötig und somit hinderlich bei deren Entwicklung ist. Der gleichen Ansicht scheint die Bundesregierung, die mit ihrer „Initiative Bürokratieabbau“ den Abbau unnötiger Bürokratie verfolgt und ebenfalls die Differenzierung zwischen nötiger und unnötiger, Bürokratie von zu großer Ausprägung trifft. Sie sieht in diesem Zusammenhang durch zuviel Bürokratie sowohl die Freiheit und Möglichkeiten bürgerlicher Entfaltung gefährdet und identifiziert überflüssige Bürokratie als Hemmschuh insbesondere für Kleinunternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer.[2] Seit wann gibt es Bürokratie, warum ist sie nötig und warum bei zu großer Ausprägung hinderlich? In welchem Rahmen spielt sich Bürokratie ab, was sind die Regeln nach der sie verfährt, was ihre Legitimationsbasis und inwiefern schafft oder schränkt sie je nach Ausprägung, die persönliche Freiheit ein? Der Soziologe Max Weber hat in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft - Grundriss der verstehenden Soziologie“ 1922 die Bürokratie innerhalb der "rationale" Form der "legalen Herrschaft", bezeichnet und analysiert. Anhand seines Werkes wird diese Arbeit im nachfolgenden auf diese Fragestellungen eingehen.
2. Erste historische Bürokratieformen
Erste Formen von Bürokratie finden sich bereits bei alten Hochkulturen. So gab es bereits im 3. Jahrtausend v. Chr. in China den Mandarin. Mandarin kommt von dem portugiesischen Wort mandarim, welches Ratgeber oder Minister bedeutet. Es ist die Übersetzung für das chinesische Wort Guānhua, welches wiederum als der kaiserliche Beamte zu übersetzten ist.[3] In Ägypten gab es zur selben Zeit bereits den Schreiber und in Rom den Questor und Zensor. Besonders hervorzustellen ist der Ägyptische Schreiber, da es hier schon eine „Verbeamtung“ durch den Tausch von unbedingter Treue, gegen lebenslangen Unterhalt durch die Herrschenden gab. Die Fürstendiener im Mittelalter waren Vorläufer der heutigen Beamten in Europa.
In Europa wurde 1231, durch die von Friedrich dem II. verfügte Neuordnung des Beamtentums, erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt. Es gab gute Besoldung und eine geregelte Altersvorsorge, bei umfassender Kontrolle und Gehorsamspflicht.[4]
Das erste Auftreten von Bürokratie nach unserem heutigen Verständnis entstand aus der französischen Revolution.[5] Napolèon reformierte den Staatsapparat umfassend. So führte er den Code Civil ein, das französische zivile Gesetzbuch, welches die Werte der französischen Revolution in Gesetzten ausführte und daher die legislative Basis für die Gleichbehandlung aller vor dem Gesetzt darstellt.[6] Es entstand eine moderne Verwaltung, mit Ressorts, einem Minister und klar geregelten Kompetenzen.[7]
Mit der „Hauptdienstpragmatik über die Dienstverhältnisse von Staatsdienern“ schafft Bayern Beamte nach französischem Vorbild - Beamte im heutigen Sinn.[8]
Das Beamtentum wurde 1945 von den Alliierten abgeschafft und 1950 in der BRD wieder eingeführt. Heute sind in Deutschland über 4,8 Millionen Bürger Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und über 1,8 Millionen verbeamtet.[9]
3.0 Bürokratie Definition
Bürokratie bedeutet zunächst, „mit Beamten arbeitendes Verwaltungssystem“.[10] Das Wort Bürokratie setzt sich aus dem französischem Bureau für das Amt, die Amtsstube[11] und dem griechischem kratein für herrschen zusammen.[12] Somit ist das Wort Bürokratie als Ausdruck für die Herrschaft aus der Amtstube heraus interpretierbar. Darüber hinaus ist Bürokratie „eine Verwaltungsform und Behördenverfassung, bei der, im Gegensatz zum Kollegialsystem, Entscheidung und Verantwortung bei einer Einzelperson, dem leitenden Beamten, liegen, der selbständige Anordnungen im Rahmen seiner Befugnisse treffen kann.“[13] Im folgenden Teil wird ausführlich darauf eingegangen, wie Max Weber in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft - Grundriss der verstehenden Soziologie“ Bürokratie umschrieben und eingegrenzt hat.
3.1 Bürokratie nach Weber
Weber hat mit „Wirtschaft und Gesellschaft“ über vergleichende Herrschaftssoziologie eine theoretische Perspektive zur Bürokratie aufgebaut. Bürokratie gehört für Weber zur „legalen“ und „rationalen“ Herrschaft.
3.1.1 Rationale Form legaler Herrschaft
Die rationale Form legaler Herrschaft ergibt sich nach Weber aus einem rational, absichtsvoll und abstrakt gesatzten Recht mit dem Anspruch der Nachachtung. Die Abstrakte Satzung des Rechtes ermöglicht hierbei eine breite Anwendbarkeit des Rechtes, rational bedingt eine Beschränkung auf Sinnhaftigkeit, gesatzt bedeutet festgeschrieben in einer Ordnung, den Statuten oder der Verfassung. Der Anspruch der Nachachtung umschreibt das sich die zu dem Staat, Verband, der durch die Statuten geregelten Gemeinschaft Zugehörigen danach richten und dadurch diese „Satzung“ wiederum legitimieren. Der Gehorsam findet ausschließlich nach dem gesatzten Recht statt, der Anordnungen erteilende „Vorgesetzte“ unterliegt ebenfalls diesem Rechtsgehorsam. Durch diesen Rechtsgehorsam und zugewiesene, rationale Zuständigkeiten gehorcht der einzelne laut Weber nicht mehr seinem Vorgesetzten als Person, sondern vielmehr der unpersönlichen, durch die „Satzung“ festgelegten rationalen unpersönlichen Ordnung.[14]
[...]
[1] Vgl. ASU e.V. (20.01.2005), Schwerpunkte aktuell - Bürokratieabbau
[2] Vgl. Bundesministerium des Innern (20.01.2005), Moderner Staat – Moderne Verwaltung, Initiative Bürokratieabbau
[3] Vgl. Wikimedia Foundation Inc. (20.01.2005): Wikipadia - Mandarin
[4] Vgl. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (20.01.2005): König Friedrich II.
[5] Vgl. Prof. Dr. Langewiesche (2004), S.145
[6] Vgl. Wikimedia Foundation Inc. (20.01.2005): Wikipedia - Code Civil
[7] Vgl. Prof. Dr. Langewiesche (2004), S.145
[8] Vgl. Axel Springer AG WELT.de (20.01.2005): Geschichte des Beamtentums
[9] Vgl. Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion (2005): S.6-14
[10] Vgl. wissen.de GmbH (20.01.2005): Wissen.de - Wörterbuch der deutschen Sprache, Bürokratie
[11] Vgl. Inst.f.Informatik LEO - Link Everything Online (20.01.2005): Bureau
[12] Vgl. 3-Partner Websolutions Maasen & Bindels & Teresiak GbR (20.01.2005): Demokratie Exsudo, Demokratie
[13] Vgl. wissen.de GmbH (20.01.2005): Soziologie, Bürokratie
[14] Vgl. Peter Kietzmann textlog.de Historische Texte & Wörterbücher (20.1.2005): Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft, Erster Teil: Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte, III. Die Typen der Herrschaft, § 3. Legale Herrschaft: Grundkategorien der rationalen Herrschaft
- Citar trabajo
- Thomas Herzog (Autor), 2004, Bürokratie: ein Kurzvortrag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37808
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