Besonders beim Übergang vom stationären in das nachstationäre Setting manifestieren sich Versorgungseinbrüche. Das führt nicht selten zu Belastungen der Patienten und deren Angehörige sowie zu hohen Folgekosten. Die Sicherstellung der Versorgungskontinuität und -qualität ist demnach mehr denn je eine wichtige Aufgabe, insbesondere in Zeiten von Fallpauschalisierungssystemen (DRG, PEPP), Kostendruck und Effektivität, die es zu bewältigen gilt. Neben wirtschaftlichen Anreizen setzt sich vor allem das Entlassungsmanagement zum Ziel, die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht zu erfüllen sowie deren Behandlung zu optimieren. Die internen Prozesse einer Entlassung sind im Rahmen des Qualitätsmanagements so zu optimieren, dass eine optimale Versorgung aller Patienten gewährleistet werden kann.
Die folgende Arbeit setzt sich aufgrund der hohen Relevanz der Thematik in der klinischen Praxis sowie im Bereich des Qualitätsmanagements näher mit der Umsetzung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement“ auseinander. Es wird speziell am Beispiel einer Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie anhand einer Ist-Analyse geprüft, ob das Qualitätsinstrument „Entlassungsmanagement“ in der klinischen Praxis umgesetzt wird. Ist das auf verschiedenen Ebenen nicht der Fall, so wird sich die hier vorliegende Hausarbeit zur Aufgabe setzen, das Entlassungsmanagement am sächsischen Krankenhaus in Form eines Qualitätsentwicklungsprozesses gemäß der Vorgaben bzw. Richtlinien des Expertenstandards sowie des QM-Models KTQ zu etablieren.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1 Entlassungsmanagement
2.1.1 Expertenstandard Entlassungsmanagement
2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Darstellung der Ausgangsituation
3.1 Das sächsische Krankenhaus Arnsdorf
3.2 Der Entlassungsprozess am Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf – Eine Ist-Analyse
3.2.1 Strukturelle Vorrausetzung
3.2.2 Assessment
3.2.3 Planung
3.2.4 Durchführung/Edukation
3.2.6 Evaluation vor der Entlassung
3.2.6 Evaluation nach der Entlassung
3.2.7 Fazit
3.3 Umsetzung einer standardisierten Entlassungsplanung gemäß Expertenstandard in der Erwachsenenpsychiatrie am SKH Arnsdorf
3.3.1 Zielsetzung
3.3.2 Strukturelle Vorrausetzungen und Instrumente
3.3.3 Verfahren
3.3.3 Assessment
3.3.5 Standards
3.3.6 Evaluierung
4. Zusammenfassung und Fazit 23
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prozesslandkarte SKH Anrsdorf
Abbildung 2: Instrumente
Abbildung 3: Verfahrensregelung Entlassungsmanagement (eigenen Darstellung)
Abbildung 4: Checkliste Entlassungsplanung Pflege Teil 1 (eigene Darstellung)
Abbildung 5: Checkliste Entlassungsplanung Pflege Teil 2 (eigene Darstellung)
Abbildung 6: Überleitbogen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Überblick über Versorgungsbereiche des SKH Arnsdorf
Tabelle 2: Übersicht der Verantwortungs- und Aufgabenbereiche im Entlassungs-management (eigene Darstellung)
Tabelle 3: Kriterien für multiprofessionelle Anamneseerhebung in Assessmentphase (eigene Darstellung)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Besonders beim Übergang vom stationären in das nachstationäre Setting manifestieren sich Versorgungseinbrüche. Das führt nicht selten zu Belastungen der Patienten und deren Angehörige sowie zu hohen Folgekosten.[1] Die Sicherstellung der Versorgungskontinuität und -qualität ist demnach mehr denn je eine wichtige Aufgabe, insbesondere in Zeiten von Fallpauschalisierungssystemen (DRG[2], PEPP[3] ), Kostendruck und Effektivität, die es zu bewältigen gilt. Neben wirtschaftlichen Anreizen setzt sich vor allem das Entlassungsmanagement zum Ziel, die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht zu erfüllen sowie deren Behandlung zu optimieren. Die internen Prozesse einer Entlassung sind im Rahmen des Qualitätsmanagements so zu optimieren, dass eine optimale Versorgung aller Patienten gewährleistet werden kann.
Die folgende Arbeit setzt sich aufgrund der hohen Relevanz der Thematik in der klinischen Praxis sowie im Bereich des Qualitätsmanagements näher mit der Umsetzung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement“ auseinander. Es wird speziell am Beispiel einer Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie anhand einer Ist-Analyse geprüft, ob das Qualitätsinstrument „Entlassungsmanagement“ in der klinischen Praxis umgesetzt wird. Ist das auf verschiedenen Ebenen nicht der Fall, so wird sich die hier vorliegende Hausarbeit zur Aufgabe setzen, das Entlassungsmanagement am sächsischen Krankenhaus in Form eines Qualitäts-entwicklungsprozesses gemäß der Vorgaben bzw. Richtlinien des Expertenstandards sowie des QM-Models KTQ[4] zu etablieren.
2. Begriffsbestimmung
Der Begriff „Entlassungsmanagement“ steht im engen Zusammenhang mit dem Thema dieser Hausarbeit. Zum besseren Verständnis und zur besseren Abgrenzung dieser Termini werden diese Begrifflichkeiten in folgenden Abschnitten näher erläutert und definiert.
2.1 Entlassungsmanagement
Der Begriff “Entlassungsmanagement“ unterliegt keiner allgemeinverbindlichen anerkannten Definition. Er beschreibt die Handlungsabläufe, Strukturen und Instrumente mit Bezug auf den Vorgang der Überleitung eines Patienten aus der stationären Behandlung in einen anderen Versorgungsbereich, wie in das häusliche Setting, in ein Pflegeheim oder in die Rehabilitationsklinik. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Entlassungsmanagement sämtliche Formen von Krankenhausbehandlungen, insbesondere vollstationäre, teilstationäre, vor –und nachstationäre sowie ambulante Einrichtungen, in den Prozess der Überleitung einbezieht. Des Weiteren handelt es sich hier um einen Vorgang, in dem unterschiedliche Berufsgruppen, der Patient selbst sowie seine Angehörigen involviert sind.[5]
2.1.1 Expertenstandard Entlassungsmanagement
Der Expertenstandard zum Entlassungsmanagement wurde erstmals im September 2002 vom Deutschen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) entwickelt und im Jahr 2009 aktualisiert.[6] [7] Die Standardaussage sowie die Zielsetzung des Expertenstandards lautet: „Jeder Patient mit einem erhöhten poststationären Versorgungsproblem und einem daraus resultierenden weiter andauernden Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung“[8]. Diese Aussage zielt darauf ab, dass die Entlassung aus einer Klinik ein gewisses Risiko von Versorgungseinbrüchen mit sich bringt, welches zu unnötigen Belastungen von Patienten und deren Angehörigen sowie zu hohen Folgekosten führen könnte. Um eine bedarfsgerechte nachstationäre Versorgung zu gewährleisten und um Betroffenen bei der Bewältigung ihrer ggf. veränderten Lebenssituation zu unterstützen, sind ein frühzeitiges systematisches Assessment sowie Beratungs-, Schulungs-, und Koordinationsleistungen notwendig. Abschließend bedürfen diese Entlassungsvorgänge bzw. –prozesse einer Evaluation, die der Reflexion des gesamten Prozesses dienen soll.[9]
Der Expertenstandard setzt sich aus 4 Phasen analog zu den Phasen des Pflegeprozesses zusammen:[10]
- Assessment
- Planung
- Durchführung
- Evaluation
2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Anwendung von Expertenstandards ist gemäß § 135 a des fünften Buches des Sozialgesetzbuches für alle Leistungserbringer (Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Versorgungs-leistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und -Einrichtungen) bindend. Die Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, im Sinne der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihre Leistungen zu vollbringen. Die Leistungen müssen dabei dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.[11] Die Anwendung von Experten-standards erfüllen durch ihre wissenschaftliche Expertise die Vorgaben des Gesetzgebers und legen eine national anerkannte Norm fest. Sie dienen als fachliches Instrument, um die Arbeit und deren Ergebnisse im Bereich der beruflichen Pflege zu beurteilen und zu messen.[12] Das Ziel einer Krankenhausbehandlung ist, gemäß §39 Abs. 1a SGB V, ein Entlassungsmanagement zur Unterstützung einer sektorübergreifenden Versorgung einzusetzen.[13]
Des Weiteren sind folgende Gesetzestexte im Rahmen eines Entlassungsmanagements zu berücksichtigen:
- §11 (4) SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement[14]
- §112 SGB V: Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Re-habilitation oder Pflege[15]
- §12 SGB V: Aufgabe Pflegekassen: Koordinierung der Hilfen, nahtloser Übergang[16]
3. Darstellung der Ausgangsituation
Dieser Abschnitt setzt sich zum Ziel, eine kritische Analyse zum derzeitigen Stand der Entlassungsprozesse am Beispiel der Akutstation im Bereich der Allgemeinpsychiatrie am SKH Arnsdorf zu erstellen. Die Darstellung der Ausgangsituation wird sich dabei an den vier Phasen des Expertenstandards „Entlassungsmanagement“ orientieren. Einleitend in dieses Kapitel soll das Fachkrankenhaus und deren vorgestellt werden, um den Leser einen Eindruck über die genannte Einrichtung zu verschaffen.
3.1 Das sächsische Krankenhaus Arnsdorf
Das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf (SKH Arnsdorf) wurde als „Sächsische Heil- und Pflegeanstalt“ Anfang des letzten Jahrhunderts gegründet und erfüllt gegenwärtig im Auftrag des Freistaats Sachsen die medizinische Versorgung als größtes Fachkrankenhaus landesweit, insbesondere für Menschen mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen. Daneben übt es die Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus der Technischen Universität Dresden aus.
Im sächsischen Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie werden Patienten stationär und teilstationär aufgenommen und behandelt. Die Klinik umfasst verschiedene medizinische sowie intensivmedizinische stationäre Bereiche, Tageskliniken, Ambulanzen, Diagnostik-, Funktions- und Therapiebereiche, in denen insgesamt 780 Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Klinik verfügt fachbereichsübergreifend über 335 Betten, verteilt auf 15 Stationen einschließlich 60 teilstationärer Plätze.
Das Fachkrankenhaus im Überblick:[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Überblick über Versorgungsbereiche des SKH Arnsdorf
Im Hinblick auf die verschiedenen Versorgungsbereiche am SKH Arnsdorf ergeben sich diverse Schwerpunkte der medizinischen Behandlung. Behandlungsschwerpunkte der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie sind u.a. Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen, akute und chronische Schizophrenien sowie geronto-psychiatrische Erkrankungen. Im Bereich der Klinik für Neurologie werden Erkrankungen, wie Schlaganfälle, Epilepsie, Parkinson oder Wirbelsäulen-erkrankungen behandelt.
Nachfolgend soll eine Prozesslandkarte einen Überblick über das gesamte Krankenhaus verschaffen, in dem der Leistungsprozess an sich sowie wie alle Kern-, Management- und Unterstützungsebenen dargestellt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Prozesslandkarte SKH Arnsdorf
3.2 Der Entlassungsprozess am Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf – Eine Ist-Analyse
3.2.1 Strukturelle Vorrausetzung
Das SKH Arnsdorf hat im Sinne des Expertenstandards (Kriterium S 1a) keine Verfahrensregelung erstellt, welche die Entlassungsprozesse am Krankenhaus für alle Mitarbeiter bereichsübergreifend transparent und zugänglich macht. Die strukturellen Vorrausetzungen, welche strikt vorgegeben sein sollten, sind hier nicht vorhanden.
3.2.2 Assessment
Die Assessmentphase (Kriterium P1) einer Entlassung in der Psychiatrie ist ein fortlaufender Prozess über den gesamten Zeitraum der stationären Behandlung. Sie beginnt vermeintlich mit der stationären Aufnahme eines Patienten. Dort wird im Rahmen eines ärztlichen und pflegerischen Aufnahmegespräches eine erste Erhebung aller Bedarfe des Patienten durchgeführt. Beide Berufsgruppen erstellen meist getrennt voneinander im Zuge der Aufnahmedokumentation eine Anamnese. Weitere am Entlassungsprozess involvierte Berufsgruppen, wie der Sozialdienst und psychologische Dienst, erstellen ebenfalls eine Anamnese. Die Erfassung der anamnestischen Daten geschieht vermutlich nicht vor dem Hintergrund einer Entlassungsplanung, sondern zur Planung multiprofessioneller Maßnahmen im Rahmen der stationären Versorgung.
Für die Erhebung des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs zeigt sich die pflegerische Anamnese aus meiner Sicht nicht aussagekräftig genug. Sie dient mehr als Grundlage zur Erfassung des momentanen Hilfebedarfs des Betroffenen, insbesondere mit Bezug auf das stationäre Setting. Die Pflegeanamnese basiert primär nur auf die Darstellung pflegerischer Möglichkeiten im klinischen Alltag und trifft zu unspezifische Aussagen bezugnehmend auf das Risiko einer nachstationären Versorgung.
3.2.3 Planung
Liegt ein potenzielles nachstationäres Versorgungsrisiko bei einem bestimmten Patienten vor, so werden die erwartbaren Risiken explizit beschrieben sowie entsprechende Handlungserfordernisse und Ziele im Team-Meeting und später im Beisein des Patienten und seinen Angehörigen, z.B. im Rahmen der Visite oder Arztgesprächs, besprochen und geplant. Die Einbeziehung der Angehörigen in die Entlassungsplanung gelingt aufgrund der fehlenden zeitlichen Ressourcen nicht immer. Ein individueller, zeitlich abgesteckter Entlassungsplan wird dabei jedoch nicht formuliert. Hilfreich wäre hier ein Dokument, welches eine strukturierte Entlassungsplanung und die dazugehörigen Maßnahmen dokumentiert. Protokolle oder Ablaufdiagramme, wie Checklisten oder Organigramme zum Entlassungsmanagement sind allerdings am SKH Arnsdorf nicht vorzufinden. Resümierend kann hier festgestellt werden, dass die Planung erforderlicher Maßnahmen und Ziele der Entlassung vorrangig dem ärztlichen Behandlungsteam obliegt. Das Pflegepersonal wird zwar in die Entlassungsplanung einbezogen, z.B. durch die Teilnahme an Visiten oder Teambesprechungen, in denen Einschätzungen, Anregungen oder Bedenken geäußert werden können, jedoch auf die tatsächliche Entlassungsplanung haben die Pflegekräfte am SKH Arnsdorf wenig Einfluss und Handlungskontrolle.
3.2.4 Durchführung/Edukation
Die edukativen Angebote werden im gesamten erwachsenenpsychiatrischen Bereich des Fachkrankenhauses umgesetzt und je nach Zuständigkeitsbereich von verschiedenen Berufsgruppen[18] durchgeführt. Die Frequentierung der Beratungs-, Anleitungs- und Schulungsmaßnahmen sind je nach Station unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Akutaufnahme- und Kriseninterventionszentrum, also auf der geschützten Station des Krankenhauses, werden die Beratungs- und Schulungsmaßnahmen je nach verfügbarer Zeitressourcen oder nach dem individuellen Bedarf des Patienten durchgeführt. Eine einheitliche und strukturelle Beratung und Schulung existiert nicht. Das edukative Angebot umfasst folgende Maßnahmen:
- Verbesserung des Informationsstandes über Diagnose und Symptome spezifischer psychiatrischer Erkrankung
- Umgang mit psychischen Erkrankung und Vermittlung von Bewältigungsstrategien zur Bewältigung von z.B. Krisenerfahrungen
- Psychoedukationsgruppen
- Medikamententraining bzw. Beratung einer regelmäßigen und sicheren Medikamenteneinnahme
- Schulung zu behandlungspflegerischen Tätigkeiten
- Schulung bei Übernahme der Grundpflege durch Angehörige
- Soziales Kompetenztraining
- Beratung zur Anpassung der Lebensgestaltung
- kreative, handwerkliche und praktische Tätigkeiten
- Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen
3.2.5 Durchführung/Koordination
Einen voraussichtlichen Entlassungstermin stimmen alle am Entlassungsprozess beteiligten Berufsgruppen in der Regel in der Teambesprechung, im Rahmen der interdisziplinären Visite oder im interdisziplinären Dialog ab. Das Entlassungsdatum wird letztendlich durch den behandelten Arzt festgelegt, angeordnet und bei Bedarf angepasst, wobei die Patienten, deren Angehörige sowie die weiterversorgende Einrichtung jederzeit mit einbezogen werden. Ebenso werden andere externe Berufsgruppen, wie gesetzliche Betreuer oder Therapeuten, über den voraussichtlichen Entlassungstermin informiert. Dies erfolgt je nach Absprache durch das Pflegepersonal, dem Arzt oder Sozialarbeiter.
[...]
[1] DNQP 2009, S.25
[2] Diagnosis related Groups
[3] Pauschalisierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik
[4] Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
[5] Müller, Deimel 2013, S. 6
[6] Dangel 2004, S. 105
[7] DNQP 2009, S. 6
[8] DNQP 2009, S. 25
[9] DNQP 2009, S. 25
[10] Dangel 2004, S. 106
[11] § 135 a SGB V
[12] Dangel 2004, S. 93
[13] §39 Abs. 1a SGB V
[14] §11 (4) SGB V
[15] §112 SGB V
[16] §12 SGB V
[17] SKH Arnsdorf, S. 3
[18] ärztlicher und psychologischer Dienst, Pflegedienst, Sozialdienst, Physio-, Ergo-, Sporttherapeuten
- Citation du texte
- Cedric Butze (Auteur), Sybille Schmidt (Auteur), 2017, Das Entlassungsmanagement am Beispiel der Erwachsenenpsychiatrie. Von der Ist-Analyse bis zur Konzeptskizze eines Qualitätsentwicklungsprozesses, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376586
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